Sichere Erkennung
Steinwild wirkt gedrungen und kräftig, mit breitem Haupt, kurzen, stämmigen Läufen und einer im Sommer hellbraunen, im Winter dunkleren graubraunen Decke. Der Bauch ist heller, eine Gesichtsmaske wie bei der Gams fehlt. Ältere Böcke tragen einen kurzen Kinnbart. Beide Geschlechter tragen dauerhaft Hörner: Beim Bock sind sie lang, säbelförmig nach hinten gebogen und auf der Vorderseite mit kräftigen Schmuckwülsten besetzt; bei der Geiß sind sie kurz, schlank und nur leicht gebogen. Gegenüber der Gams fehlen die hakenförmigen Krucken; gegenüber verwilderten Hausziegen und Hybriden achtet man auf die einheitliche Wildfärbung und die typische Hornform. Das Geschlecht ist meist sicher anzusprechen, das Alter nur grob nach Hornlänge, Körperbau und Verhalten.

Gestalt und Ansprache
Böcke erreichen etwa 93 cm Widerristhöhe und 67 bis 117 kg Körpergewicht; das Höchstgewicht liegt vor der Brunft im Spätherbst, danach verlieren sie in Brunft und Winter deutlich an Kondition. Geißen sind wesentlich kleiner und leichter. Die Hörner der Böcke wachsen zeitlebens und erreichen bei alten Tieren um einen Meter Länge, die der Geißen bleiben bei etwa 20 bis 35 cm. Die Schalen haben einen harten Rand und eine elastische, gummiartige Sohle, die auf Fels Halt gibt. Das Trittsiegel ist breiter und stumpfer als bei der Gams; auf Fels bleiben oft nur undeutliche Zeichen.

Biologie und Lebensweise
Geißen, Kitze und junge Tiere leben in Rudeln, ältere Böcke außerhalb der Brunft in eigenen Bockrudeln. Die Rangordnung unter den Böcken wird über Hornlänge, Körpermasse und Kämpfe geklärt, bei denen sich die Gegner aufrichten und die Hörner zusammenschlagen. Die Brunft fällt in den Hochwinter (Dezember bis Januar); dann stehen die Böcke bei den Geißenrudeln. Nach einer Tragzeit von rund 5,5 Monaten setzt die Geiß Ende Mai bis Juni meist ein Kitz in Felsgelände. Geißen werden in der Regel erst mit mehreren Jahren erstmals beschlagen, die jährliche Zuwachsrate einer Kolonie ist entsprechend gering. Kolonien sind ortstreu und wechseln saisonal zwischen Sommer- und Wintereinständen.

Lebensraum und Ansprüche
Der Alpensteinbock lebt im felsigen Hochgebirge, nach der Literatur überwiegend zwischen etwa 1.600 und 3.200 m, wobei steiles Gelände die Wahl des Einstands stärker bestimmt als die Höhe. Im Winter nutzt er sonnige, steile Südhänge, an denen der Schnee abrutscht oder rasch ausapert; im Frühjahr zieht er der ersten Äsung nach oft bis an die Waldgrenze herab. Im Sommer weicht er Hitze aus: Als kälteangepasste Art verschiebt er seine Aktivität in die kühleren Morgen- und Abendstunden und zieht in höhere oder schattige Lagen. Täler, Siedlungen und stark genutzte Räume begrenzen die Ausbreitung zwischen den Gebirgsstöcken.

Nahrung und Raumnutzung
Steinwild äst vor allem Gräser und Kräuter alpiner Rasen, ergänzt durch Zwergsträucher, Flechten und Triebe von Gehölzen. Im Winter sinken Menge und Qualität der Nahrung, zugleich kostet Bewegung im Schnee viel Energie; entscheidend sind deshalb freigewehte oder sonnige Äsungsflächen nahe sicherem Fels. Eine Fütterung ist kein allgemeines Gegenmittel und kann Konzentration, Krankheitsübertragung und Abhängigkeit erhöhen.
