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Glossar der Waidmannssprache & Fachbegriffe
73 Begriffe der Waidmannssprache, nach Themenfeldern und nach AT, DE und CH.
Die Waidmannssprache ist gewachsenes Fachvokabular und regional nicht einheitlich. Wo der Sprachgebrauch zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz abweicht, ist das beim jeweiligen Begriff vermerkt.
Körper und Erscheinung des Wildes
- Lauscher
-
Die Ohren des Schalenwildes. Beim Schwarzwild spricht man von Tellern.
- Lichter
-
Die Augen des Schalenwildes. Beim Schwarzwild und beim Raubwild heißen sie Seher.
- Windfang
-
Die Nase des Schalenwildes, benannt nach ihrer Funktion beim Aufnehmen des Windes.
- Äser
-
Das Maul des Schalenwildes. Beim Schwarzwild heißt es Gebrech, beim Hasen Löffelmaul.
- Träger
-
Der Hals des Schalenwildes.
- Decke
-
Das Fell von Rot-, Dam-, Reh- und Gamswild. Beim Schwarzwild heißt es Schwarte, beim Raubwild Balg.
- Läufe
-
Die Beine des Wildes.
- Schalen
-
Die Hufe des Schalenwildes. Sie geben der Wildgruppe ihren Namen.
- Wedel
-
Der Schwanz des Rotwildes. Beim Rehwild heißt er Blume, beim Schwarzwild Pürzel, beim Fuchs Lunte.
- Spiegel
-
Der helle Fellbereich um den After bei Reh- und Rotwild. Beim Rehwild im Winter deutlich vergrößert.
- Geweih
-
Der jährlich neu gebildete Kopfschmuck von Reh-, Rot- und Damwild. Er besteht aus Knochensubstanz und wird abgeworfen.
- Gehörn
-
Das Geweih des Rehbocks.
- Krucken
-
Der Hornschmuck des Gamswildes. Anders als ein Geweih bleibt er lebenslang erhalten.
- Bast
-
Die durchblutete Haut, die das wachsende Geweih überzieht und nach Abschluss des Wachstums gefegt wird.
- Fegen
-
Das Abstreifen des Bastes an Bäumen und Sträuchern. Hinterlässt Fegeschäden an der Rinde.
- Waffen
-
Die Eckzähne des Keilers: die langen Gewehre im Unterkiefer und die Haderer im Oberkiefer.
- Balg
-
Das Fell von Hase, Kaninchen und Haarraubwild wie Fuchs und Marder.
- Schwarte
-
Die Haut von Schwarzwild und Dachs.
- Löffel
-
Die Ohren von Hase und Kaninchen.
Verhalten und Lebensweise
- Äsen
-
Das Aufnehmen von Nahrung durch Schalenwild. Die Nahrung selbst heißt Äsung.
- Brunft
-
Die Paarungszeit von Rot-, Dam- und Gamswild. Beim Rehwild heißt sie Blattzeit, beim Schwarzwild Rauschzeit.
- Blattzeit
-
Die Paarungszeit des Rehwildes im Juli und August. Namensgebend ist das Blatten, das Nachahmen des Kitzfiepens.
- Setzen
-
Die Geburt bei Reh-, Rot- und Damwild. Die Zeit heißt Setzzeit, beim Schwarzwild spricht man vom Frischen.
- Rudel
-
Ein Sozialverband von Rot-, Dam- oder Gamswild. Beim Schwarzwild heißt er Rotte, beim Rehwild Sprung.
- Wechsel
-
Ein regelmäßig begangener Weg des Wildes. Grundlage jeder Ansitzplanung.
- Einstand
-
Der Bereich, in dem Wild tagsüber ruht und Deckung findet.
- Suhle
-
Eine schlammige Mulde, in der sich vor allem Schwarzwild wälzt. Dient Thermoregulation und Parasitenabwehr.
- Malbaum
-
Ein Baum, an dem sich Schwarzwild nach der Suhle scheuert. Trägt erkennbare Schlammspuren.
- Sichern
-
Das aufmerksame Prüfen der Umgebung mit Windfang, Lauschern und Lichtern.
- Vertrautes Wild
-
Wild, das den Jäger nicht bemerkt hat und sein natürliches Verhalten zeigt.
- Notzeit
-
Ein Zeitraum, in dem Wild die natürliche Äsung nicht erreichen kann. Nur dann ist Fütterung fachlich und meist auch rechtlich begründet.
- Sprung
-
Mehrere Rehe, die zusammenstehen, vor allem im Winter.
- Rotte
-
Mehrere Stücke Schwarzwild, die zusammen ziehen.
Jagdarten und Jagdbetrieb
- Ansitz
-
Das ruhende Warten auf Wild von einem festen Punkt aus, meist von einer Kanzel oder einem Hochsitz.
