Bundesländer

Österreich

Das Jagdrecht ist Landessache. Es gibt kein Bundesjagdgesetz; jedes Bundesland hat ein eigenes Jagdgesetz und eigene Durchführungsverordnungen.

Länderprofil Österreich

Amtliche Primärquelle Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) - Landesrecht ↗ Bundeskanzleramt Österreich

Jagdsysteme im DACH-Raum im Vergleich

Drei Staaten, drei grundlegende Rechtsstrukturen:

Deutschland

Das Bundesjagdgesetz gibt den bundesweiten Rahmen für das Reviersystem vor; die 16 Bundesländer besitzen eigene Landesjagdgesetze und regeln ihre Jagdzeiten eigenständig (Art. 74 Abs. 1 Nr. 28 GG).

Österreich

Das Jagdrecht ist reine Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenz der 9 Bundesländer ohne Bundesrahmengesetz; jedes Bundesland führt ein eigenes Landesjagdgesetz im Reviersystem (Art. 15 Abs. 1 B-VG).

Schweiz

Das Bundesgesetz über die Jagd (JSG) setzt Minimalstandards; die 26 Kantone entscheiden eigenständig zwischen Revierjagdsystem (Pachtreviere), Patentjagdsystem (Lizenzjagd) oder staatlicher Regiejagd wie im Kanton Genf (Art. 79 BV).

Welches Recht regelt was?

Die häufigste Fehlerquelle ist die Verwechslung der Rechtsgebiete. Was jagdrechtlich erlaubt ist, kann waffen- oder naturschutzrechtlich verboten sein bis und umgekehrt.

Rechtsgebiete mit Jagdbezug und ihre Regelungsebene
Rechtsgebiet Regelt Ebene
Jagdrecht Wer jagen darf, wo, wann und auf welche Arten. Jagdkarte, Reviersystem, Abschussplanung, Jagd- und Schonzeiten, Jagdgast. Österreich: Land · Deutschland: Bund und Land · Schweiz: Bund und Kanton
Waffenrecht Erwerb, Besitz, Aufbewahrung, Transport und Mitnahme von Waffen und Munition, Zubehör wie Schalldämpfer und Nachtzieltechnik. Österreich: Bund · Deutschland: Bund · Schweiz: Bund
Naturschutzrecht Artenschutz, Schutzgebiete, Störungsverbote, Eingriffe in Lebensräume. Kann jagdrechtliche Erlaubnisse einschränken. Land beziehungsweise Kanton, überlagert von EU-Recht (nur AT und DE)
Lebensmittelrecht Wildbrethygiene, kundige Person, Untersuchungspflichten, Abgabewege und Dokumentation. EU-Verordnungen (AT, DE), nationale Umsetzung; Schweiz eigenständig
Tierschutzrecht Zulässige Tötungsarten, Nachsuchepflicht, Umgang mit Jagdhunden, verbotene Fangmittel. Bund beziehungsweise Land, je nach Staat

Rechtsthemen über die Rechtsräume hinweg

Fragen, die sich nicht an einer Landesgrenze entscheiden: Waffenrecht, Hygiene, Brauchbarkeit, Artenschutz und die Mitnahme über die Grenze.

Amtliche Ausgangsquellen

3 Einträge
  1. Amtliche Primärquelle Abruf: 11.8.2026

    Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) - Landesrecht

    Bundeskanzleramt Österreich Primärdokument öffnen ↗
  2. Amtliche Primärquelle Abruf: 11.8.2026

    Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de Primärdokument öffnen ↗
  3. Amtliche Primärquelle Abruf: 11.8.2026

    Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0)

    Bundeskanzlei, Fedlex Primärdokument öffnen ↗