Wiederansiedlung und Genetik
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts überlebte der Alpensteinbock nur in einem kleinen Restbestand im Gebiet des heutigen Nationalparks Gran Paradiso. Ab 1906 wurden Kitze von dort in die Schweiz gebracht und im Wildpark Peter und Paul in St. Gallen aufgezogen; 1911 folgte die erste Aussetzung in den Schweizer Alpen, 1920 die Wiederansiedlung im Schweizerischen Nationalpark. Aus diesen Zuchten und späteren Umsiedlungen entstanden die heutigen Kolonien im ganzen Alpenbogen. Die Kehrseite: Alle Bestände gehen auf wenige Gründer zurück. Genomstudien zeigen verringerte Vielfalt und stärkere Inzucht vor allem in Kolonien, die ihrerseits aus wenigen Tieren gegründet wurden; zugleich wurden über die starken Engpässe besonders schädliche Mutationen ausgelesen. Für die Kolonien zählt deshalb nicht nur die Stückzahl, sondern auch Herkunft und Austausch.
Bestandszahlen und Jagdstrecke
Der alpenweite Bestand wird auf rund 40.000 Tiere geschätzt; die IUCN führt die Art als nicht gefährdet (Least Concern). Größere Bestände leben in der Schweiz, in Italien, Frankreich und Österreich. In Deutschland gibt es nur kleine Kolonien in den bayerischen Alpen; die Rote Liste der Säugetiere Deutschlands stuft die Art als extrem selten ein. Einzelne Kolonien schwanken stark mit Winterhärte, Krankheiten und Kitzzuwachs, sodass Zahlen nur kolonieweise und über mehrere Jahre aussagekräftig sind.
Gesundheit und Krankheiten
Sarcoptes-Räude kann in einzelnen Kolonien hohe Verluste verursachen, ebenso die Gamsblindheit (infektiöse Keratokonjunktivitis durch Mycoplasma conjunctivae), die auch Steinwild befällt, sowie Lungenentzündungen. In Frankreich (Bargy-Massiv) trat Brucellose bei Steinwild auf. Kontakte zu Schafen und Hausziegen auf gemeinsamen Weiden erhöhen das Übertragungsrisiko; mit Hausziegen sind zudem Hybriden möglich. Ein sichtbar krankes Tier erlaubt noch keine Diagnose; Fallwild und gehäufte Auffälligkeiten gehören nach behördlichem Verfahren untersucht.
Bejagung und Hege
Deutschland: Steinwild (Capra ibex) steht in § 2 BJagdG unter den Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen. Die Jagdzeitenverordnung setzt keine Jagdzeit fest, deshalb ist es nach § 22 Abs. 2 BJagdG das ganze Jahr mit der Jagd zu verschonen. Schweiz: Der Steinbock gehört nicht zu den jagdbaren Arten und ist nach Art. 7 Abs. 1 JSG geschützt. Art. 7a JSG erlaubt den Kantonen mit vorheriger Zustimmung des Bundesamts für Umwelt eine Bestandsregulierung vom 1. August bis 30. November; sie darf den Bestand nicht gefährden und muss zum Schutz von Lebensräumen und Artenvielfalt, zur Verhütung von Schäden oder zur Erhaltung regional angemessener Wildbestände erforderlich sein. Österreich: Jagd- und Schonzeiten regeln die Landesjagdgesetze; in mehreren Ländern (u. a. Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg) sind Schusszeiten ab 1. August ausgewiesen. Die geltenden Zeiten je Land und Kanton stehen in der Tabelle der Jagdzeiten auf dieser Seite.
Jagdliche Einordnung
Wo eine Entnahme zugelassen ist, verlangt sie sichere Ansprache von Geschlecht und Altersklasse, meist nach behördlich vorgegebenen Klassen. Vor dem Schuss wird das Stück vom Gegenhang mit dem Spektiv angesprochen; Hornlänge allein täuscht, weil Wuchs und Abnutzung je Kolonie verschieden sind. Steile Schusswinkel verändern den Haltepunkt, Kugelfang und Bergung müssen vor dem Schuss geklärt sein. Wetterumschwung, Steinschlag und fehlender Mobilfunk gehören zur Planung. Geführte Geißen und Kitze sind besonders zu schonen.
