Deutschland · Jagdregion
Saarland (Deutschland)
Stark ökologisch ausgerichtetes Reviersystem mit strengen Hege- und Fütterungsvorgaben in laubholzreichen Mittelgebirgen.

Lage
- Haupt- oder Landeshauptstadt
- Fluss
Gelände zeigt Höhenlage, Luftbild Wald und Alm. Die Linie ist die Verwaltungsgrenze, keine Reviergrenze. Jagdeinrichtungen, Fütterungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
- Gebirge
- Vogesen
- Flüsse
- Mosel · Saar
Landschaft und Topografie
Laubholzdominierte Mischwälder (Buchen, Eichen), strukturreiche Auenlandschaften und Streuobstwiesen im Bliesgau.
Wildbestand und Erwartung
Typisches deutsches Schalenwildvorkommen (Rehwild, Schwarzwild). Regional variierende Dichten an Rotwild und Damwild. Raubwild wie Rotfuchs ist flächendeckend vertreten.
Anreise, Unterkunft und Logistik
Der Flughafen Saarbrücken ist ein internationaler Verkehrsflughafen; Luxemburg und Frankfurt-Hahn liegen in der Nachbarschaft. Das Land durchqueren die A 1 von Saarbrücken über Nonnweiler Richtung Trier und Köln, die A 6 von der französischen Grenze bei Saarbrücken über St. Ingbert und Homburg nach Kaiserslautern und Mannheim, die A 8 von der luxemburgischen Grenze bei Perl über Saarlouis, Neunkirchen und Homburg nach Zweibrücken und Karlsruhe sowie im Norden die A 62. Saarbrücken Hauptbahnhof liegt an der Strecke Mannheim–Paris; seit 2007 halten dort die ICE zwischen Frankfurt und Paris, die Fahrzeit nach Paris beträgt eine Stunde und fünfzig Minuten.
Das Jagdjahr läuft vom 1. April bis zum 31. März (§ 11 Abs. 4 BJagdG). Oberste Jagdbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken (saarland.de/mukmav); untere Jagdbehörden sind die Landkreise, der Regionalverband und die Landeshauptstadt Saarbrücken (§ 2 SJG).
Dokumente und Waffenmitnahme
Wer im Saarland jagt, führt einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein bei sich (§ 15 Abs. 1 BJagdG). Er kann als Jahresjagdschein für ein oder drei Jagdjahre erteilt oder verlängert werden (§ 14 Abs. 1 SJG), der Tagesjagdschein gilt vierzehn aufeinanderfolgende Tage (§ 15 Abs. 2 BJagdG). Untere Jagdbehörden sind die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und die Landeshauptstadt Saarbrücken, oberste Jagdbehörde ist das für die Jagd zuständige Ministerium (§ 2 SJG). Vorzulegen sind Prüfungszeugnis, Ausweis, Passbilder und die Jagdhaftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personen- und 50.000 Euro für Sachschäden (§ 17 Abs. 1 Nr. 4 BJagdG).
Gäste aus dem Ausland legen nach dem Regionalverband Saarbrücken das Jägerprüfungszeugnis in beglaubigter Übersetzung, den heimischen Jagdschein, Strafregisterauszüge und den Nachweis einer in Deutschland gültigen Jagdhaftpflicht vor; Ausnahmen von der deutschen Jägerprüfung erteilt beim Tagesjagdschein die untere, beim Jahresjagdschein die oberste Jagdbehörde (§ 14 Abs. 5 SJG). Besonderheit des Landes: Voraussetzung für die Teilnahme an einer Bewegungsjagd auf Schalenwild ist der jährliche Nachweis einer besonderen Schießfertigkeit (§ 16 Abs. 3 SJG), im Staatswald wie im Privatrevier; nach § 15 Abs. 3 SJG hat jeder Jäger seine Schießfertigkeit auch nach der Prüfung zu erhalten. Die Waffenmitnahme über die Staatsgrenze regelt das Bundesrecht.
Kostenbestandteile
Für Amtshandlungen der Jagdbehörden und für die Prüfungen werden Gebühren erhoben (§ 17 SJG). Mit der Gebühr für den Jagdschein kommt die Jagdabgabe hinzu; ihre Höhe und Befreiungen legt die oberste Jagdbehörde durch Verordnung fest (§ 18 Abs. 3 SJG). Die Abgabe dient Wildbiotopen, Forschung, Jägerfortbildung, Tierschutz und Seuchenbekämpfung, und die Jagdbehörde führt die Hälfte der Einnahmen an die Vereinigung der Jäger des Saarlandes ab (§ 18 Abs. 1 und 2 SJG). Die Beträge veröffentlichen die Behörden nicht auf ihren Seiten; der Regionalverband Saarbrücken und der Landkreis Saarlouis nennen nur die Unterlagen und stellen Antragsformulare bereit.
