Belegte Aussagen
- Gilt für Schweiz
Bund und Kanton
Das JSG (SR 922.0) stellt die Grundsätze auf, nach denen die Kantone die Jagd zu regeln haben, und legt die jagdbaren Arten und die Schonzeiten fest. Die Kantone bestimmen die Voraussetzungen für die Jagdberechtigung, legen Jagdsystem und Jagdgebiet fest und vollziehen das Gesetz unter der Aufsicht des Bundes. Liechtenstein hat ein eigenes Recht und ist kein Schweizer Kanton.
Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0) ↗ · Art. 1 Abs. 2, Art. 3 Abs. 2, Art. 5 Abs. 1 und Art. 25 Abs. 1 JSG (SR 922.0) · abgerufen am
Wortlaut im Gesetz
Art. 1 Abs. 2Es stellt Grundsätze auf, nach denen die Kantone die Jagd zu regeln haben.
Art. 3 Abs. 2Sie bestimmen die Voraussetzungen für die Jagdberechtigung, legen das Jagdsystem und das Jagdgebiet fest und sorgen für eine wirkungsvolle Aufsicht.
- Gilt für Schweiz
Patent- und Revierjagd
Die Kantone bestimmen die Voraussetzungen für die Jagdberechtigung und legen das Jagdsystem und das Jagdgebiet fest; welches System gilt, steht deshalb im kantonalen Jagdrecht. Wer jagen will, braucht eine kantonale Jagdberechtigung.
Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0) ↗ · Art. 3 Abs. 2 und Art. 4 Abs. 1 JSG (SR 922.0) in Verbindung mit dem kantonalen Jagdgesetz · abgerufen am
Wortlaut im Gesetz
Art. 3 Abs. 2Sie bestimmen die Voraussetzungen für die Jagdberechtigung, legen das Jagdsystem und das Jagdgebiet fest und sorgen für eine wirkungsvolle Aufsicht.
Art. 4 Abs. 1Wer jagen will, braucht eine kantonale Jagdberechtigung.
- Gilt für Tessin
Jagd- und Schonzeiten
Die Schusszeiten stehen in: Caccia alta, piano e periodi di abbattimento 2026 / Disposizioni al cacciatore. Örtliche Abweichungen bleiben möglich.
Caccia alta, piano e periodi di abbattimento 2026 ↗ · Ufficio della caccia e della pesca, 14. Juli 2026 · Fassung vom
- Gilt für Schweiz
Waffenmitnahme
Wer im Reiseverkehr Feuerwaffen und Munition vorübergehend in die Schweiz verbringen will, braucht eine Bewilligung nach dem Waffengesetz; der Bundesrat kann für Jäger Ausnahmen vorsehen. Für das Tragen von Waffen brauchen Inhaber einer Jagdbewilligung in Ausübung der Jagd keine Waffentragbewilligung; der Transport von und zu Kursen, Übungen und Veranstaltungen von Jagdvereinen ist ebenfalls bewilligungsfrei, Waffe und Munition müssen dabei getrennt sein. Das JSG ersetzt keine waffenrechtliche Bewilligung.
Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG; SR 514.54) ↗ · Art. 25a Abs. 1 und 3, Art. 27 Abs. 4 Bst. a, Art. 28 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 WG (SR 514.54) · abgerufen am
Wortlaut im Gesetz
Art. 25a Abs. 1Wer im Reiseverkehr Feuerwaffen und die dazugehörige Munition vorübergehend in das schweizerische Staatsgebiet verbringen will, benötigt eine Bewilligung nach Artikel 25.
Art. 25a Abs. 3Der Bundesrat kann Ausnahmen von der Bewilligungspflicht vorsehen für: a. Jäger und Sportschützen;
Jagd- und Schonzeiten
Die Tabelle gibt die Zeiten bis zum wieder.
Hochjagd 2026 laut Abschlusstabelle vom 5. bis 27. September (Tagesraster nach Altersklasse). Laktierende Hirschkühe: zwei Stück pro Jäger vom 18. bis 19. und 23. bis 27. September, eine davon nur nach Abschuss des Kalbes in derselben Aktion. Kontingente und Unterbrüche nach Tabelle. Niederjagdzeiten stehen nicht in der Hochjagdtabelle.
