Österreich

Im österreichischen Waffengesetz gilt das Verbringen einer ungeladenen Schusswaffe in einem geschlossenen Behältnis lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, als Transport und nicht als waffenrechtliches Führen. (§ 7 Abs. 3 WaffG 1996) „Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).“

Waffenrechtliche Verlässlichkeit setzt in Österreich voraus, dass der Waffenbesitzer mit Waffen vorsichtig umgeht und diese stets sorgfältig verwahrt. (§ 8 Abs. 1 Z 2 WaffG 1996) „Ein Mensch ist verlässlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er ... mit Waffen unvorsichtig umgehen oder diese nicht sorgfältig verwahren wird“

Deutschland

Wer in Deutschland Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. (§ 36 Abs. 1 WaffG) „Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.“

Erlaubnispflichtige Schusswaffen sind in Deutschland ungeladen in einem zertifizierten Sicherheitsbehältnis aufzubewahren, das mindestens der europäischen Norm DIN/EN 1143-1 entspricht. (§ 13 Abs. 1 AWaffV) „Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig sind, verbotene Waffen und verbotene Munition sind ungeladen und in einem Behältnis aufzubewahren, das 1. mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 ... mit dem in Absatz 2 geregelten Widerstandsgrad und Gewicht entspricht“

In einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 unter 200 Kilogramm dürfen eine unbegrenzte Zahl von Langwaffen, bis zu fünf Kurzwaffen sowie Munition gemeinsam aufbewahrt werden; wiegt der Schrank mindestens 200 Kilogramm, erhöht sich die Höchstzahl auf zehn Kurzwaffen. (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 und 4 AWaffV) „in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 ... entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm unterschreitet: a) eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und insgesamt bis zu fünf ... Kurzwaffen ... zusätzlich Munition;“

In einem Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad I dürfen Langwaffen, Kurzwaffen und Munition in unbegrenzter Anzahl aufbewahrt werden. (§ 13 Abs. 2 Nr. 5 AWaffV) „in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I ... entspricht: a) eine unbegrenzte Anzahl von Lang- und Kurzwaffen ... c) Munition.“

Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig. (§ 13 Abs. 8 AWaffV)

Bei der vorübergehenden Aufbewahrung außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd (z. B. im Hotel oder Jagdhaus), sind Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen zu sichern. (§ 13 Abs. 9 AWaffV) „Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen des Absatzes 1 und 2 nicht möglich ist.“

Checkliste

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Häufige Fragen zu Waffenaufbewahrung und Transport: Rechtliche Standards

Darf ich die Waffe im Auto lassen, wenn ich kurz tanken gehe?

Nur wenn das Fahrzeug verschlossen ist und die Waffe von außen nicht sichtbar abgedeckt oder im Kofferraum im verschlossenen Behältnis liegt. Längeres Verlassen ist unzulässig.

Dürfen Munition und Waffe im selben Tresor gelagert werden?

In Deutschland bei Waffenschränken Grad 0 oder I ja. Bei älteren Schränken A/B galten Sonderregeln (Bestandsschutz).

Quellen und Evidenz

3 Einträge
  1. Amtliche Primärquelle Abruf: 11.8.2026

    Waffengesetz (WaffG) § 36 Aufbewahrung

  2. Amtliche Primärquelle Abruf: 15.9.2026

    Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de Primärdokument öffnen ↗
  3. Amtliche Primärquelle Abruf: 15.9.2026

    Waffengesetz 1996 § 17 (Verbotene Waffen und Schalldämpfer-Ausnahme)

    Bundeskanzleramt Österreich (RIS) Primärdokument öffnen ↗

Geltung und Prüfstand

Gilt für
Österreich, Deutschland, Schweiz, BJagdG, WaffG, Landesjagdgesetze, JSG CH
Inhalt geprüft