Wildbret
Das Wildbret ist dunkel und mager; bei älteren Stücken ist das Bindegewebe stärker ausgeprägt, sodass sich Keule, Schulter und Hals für langsames Schmoren eignen. Lange Bergungswege machen saubere Erstversorgung und rasche Kühlung besonders wichtig. Bei Krankheitsverdacht entscheidet die vorgeschriebene Untersuchung über die Verwertbarkeit.
Schutz und rechtlicher Rahmen
Der Alpensteinbock ist in Anhang V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) aufgeführt: Die Entnahme aus der Natur ist zulässig, kann aber Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein, damit ein günstiger Erhaltungszustand gewahrt bleibt. Auf der Roten Liste der IUCN gilt die Art als nicht gefährdet, in Deutschland als extrem selten. Die Schweiz schützt den Steinbock als nicht jagdbare Art und lässt nur die Regulierung nach Art. 7a JSG zu.
Bestand und Management
Grundlage sind regelmäßige Zählungen nach Geschlecht und Altersklasse, der Kitzanteil, Fallwildmonitoring und der Austausch zwischen Nachbarkolonien. Eine hohe Gesamtzahl kann eine unausgewogene Altersstruktur oder genetische Isolation verdecken. Eingriffe werden deshalb koloniespezifisch von den zuständigen Stellen festgelegt und konzentrieren sich in der Regel auf Jährlinge, junge Böcke und Geißen, damit alte Böcke als Träger der Sozialstruktur erhalten bleiben. Für den Austausch zwischen Kolonien zählt die Vernetzung der Gebirgsstöcke: In der Schweiz sind nach dem Bundesamt für Umwelt 47 der 303 überregionalen Wildtierkorridore weitgehend unterbrochen. Umsiedlungen sollten die genetische Herkunft der Spender- und Empfängerkolonie berücksichtigen.
Artenschutz & Handelsstatus: Alpensteinbock
Status: Europäisch geschützt (Berner Konv. Anh. III / FFH Anh. V). Der Alpensteinbock (Capra ibex) ist nicht CITES-pflichtig, jedoch nach europäischem und nationalem Recht geschützt. In Österreich, der Schweiz und Slowenien erfolgt die Bejagung streng nach behördlichen Abschussplänen. Beim innereuropäischen Transport ist der behördliche Erlegungsnachweis mitzuführen.
- Behördliche Abschussbewilligung des Kantons / Bundeslandes
- Erlegungs- und Begleitnachweis
- Kein CITES-Dokument erforderlich
Was bei der Einfuhr einer Trophäe zusätzlich zu CITES gilt – TRACES NT, Veterinärbescheinigung, Zoll –, steht im Leitfaden zum Trophäenimport.
Alters- und Kategorieansprache
Merkmale zur Altersbeurteilung vor und nach dem Schuss (Gebissentwicklung, Trophäenmorphologie, Habitus und Klassen).
Ansprachemerkmale & Kriterien
Das Horn wächst jedes Jahr vom Frühjahr bis in den Herbst; im Winter stockt das Wachstum, und es entsteht ein Jahresring, eine schmale, tiefe Querrille. Am erlegten Stück wird das Alter durch Zählen dieser Jahresringe von der Hornspitze zur Basis bestimmt; die Abstände werden mit dem Alter immer kürzer. Die Schmuckwülste auf der Vorderseite sind keine Jahresringe: In jungen Jahren entstehen meist ein bis zwei je Jahr. Im Feld helfen Hornlänge und -stärke, Körperbau (Träger, Widerrist, durchhängender Rücken bei alten Böcken) und Verhalten; Distanz, Licht und abgenutzte Hornspitzen setzen der Feldansprache enge Grenzen.
Gebissentwicklung & Zahnabschliff
Der Wechsel der Milchschneidezähne zu bleibenden Zähnen verläuft wie bei anderen Hornträgern paarweise von innen nach außen und ist mit rund vier Jahren abgeschlossen. Danach erlaubt nur der Abschliff der Backenzähne grobe Schätzungen, die durch harte, faserreiche alpine Äsung und Bodenstaub stark streuen. Die Zählung der Jahresringe am Horn ist beim erlegten Stück die genauere Methode.
