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Quellen- und Korrekturstandard
Welche Quellen zählen, wie sie zitiert werden, wann eine Aussage als belegt gilt und wie Korrekturen ablaufen.
Quellenhierarchie
Nicht jede Quelle wiegt gleich. Für eine Aussage wird die höchste erreichbare Stufe verwendet; eine niedrigere Stufe ersetzt eine höhere nicht.
- Amtlich - Gesetze, Verordnungen, Behördeninformationen, offizielle Statistiken.
- Peer-reviewt - begutachtete Fachliteratur und institutionelle Forschungsberichte.
- Fachverband - anerkannte Verbände, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, veterinärmedizinische Institutionen.
- Hersteller - nur für technische Spezifikationen, nie als alleinige Grundlage einer Kaufberatung.
- Ergänzend - allgemeine Webseiten, nur zusätzlich. Wikipedia ist nie alleiniger Beleg.
Wann eine Seite als belegt gilt
Das ist der redaktionelle Maßstab:
- Eine Seite mit dem Stand „fachlich geprüft“ braucht mindestens zwei Quellen.
- Mindestens eine davon muss amtlich, peer-reviewt oder von einem Fachverband sein.
- Enthält eine Seite eine Rechtsaussage, ist mindestens eine amtliche Primärquelle Pflicht.
- Eine Seite, deren Quellen ausschließlich Hersteller- oder allgemeine Webquellen sind, kann den Stand „geprüft“ nicht erreichen.
Was davon der Build heute erzwingt: Jede Quellenangabe muss
Titel, Herausgeber, Abrufdatum und Quellentyp tragen und auf einen Eintrag im
Quellen-Ledger zeigen; fehlt eines davon, bricht der Build ab. Die Mindestzahl
der Quellen meldet npm run validate dagegen als Warnung mit
Fundstelle, damit ein Rückstand sichtbar bleibt, statt eine Veröffentlichung zu
blockieren. Der Rückstand wird abgearbeitet; bis dahin ist er gezählt und nicht
behauptet.
Zitation
Jede Quellenangabe führt Titel, Herausgeber, URL oder DOI, Abrufdatum, Quellentyp und Lizenz. Quellen stehen an zwei Stellen: unmittelbar bei der Aussage, wenn sie zeitkritisch ist, und gesammelt am Seitenende.
Wie Aussage, Quelle und Datensatz zusammenhängen, ist maschinenlesbar hinterlegt: Jede Verknüpfung zwischen zwei Seiten trägt den Nachweis auf das Feld, aus dem sie stammt. Die dafür verwendeten Begriffe stehen im Vokabular des Portals. Fachbegriffe aus den Texten erklärt das Glossar.
Zeitkritische Angaben
Zeitkritisch ist jede Aussage, die durch eine Verordnung, einen Preis oder einen Saisonwechsel ungültig werden kann - Jagd- und Schonzeiten, Rechtslagen, Kursanforderungen, Preisspannen, Einfuhrbestimmungen. Solche Angaben stehen nicht im Fließtext, sondern in eigenen Feldern mit Geltungsbereich, Prüfstand und nächstem Prüftermin.
| Zustand | Folge |
|---|---|
| Prüftermin in der Zukunft | alles in Ordnung |
| weniger als 60 Tage bis zum Prüftermin | Warnung im Build |
| Prüftermin überschritten, Stand „geprüft“ | Build bricht ab |
| Prüftermin überschritten, Stand „Entwurf“ | Warnung, Seite bleibt als „in Überarbeitung“ markiert |
Was wir nicht tun
- Keine Preise, Saisonen, Einfuhrregeln oder Rechtslagen aus Altbeständen übernehmen, ohne sie neu zu prüfen.
- Keine Präzision vortäuschen: Wo nur eine Bandbreite belegbar ist, steht eine Bandbreite.
- Keine Prüfer nennen, die nicht geprüft haben. Jede Seite führt dazu ein Prüfprotokoll: Es nennt Datum, Prüfart, Prüfpunkte und Ergebnis jedes Prüflaufs. Der Stand „fachlich geprüft“ ist ohne dokumentierte Freigabe technisch nicht erreichbar - der Build bricht sonst ab.
- Keine Rechtsseiten automatisch erzeugen.
- Keine Karte als alleinige Rechtsauskunft darstellen.
Korrekturen melden
Fehler, veraltete Angaben und fehlende Belege bitte über Kontakt und Fehler melden anzeigen - am hilfreichsten mit Seite, konkreter Aussage und, wenn vorhanden, Gegenquelle. Inhaltlich wesentliche Korrekturen erscheinen mit Datum und Grund im der Historie der jeweiligen Seite.