Schweiz · Jagdregion
Graubünden (Schweiz)
Größter Schweizer Kanton: Epizentrum der Patentjagd (Bündner Hochjagd), Wolfsrudel und korrigierende Sonderjagd.

Lage
- Haupt- oder Landeshauptstadt
- Gipfel mit Höhe
- Fluss
Gelände zeigt Höhenlage, Luftbild Wald und Alm. Die Linie ist die Verwaltungsgrenze, keine Reviergrenze. Jagdeinrichtungen, Fütterungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
- Gebirge
- Alpen
- Flüsse
- Rhein · Inn
Landschaft und Topografie
Zirben- und Lärchenwälder, ausgedehnte alpine Matten, Nationalparkregionen.
Wildbestand und Erwartung
Die Eidgenössische Jagdstatistik des BAFU erfasst, was erlegt und was als Fallwild gefunden wurde, nicht wie viel Wild lebt. Im Jagdjahr 2025 (in den meisten Kantonen 1. April 2025 bis 31. März 2026) kamen in Graubünden 4.663 Stück Rotwild (2024: 4.927), 2.895 Gämsen (2024: 2.931), 2.779 Rehe (2024: 2.623) und 561 Steinböcke (2024: 551) zur Strecke, Wildschweine nur 30. Das ist gut ein Drittel der Schweizer Rotwildstrecke (13.636), knapp ein Drittel der Gamsstrecke (9.228) und vier Fünftel der Steinwildstrecke (692). Als Fallwild wurden 1.074 Rehe, 554 Stück Rotwild, 378 Gämsen und 147 Steinböcke gemeldet.
Auch beim Kleinwild führt Graubünden: 2.997 Murmeltiere, fast zwei Drittel der Schweizer Strecke, 947 Feldhasen (2024: 920) und 608 Schneehasen, jeweils die weitaus größte Strecke aller Kantone. Beim Raubwild stehen 1.910 Füchse, 249 Dachse, 161 Steinmarder und 37 Baummarder in der Statistik. Beim Federwild wurden 153 Schneehühner (2024: 203) und 89 Birkhähne erlegt, dazu 183 Stockenten, 167 Rabenkrähen und 21 Kormorane.
Strecke ist kein Bestand: Sie folgt Abschussplanung, Witterung und Jagddruck und sagt nichts darüber, was in einem einzelnen Revier oder mit einem einzelnen Patent freigegeben ist.
Anreise, Unterkunft und Logistik
Die Anreise erfolgt in der Regel mit dem eigenen PKW. Unterkünfte reichen von einfachen Jagdhütten bis hin zu Pensionen. Der Transport von Waffen und Munition unterliegt den nationalen Transportbestimmungen (verschlossen und getrennt).
Dokumente und Waffenmitnahme
Gültiger Jagdschein (bzw. Jagdkarte des jeweiligen Bundeslandes/Kantons), amtlicher Lichtbildausweis sowie bei eigener Waffe der Europäische Feuerwaffenpass. Gastjäger benötigen zudem eine Jagdgasteinladung oder Jagdgastkarte.
Kostenbestandteile
Die Kosten umfassen Jagdbetriebskosten (Jagdkarte/Patent, ggf. Gastkarte), Abschussgebühren nach Wildart und Trophäenstärke sowie Nebenkosten für Pirschführung und Wildbretübernahme.
Rechtliche Orientierung
Der Bund regelt die Grundsätze, der Vollzug liegt beim Kanton. Die Kantone unterscheiden sich grundlegend im Jagdsystem; maßgeblich ist die kantonale Jagdgesetzgebung. Die Schweiz unterliegt dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) vom 20. Juni 1986 (Stand am 1. Februar 2025). Die Kantone planen und regeln die Jagd gemäß den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und stimmen die Jagdplanung bei Bedarf miteinander ab. Im Kanton Graubünden ist das kantonale Jagdgesetz (KJG) vom 04.06.1989 seit 01.04.1990 in Kraft. Das kantonale Jagdgesetz regelt, dass die Jagdberechtigung nach dem Patentsystem verliehen wird. Graubünden unterhält das Amt für Jagd und Fischerei (AJF) als zuständige Behörde für Jagd und Wild. Im Kanton Graubünden gelten die Jagdbetriebsvorschriften 2026 (JBV 2026). Bei der Jagdplanung und -vollziehung in Graubünden spielen die Jagdbetriebsvorschriften 2026 eine wichtige Rolle. Die Jagdbetriebsvorschriften (JBV) des Kantons Graubünden wurden mit Änderungen vom 1. Juli 2025 aktualisiert.
Jagdlicher Charakter
Bündner Hochjagd (Massenaufgebot im September), extreme physische Anforderungen, Herbstjagd zur Korrektur.
Besonderheiten der Region
Starker Wolfseinfluss auf Rotwildbestände, Sonderjagd im November zur Kahlwild-Planerfüllung.
