Belegte Aussagen

  1. Gilt für Deutschland

    Bundesrahmen und Landesrecht

    Das Bundesjagdgesetz gilt bundesweit, die Länder dürfen aber davon abweichendes Landesjagdrecht erlassen; beim Recht der Jagdscheine ist das ausgeschlossen. Jagdausübung und Jagdzeiten sind deshalb immer im konkreten Bundesland zu prüfen, nicht allein im BJagdG.

    Bundesjagdgesetz (BJagdG) ↗ · § 1 BJagdG in Verbindung mit Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GG (Jagdwesen ohne das Recht der Jagdscheine) · abgerufen am

  2. Gilt für Rheinland-Pfalz

    Geltendes Jagdgesetz

    Maßgeblich ist: Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz.

    Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz ↗ · amtliche Fassung der geltenden Vorschrift · abgerufen am

  3. Gilt für Deutschland

    Jagdschein

    Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und ihn auf Verlangen Polizeibeamten und Jagdschutzberechtigten vorzeigen. Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet. Wer in einem fremden Revier jagt, braucht außerdem die Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten; Form und Mitführen des Erlaubnisscheins regelt das Landesrecht.

    Bundesjagdgesetz § 15 (Jagdschein) ↗ · § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BJagdG · abgerufen am

    Wortlaut im Gesetz
    § 15 Abs. 1Wer die Jagd ausübt, muß einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten (§ 25) vorzeigen.
  4. Gilt für Rheinland-Pfalz

    Jagd- und Schonzeiten

    Die Schusszeiten stehen in: Landesjagdverordnung (LJVO) Rheinland-Pfalz. Örtliche Abweichungen bleiben möglich.

    Landesjagdverordnung Rheinland-Pfalz (LJVO) § 42 ↗ · § 42, vom 25. Juli 2013 (GVBl. S. 282), gültig bis 31. März 2027. Das LJG vom 9. Juli 2025 (GVBl. S. 275) tritt am 1. April 2027 in Kraft und hebt die LJVO dann auf. · Fassung vom

  5. Gilt für Deutschland

    Waffen, Verwahrung, Mitnahme

    Erwerb, Besitz, Aufbewahrung, Führen und Transport von Schusswaffen regelt das Waffengesetz des Bundes, nicht das Landesjagdgesetz; die Aufbewahrung etwa steht in § 36 WaffG, die Sonderregeln für Jäger in § 13 WaffG. Was jagdrechtlich erlaubt ist, kann deshalb waffenrechtlich unzulässig sein.

    Waffengesetz (WaffG) ↗ · § 13 und § 36 Abs. 1 WaffG · abgerufen am

    Wortlaut im Gesetz
    § 36 Abs. 1Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
  6. Gilt für Deutschland

    Artenschutz neben der Jagd

    Jagdrecht und Naturschutzrecht gelten nebeneinander: Das Jagdrecht bleibt von den Artenschutzvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes unberührt; soweit es keine besonderen Bestimmungen zum Schutz der betreffenden Arten enthält, gelten aber die Artenschutzvorschriften des BNatSchG. Eine im Landesrecht jagdbare Art kann deshalb zugleich besonders oder streng geschützt sein. Vor dem Ansprechen ist der Schutzstatus im konkreten Land zu prüfen.

    Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ↗ · § 37 Abs. 2 BNatSchG · abgerufen am

    Wortlaut im Gesetz
    § 37 Abs. 2Die Vorschriften des Pflanzenschutzrechts, des Tierschutzrechts, des Seuchenrechts sowie des Forst-, Jagd- und Fischereirechts bleiben von den Vorschriften dieses Kapitels und den auf Grund dieses Kapitels erlassenen Rechtsvorschriften unberührt. Soweit in jagd- oder fischereirechtlichen Vorschriften keine besonderen Bestimmungen zum Schutz und zur Pflege der betreffenden Arten bestehen oder erlassen werden, sind vorbehaltlich der Rechte der Jagdausübungs- oder Fischereiberechtigten die Vorschriften dieses Kapitels und die auf Grund dieses Kapitels erlassenen Rechtsvorschriften anzuwenden.

