Die Waidmannssprache ist gewachsenes Fachvokabular und regional nicht einheitlich. Wo der Sprachgebrauch zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz abweicht, ist das beim jeweiligen Begriff vermerkt.

Rechtsraum

Körper und Erscheinung des Wildes

Lauscher

Die Ohren des Schalenwildes. Beim Schwarzwild spricht man von Tellern.

Lichter

Die Augen des Schalenwildes. Beim Schwarzwild und beim Raubwild heißen sie Seher.

Windfang

Die Nase des Schalenwildes, benannt nach ihrer Funktion beim Aufnehmen des Windes.

Äser

Das Maul des Schalenwildes. Beim Schwarzwild heißt es Gebrech, beim Hasen Löffelmaul.

Träger

Der Hals des Schalenwildes.

Decke

Das Fell von Rot-, Dam-, Reh- und Gamswild. Beim Schwarzwild heißt es Schwarte, beim Raubwild Balg.

Läufe

Die Beine des Wildes.

Schalen

Die Hufe des Schalenwildes. Sie geben der Wildgruppe ihren Namen.

Wedel

Der Schwanz des Rotwildes. Beim Rehwild heißt er Blume, beim Schwarzwild Pürzel, beim Fuchs Lunte.

Spiegel

Der helle Fellbereich um den After bei Reh- und Rotwild. Beim Rehwild im Winter deutlich vergrößert.

Geweih

Der jährlich neu gebildete Kopfschmuck von Reh-, Rot- und Damwild. Er besteht aus Knochensubstanz und wird abgeworfen.

Gehörn

Das Geweih des Rehbocks.

Krucken

Der Hornschmuck des Gamswildes. Anders als ein Geweih bleibt er lebenslang erhalten.

Bast

Die durchblutete Haut, die das wachsende Geweih überzieht und nach Abschluss des Wachstums gefegt wird.

Fegen

Das Abstreifen des Bastes an Bäumen und Sträuchern. Hinterlässt Fegeschäden an der Rinde.

Waffen

Die Eckzähne des Keilers: die langen Gewehre im Unterkiefer und die Haderer im Oberkiefer.

Verhalten und Lebensweise

Äsen

Das Aufnehmen von Nahrung durch Schalenwild. Die Nahrung selbst heißt Äsung.

Brunft

Die Paarungszeit von Rot-, Dam- und Gamswild. Beim Rehwild heißt sie Blattzeit, beim Schwarzwild Rauschzeit.

Blattzeit

Die Paarungszeit des Rehwildes im Juli und August. Namensgebend ist das Blatten, das Nachahmen des Kitzfiepens.

Setzen

Die Geburt bei Reh-, Rot- und Damwild. Die Zeit heißt Setzzeit, beim Schwarzwild spricht man vom Frischen.

Rudel

Ein Sozialverband von Rot-, Dam- oder Gamswild. Beim Schwarzwild heißt er Rotte, beim Rehwild Sprung.

Wechsel

Ein regelmäßig begangener Weg des Wildes. Grundlage jeder Ansitzplanung.

Einstand

Der Bereich, in dem Wild tagsüber ruht und Deckung findet.

Suhle

Eine schlammige Mulde, in der sich vor allem Schwarzwild wälzt. Dient Thermoregulation und Parasitenabwehr.

Malbaum

Ein Baum, an dem sich Schwarzwild nach der Suhle scheuert. Trägt erkennbare Schlammspuren.

Sichern

Das aufmerksame Prüfen der Umgebung mit Windfang, Lauschern und Lichtern.

Vertrautes Wild

Wild, das den Jäger nicht bemerkt hat und sein natürliches Verhalten zeigt.

Notzeit

Ein Zeitraum, in dem Wild die natürliche Äsung nicht erreichen kann. Nur dann ist Fütterung fachlich und meist auch rechtlich begründet.

Jagdarten und Jagdbetrieb

Ansitz

Das ruhende Warten auf Wild von einem festen Punkt aus, meist von einer Kanzel oder einem Hochsitz.

Pirsch

Das langsame, verdeckte Annähern an Wild zu Fuß.

Drückjagd

Eine Gesellschaftsjagd, bei der Treiber das Wild langsam in Bewegung bringen, ohne es zu hetzen.

Treibjagd

Eine Gesellschaftsjagd vorwiegend auf Niederwild, bei der eine Treiberwehr das Wild den Schützen zutreibt.

Riegeljagd

Eine Bewegungsjagd, bei der Schützen an Wechseln abgestellt werden, während wenige Treiber das Gebiet durchgehen.

Ansprechen

Das Bestimmen von Wildart, Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand vor dem Schuss. Grundvoraussetzung jedes Abschusses.

Kanzel

Eine geschlossene, erhöhte Ansitzeinrichtung. Unterliegt der regelmäßigen Sicherheitsprüfung.

Revier

Der räumlich abgegrenzte Bereich, in dem das Jagdrecht ausgeübt wird.

In Österreich ist das Jagdgebiet die gesetzliche Fläche; Revier ist die übliche Bezeichnung im Betrieb.

In Deutschland ist das Jagdrevier die Fläche der Jagdgenossenschaft oder der Eigenjagd.

