Erstmalig erstellt: Zuletzt geändert: Redaktionelle Verantwortung: WSK
Lebensräume: Kulturlandschaft, Stadtrand, Parklandschaften, Feldflur
Übliche Jagdarten: Fangjagd mit zugelassenen Fallen, Nachtansitz an Gebäuden und Luderplätzen
Brunft oder Paarung: Ranz im Hochsommer, verzögerte Keimruhe, Geburt im Frühjahr
Jagdliche Klasse: Steinmarder · Raubwild
Alters- und Kategorieansprache
Merkmale zur Altersbeurteilung vor und nach dem Schuss (Gebissentwicklung, Trophäenmorphologie, Habitus und Klassen).
Ansprachemerkmale & Kriterien
Körpermasse, Habitus, Zahnabrieb und Ausprägung artspezifischer Trophäen- oder Gefiedermerkmale.
Gebissentwicklung & Zahnabschliff
Zahndurchbruch und Abkauung der Mahl- und Schneidezähne bei Säugetieren.
Altersklassen & Klassifizierung
Jugendklasse (Jungtiere im ersten Lebensjahr), Mittelklasse (subadulte Stücke), Reife Ernteklasse (voll entwickelte adulte Stücke).
Vergleichbare & verwandte Wildarten
Ökologische und jagdpraktische Einordnung innerhalb der Gruppe Raubwild.
Wichtige Vergleichsart innerhalb der Kategorie Raubwild mit spezifischen ökologischen Ansprüchen.
Verbreitung
Länder, in denen diese Art im Portal als vorkommend geführt wird. Die Karte zeigt die zugehörigen Regionsprofile, keine Reviergrenzen und keine Punktnachweise.
Die Flächen zeigen Verwaltungsgrenzen, keine Reviergrenzen. Jagdeinrichtungen, Fütterungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.

Sichere Erkennung
Der Steinmarder ist schlank, graubraun und besitzt meist einen weißen, häufig gegabelten Kehlfleck. Gegenüber dem Baummarder helfen Fellton, Ohrenform, Sohlenbehaarung und Kehlzeichnung; kein einzelnes Merkmal ist in jedem Fall eindeutig. Fotofallen mit guter Beleuchtung oder genetische Proben können Zweifelsfälle klären.

Biologie und Lebensweise
Nach der Sommerranz verzögert eine Keimruhe die Entwicklung; die Jungen werden im Frühjahr geboren. Steinmarder leben überwiegend einzelgängerisch, markieren ihre Räume und wechseln zwischen mehreren Ruheplätzen. Jungtiere dürfen bei Gebäudemaßnahmen nicht von der Mutter getrennt werden.

Zwischen Stadt und Land
Siedlungen bieten Dachräume, Scheunen, Mauern und Fahrzeuge als geschützte Quartiere sowie ein vielfältiges Nahrungsangebot. Dauerhafte Konfliktlösung beginnt bei Zugang, Nahrung und Geruchsmarken. Gift, unkontrollierte Fallen und ein bloßes Freilassen an anderer Stelle sind weder sichere noch nachhaltige Methoden.

