Deutschland · Jagdregion
Sachsen (Deutschland)
Reviersystem in von massiver Wolfspräsenz dominierter Landschaft vom Flachland bis zum Erzgebirgskamm.

Lage
- Haupt- oder Landeshauptstadt
- Ort
- Internationaler Flughafen (IATA-Code)
- Fluss
Gelände zeigt Höhenlage, Luftbild Wald und Alm. Die Linie ist die Verwaltungsgrenze, keine Reviergrenze. Jagdeinrichtungen, Fütterungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
- Gebirge
- Erzgebirge
- Flüsse
- Elbe · Spree · Zwickauer Mulde · Schwarze Elster · Lausitzer Neiße · Weiße Elster
- Internationale Flughäfen
- Dresden (DRS)
Landschaft und Topografie
Kiefernforste und Heideflächen in der Lausitz, ausgedehnte Fichtenwälder im Erzgebirge, renaturierte Tagebauflächen.
Wildbestand und Erwartung
Typisches deutsches Schalenwildvorkommen (Rehwild, Schwarzwild). Regional variierende Dichten an Rotwild und Damwild. Raubwild wie Rotfuchs ist flächendeckend vertreten.
Anreise, Unterkunft und Logistik
Internationale Flughäfen sind Leipzig/Halle, das Drehkreuz Mitteldeutschlands auf sächsischem Gebiet zwischen beiden Städten, und Dresden in Klotzsche. Die A 4 durchzieht Sachsen von West nach Ost von Erfurt über Chemnitz und Dresden bis Görlitz; die A 17 führt von Dresden nach Prag, die A 38 umfährt Leipzig im Süden, die A 72 verbindet Chemnitz mit Hof und Leipzig. Der Leipziger Hauptbahnhof ist der flächenmäßig größte Kopfbahnhof Europas; die Fernbahnhöfe liegen fast alle in oder bei Dresden und Leipzig.
Das Jagdjahr läuft vom 1. April bis zum 31. März (§ 11 Abs. 4 BJagdG). Oberste Jagdbehörde ist das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden (smekul.sachsen.de); obere Jagdbehörde ist der Staatsbetrieb Sachsenforst, untere Jagdbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte (§ 32 SächsJagdG).
Dokumente und Waffenmitnahme
Wer in Sachsen jagt, führt einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein bei sich (§ 15 Abs. 1 BJagdG). Der Jahresjagdschein wird, ausgenommen Jugend- und Ausländerjagdschein, in der Regel gleich für drei Jagdjahre erteilt (§ 16 Abs. 1 SächsJagdG); wer keinen Wohnsitz im Bundesgebiet hat, wendet sich an die untere Jagdbehörde des Bezirks, in dem er jagen will. Der Tagesjagdschein gilt vierzehn aufeinanderfolgende Tage (§ 15 Abs. 2 BJagdG). Vorzulegen sind das Zeugnis der Jägerprüfung, ein Ausweis und eine Jagdhaftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personen- und 50.000 Euro für Sachschäden (§ 17 Abs. 1 Nr. 4 BJagdG).
Gäste aus dem Ausland beantragen einen Ausländerjagdschein bei der unteren Jagdbehörde des Jagdorts; die Behörde kann von der deutschen Jägerprüfung absehen (§ 15 Abs. 6 BJagdG). Zum Schießen sagt das Gesetz: Wer die Jagd ausübt, soll vor Beginn der Jagdausübung im Jagdjahr an einer Übung im jagdlichen Schießen teilgenommen haben (§ 1 Abs. 4 SächsJagdG), eine Soll-Vorschrift ohne bußgeldbewehrte Nachweispflicht; der Staatsbetrieb Sachsenforst verlangt für seine Drückjagden einen Nachweis. Die Waffenmitnahme über die Staatsgrenze regelt das Bundesrecht.