In der Schweiz gibt es Revierkantone mit verpachteten Jagdrevieren und Patentkantone ohne klassisches Revier.

Abschussplan

Die behördlich festgelegte Zahl an Stücken je Wildart, Geschlecht und Altersklasse für ein Jagdjahr.

In Österreich heißt die Vorgabe oft Abschussplan und wird von der Jagdbehörde bestätigt.

In Deutschland stellt die Jagdgenossenschaft den Abschussplan auf, die Untere Jagdbehörde bestätigt ihn.

In der Schweiz setzen Kantone Abschusszahlen oder Patentkontingente fest, je nach Jagdsystem.

Schusszeichen

Die Reaktion des Wildes im Moment des Schusses. Wichtiger Hinweis auf den Treffersitz.

Anschuss

Die Stelle, an der das Wild im Schuss stand. Ausgangspunkt jeder Nachsuche und deshalb zu verbrechen.

Nachsuche und Wildbret

Schweiß

Das Blut des Wildes. Die Waidmannssprache verwendet nie das Wort Blut.

Nachsuche

Das Aufspüren von verletztem oder verendetem Wild mit einem geeigneten Hund.

Schweißhund

Ein auf die Nachsuche spezialisierter Hund, der der Schweißfährte auch nach vielen Stunden folgt.

Verbrechen

Das Kennzeichnen einer Stelle mit gebrochenen Zweigen, etwa des Anschusses. Die Bruchzeichen sind ein eigenes Verständigungssystem.

Aufbrechen

Das Öffnen der Bauch- und Brusthöhle und das Entnehmen der Innereien unmittelbar nach dem Erlegen.

Aufbruch

Die beim Aufbrechen entnommenen Innereien.

Wildbret

Das Fleisch des erlegten Wildes. Als Lebensmittel unterliegt es der Wildbrethygiene.

Kundige Person

Eine geschulte Person, die das erlegte Wild auf bedenkliche Merkmale prüft. Voraussetzung für die Abgabe von Wildbret.

In Österreich ist die kundige Person die übliche Bezeichnung nach der Hygieneverordnung.

In Deutschland ist die kundige Person ebenfalls die EU-hygienerechtliche Rolle vor der Abgabe.

In der Schweiz gelten kantonale Hygiene- und Wildbretrregeln; die Bezeichnung kann abweichen.

Zerwirken

Das fachgerechte Zerlegen des Wildkörpers in die einzelnen Teilstücke.

Strecke

Das nach einer Jagd geordnet abgelegte erlegte Wild. Das Verblasen der Strecke ehrt das Wild.

Fallwild

Wild, das nicht durch Erlegen, sondern durch Krankheit, Unfall oder Witterung verendet ist.

Recht und Organisation in AT, DE und CH

Jagdschein

Der Nachweis der jagdlichen Befähigung. Name, Ausstellung und Mitführpflicht unterscheiden sich im DACH-Raum.

In Österreich heißt der Nachweis Jagdkarte und wird vom Land ausgestellt.

In Deutschland heißt er Jagdschein und wird von der Unteren Jagdbehörde ausgestellt.

In der Schweiz tritt je nach Kanton das Jagdpatent oder die jagdliche Berechtigung an diese Stelle.

Jagdkarte

Österreichische Bezeichnung für den Nachweis der jagdlichen Befähigung.

Verbindlich in Österreich. Gäste brauchen zusätzlich eine Jagdeinladung oder einen Begehungsschein.

In Deutschland unüblich; dort gilt der Jagdschein.

In der Schweiz unüblich; dort gilt das Patent oder die kantonale Berechtigung.

Jagdpatent

Kantonale Berechtigung zur Jagdausübung in Patentkantonen der Schweiz.

In Österreich gibt es kein Patent im Schweizer Sinn.

In Deutschland gibt es kein Jagdpatent.

In Patentkantonen löst das Patent das Revier als Zugang zur Fläche ab.

Jagdgenossenschaft

Zusammenschluss der Grundeigentümer, denen das Jagdrecht zusteht.

In Österreich übernimmt oft die Jagdgesellschaft oder die Genossenschaftsjagd diese Rolle.

In Deutschland ist die Jagdgenossenschaft die gesetzliche Körperschaft der Grundeigentümer.

In Revierkantonen wird das Revier in der Regel von der Gemeinde oder einem Verband verpachtet.

Eigenjagd

Eine zusammenhängende Fläche, auf der der Eigentümer das Jagdrecht selbst ausüben oder verpachten kann.

In Österreich gilt eine Eigenjagd ab der landesgesetzlichen Mindestfläche.

In Deutschland liegt die Schwelle in der Regel bei 75 Hektar zusammenhängender Fläche.

In der Schweiz ist Eigenjagd kein flächendeckendes Gegenstück zum deutschen Modell.

Begehungsschein

Die Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten, in einem bestimmten Revier zu jagen.

In Österreich üblich für Jagdgäste, oft zusammen mit der Jagdkarte.

In Deutschland die gängige Form der Gästejagd im Revier.

In Revierkantonen vergleichbar; in Patentkantonen tritt das Patent an die Stelle.