Was ein Jagdgast braucht
Wer als Jagdgast eine Gästekarte lösen will, muss folgende Unterlagen vorlegen: die Kopie eines gültigen Personalausweises, das im Original ausgefüllte und unterschriebene Bestätigungsformular für Jagdgäste, die Angabe der vereinbarten Jagdtage (Datum) sowie die Kopie des Ausweises über eine in einem Schweizer Kanton abgelegte Jagdprüfung. Am Tag vor der Jagdausübung ist es dem Jagdgast ab 12.00 Uhr erlaubt, in Jagdausrüstung die Unterkunft des Gastgebers oder der Gastgeberin aufzusuchen. Die Jagd darf nur in Begleitung der Gastgeberin oder des Gastgebers ausgeübt werden, wobei Begleitung nicht heisst, dass er immer an dessen Seite sein muss. Gastgeberin oder Gastgeber sowie der Gast befinden sich während der Jagd im gleichen Gebiet. Nach dem Abschuss muss ein erlegtes Tier unverzüglich in die Abschussliste des Gastgebers oder der Gastgeberin eingetragen und als solches gekennzeichnet werden (Gastjäger/in). Das erlegte Tier ist Eigentum des Gasts. Der Gast kann das Jagdgebiet wie folgt verlassen: am gleichen Tag auf der Jagd mit der Gastgeberin oder dem Gastgeber; am Abend des letzten Jagdtags nach Ende der Schusszeit zu Fuss oder mit dem Motorfahrzeug; am Folgetag bis 12.00 Uhr zu Fuss mit entladener Waffe (nicht mehr jagdberechtigt). Wer jagen will, braucht ein Jagdpatent. Berechtigt zum Bezug des Jagdpatentes ist, wer im Kalenderjahr das 19. Altersjahr erfüllt und urteilsfähig ist; sich über die bestandene bündnerische Eignungsprüfung ausweist; keine Anlass für den Jagdausschluss oder die Patentverweigerung gibt. Die Einnahmen aus Patent- und Abschussgebühren sowie aus anderen Jagdeinnahmen müssen mindestens die Kosten des Jagdwesens abdecken. Die Patent- und Abschussgebühren gemäss Artikel 21a Absatz 1 Ziffern 2 bis 5, Artikel 21a Absatz 2 und 3 sowie Artikel 21b dieses Gesetzes werden von der Regierung festgelegt. Die Regierung kann die Patent- und Abschussgebühren beziehungsweise die festgelegten Gebührenrahmen gemäss Artikel 21a und Artikel 21b dieses Gesetzes der Teuerung anpassen. Leistungen, die mit der Gästekarte erworben wurden, dürfen nicht kommerziell genutzt werden.
Waffen, Trophäen und Artenschutz
Der Schalldämpfer darf in Graubünden zur Ausübung der Jagd unter Vorbehalt der Ausnahmebewilligung nach Bundesrecht verwendet werden. Bei Verwendung eines Schalldämpfers ist die waffenrechtliche Ausnahmebewilligung mitzuführen. Am Eidgenössischen Bettag ist es nicht erforderlich, das Jagdgebiet zu verlassen. Auf der Hochjagd ist das Tragen von Leuchtwesten, Leuchtjacken oder signalfarbener Kopfbedeckung bei Treib- und Drückjagden, auf Nachsuchen sowie in den gemäss Anhang 2 Litera a geöffneten Teilen der Wildschutzgebiete für alle Jägerinnen und Jäger obligatorisch.
Jagdwetter & Ansitzfenster: Graubünden
Wildarten in dieser Region
Häufige Fragen zu Graubünden (Schweiz)
Welche wildbiologischen Effekte hat die komprimierte Bündner Hochjagd im September?
Der zeitgleiche Jagddruck führt zum sofortigen Rückzug des Wildes in Felswände oder Schutzgebiete; der Jagderfolg kulminiert in den ersten Tagen.
Wie steuert Graubünden die Abschusspläne bei hoher Wolfspräsenz?
Durch flexible Anpassung der Kahlwildfreigaben während der Sonderjagd im November/Dezember, um forstliche Schutzwaldziele abzusichern.
Quellen und Evidenz
2 Einträge- Amtliche Primärquelle Abruf: 10.9.2026
Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Eidgenössische Jagdstatistik: Abschuss und Fallwild nach Kanton, Jagdjahre 2024 und 2025
Erstmalig erstellt: Zuletzt geändert: Verantwortlich: WSK
Geltung und Prüfstand
- Gilt für
- Graubünden (Schweiz); geltendes Jagdrecht: Graubünden
- Inhalt geprüft
- Prüfvermerk
- Fachlich geprüft von WSK
- Primärquellen
- 2 Quellen hinterlegt







































