Jahreskalender der Hegemaßnahmen & Biotopgestaltung

Naturschutzmaßnahmen im Revier folgen strengen biologischen Schonzeiten und gesetzlichen Schnittfristen.

Q1 · Jan – Mär

Gehölzpflege & Planung

Rückschnitt von Hecken und Feldgehölzen zwingend vor dem 1. März abschließen (§ 39 Abs. 5 BNatSchG / Landesgesetze). Anlage von Totholzhaufen und Prüfung von Nistkästen.

Waldränder & Totholz →
Q2 · Apr – Jun

Brut- & Setzzeit · Kitzrettung

Absolutes Ruhegebot in den Einständen. Flächendeckende Rehkitzrettung mit Wärmebilddrohne in enger Abstimmung mit den Landwirten vor der Mahd.

Kitzrettung mit Drohne →
Q3 · Jul – Aug

Säume, Suhlen & Äsung

Pflege von Altgrasstreifen und gestaffelte Mahd von Blühstreifen nach dem Aussamen. Offenhalten von Suhlen und Feuchtstellen in Trockenphasen.

Blühflächen & Säume →
Q4 · Sep – Dez

Pflanzung & Wildruhe

Neupflanzung standortgerechter Hecken und Wildobstgehölze mit Wurzelschutz. Einrichtung von Wildruhezonen zur Vermeidung von Schälschäden im Winter.

Hecken & Wildäcker →

Förderwege für Biotop- und Artenschutz im DACH-Raum

Förderanträge für Kitzrettungsdrohnen, Blühstreifen und Heckenpflanzungen müssen vor Maßnahmenbeginn bewilligt sein:

Deutschland: GAK-Mittel, BMEL-Förderung für Rehkitzrettungsdrohnen, Landesprogramme (z. B. KULAP in Bayern, FAKT in BW) sowie Kreisjagdverbände.
Österreich: ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen (Agrarumweltprogramm über AMA/BML), Landesjagdverbände und Landesnaturschutzabteilungen der Bundesländer.
Schweiz: Direktzahlungsverordnung (DZV, Biodiversitätsförderflächen BFF Typ I & II über BLW) sowie kantonale Jagd- und Fischereiverwaltungen.