- Pirsch
-
Das langsame, verdeckte Annähern an Wild zu Fuß.
- Drückjagd
-
Eine Gesellschaftsjagd, bei der Treiber das Wild langsam in Bewegung bringen, ohne es zu hetzen.
- Treibjagd
-
Eine Gesellschaftsjagd vorwiegend auf Niederwild, bei der eine Treiberwehr das Wild den Schützen zutreibt.
- Riegeljagd
-
Eine Bewegungsjagd, bei der Schützen an Wechseln abgestellt werden, während wenige Treiber das Gebiet durchgehen.
- Ansprechen
-
Das Bestimmen von Wildart, Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand vor dem Schuss. Grundvoraussetzung jedes Abschusses.
- Kanzel
-
Eine geschlossene, erhöhte Ansitzeinrichtung. Unterliegt der regelmäßigen Sicherheitsprüfung.
- Revier
-
Der räumlich abgegrenzte Bereich, in dem das Jagdrecht ausgeübt wird.
In Österreich ist das Jagdgebiet die gesetzliche Fläche; Revier ist die übliche Bezeichnung im Betrieb.
In Deutschland ist das Jagdrevier die Fläche der Jagdgenossenschaft oder der Eigenjagd.
In der Schweiz gibt es Revierkantone mit verpachteten Jagdrevieren und Patentkantone ohne klassisches Revier.
- Abschussplan
-
Die behördlich festgelegte Zahl an Stücken je Wildart, Geschlecht und Altersklasse für ein Jagdjahr.
In Österreich heißt die Vorgabe oft Abschussplan und wird von der Jagdbehörde bestätigt.
In Deutschland stellt der Jagdausübungsberechtigte den Abschussplan auf, in gemeinschaftlichen Jagdbezirken im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand; die zuständige Behörde bestätigt ihn oder setzt ihn fest.
In der Schweiz setzen Kantone Abschusszahlen oder Patentkontingente fest, je nach Jagdsystem.
- Schusszeichen
-
Die Reaktion des Wildes im Moment des Schusses. Wichtiger Hinweis auf den Treffersitz.
- Anschuss
-
Die Stelle, an der das Wild im Schuss stand. Ausgangspunkt jeder Nachsuche und deshalb zu verbrechen.
- Kirrung
-
Eine Stelle, an der mit kleinen Mengen Futter Wild angelockt wird, um es dort zu erlegen, vor allem Schwarzwild. Ob und wie gekirrt werden darf, regelt das Landesrecht. Eine Kirrung ist keine Fütterung.
- Fütterung
-
Das Vorlegen von Futter, um Wild über die Notzeit zu bringen. Das Erlegen an Fütterungen ist in vielen Rechtsräumen verboten oder beschränkt.
- Spurlaut
-
Der Hund gibt Laut, solange er einer Spur oder Fährte folgt, auch ohne das Wild zu sehen.
- Bruch
-
Ein abgebrochener Zweig, der im Jagdbetrieb als Zeichen dient oder im Brauchtum eine Bedeutung trägt.
- Letzter Bissen
-
Ein Bruch, der dem erlegten Stück in den Äser gelegt wird.
- Inbesitznahmebruch
-
Ein Bruch, der auf das erlegte Stück gelegt wird und zeigt, dass es in Besitz genommen ist.
- Erlegerbruch
-
Ein Bruch, den der Erleger nach dem Erlegen erhält und am Hut trägt.
Nachsuche und Wildbret
- Schweiß
-
Das Blut des Wildes. Die Waidmannssprache verwendet nie das Wort Blut.
- Nachsuche
-
Das Aufspüren von verletztem oder verendetem Wild mit einem geeigneten Hund.
- Schweißhund
-
Ein auf die Nachsuche spezialisierter Hund, der der Schweißfährte auch nach vielen Stunden folgt.
- Verbrechen
-
Das Kennzeichnen einer Stelle mit gebrochenen Zweigen, etwa des Anschusses. Die Bruchzeichen sind ein eigenes Verständigungssystem.
- Aufbrechen
-
Das Öffnen der Bauch- und Brusthöhle und das Entnehmen der Innereien unmittelbar nach dem Erlegen.
- Aufbruch
-
Die beim Aufbrechen entnommenen Innereien.
- Wildbret
-
Das Fleisch des erlegten Wildes. Als Lebensmittel unterliegt es der Wildbrethygiene.
- Kundige Person
-
Eine geschulte Person, die das erlegte Wild auf bedenkliche Merkmale prüft. Voraussetzung für die Abgabe von Wildbret.
In Österreich ist die kundige Person die übliche Bezeichnung nach der Hygieneverordnung.