| Wildart | Klasse / Altersstufe | Schusszeit (Erlegung erlaubt) |
|---|---|---|
| Gamswild | Hochjagd, nach Tagesraster der Tabelle | 05.09. bis 27.09. |
| Rehwild | Hochjagd, nach Tagesraster der Tabelle | 05.09. bis 27.09. |
| Rotwild | Hochjagd, nach Tagesraster der Tabelle | 05.09. bis 27.09. |
| Schwarzwild | Hochjagd, unbeschränkt | 05.09. bis 27.09. |
| Dachs | Hochjagd, unbeschränkt | 05.09. bis 27.09. |
| Fuchs | Hochjagd, unbeschränkt | 05.09. bis 27.09. |
| Murmeltier | Hochjagd, höchstens zwei Stück | 05.09. bis 27.09. |
Abschussplanung und Meldepflichten
Die Kantone führen nach den Vorschriften des Bundesrates eine Statistik über den Abschuss und den Bestand der wichtigsten Arten. Der Bundesrat legt fest, welche Hilfsmittel bei der Jagd verboten sind, und veranlasst die Erstellung einer eidgenössischen Jagdstatistik. Es steht den Kantonen frei, längere Schonzeiten festzulegen oder die jagdbaren Arten auf einer kürzeren Liste zu führen. Sie müssen dies tun, wenn der Schutz örtlich bedrohter Arten erforderlich ist. Sofern dies dem Erhalt bedrohter Arten dient und notwendig ist, kann der Bundesrat die Liste der jagdbaren Arten für die ganze Schweiz einschränken, nachdem er die Kantone angehört hat. Das Aussetzen jagdbarer Tiere steht den Kantonen offen, wenn ein geeigneter Lebensraum besteht und ausreichend Schonung sichergestellt ist. Das Aussetzen von Tieren ist untersagt, wenn sie grossen Schaden verursachen oder die einheimische Artenvielfalt gefährden.
Verbote und zulässige Jagdmittel
Die Verwendung von Fallen zur Ausübung der Jagd ist verboten. Für die Jagd mit der Büchse im Kanton Wallis sind nur Waffen mit einem gezogenen Lauf von mindestens 7 Millimetern (Kaliber) erlaubt. Vollmantelgeschosse sind für die Jagd mit der Büchse verboten, außer für den Abschuss von Murmeltieren. Für die Jagd mit der Flinte sind Schrotpatronen mit einem maximalen Durchmesser von 4,5 Millimetern erlaubt.
Jagdschutz, Wildschaden, Behörden und Strafen
Die Kantone planen und regeln die Jagd gemäß den Prinzipien der Nachhaltigkeit und stimmen die Jagdplanung bei Bedarf untereinander ab. Dabei berücksichtigen sie die örtlichen Verhältnisse sowie die Anliegen der Landwirtschaft, des Naturschutzes, des Tierschutzes und der Tiergesundheit. Bewerbern wird die Jagdberechtigung erteilt, wenn sie in einer Prüfung, die der Kanton festlegt, nachweisen können, dass sie die nötigen Kenntnisse besitzen. Jagdberechtigte müssen für ihre Haftpflicht eine Versicherung abschliessen. Die Höhe der mindestens erforderlichen Deckungssumme bestimmt der Bundesrat. Im Kanton Tessin ist das Ufficio della caccia e della pesca (Jagd- und Fischereiamt) unter anderem für die Jagd auf Wildtiere und die Fischerei zuständig. In Jagdbanngebieten und Vogelreservaten ist die Jagd verboten. Die kantonalen Vollzugsorgane können jedoch den Abschuss von jagdbaren Tieren zulassen, wenn es für den Schutz der Lebensräume oder zur Verhütung von übermässigen Wildschäden notwendig ist. Die Kantone legen fest, welche Selbsthilfemaßnahmen gegen jagdbare Tiere im Schutz von Haustieren, Liegenschaften und landwirtschaftlichen Kulturen erlaubt sind. Für Schäden, die jagdbare Tiere im Wald, an landwirtschaftlichen Kulturen und an Nutztieren verursachen, wird eine angemessene Entschädigung geleistet. Ausgenommen sind Schäden durch Tiere, gegen welche nach Artikel 12 Absatz 3 Selbsthilfemassnahmen ergriffen werden dürfen. Wenn der Inhaber der Jagdberechtigung eine Person vorsätzlich oder fahrlässig auf der Jagd tötet oder erheblich verletzt, kann das Gericht die Jagdberechtigung für mindestens ein Jahr und bis zu zehn Jahre entziehen.
Jagdkarte, Jagdschein und Jagdgäste
Den Kantonen steht es frei, Jagdgästen sowie Personen in der Vorbereitung auf die Jagdprüfung eine Jagdberechtigung zu erteilen, die auf einzelne Tage begrenzt ist.
Checkliste
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Lage & Geltungsbereich
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Häufige Fragen zu Jagdrecht im Kanton Tessin (Schweiz)
Wo sind die genauen Jagdzeiten für den Kanton Tessin veröffentlicht?
Den bundesrechtlichen Rahmen setzt die Jagdverordnung (JSV, SR 922.01) des Bundes. Die kantonalen Jagd- und Schonzeiten für den Kanton Tessin macht die zuständige kantonale Jagdverwaltung amtlich bekannt.
Quellen und Evidenz
2 Einträge- Amtliche Primärquelle Abruf: 12.10.2026
Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 20.9.2026
Caccia alta, piano e periodi di abbattimento 2026
Geltung und Prüfstand
- Gilt für
- Schweiz, Kantonales Jagdgesetz Tessin & JSG (SR 922.0)
- Inhalt geprüft
- Primärquellen
- 2 Primärquellen hinterlegt