Heute jagdbar in Rheinland-Pfalz

Die Jagd- und Schonzeiten stehen in der Tabelle weiter unten.

Aus der amtlich übernommenen Tabelle berechnet. Verbindlich ist allein die amtliche Fassung; örtliche Ausnahmen, Abschusspläne, Freigaben im Revier und der Elterntierschutz bleiben unberührt.

Jagd- und Schonzeiten

Amtliche Schusszeiten (Bejagung zulässig): Die angegebenen Daten bezeichnen den Zeitraum, in dem die Bejagung gesetzlich erlaubt ist. Außerhalb gilt Schonzeit.

Die Tabelle gibt die Zeiten bis zum wieder.

Aktuelle konsolidierte Fassung auf landesrecht.rlp.de (nicht historisch.landesrecht.rlp.de). Nur Zeilen, die in § 42 Abs. 1 der amtlichen Einzelnorm stehen. Abs. 2 bis 5 (Schonzeiten der unteren Jagdbehörde, Jungfüchse/Jungdachse im gebotenen Umfang) sind keine eigenen Tabellenzeilen. Elterntierschutz § 32 Abs. 4 LJG.

Amtliche Schusszeiten nach Landesjagdverordnung (LJVO) Rheinland-Pfalz
WildartKlasse / AltersstufeSchusszeit (Erlegung erlaubt)
RotwildKälber01.08. bis 31.01.
Schmaltiere, Schmalspießer01.05. bis 31.01.
Alttiere, Hirsche01.08. bis 31.01.
DamwildKälber01.08. bis 31.01.
Schmaltiere, Schmalspießer01.05. bis 31.01.
Alttiere, Hirsche01.08. bis 31.01.
MuffelwildSchmalschafe, Jährlinge01.05. bis 31.01.
Lämmer, Schafe, Widder01.08. bis 31.01.
RehwildSchmalrehe, Böcke01.05. bis 31.01.
Kitze, Ricken01.09. bis 31.01.
Feldhasen01.10. bis 31.12.
Füchse01.08. bis 28.02.
Steinmarder01.08. bis 28.02.
Baummarder01.08. bis 28.02.
Hermeline01.08. bis 28.02.
Waldschnepfen16.10. bis 15.01.
Blässhühner11.09. bis 15.01.
Rabenkrähen01.08. bis 20.02.
Elstern01.08. bis 20.02.

Ganzjährig jagdbar

  • Sikawild
  • Schwarzwild
  • Wildkaninchen
Amtliche PrimärquelleLandesjagdverordnung (LJVO) Rheinland-PfalzMinisterium der Justiz RLP / Landesrecht RLP · § 42, vom 25. Juli 2013 (GVBl. S. 282), gültig bis 31. März 2027. Das LJG vom 9. Juli 2025 (GVBl. S. 275) tritt am 1. April 2027 in Kraft und hebt die LJVO dann auf.
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Häufige Fragen zu Jagdrecht & Jagdzeiten in Rheinland-Pfalz (Deutschland)

Welches Gesetz regelt die Jagd in Rheinland-Pfalz?

In Rheinland-Pfalz gelten das Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz und das Bundesjagdgesetz (BJagdG).

Wo sind die genauen Jagdzeiten für Rheinland-Pfalz veröffentlicht?

Maßgebliche Fundstelle für Rheinland-Pfalz: Landesverordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz. Veröffentlicht von: Ministerium der Justiz RLP / Landesrecht RLP.

Quellen und Evidenz

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  1. Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026

    Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz

    Amtliches Landesrecht Primärdokument öffnen ↗
  2. Amtliche Primärquelle Abruf: 12.9.2026

    Landesjagdverordnung Rheinland-Pfalz (LJVO) § 42

    Ministerium der Justiz RLP / Landesrecht RLP Primärdokument öffnen ↗
  3. Amtliche Primärquelle Abruf: 12.9.2026

    Landesverordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz

    Ministerium der Justiz RLP / Landesrecht RLP Primärdokument öffnen ↗

Geltung und Prüfstand

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