Kostenbestandteile
Bei der Erteilung des Jagdscheins wird zugleich eine Jagdabgabe erhoben, die das Doppelte der Verwaltungsgebühr nicht übersteigen darf und von der oberen Jagdbehörde für das Jagdwesen verwendet wird (§ 17 SächsJagdG). Sie beträgt für den Jahresjagdschein 20 Euro für jedes Jahr der Gültigkeit, sonst 10 Euro (§ 1 SächsJagdVO). Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis (lfd. Nr. 56, Tarifstelle 14); der Erzgebirgskreis nennt (Stand 13.02.2026) 70 Euro für den Jahresjagdschein, 25 Euro für den Tagesjagdschein und 20 Euro für den Jugendjagdschein. Der übliche Dreijahresjagdschein kostet damit 130 Euro, der Tagesjagdschein 35 Euro, der Jugendjagdschein 30 Euro.
Dazu kommt die Jagdhaftpflichtversicherung. Pacht, Abschussentgelte und Führung sind Sache der Vereinbarung mit dem Revier.
Rechtliche Orientierung
Der Bund setzt mit dem Bundesjagdgesetz den Rahmen, das Landesjagdgesetz kann davon abweichen. Jagd- und Schonzeiten werden auf Landesebene verordnet. Das sächsische Jagdgesetz (SächsJagdG) legt die Rechtsgrundlage für die Jagd in Sachsen fest. Jagdbehörden sind das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft als oberste, der Staatsbetrieb Sachsenforst als obere und die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Jagdbehörde (§ 32 Abs. 1 SächsJagdG). Im Sinne des Bundes- und Landesjagdrechts gelten die unteren Jagdbehörden als die sachlich und örtlich zuständigen Behörden, sofern keine abweichende Bestimmung getroffen ist. Der Jagdschein wird in der Regel als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre ausgestellt. Die Ersterteilung eines Jagdscheins ist davon abhängig, dass der Bewerber eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung besteht. Der Jagdschein ist in allen Teilen des Bundesgebiets gültig. Der Jagdschein kann als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage nach Mustern des Bundesministeriums erteilt werden. Der Jagdschein ist zu versagen, wenn der Antragsteller noch nicht sechzehn Jahre alt ist.
Jagdlicher Charakter
Angepasste Jagdstrategien an Wolfspräsenz (Rudelbildung des Wildes), großräumige Drückjagden in Bergbauregionen.
Besonderheiten der Region
Ältestes Wolfsgebiet Deutschlands, massiver Einbruch der Muffelwildbestände, Rekultivierungsflächen als neue Großwildhabitate.
Naturraum und Lebensräume
Der Freistaat Sachsen hat einen Nationalpark (9.350 ha), das Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (30.000 ha) und drei Naturparke (insgesamt 198.837 ha) ausgewiesen. Dem Jagdrecht unterliegen im Freistaat Sachsen 30 Arten von Haarwild und 108 Arten von Federwild. Beim Rot-, Dam- und Muffelwild wird die Jagd in der Regel anhand eines Dreijahresabschussplans durchgeführt. Innerhalb von drei Jagdjahren ist es im Jagdbezirk erlaubt, jeweils bis zu sechs Tiere der Arten Rot-, Dam- und Muffelwild, wobei männliches Wild ab der Altersklasse 1 ausgenommen ist, ohne Abschussplan zu erlegen.
