Erstmalig erstellt: Zuletzt geändert: Redaktionelle Verantwortung: WSK

Lebensräume: Kulturlandschaft, Stadtrand, Parklandschaften, Feldflur

Übliche Jagdarten: Fangjagd mit zugelassenen Fallen, Nachtansitz an Gebäuden und Luderplätzen

Brunft oder Paarung: Ranz im Hochsommer, verzögerte Keimruhe, Geburt im Frühjahr

Jagdliche Klasse: Steinmarder · Raubwild

Alters- und Kategorieansprache

Merkmale zur Altersbeurteilung vor und nach dem Schuss (Gebissentwicklung, Trophäenmorphologie, Habitus und Klassen).

Ansprachemerkmale & Kriterien

Körpermasse, Habitus, Zahnabrieb und Ausprägung artspezifischer Trophäen- oder Gefiedermerkmale.

Gebissentwicklung & Zahnabschliff

Zahndurchbruch und Abkauung der Mahl- und Schneidezähne bei Säugetieren.

Altersklassen & Klassifizierung

Jugendklasse (Jungtiere im ersten Lebensjahr), Mittelklasse (subadulte Stücke), Reife Ernteklasse (voll entwickelte adulte Stücke).

Vergleichbare & verwandte Wildarten

Ökologische und jagdpraktische Einordnung innerhalb der Gruppe Raubwild.

Wichtige Vergleichsart innerhalb der Kategorie Raubwild mit spezifischen ökologischen Ansprüchen.

Verwandte Arten im Atlas:

Verbreitung

Länder, in denen diese Art im Portal als vorkommend geführt wird. Die Karte zeigt die zugehörigen Regionsprofile, keine Reviergrenzen und keine Punktnachweise.

Burgenland (Österreich) (Österreich) Kärnten (Österreich) (Österreich) Niederösterreich (Österreich) (Österreich) Oberösterreich (Österreich) (Österreich) Salzburg (Österreich) (Österreich) Steiermark (Österreich) (Österreich) Tirol (Österreich) (Österreich) Vorarlberg (Österreich) (Österreich) Aargau (Schweiz) (Schweiz) Appenzell Innerrhoden (Schweiz) (Schweiz) Appenzell Ausserrhoden (Schweiz) (Schweiz) Bern (Schweiz) (Schweiz) Basel-Landschaft (Schweiz) (Schweiz) Freiburg (Schweiz) (Schweiz) Genf (Schweiz) (Schweiz) Glarus (Schweiz) (Schweiz) Graubünden (Schweiz) (Schweiz) Jura (Schweiz) (Schweiz) Luzern (Schweiz) (Schweiz) Neuenburg (Schweiz) (Schweiz) Nidwalden (Schweiz) (Schweiz) Obwalden (Schweiz) (Schweiz) St. Gallen (Schweiz) (Schweiz) Schaffhausen (Schweiz) (Schweiz) Solothurn (Schweiz) (Schweiz) Schwyz (Schweiz) (Schweiz) Thurgau (Schweiz) (Schweiz) Tessin (Schweiz) (Schweiz) Uri (Schweiz) (Schweiz) Waadt (Schweiz) (Schweiz) Wallis (Schweiz) (Schweiz) Zug (Schweiz) (Schweiz) Zürich (Schweiz) (Schweiz) Brandenburg (Deutschland) (Deutschland) Baden-Württemberg (Deutschland) (Deutschland) Bayern (Deutschland) (Deutschland) Hessen (Deutschland) (Deutschland) Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland) (Deutschland) Niedersachsen (Deutschland) (Deutschland) Nordrhein-Westfalen (Deutschland) (Deutschland) Rheinland-Pfalz (Deutschland) (Deutschland) Schleswig-Holstein (Deutschland) (Deutschland) Saarland (Deutschland) (Deutschland) Sachsen (Deutschland) (Deutschland) Sachsen-Anhalt (Deutschland) (Deutschland) Thüringen (Deutschland) (Deutschland)
Kartengrundlage: Natural Earth (Public Domain, CC0) · Datenstand: · Darstellung: JAGDNAVIGATOR
Die Flächen zeigen Verwaltungsgrenzen, keine Reviergrenzen. Jagdeinrichtungen, Fütterungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
Steinmarder auf einem Ast; deutlich zu sehen sind der weisse, gegabelte Kehlfleck und die spitze Schnauze
Foto: Charles J. Sharp · CC BY-SA 4.0

Sichere Erkennung

Der Steinmarder ist schlank, graubraun und besitzt meist einen weißen, häufig gegabelten Kehlfleck. Gegenüber dem Baummarder helfen Fellton, Ohrenform, Sohlenbehaarung und Kehlzeichnung; kein einzelnes Merkmal ist in jedem Fall eindeutig. Fotofallen mit guter Beleuchtung oder genetische Proben können Zweifelsfälle klären.

Kot domowy obserwuje kunę, która pojawiła się na balkonie.
Foto: Stiopa · CC BY-SA 3.0

Biologie und Lebensweise

Nach der Sommerranz verzögert eine Keimruhe die Entwicklung; die Jungen werden im Frühjahr geboren. Steinmarder leben überwiegend einzelgängerisch, markieren ihre Räume und wechseln zwischen mehreren Ruheplätzen. Jungtiere dürfen bei Gebäudemaßnahmen nicht von der Mutter getrennt werden.

