Sichere Erkennung
Etwa 45 cm lang, Spannweite rund 70 cm, Gewicht 600 bis 1.000 g. Kennzeichnend ist der Federschopf am Hinterkopf, beim Erpel länger. Der Schnabel ist hell blaugrau mit schwarzer Spitze, die Augen leuchtend gelb. Der Erpel ist an Kopf, Brust und Schwanz schwarz glänzend, Bauch, Flanken und Flügelunterseiten weiß; das Weibchen ist einfarbig dunkelbraun mit etwas helleren Flanken. Im Flug zeigt sich ein weißer Streifen auf der Flügeloberseite. Zu beachten: Zwischen Entenarten treten immer wieder Hybriden auf, was die Ansprache erschwert.
Biologie und Lebensweise
Im Mai und Juni werden sechs bis zwölf Eier gelegt und knapp vier Wochen bebrütet, ein Gelege je Jahr. Die Jungen sind Nestflüchter und können binnen weniger Stunden tauchen; nach etwa sechs Wochen sind sie weitgehend selbstständig, nach weiteren zwei Wochen flugfähig. Höchstalter bis 20 Jahre. Während der Großgefiedermauser sind die Vögel drei bis vier Wochen flugunfähig.
Nahrung und Raumnutzung
Taucht bis zu zwei Meter tief und sucht den Gewässergrund nach Muscheln, Krebsen und anderen Kleintieren ab. Dazu Schnecken, Insektenlarven und Pflanzensamen.
Lebensraum und Ansprüche
Nährstoffreiche Seen und Weiher mit wenig Wasserpflanzen, am Ufer ist eine dichte Bodenvegetation nötig. Im Spätsommer setzt ein ausgeprägter Mauserzug ein: Tausende Vögel aus ganz Europa kommen zum Gefiederwechsel. Brut- und Mauserplatz können viele hundert bis tausend Kilometer auseinanderliegen.
Bestand und Management
Die Reiherente unterliegt nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 Bundesjagdgesetz dem Jagdrecht. In Bayern läuft die Jagdzeit vom 1. Oktober bis 15. Januar, die Strecke liegt im Schnitt bei etwa 2.000 Stück je Jahr. Kärnten setzt 1. September bis 31. Dezember, Baden-Württemberg 1. Oktober bis 15. Januar. Brandenburg schont alle Enten außer der Stockente ganzjährig, in Hessen hat die Reiherente seit 2026 keine Jagdzeit.
Verbreitung
Nachgewiesene Vorkommen von Reiherente nach Ländern. Die Karte markiert die Jagdregionen mit Vorkommen, keine Reviergrenzen.
Die Flächen zeigen Verwaltungsgrenzen, keine Reviergrenzen. Jagdeinrichtungen, Fütterungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
Wo diese Art vorkommt
DACH 46
Bundesländer und Kantone mit eigenem Jagdrecht
- Aargau
- Appenzell Ausserrhoden
- Appenzell Innerrhoden
- Baden-Württemberg
- Basel-Landschaft
- Bayern
- Bern
- Brandenburg
- Burgenland
- Freiburg
- Genf
- Glarus
- Graubünden
- Hessen
- Jura
- Kärnten
- Luzern
- Mecklenburg-Vorpommern
- Neuenburg
- Nidwalden
- Niederösterreich
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Oberösterreich
- Obwalden
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Salzburg
- Schaffhausen
- Schleswig-Holstein
- Schwyz
- Solothurn
- St. Gallen
- Steiermark
- Tessin
- Thurgau
- Thüringen
- Tirol
- Uri
- Vorarlberg
- Waadt
- Wallis
- Zug
- Zürich
Jagd- und Schonzeiten nach Rechtsraum
Jagdzeiten setzt jedes Bundesland und jeder Kanton selbst fest, oft getrennt nach Wildklasse. Für Reiherente ist noch keine Verordnungstabelle übernommen. Die geltenden Fristen stehen in der Verordnung des jeweiligen Bundeslands oder Kantons.
Häufige Fragen zu Reiherente
Wie unterscheide ich Reiherente und Tafelente?
Am Kopf. Die Reiherente trägt einen Federschopf am Hinterkopf und hat einen schwarz glänzenden Kopf; die Tafelente hat einen rotbraunen Kopf ohne Schopf. Beide haben gelbe beziehungsweise rote Augen.
Warum kommen im Spätsommer so viele Reiherenten?
Wegen des Mauserzugs. Tausende Vögel aus ganz Europa sammeln sich an geeigneten Gewässern zum Gefiederwechsel und sind dabei drei bis vier Wochen flugunfähig.
Ist die Reiherente überall bejagbar?
Nein. Bayern, Kärnten und Baden-Württemberg führen Jagdzeiten, Brandenburg schont alle Enten außer der Stockente ganzjährig, und Hessen hat die Jagdzeit 2026 gestrichen.
Quellen und Evidenz
2 Einträge- Amtliche Primärquelle Abruf: 10.9.2026
Artseite im Wildtierportal Bayern
- Amtliche Primärquelle Abruf: 10.9.2026
GBIF Backbone Taxonomy
Geltung und Prüfstand
- Gilt für
- Biologie und jagdliche Einordnung. Jagd- und Schonzeiten gelten nur im jeweiligen Rechtsraum.
- Inhalt geprüft
- Primärquellen
- 2 Primärquellen hinterlegt
Erstmalig erstellt: Redaktionelle Verantwortung: Dr. Wolfgang Spiess-Knafl