Wildarten und Strecken
Die Jagd in Sachsen umfasst über 30 Haarwild- und 108 Federwildarten, von denen auf 49 Arten die Jagd ausgeübt werden kann. Wildarten wie Fischotter, Birkwild und Greifvögel haben aus Schutzgründen keine Jagdzeit. Den Wolf darf man nach § 22d Abs. 2 BJagdG vom 1. Juli bis 31. Oktober nur jagen, wenn die zuständige Behörde einen revierübergreifenden Managementplan aufgestellt hat. Die Abschussplanung für Rot-, Dam- und Muffelwild erfolgt in der Regel nach einem Dreijahresabschussplan, der im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand, dem Eigentümer oder Nutznießer aufgestellt wird. Hegegemeinschaften können gebildet werden, um eine ausgewogene Hege von vorkommenden Wildarten und eine großräumig abgestimmte Bejagung über mehrere zusammenhängende Jagdbezirke zu ermöglichen. Das Sächsische Wildmonitoring verpflichtet Jagdausübungsberechtigte, bei der systematischen Beobachtung, Erfassung und Überwachung bestimmter Wildarten mitzuwirken. Dazu steht eine webbasierte Anwendung zur Verfügung. Jährlich sind die im Jagdbezirk vorkommenden Wildarten über das sächsische Wildmonitoring-Programm an die Jagdbehörde zu melden. Bei Wahrnehmungen von Elch, Luchs, Wildkatze, Wolf, Baummarder, Iltis, Auer- und Birkhuhn ist eine umgehende Meldung erforderlich. Mit dem Wildmonitoring sollen für bestimmte Wildarten ausreichende Informationen gewonnen werden, die das gesamte Gebiet abdecken. Die systematische Erfassung ermöglicht Rückschlüsse auf das Vorkommen von Wildarten, auf die Größe und Ausbreitung der Bestände sowie auf deren Veränderung. Die Online-Anwendung »Sächsisches Wildmonitoring« ermöglicht Jägern, behördlich geforderte Abschusspläne und Streckenlisten über erlegtes, verendetes und Fallwild elektronisch zu erstellen und an die Jagdbehörde einzureichen. Wildarten, auf die die Jagd in der Jagdzeit nur eingeschränkt ausgeübt werden darf (zurzeit nur der Graureiher), erfordern eine elektronisch geführte Streckenliste gemäß § 2 Abs. 5 SächsJagdVO.
Jagdwetter & Ansitzfenster: Sachsen
Wildarten in dieser Region
Häufige Fragen zu Sachsen (Deutschland)
Warum sind Muffelwildpopulationen in Sachsen vielerorts zusammengebrochen?
Aufgrund fehlender Fluchtstrategien bei Wolfspräsenz (Verharren statt Flucht) ist Muffelwild in Wolfskerngebieten extrem leichter Beutezugang geworden.
Welche jagdliche Bedeutung haben sächsische Tagebaufolgelandschaften?
Durch natürliche Sukzession entstanden wertvolle Großhabitate für Rot- und Schwarzwild, die weitreichende Intervallbejagung zum Schutz junger Aufforstungen erfordern.
Quellen und Evidenz
11 Einträge- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Sächsisches Jagdgesetz
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Bundesjagdgesetz § 15 (Jagdschein)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Bundesjagdgesetz § 17 (Versagung des Jagdscheins, Jagdhaftpflichtversicherung)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Bundesjagdgesetz § 11 (Jagdpacht, Jagdjahr)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Sächsische Jagdverordnung (SächsJagdVO)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Jagdschein beantragen (Gebühren und Jagdabgabe, Stand 13.02.2026)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Jagdschein und Jägerprüfung (Rechtsgrundlagen 10. SächsKVZ, SächsJagdVO)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Sächsische Jägerprüfung, Erwerb des Jagdscheines sowie des Falknerjagdscheines
- Ergänzende Fachquelle Abruf: 14.9.2026
Achtung Schießnachweis: In diesen Bundesländern ist er Pflicht (Stand 31.10.2025)
- Ergänzende Fachquelle Abruf: 14.9.2026
Sachsen (Abschnitt Ballungsräume und Infrastruktur)
- Ergänzende Fachquelle Abruf: 14.9.2026
Flughafen Dresden
Erstmalig erstellt: Zuletzt geändert: Verantwortlich: WSK
Geltung und Prüfstand
- Gilt für
- Sachsen (Deutschland); geltendes Jagdrecht: Sachsen
- Inhalt geprüft
- Prüfvermerk
- Fachlich geprüft von WSK
- Primärquellen
- 11 Quellen hinterlegt








