Altersklassen & Klassifizierung
Gebräuchliche Einteilung: Kitze (erstes Lebensjahr); Jährlinge (zweites Lebensjahr, Hörner spießförmig kurz); junge Böcke (etwa 2 bis 5 Jahre, Hörner deutlich wachsend, Körper schlank); mittelalte Böcke (etwa 6 bis 10 Jahre); alte Böcke (ab etwa 11 Jahren, lange und starke Hörner, kurze Jahreszuwächse, massiger Körper). Geißen werden meist nur in Kitze, Jährlinge und adulte Geißen unterschieden. Die verbindlichen Klassen legen die zuständigen Behörden je Land oder Kanton fest.
Vergleichbare & verwandte Wildarten
Ökologische und jagdpraktische Einordnung innerhalb der Gruppe Wildziegen und Wildschafe (Caprinae).
1. Gamswild (Rupicapra rupicapra): teilt oft den Lebensraum; zierlicher, mit schwarz-weißer Gesichtsmaske und kurzen, hakenförmigen Krucken bei beiden Geschlechtern. 2. Iberiensteinbock (Capra pyrenaica): eigene Art der Iberischen Halbinsel; Hörner der Böcke leierförmig nach außen und oben gedreht, ohne die gleichmäßigen Schmuckwülste des Alpensteinbocks. 3. Bezoarziege (Capra aegagrus): Stammform der Hausziege; Hörner säbelförmig mit scharfer Vorderkante und einzelnen Knoten, Bock mit dunkler Zeichnung an Hals und Flanke. 4. Sibirischer Steinbock (Capra sibirica): größer, Hörner oft noch länger und kräftiger gewulstet, Decke im Winter mit hellem Sattel. 5. Muffelwild (Ovis gmelini musimon): Wildschaf; Widder mit schneckenförmig gedrehten Schnecken und hellem Sattelfleck, Schafe meist hornlos. Im Alpenraum sind zudem verwilderte Hausziegen und Hybriden von Steinwild abzugrenzen.
Verbreitung
Nachgewiesene Vorkommen von Alpensteinbock nach Ländern. Die Karte markiert die Jagdregionen mit Vorkommen, keine Reviergrenzen.
Die Flächen zeigen Verwaltungsgrenzen, keine Reviergrenzen. Jagdeinrichtungen, Fütterungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
Wissenschaftliche Nachweise & Vorkommen: Alpensteinbock

Kartengrundlage: GBIF-Basiskarte, © OpenStreetMap contributors, © OpenMapTiles · Nachweise: GBIF.org, CC0 · Stand: 23. Oktober 2026 · Darstellung: JAGDNAVIGATOR
Bürgerbeobachtungen & Fotobelege: Alpensteinbock
Neben amtlichen Zählungen liefern wissenschaftlich verifizierte Sichtungen (Research Grade) von Jägern, Förstern und Naturbeobachtern Daten zu Ausbreitung, Wechseln und Vorkommen dieser Art im DACH-Raum.
Wo diese Art vorkommt
DACH 13
Bundesländer und Kantone mit Regionsprofil
Jagd- und Schonzeiten nach Rechtsraum
Jagdzeiten setzt jedes Bundesland und jeder Kanton selbst fest, oft getrennt nach Wildklasse. Die Tabelle gibt die Zeiten für Alpensteinbock aus 11 Verordnungen wieder. Verbindlich ist die amtliche Fassung, die auf der jeweiligen Rechtsraumseite verlinkt ist.
| Rechtsraum | Wildklasse | Jagdzeit |
|---|---|---|
| Salzburg (AT) | alle Klassen | 1. August bis 15. Dezember |
| Kärnten (AT) | alle Klassen | ganzjährig geschont |
| Niederösterreich (AT) | alle Klassen | 1. August bis 31. Dezember |
| Oberösterreich (AT) | alle Klassen | ganzjährig geschont |
| Steiermark (AT) | Steinböcke | 1. August bis 31. Dezember |
| Steiermark (AT) | Steingeißen und Kitze | 1. August bis 31. Dezember |
| Tirol (AT) | alle Klassen | 1. August bis 15. Dezember |
| Vorarlberg (AT) | Steinböcke, Steingeißen und Steinkitze | 1. August bis 15. Dezember |
| Uri (CH) Fassung bis | Reduktionsabschuss | 1. September bis 31. Oktober |
| Schwyz (CH) Fassung bis | nicht melche Geissen und Böcke | 1. September bis 31. Oktober |
| Nidwalden (CH) Fassung bis | alle Klassen | 1. August bis 30. November |
| Waadt (CH) Fassung bis | alle Klassen | 24. August bis 26. August |
Wissenschaftliche Arbeiten zu Alpensteinbock
Ausgewählte Studien zur Biologie, Raumnutzung, Nahrung oder dem Management dieser Art.