In Deutschland ist die kundige Person ebenfalls die EU-hygienerechtliche Rolle vor der Abgabe.
In der Schweiz gelten kantonale Hygiene- und Wildbretregeln; die Bezeichnung kann abweichen.
- Zerwirken
-
Das fachgerechte Zerlegen des Wildkörpers in die einzelnen Teilstücke.
- Strecke
-
Das nach einer Jagd geordnet abgelegte erlegte Wild. Das Verblasen der Strecke ehrt das Wild.
- Fallwild
-
Wild, das nicht durch Erlegen, sondern durch Krankheit, Unfall oder Witterung verendet ist.
- Schweißfährte
-
Die Fährte eines verletzten Stücks, an der Schweiß liegt.
- Schweißriemen
-
Die lange Leine, an der der Hund bei der Nachsuche geführt wird.
- Wundbett
-
Die Stelle, an der sich ein verletztes Stück niedertut.
- Genossenmachen
-
Dem Hund nach erfolgreicher Arbeit einen Anteil vom erlegten Stück geben.
Recht und Organisation in AT, DE und CH
- Jagdschein
-
Der Nachweis der jagdlichen Befähigung. Name, Ausstellung und Mitführpflicht unterscheiden sich im DACH-Raum.
In Österreich heißt der Nachweis Jagdkarte und wird vom Land ausgestellt.
In Deutschland heißt er Jagdschein und wird von der Unteren Jagdbehörde ausgestellt.
In der Schweiz tritt je nach Kanton das Jagdpatent oder die jagdliche Berechtigung an diese Stelle.
- Jagdkarte
-
Österreichische Bezeichnung für den Nachweis der jagdlichen Befähigung.
Verbindlich in Österreich. Wer nicht in Begleitung des Jagdausübungsberechtigten jagt, braucht zusätzlich dessen schriftliche Erlaubnis, etwa in Oberösterreich und Salzburg Jagderlaubnisschein genannt.
In Deutschland unüblich; dort gilt der Jagdschein.
In der Schweiz unüblich; dort gilt das Patent oder die kantonale Berechtigung.
- Jagdpatent
-
Kantonale Berechtigung zur Jagdausübung in Patentkantonen der Schweiz.
In Österreich gibt es kein Patent im Schweizer Sinn.
In Deutschland gibt es kein Jagdpatent.
In Patentkantonen löst das Patent das Revier als Zugang zur Fläche ab.
- Jagdgenossenschaft
-
Zusammenschluss der Grundeigentümer, denen das Jagdrecht zusteht.
In Österreich bilden die Grundeigentümer eines Genossenschaftsjagdgebiets etwa im Burgenland, in Niederösterreich und Tirol ebenfalls eine Jagdgenossenschaft; eine Jagdgesellschaft ist dort ein Zusammenschluss von Personen, die ein Jagdgebiet gemeinsam pachten.
In Deutschland ist die Jagdgenossenschaft die gesetzliche Körperschaft der Grundeigentümer.
In Revierkantonen verpachten je nach Kanton die Gemeinden (etwa Thurgau, Schaffhausen) oder der Kanton (etwa Aargau, Solothurn) die Reviere an Jagdgesellschaften oder Jagdvereine.
- Eigenjagd
-
Eine zusammenhängende Fläche, auf der der Eigentümer das Jagdrecht selbst ausüben oder verpachten kann.
In Österreich gilt eine Eigenjagd ab der landesgesetzlichen Mindestfläche.
In Deutschland liegt die Schwelle in der Regel bei 75 Hektar zusammenhängender Fläche.
In der Schweiz ist Eigenjagd kein flächendeckendes Gegenstück zum deutschen Modell.
- Begehungsschein
-
Die Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten, in einem bestimmten Revier zu jagen.
In Österreich heißt diese Erlaubnis in den meisten Landesjagdgesetzen Jagderlaubnisschein; wer nicht in Begleitung des Jagdausübungsberechtigten jagt, führt ihn neben der Jagdkarte mit.
In Deutschland die gängige Form der Gästejagd im Revier.
In Revierkantonen vergleichbar; in Patentkantonen tritt das Patent an die Stelle.
- Jagdgastkarte
-
Die Erlaubnis, mit der ein Jagdgast in einem österreichischen Bundesland jagen darf; in Vorarlberg heißt sie Gästejagdkarte. Wer sie ausstellt und was sie voraussetzt, regelt jedes Land anders.
Geltung und Prüfstand
- Gilt für
- DACH-Raum (mit regionalen Abweichungen)
- Inhalt geprüft
- Prüfvermerk
- Geprüft von WSK am 21. Oktober 2026
- Primärquellen
- Fachliteratur zur Waidmannssprache im DACH-Raum