Dazu kommt die Jagdhaftpflichtversicherung. Pacht, Abschussentgelte und Führung sind Sache der Vereinbarung mit dem Revier.
Rechtliche Orientierung
Der Bund setzt mit dem Bundesjagdgesetz den Rahmen, das Landesjagdgesetz kann davon abweichen. Jagd- und Schonzeiten werden auf Landesebene verordnet. Dem Jagdausübungsberechtigten kann mit dessen Zustimmung für den Jagdbezirk, in dem er die Jagd ausüben darf, die Durchführung von Management- oder Beseitigungsmaßnahmen, die nach § 40e Absatz 2 Halbsatz 1 Bundesnaturschutzgesetz festgelegt worden sind, von der nach Landesrecht für Jagd zuständigen Behörde ganz oder teilweise übertragen oder die Mitwirkung an der Durchführung der Maßnahmen aufgelegt werden, soweit die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen der Jagdausübung mit zulässigen jagdlichen Methoden und Mitteln möglich, zumutbar und wirksam ist. Für die Ordnungswidrigkeit kann eine Geldbuße von bis zu fünftausend Euro verhängt werden.
Jagdlicher Charakter
Strenge Intervalljagd, Fokus auf Ansitzjagd an Schadflächen, Drückjagden im Staatswald ohne ganzjährige Einzeljagd.
Besonderheiten der Region
Sehr restriktive Kirrverordnung, hoher ökologischer Anspruch des Jagdgesetzes, strikter Vorrang der Naturverjüngung.
Waffen, Trophäen und Artenschutz
Die Länder erlassen Vorschriften über den gewerbsmäßigen Ankauf, Verkauf oder Tausch von Wild, das nach Rechtsakten der Europäischen Union streng oder besonders geschützt ist, sowie über den sonstigen Erwerb, die Ausübung der tatsächlichen Gewalt oder das sonstige Verwenden, die Abgabe, das Anbieten zum Verkauf oder den Tausch, die Zucht, die Beförderung, das Veräußern oder das sonstige Inverkehrbringen von Wild. Die Vorschriften nach Absatz 1 Nummer 2, 2a, 2b und 3 und Absatz 2 Nr. 2 können sich auch auf Eier oder sonstige Entwicklungsformen des Wildes, auf totes Wild, auf Teile des Wildes sowie auf die Nester und die aus Wild gewonnenen Erzeugnisse erstrecken.
Wildarten und Strecken
Die Länder haben die Möglichkeit, die Fütterung von Wild zu verbieten oder sie an die Erteilung einer Genehmigung zu knüpfen. Schwarzwild und Wildkaninchen dürfen nicht ausgesetzt werden. Das Aussetzen oder das Ansiedeln fremder Tiere in der freien Natur ist nur mit schriftlicher Genehmigung der zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle zulässig.
Jagdwetter & Ansitzfenster: Saarland
Wildarten in dieser Region
Häufige Fragen zu Saarland (Deutschland)
Wie sichert der saarländische Staatswald die Naturverjüngung?
Durch gezielte Schwerpunktbejagung des Rehwildes an Verjüngungsflächen im Frühjahr und das Modell reiner Drückjagden ohne permanenten Einzeljagddruck.
Quellen und Evidenz
11 Einträge- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Gesetz Nr. 1407 zur Jagd und zum Wildtiermanagement (Saarländisches Jagdgesetz - SJG)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Bundesjagdgesetz § 15 (Jagdschein)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Bundesjagdgesetz § 17 (Versagung des Jagdscheins, Jagdhaftpflichtversicherung)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Bundesjagdgesetz § 11 (Jagdpacht, Jagdjahr)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Jagdrecht (Jagdschein, Ausländerjagdschein)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Jagd, Waffen, Gewerbe (Antrag Jagdschein)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
- Ergänzende Fachquelle Abruf: 14.9.2026
Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (Saarland)
- Ergänzende Fachquelle Abruf: 14.9.2026
Achtung Schießnachweis: In diesen Bundesländern ist er Pflicht (Stand 31.10.2025)
- Ergänzende Fachquelle Abruf: 14.9.2026
Saarland (Abschnitt Verkehr)
- Fachverband / Körperschaft Abruf: 20.9.2026
Streckenlisten
Erstmalig erstellt: Zuletzt geändert: Verantwortlich: WSK
Geltung und Prüfstand
- Gilt für
- Saarland (Deutschland); geltendes Jagdrecht: Saarland
- Inhalt geprüft
- Prüfvermerk
- Fachlich geprüft von WSK
- Primärquellen
- 11 Quellen hinterlegt

