Beech Marten ( Martes foina ) - nest and litter of three found in а farm outbuilding in the village of Orlintzi, Bulgaria
Foto: ANRH · CC BY-SA 3.0

Zwischen Stadt und Land

Siedlungen bieten Dachräume, Scheunen, Mauern und Fahrzeuge als geschützte Quartiere sowie ein vielfältiges Nahrungsangebot. Dauerhafte Konfliktlösung beginnt bei Zugang, Nahrung und Geruchsmarken. Gift, unkontrollierte Fallen und ein bloßes Freilassen an anderer Stelle sind weder sichere noch nachhaltige Methoden.

Steinmarder (Martes foina) in einem Holzstoß
Foto: Mike aus dem Bayerwald · CC BY-SA 3.0

Nahrung und Raumnutzung

Steinmarder fressen Kleinsäuger, Vögel, Eier, Wirbellose, Früchte und menschliche Nahrungsreste. Die Zusammensetzung schwankt stark im Jahresverlauf. Beutereste an einem Quartier zeigen Nutzung, erlauben aber ohne weitere Untersuchung keine Aussage über den Einfluss auf lokale Beutebestände.

Lebensweise und Verhalten

Überwiegend nachtaktiv, kontrolliert der Steinmarder seine Quartiere und Markierstellen auf festen Routen. Fahrzeugschäden treten häufig in Zusammenhang mit Gerüchen fremder Tiere auf; Kabel, Dämmmatten und Schläuche können dabei verbissen werden.

Anatomie und Fährtenbild

Fünfzehige Trittsiegel mit Krallen und paarweise gesetzte Sprungspuren sind typisch, aber nicht immer vollständig abgedrückt. Losung ist häufig gedreht, spitz auslaufend und an auffälligen oder erhöhten Stellen abgelegt. Eine einzelne Spur reicht selten zur sicheren Artbestimmung.

Bestand und Management

An Gebäuden zuerst Ein- und Ausgänge beobachten, dann nach sicherem Auszug verschließen und verunreinigte Bereiche fachgerecht reinigen. Am Fahrzeug helfen eine gründliche Motorraumreinigung nach Schäden und robuste mechanische Barrieren; Ultraschall und Duftstoffe wirken uneinheitlich.

Monitoring und Nachweis

Fotofallen, Spurentunnel, Haare und Losungsproben dokumentieren Nutzung und Aktivitätszeiten. In Gebäuden sind Beobachtungen über mehrere Nächte sinnvoll, weil wechselnde Quartiere zu falschen Entwarnungen führen können.

Jagdpraxis

Ansitz und Fangjagd unterliegen regionalen Jagd-, Tier- und Gerätevorschriften. Zugelassene Fallen, vorgeschriebene Kontrollen, Sachkunde und eine sichere Behandlung von Fehlfängen sind zwingend. Vor Maßnahmen an Gebäuden ist außerdem zu klären, ob Jungtiere vorhanden sind.

Wildbret

Steinmarder werden nicht zur Wildbretgewinnung bejagt. Der Balg wird verwertet; Hygiene beim Abbalgen ist wegen möglicher Krankheitserreger geboten.

Wo diese Art vorkommt

Häufige Fragen zu Steinmarder

Steinmarder oder Baummarder?

Ein weißer, oft gegabelter Kehlfleck und unbehaarte Sohlen sprechen für den Steinmarder; ein gelblicher Kehlfleck und stärker behaarte Sohlen eher für den Baummarder. Kehlfleck und Nasenfarbe variieren jedoch, sodass bei unvollständiger Sicht mehrere Merkmale oder genetische Nachweise nötig sind.

Warum beschädigen Steinmarder Fahrzeuge?

Motorwärme und geschützte Hohlräume machen Fahrzeuge attraktiv. Besonders nach einem Ortswechsel können Gerüche eines fremden Marders intensives Kontroll- und Beißverhalten auslösen. Eine fachgerechte Motorraumreinigung und mechanischer Zugangsschutz sind meist sinnvoller als Duftmittel.

Wie lässt sich ein Marder aus dem Dach vertreiben?

Zuerst müssen Zugänge, Nutzung und mögliche Jungtiere geklärt werden. Öffnungen dürfen erst nach sicherem Auszug und außerhalb sensibler Aufzuchtphasen dauerhaft verschlossen werden; anschließend sind Geruchs- und Kotstellen hygienisch zu sanieren.

Darf ein Steinmarder einfach gefangen und versetzt werden?

Nein. Fanggeräte, Sachkunde, Kontrollfristen, Jagdzeiten und der Umgang mit gefangenen Tieren sind regional geregelt. Versetzen ist weder überall erlaubt noch eine dauerhafte Lösung, wenn Zugänge und attraktive Quartiere bestehen bleiben.

Quellen und Evidenz

2 Einträge
  1. Amtliche Primärquelle Abruf: 10.8.2026

    Atlas of European Mammals

    European Environment Agency - EUNIS Primärdokument öffnen ↗
  2. Peer-Review Studie Abruf: 10.8.2026

    Object marking: a field test of causative hypotheses in wild stone martens

    European Journal of Wildlife Research DOI: 10.1007/s10344-013-0752-5 ↗