Belegte Aussagen
- Gilt für Deutschland
Bundesrahmen und Landesrecht
Das Bundesjagdgesetz gilt bundesweit, die Länder dürfen aber davon abweichendes Landesjagdrecht erlassen; beim Recht der Jagdscheine ist das ausgeschlossen. Jagdausübung und Jagdzeiten sind deshalb immer im konkreten Bundesland zu prüfen, nicht allein im BJagdG.
Bundesjagdgesetz (BJagdG) ↗ · § 1 BJagdG in Verbindung mit Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GG (Jagdwesen ohne das Recht der Jagdscheine) · abgerufen am
- Gilt für Saarland
Geltendes Jagdgesetz
Maßgeblich ist: Saarländisches Jagdgesetz.
Gesetz Nr. 1407 zur Jagd und zum Wildtiermanagement (Saarländisches Jagdgesetz - SJG) ↗ · amtliche Fassung der geltenden Vorschrift · Fassung vom
- Gilt für Deutschland
Jagdschein
Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und ihn auf Verlangen Polizeibeamten und Jagdschutzberechtigten vorzeigen. Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet. Wer in einem fremden Revier jagt, braucht außerdem die Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten; Form und Mitführen des Erlaubnisscheins regelt das Landesrecht.
Bundesjagdgesetz § 15 (Jagdschein) ↗ · § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BJagdG · abgerufen am
Wortlaut im Gesetz
§ 15 Abs. 1Wer die Jagd ausübt, muß einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten (§ 25) vorzeigen.
- Gilt für Saarland
Jagd- und Schonzeiten
Die Schusszeiten stehen in: Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Jagdgesetzes (DV-SJG), Anlage 3 zu § 63. Örtliche Abweichungen bleiben möglich.
DV-SJG Anlage 3 – Jagdzeiten im Saarland ↗ · Anlage 3, Fassung vom 13. Januar 2022, gültig ab 28. Januar 2022 (Amtsbl. 2000, 268; Änderung Amtsbl. I 2022) · Fassung vom
- Gilt für Deutschland
Waffen, Verwahrung, Mitnahme
Erwerb, Besitz, Aufbewahrung, Führen und Transport von Schusswaffen regelt das Waffengesetz des Bundes, nicht das Landesjagdgesetz; die Aufbewahrung etwa steht in § 36 WaffG, die Sonderregeln für Jäger in § 13 WaffG. Was jagdrechtlich erlaubt ist, kann deshalb waffenrechtlich unzulässig sein.
Waffengesetz (WaffG) ↗ · § 13 und § 36 Abs. 1 WaffG · abgerufen am
Wortlaut im Gesetz
§ 36 Abs. 1Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
- Gilt für Deutschland
Artenschutz neben der Jagd
Jagdrecht und Naturschutzrecht gelten nebeneinander: Das Jagdrecht bleibt von den Artenschutzvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes unberührt; soweit es keine besonderen Bestimmungen zum Schutz der betreffenden Arten enthält, gelten aber die Artenschutzvorschriften des BNatSchG. Eine im Landesrecht jagdbare Art kann deshalb zugleich besonders oder streng geschützt sein. Vor dem Ansprechen ist der Schutzstatus im konkreten Land zu prüfen.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ↗ · § 37 Abs. 2 BNatSchG · abgerufen am
Wortlaut im Gesetz
§ 37 Abs. 2Die Vorschriften des Pflanzenschutzrechts, des Tierschutzrechts, des Seuchenrechts sowie des Forst-, Jagd- und Fischereirechts bleiben von den Vorschriften dieses Kapitels und den auf Grund dieses Kapitels erlassenen Rechtsvorschriften unberührt. Soweit in jagd- oder fischereirechtlichen Vorschriften keine besonderen Bestimmungen zum Schutz und zur Pflege der betreffenden Arten bestehen oder erlassen werden, sind vorbehaltlich der Rechte der Jagdausübungs- oder Fischereiberechtigten die Vorschriften dieses Kapitels und die auf Grund dieses Kapitels erlassenen Rechtsvorschriften anzuwenden.
