Belegte Aussagen
- Gilt für Deutschland
Bundesrahmen und Landesrecht
Das Bundesjagdgesetz gilt bundesweit, die Länder dürfen aber davon abweichendes Landesjagdrecht erlassen; beim Recht der Jagdscheine ist das ausgeschlossen. Jagdausübung und Jagdzeiten sind deshalb immer im konkreten Bundesland zu prüfen, nicht allein im BJagdG.
Bundesjagdgesetz (BJagdG) ↗ · § 1 BJagdG in Verbindung mit Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GG (Jagdwesen ohne das Recht der Jagdscheine) · abgerufen am
- Gilt für Rheinland-Pfalz
Geltendes Jagdgesetz
Maßgeblich ist: Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz.
Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz ↗ · amtliche Fassung der geltenden Vorschrift · abgerufen am
- Gilt für Deutschland
Jagdschein
Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und ihn auf Verlangen Polizeibeamten und Jagdschutzberechtigten vorzeigen. Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet. Wer in einem fremden Revier jagt, braucht außerdem die Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten; Form und Mitführen des Erlaubnisscheins regelt das Landesrecht.
Bundesjagdgesetz § 15 (Jagdschein) ↗ · § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BJagdG · abgerufen am
Wortlaut im Gesetz
§ 15 Abs. 1Wer die Jagd ausübt, muß einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten (§ 25) vorzeigen.
- Gilt für Rheinland-Pfalz
Jagd- und Schonzeiten
Die Schusszeiten stehen in: Landesjagdverordnung (LJVO) Rheinland-Pfalz. Örtliche Abweichungen bleiben möglich.
Landesjagdverordnung Rheinland-Pfalz (LJVO) § 42 ↗ · § 42, vom 25. Juli 2013 (GVBl. S. 282), gültig bis 31. März 2027. Das LJG vom 9. Juli 2025 (GVBl. S. 275) tritt am 1. April 2027 in Kraft und hebt die LJVO dann auf. · Fassung vom
- Gilt für Deutschland
Waffen, Verwahrung, Mitnahme
Erwerb, Besitz, Aufbewahrung, Führen und Transport von Schusswaffen regelt das Waffengesetz des Bundes, nicht das Landesjagdgesetz; die Aufbewahrung etwa steht in § 36 WaffG, die Sonderregeln für Jäger in § 13 WaffG. Was jagdrechtlich erlaubt ist, kann deshalb waffenrechtlich unzulässig sein.
Waffengesetz (WaffG) ↗ · § 13 und § 36 Abs. 1 WaffG · abgerufen am
Wortlaut im Gesetz
§ 36 Abs. 1Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
- Gilt für Deutschland
Artenschutz neben der Jagd
Jagdrecht und Naturschutzrecht gelten nebeneinander: Das Jagdrecht bleibt von den Artenschutzvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes unberührt; soweit es keine besonderen Bestimmungen zum Schutz der betreffenden Arten enthält, gelten aber die Artenschutzvorschriften des BNatSchG. Eine im Landesrecht jagdbare Art kann deshalb zugleich besonders oder streng geschützt sein. Vor dem Ansprechen ist der Schutzstatus im konkreten Land zu prüfen.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ↗ · § 37 Abs. 2 BNatSchG · abgerufen am
Wortlaut im Gesetz
§ 37 Abs. 2Die Vorschriften des Pflanzenschutzrechts, des Tierschutzrechts, des Seuchenrechts sowie des Forst-, Jagd- und Fischereirechts bleiben von den Vorschriften dieses Kapitels und den auf Grund dieses Kapitels erlassenen Rechtsvorschriften unberührt. Soweit in jagd- oder fischereirechtlichen Vorschriften keine besonderen Bestimmungen zum Schutz und zur Pflege der betreffenden Arten bestehen oder erlassen werden, sind vorbehaltlich der Rechte der Jagdausübungs- oder Fischereiberechtigten die Vorschriften dieses Kapitels und die auf Grund dieses Kapitels erlassenen Rechtsvorschriften anzuwenden.
Jagd- und Schonzeiten
Die Tabelle gibt die Zeiten bis zum wieder.
Aktuelle konsolidierte Fassung auf landesrecht.rlp.de (nicht historisch.landesrecht.rlp.de). Nur Zeilen, die in § 42 Abs. 1 der amtlichen Einzelnorm stehen. Abs. 2 bis 5 (Schonzeiten der unteren Jagdbehörde, Jungfüchse/Jungdachse im gebotenen Umfang) sind keine eigenen Tabellenzeilen. Elterntierschutz § 32 Abs. 4 LJG.
| Wildart | Klasse / Altersstufe | Schusszeit (Erlegung erlaubt) |
|---|---|---|
| Rotwild | Kälber | 01.08. bis 31.01. |
| Schmaltiere, Schmalspießer | 01.05. bis 31.01. | |
| Alttiere, Hirsche | 01.08. bis 31.01. | |
| Damwild | Kälber | 01.08. bis 31.01. |
| Schmaltiere, Schmalspießer | 01.05. bis 31.01. | |
| Alttiere, Hirsche | 01.08. bis 31.01. | |
| Muffelwild | Schmalschafe, Jährlinge | 01.05. bis 31.01. |
| Lämmer, Schafe, Widder | 01.08. bis 31.01. | |
| Rehwild | Schmalrehe, Böcke | 01.05. bis 31.01. |
| Kitze, Ricken | 01.09. bis 31.01. | |
| Feldhasen | 01.10. bis 31.12. | |
| Füchse | 01.08. bis 28.02. | |
| Steinmarder | 01.08. bis 28.02. | |
| Baummarder | 01.08. bis 28.02. | |
| Hermeline | 01.08. bis 28.02. | |
| Waldschnepfen | 16.10. bis 15.01. | |
| Blässhühner | 11.09. bis 15.01. | |
| Rabenkrähen | 01.08. bis 20.02. | |
| Elstern | 01.08. bis 20.02. |
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Häufige Fragen zu Jagdrecht & Jagdzeiten in Rheinland-Pfalz (Deutschland)
Welches Gesetz regelt die Jagd in Rheinland-Pfalz?
In Rheinland-Pfalz gelten das Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz und das Bundesjagdgesetz (BJagdG).
Wo sind die genauen Jagdzeiten für Rheinland-Pfalz veröffentlicht?
Maßgebliche Fundstelle für Rheinland-Pfalz: Landesverordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz. Veröffentlicht von: Ministerium der Justiz RLP / Landesrecht RLP.
Quellen und Evidenz
3 Einträge- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz
- Amtliche Primärquelle Abruf: 12.9.2026
Landesjagdverordnung Rheinland-Pfalz (LJVO) § 42
- Amtliche Primärquelle Abruf: 12.9.2026
Landesverordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz
Geltung und Prüfstand
- Gilt für
- Deutschland, Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz & BJagdG
- Inhalt geprüft
- Primärquellen
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