Nahrung und Raumnutzung
Steinmarder fressen Kleinsäuger, Vögel, Eier, Wirbellose, Früchte und menschliche Nahrungsreste. Die Zusammensetzung schwankt stark im Jahresverlauf. Beutereste an einem Quartier zeigen Nutzung, erlauben aber ohne weitere Untersuchung keine Aussage über den Einfluss auf lokale Beutebestände.
Lebensweise und Verhalten
Überwiegend nachtaktiv, kontrolliert der Steinmarder seine Quartiere und Markierstellen auf festen Routen. Fahrzeugschäden treten häufig in Zusammenhang mit Gerüchen fremder Tiere auf; Kabel, Dämmmatten und Schläuche können dabei verbissen werden.
Anatomie und Fährtenbild
Fünfzehige Trittsiegel mit Krallen und paarweise gesetzte Sprungspuren sind typisch, aber nicht immer vollständig abgedrückt. Losung ist häufig gedreht, spitz auslaufend und an auffälligen oder erhöhten Stellen abgelegt. Eine einzelne Spur reicht selten zur sicheren Artbestimmung.
Bestand und Management
An Gebäuden zuerst Ein- und Ausgänge beobachten, dann nach sicherem Auszug verschließen und verunreinigte Bereiche fachgerecht reinigen. Am Fahrzeug helfen eine gründliche Motorraumreinigung nach Schäden und robuste mechanische Barrieren; Ultraschall und Duftstoffe wirken uneinheitlich.
Monitoring und Nachweis
Fotofallen, Spurentunnel, Haare und Losungsproben dokumentieren Nutzung und Aktivitätszeiten. In Gebäuden sind Beobachtungen über mehrere Nächte sinnvoll, weil wechselnde Quartiere zu falschen Entwarnungen führen können.
Jagdpraxis
Ansitz und Fangjagd unterliegen regionalen Jagd-, Tier- und Gerätevorschriften. Zugelassene Fallen, vorgeschriebene Kontrollen, Sachkunde und eine sichere Behandlung von Fehlfängen sind zwingend. Vor Maßnahmen an Gebäuden ist außerdem zu klären, ob Jungtiere vorhanden sind.
Wildbret
Steinmarder werden nicht zur Wildbretgewinnung bejagt. Der Balg wird verwertet; Hygiene beim Abbalgen ist wegen möglicher Krankheitserreger geboten.
Wo diese Art vorkommt
DACH 46
Bundesländer und Kantone mit eigenem Jagdrecht
- Aargau
- Appenzell Ausserrhoden
- Appenzell Innerrhoden
- Baden-Württemberg
- Basel-Landschaft
- Bayern
- Bern
- Brandenburg
- Burgenland
- Freiburg
- Genf
- Glarus
- Graubünden
- Hessen
- Jura
- Kärnten
- Luzern
- Mecklenburg-Vorpommern
- Neuenburg
- Nidwalden
- Niederösterreich
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Oberösterreich
- Obwalden
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Salzburg
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- Schleswig-Holstein
- Schwyz
- Solothurn
- St. Gallen
- Steiermark
- Tessin
- Thurgau
- Thüringen
- Tirol
- Uri
- Vorarlberg
- Waadt
- Wallis
- Zug
- Zürich
Europa 0
Ziele im übrigen Europa
Keine Region zugeordnet.
Weltweit 0
Ziele außerhalb Europas
Keine Region zugeordnet.
Häufige Fragen zu Steinmarder
Steinmarder oder Baummarder?
Ein weißer, oft gegabelter Kehlfleck und unbehaarte Sohlen sprechen für den Steinmarder; ein gelblicher Kehlfleck und stärker behaarte Sohlen eher für den Baummarder. Kehlfleck und Nasenfarbe variieren jedoch, sodass bei unvollständiger Sicht mehrere Merkmale oder genetische Nachweise nötig sind.
Warum beschädigen Steinmarder Fahrzeuge?
Motorwärme und geschützte Hohlräume machen Fahrzeuge attraktiv. Besonders nach einem Ortswechsel können Gerüche eines fremden Marders intensives Kontroll- und Beißverhalten auslösen. Eine fachgerechte Motorraumreinigung und mechanischer Zugangsschutz sind meist sinnvoller als Duftmittel.
Wie lässt sich ein Marder aus dem Dach vertreiben?
Zuerst müssen Zugänge, Nutzung und mögliche Jungtiere geklärt werden. Öffnungen dürfen erst nach sicherem Auszug und außerhalb sensibler Aufzuchtphasen dauerhaft verschlossen werden; anschließend sind Geruchs- und Kotstellen hygienisch zu sanieren.
Darf ein Steinmarder einfach gefangen und versetzt werden?
Nein. Fanggeräte, Sachkunde, Kontrollfristen, Jagdzeiten und der Umgang mit gefangenen Tieren sind regional geregelt. Versetzen ist weder überall erlaubt noch eine dauerhafte Lösung, wenn Zugänge und attraktive Quartiere bestehen bleiben.
Quellen und Evidenz
2 Einträge- Amtliche Primärquelle Abruf: 10.8.2026
Atlas of European Mammals
- Peer-Review Studie Abruf: 10.8.2026
Object marking: a field test of causative hypotheses in wild stone martens