Jagd- und Schonzeiten
Vollständige Tabelle der Anlage 3 DV-SJG im Bürgerservice Saarland. [*] ganzjährige Jagdzeit unter Vorbehalt von § 22 Abs. 4 Satz 1 BJagdG. Iltisse, Mauswiesel, Türkentauben und übrige Wildenten außer Stockenten sind ganzjährig geschont.
| Wildart | Klasse / Altersstufe | Schusszeit (Erlegung erlaubt) |
|---|---|---|
| Rotwild | Kälber | 01.08. bis 31.01. |
| Schmalspießer | 01.06. bis 31.01. | |
| Schmaltiere | 01.06. bis 31.01. | |
| Hirsche u. Alttiere | 01.08. bis 31.01. | |
| Damwild | Kälber | 01.08. bis 31.01. |
| Schmalspießer | 01.07. bis 31.01. | |
| Schmaltiere | 01.07. bis 31.01. | |
| Hirsche u. Alttiere | 01.08. bis 31.01. | |
| Rehwild | Kitze | 01.09. bis 31.01. |
| Schmalrehe (und 01.09. bis 31.01.) | 01.04. bis 15.05. | |
| Schmalrehe | 01.09. bis 31.01. | |
| Ricken | 01.09. bis 31.01. | |
| Böcke | 01.04. bis 31.01. | |
| Muffelwild | 01.08. bis 31.01. | |
| Feldhasen | 01.10. bis 31.12. | |
| Füchse | 01.07. bis 28.02. | |
| Steinmarder | 16.10. bis 28.02. | |
| Baummarder | 16.10. bis 28.02. | |
| Mink | 01.07. bis 28.02. | |
| Marderhunde | 01.07. bis 28.02. | |
| Hermeline | 16.10. bis 28.02. | |
| Dachse | 01.08. bis 31.01. | |
| Rebhühner | 01.09. bis 15.12. | |
| Fasanen | 01.10. bis 15.01. | |
| Ringeltauben | 01.09. bis 20.02. | |
| Saatgänse | 01.11. bis 15.01. | |
| Nilgans | 01.08. bis 15.01. | |
| Kanadagans | 01.08. bis 15.01. | |
| Streifengans | 01.08. bis 15.01. | |
| Graugans | (und 01.11. bis 15.01.) | 01.08. bis 31.08. |
| 01.11. bis 15.01. | ||
| Stockenten | 01.09. bis 15.01. | |
| Waldschnepfen | 16.10. bis 15.01. |
Ganzjährig geschont
- Iltisse
- Mauswiesel
- Türkentauben
- Übrige Wildenten
- Graureiher
- Blässhühner
- Wachteln
- Habichte
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Häufige Fragen zu Jagdrecht & Jagdzeiten im Saarland (Deutschland)
Welches Gesetz regelt die Jagd im Saarland?
Im Saarland gelten das Saarländische Jagdgesetz und das Bundesjagdgesetz (BJagdG).
Wo sind die genauen Jagdzeiten für das Saarland veröffentlicht?
Maßgebliche Fundstelle für das Saarland: Saarländische Verordnung über Jagd- und Schonzeiten. Veröffentlicht von: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz / Landesrecht Saarland.
Quellen und Evidenz
3 Einträge- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Gesetz Nr. 1407 zur Jagd und zum Wildtiermanagement (Saarländisches Jagdgesetz - SJG)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 12.9.2026
DV-SJG Anlage 3 – Jagdzeiten im Saarland
- Amtliche Primärquelle Abruf: 12.9.2026
Saarländische Verordnung über Jagd- und Schonzeiten
Geltung und Prüfstand
- Gilt für
- Deutschland, Landesjagdgesetz Saarland & BJagdG
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