Häufige Fragen zu Alpensteinbock
Sind die Schmuckwülste an den Hörnern Jahresringe?
Nein. Das Alter ergibt sich aus den Jahresringen, schmalen, tiefen Querrillen, an denen das Hornwachstum jeden Winter stockt. Am erlegten Stück lassen sie sich zählen, im Feld nur auf kurze Distanz und bei gutem Licht.
Wie unterscheidet man Steinwild und Gamswild?
Steinwild ist massiger, mit breitem Haupt, Kinnbart beim Bock und hellbraun-grauer Decke ohne die schwarz-weiße Gesichtsmaske der Gams. Die Hörner der Gams sind kurz und hakenförmig nach hinten gebogen (Krucken); Steinwild trägt nach hinten geschwungene Hörner, beim Bock mit deutlichen Wülsten.
Darf man in Deutschland Steinwild jagen?
Steinwild unterliegt nach § 2 BJagdG dem Jagdrecht, die Jagdzeitenverordnung setzt aber keine Jagdzeit fest. Die Länder können nur bei Störung des biologischen Gleichgewichts oder schwerer Schädigung der Landeskultur Jagdzeiten festsetzen.
Wie wird Steinwild in der Schweiz reguliert?
Seit 1. Dezember 2023 erlaubt Art. 7a JSG den Kantonen mit vorheriger Zustimmung des Bundesamts für Umwelt eine Bestandsregulierung vom 1. August bis 30. November, wenn sie den Bestand nicht gefährdet und für Lebensraumschutz, Schadensverhütung oder regional angemessene Wildbestände erforderlich ist.
Warum ist die genetische Herkunft einer Kolonie wichtig?
Alle Alpenkolonien stammen von wenigen Tieren aus dem Gran Paradiso ab, viele wurden zudem aus nur einer Handvoll Tieren einer anderen Kolonie gegründet. Genomstudien zeigen daher geringe Vielfalt und erhöhte Inzucht. Bei Umsiedlungen zählt deshalb, aus welcher Kolonie die Tiere kommen.
Warum stehen genaue Koloniestandorte nicht auf der Karte?
Kleine Kolonien sowie Winter- und Setzeinstände reagieren empfindlich auf Störung.
Quellen und Evidenz
12 Einträge- Peer-Review Studie
Capra ibex (Artiodactyla: Bovidae)
- Fachverband / Körperschaft
100 Jahre Wiederansiedlung Steinbock im Schweizerischen Nationalpark
- Peer-Review Studie Abruf: 10.8.2026
Population genomics analyses of European ibex species show lower diversity and higher inbreeding in reintroduced populations
- Peer-Review Studie
Purging of highly deleterious mutations through severe bottlenecks in ibex
- Peer-Review Studie Abruf: 10.8.2026
Behavioural heat-stress compensation in a cold-adapted ungulate
- Amtliche Primärquelle Abruf: 12.10.2026
Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere Deutschlands
- Amtliche Primärquelle Abruf: 10.8.2026
Korridore für Wildtiere in der Schweiz
- Amtliche Primärquelle Abruf: 13.10.2026
Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 13.10.2026
Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 13.10.2026
Verordnung über die Jagdzeiten (JagdzeitV 1977)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 13.10.2026
Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 13.10.2026
GBIF Backbone Taxonomy: Capra ibex
Geltung und Prüfstand
- Gilt für
- Biologie und jagdliche Einordnung. Jagd- und Schonzeiten gelten nur im jeweiligen Rechtsraum.
- Inhalt geprüft
- Primärquellen
- 11 Primärquellen hinterlegt
