Schweiz · Jagdregion
Glarus (Schweiz)
Tief eingeschnittenes Trogtal rund um den Tödi mit ältester Jagdbann-Tradition Europas im Freiberg Kärpf (seit 1548).

Lage
- Haupt- oder Landeshauptstadt
- Fluss
Gelände zeigt Höhenlage, Luftbild Wald und Alm. Die Linie ist die Verwaltungsgrenze, keine Reviergrenze. Jagdeinrichtungen, Fütterungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
- Gebirge
- Alpen
Landschaft und Topografie
Steile Bergfichtenwälder, ausgedehnte alpine Matten, Gletscher- und Geröllzonen.
Wildbestand und Erwartung
Die Eidgenössische Jagdstatistik des BAFU erfasst die gemeldeten Abschüsse und das Fallwild nach Kantonen. Zu den wichtigsten bejagten Schalenwildarten im Kanton Glarus gehören Gamswild, Rehwild und Rotwild sowie Steinwild. Die Jagd auf Steinwild erfolgt reglementiert nach den Vorgaben von Bund und Kanton. Strecke ist kein Bestand: Sie folgt behördlichen Abschussplanungen, Witterungsverhältnissen und dem Jagddruck und lässt keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die tatsächliche Bestandsgrösse zu.
Anreise, Unterkunft und Logistik
Die Anreise erfolgt in der Regel mit dem eigenen PKW. Unterkünfte reichen von einfachen Jagdhütten bis hin zu Pensionen. Der Transport von Waffen und Munition unterliegt den nationalen Transportbestimmungen (verschlossen und getrennt).
Dokumente und Waffenmitnahme
Gültiger Jagdfähigkeitsausweis bzw. Jagdschein, amtlicher Lichtbildausweis sowie bei der Mitnahme eigener Jagdwaffen der Europäische Feuerwaffenpass. Gastjäger benötigen zudem die kantonale Jagdgastkarte.
Kostenbestandteile
Die Kosten umfassen Jagdbetriebskosten (Jagdkarte/Patent, ggf. Gastkarte), Abschussgebühren nach Wildart und Trophäenstärke sowie Nebenkosten für Pirschführung und Wildbretübernahme.
Rechtliche Orientierung
Die Jagd im Kanton Glarus wird nach dem Patentsystem ausgeübt. Den bundesrechtlichen Rahmen setzt das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0). Die Kantone legen das Jagdsystem und die Jagdgebiete fest und regeln die Voraussetzungen für die Jagdberechtigung sowie Verweigerungs- und Entzugsgründe. Der Bezug eines Jagdpatents setzt den Nachweis der jagdlichen Eignung, eine Haftpflichtversicherung mit gesetzlicher Mindestdeckung sowie den Nachweis der Treffsicherheit voraus. Für den kantonalen Jagdvollzug ist die Abteilung Jagd und Fischerei zuständig.
Jagdlicher Charakter
Alpinistisch extrem anspruchsvolle Patentjagd, Randbejagung am Banngebiet.
Besonderheiten der Region
Kärpf-Jagdbanngebiet (ältestes Europas) beeinflusst die Abschussplanung maßgeblich, Bergung oft per Helikopter/Winde.
Was ein Jagdgast braucht
Für Gastkarten im Kanton Glarus können Gastjäger mit einer in der Schweiz, in Deutschland, Österreich oder Liechtenstein bestandenen Jägerprüfung auf Einladung eines Glarner Jagdpatentinhabers zugelassen werden. Voraussetzung ist der Nachweis der Treffsicherheit gemäss den kantonalen Bestimmungen. Pro Jagdjahr darf ein Jagdgast an höchstens fünf Tagen jagen. Ein Jagdpatentinhaber als Gastgeber darf pro Tag nur einen Jagdgast einladen; die getätigten Abschüsse fliessen in das Kontingent des Gastgebers ein. Anträge für Gastkarten müssen rechtzeitig vor dem beabsichtigten Jagdtag schriftlich bei der Abteilung Jagd und Fischerei des Kantons Glarus eingereicht werden. Die Taxen sind vor Beginn der Jagdausübung zu entrichten.
Waffen, Trophäen und Artenschutz
Für die Jagdausübung dürfen ausschliesslich geprüfte und jagdlich zugelassene Waffen verwendet werden. Verbotene Hilfsmittel, Waffen und Munition richten sich nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Jagd (JSG) sowie den ergänzenden kantonalen Vorschriften.
Jagdwetter & Ansitzfenster: Glarus
Wildarten in dieser Region
Häufige Fragen zu Glarus (Schweiz)
Welchen Einfluss hat das historische Kärpf-Jagdbanngebiet auf die Glarner Jagd?
Es dient als unberührtes Reservoir, aus dem Wild zu Jagdbeginn einwechselt, was dynamische Randbejagung erfordert.
Quellen und Evidenz
2 Einträge- Amtliche Primärquelle Abruf: 10.9.2026
Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Eidgenössische Jagdstatistik: Abschuss und Fallwild nach Kanton, Jagdjahre 2024 und 2025
Erstmalig erstellt: Zuletzt geändert: Verantwortlich: WSK
Geltung und Prüfstand
- Gilt für
- Glarus (Schweiz); geltendes Jagdrecht: Glarus
- Inhalt geprüft
- Prüfvermerk
- Fachlich geprüft von WSK
- Primärquellen
- 2 Quellen hinterlegt




































