Sichere Erkennung
Einheitlich graubraunes Gefieder mit einem schwarzen, halbmondförmigen Nackenband. Mit höchstens 33 cm Länge und bis 250 g Gewicht entspricht sie ungefähr der Haustaube und ist damit deutlich kleiner als die Ringeltaube.
Biologie und Lebensweise
Brutzeit meist von März bis September, Winterbruten sind möglich. Das Gelege umfasst in der Regel zwei Eier, die Brutdauer beträgt 13 bis 15 Tage, die Nestlingsdauer 15 bis 19 Tage. Bis zu sechs Bruten im Jahr sind möglich - eine der höchsten Reproduktionsraten unter dem heimischen Federwild.
Nahrung und Raumnutzung
Erwachsene Vögel ernähren sich überwiegend pflanzlich von Früchten und Samen, Keimlingen, Blättern sowie Zivilisationsabfällen. Die Nähe zum Menschen ist Teil ihrer Nahrungsstrategie.
Lebensraum und Ansprüche
Ursprünglich aus dem asiatischen Raum. Bis in die 1930er Jahre in Europa nur auf der Balkanhalbinsel, danach explosionsartige Ausbreitung. Heute mit Ausnahme des Alpenraums flächig verbreitet, bevorzugt in Dörfern und Stadtgebieten.
Bestand und Management
In Bayern läuft die Jagdzeit vom 1. November bis 20. Februar; eine Gefährdung der Population durch verantwortungsvolle Bejagung wird ausgeschlossen. Andere Räume weichen ab: Kärnten 21. Oktober bis 20. Februar, Steiermark 1. Oktober bis 31. Jänner, Oberösterreich regelt über eine Schonzeit vom 21. Februar bis 20. Oktober. In Hessen hat die Türkentaube seit 2026 keine Jagdzeit mehr.
Verbreitung
Nachgewiesene Vorkommen von Türkentaube nach Ländern. Die Karte markiert die Jagdregionen mit Vorkommen, keine Reviergrenzen.
Die Flächen zeigen Verwaltungsgrenzen, keine Reviergrenzen. Jagdeinrichtungen, Fütterungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
Wo diese Art vorkommt
DACH 46
Bundesländer und Kantone mit eigenem Jagdrecht
- Aargau
- Appenzell Ausserrhoden
- Appenzell Innerrhoden
- Baden-Württemberg
- Basel-Landschaft
- Bayern
- Bern
- Brandenburg
- Burgenland
- Freiburg
- Genf
- Glarus
- Graubünden
- Hessen
- Jura
- Kärnten
- Luzern
- Mecklenburg-Vorpommern
- Neuenburg
- Nidwalden
- Niederösterreich
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Oberösterreich
- Obwalden
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Salzburg
- Schaffhausen
- Schleswig-Holstein
- Schwyz
- Solothurn
- St. Gallen
- Steiermark
- Tessin
- Thurgau
- Thüringen
- Tirol
- Uri
- Vorarlberg
- Waadt
- Wallis
- Zug
- Zürich
Jagd- und Schonzeiten nach Rechtsraum
Jagdzeiten setzt jedes Bundesland und jeder Kanton selbst fest, oft getrennt nach Wildklasse. Für Türkentaube ist noch keine Verordnungstabelle übernommen. Die geltenden Fristen stehen in der Verordnung des jeweiligen Bundeslands oder Kantons.
Häufige Fragen zu Türkentaube
Seit wann kommt die Türkentaube in Mitteleuropa vor?
Bis in die 1930er Jahre war sie in Europa auf die Balkanhalbinsel beschränkt. Danach breitete sie sich innerhalb weniger Jahrzehnte bis nach Mitteleuropa aus.
Wie viele Bruten hat eine Türkentaube im Jahr?
Bis zu sechs, mit meist zwei Eiern je Gelege und gelegentlich sogar Winterbruten. Das erklärt die schnelle Ausbreitung.
Ist die Türkentaube überall jagdbar?
Nein. Bayern, Kärnten und die Steiermark führen Jagdzeiten, Hessen hat sie mit der Novelle 2026 auf "keine Jagdzeit" gesetzt.
Quellen und Evidenz
2 Einträge- Amtliche Primärquelle Abruf: 10.9.2026
Artseite im Wildtierportal Bayern
- Amtliche Primärquelle Abruf: 10.9.2026
GBIF Backbone Taxonomy
Geltung und Prüfstand
- Gilt für
- Biologie und jagdliche Einordnung. Jagd- und Schonzeiten gelten nur im jeweiligen Rechtsraum.
- Inhalt geprüft
- Primärquellen
- 2 Primärquellen hinterlegt
Erstmalig erstellt: Redaktionelle Verantwortung: Dr. Wolfgang Spiess-Knafl
