Sichere Erkennung
Weibchen ähneln dem Stockentenweibchen, sind aber kleiner und schlanker. Im Flug: weißlicher Bauch und zuckerwürfelförmiger weißer Spiegel. Erpel: Schuppenmuster aus zarten Grautönen an Kopf, Hals und Brust, schwarzer Schnabel; Weibchen mit dunkel-orange umrandetem Schnabel. Ständer beider Geschlechter orange-gelb. Länge 46 bis 58 cm, Spannweite 84 bis 95 cm, Gewicht 850 bis 990 g, Alter bis etwa 22 Jahre. Wildtierportal: Anas strepera; GBIF akzeptiert Mareca strepera.
Biologie und Lebensweise
Gelege 8 bis 12 Eier, ein Gelege pro Jahr; Nachgelege bei frühem Verlust. Quaken tief, kurz und mechanisch ährp; in der Balz pfeifende pjii-Töne.
Nahrung und Raumnutzung
Schwimmente, nimmt Nahrung von der Wasseroberfläche; das dabei hörbare Schnattern war namensgebend.
Lebensraum und Ansprüche
Brutbestand 440 bis 700 Paare. Brütet in den Weiherlandschaften Mittelfrankens und der Oberpfalz (Aischgrund, Rußweihergebiet, Charlottenhofer Weihergebiet). In Südbayern an den großen Voralpenseen, im Ismaninger Teichgebiet und in Donauabschnitten mit Altwässern. Dazu Mausergäste, Durchzügler und Wintergäste.
Bestand und Management
Namentlich in einzelnen Zeitentabellen, sonst in Sammelbezeichnungen. Die Tabelle des Rechtsraums gilt, nicht dieser Absatz.
Verbreitung
Nachgewiesene Vorkommen von Schnatterente nach Ländern. Die Karte markiert die Jagdregionen mit Vorkommen, keine Reviergrenzen.
Die Flächen zeigen Verwaltungsgrenzen, keine Reviergrenzen. Jagdeinrichtungen, Fütterungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
Wo diese Art vorkommt
DACH 46
Bundesländer und Kantone mit eigenem Jagdrecht
- Aargau
- Appenzell Ausserrhoden
- Appenzell Innerrhoden
- Baden-Württemberg
- Basel-Landschaft
- Bayern
- Bern
- Brandenburg
- Burgenland
- Freiburg
- Genf
- Glarus
- Graubünden
- Hessen
- Jura
- Kärnten
- Luzern
- Mecklenburg-Vorpommern
- Neuenburg
- Nidwalden
- Niederösterreich
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Oberösterreich
- Obwalden
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Salzburg
- Schaffhausen
- Schleswig-Holstein
- Schwyz
- Solothurn
- St. Gallen
- Steiermark
- Tessin
- Thurgau
- Thüringen
- Tirol
- Uri
- Vorarlberg
- Waadt
- Wallis
- Zug
- Zürich
Jagd- und Schonzeiten nach Rechtsraum
Jagdzeiten setzt jedes Bundesland und jeder Kanton selbst fest, oft getrennt nach Wildklasse. Für Schnatterente ist noch keine Verordnungstabelle übernommen. Die geltenden Fristen stehen in der Verordnung des jeweiligen Bundeslands oder Kantons.
Häufige Fragen zu Schnatterente
Welchen wissenschaftlichen Namen führt das Portal?
Das Wildtierportal Bayern schreibt Anas strepera. GBIF führt diesen Namen als Synonym der akzeptierten Art Mareca strepera.
Wie unterscheide ich sie von der Stockente?
Kleiner und schlanker, im Flug weißlicher Bauch, auf den Flügeln ein zuckerwürfelförmiger weißer Spiegel. Ständer beider Geschlechter orange-gelb.
Quellen und Evidenz
2 Einträge- Amtliche Primärquelle Abruf: 12.9.2026
Artseite im Wildtierportal Bayern
- Amtliche Primärquelle Abruf: 12.9.2026
GBIF Backbone Taxonomy
Geltung und Prüfstand
- Gilt für
- Biologie und jagdliche Einordnung. Jagd- und Schonzeiten gelten nur im jeweiligen Rechtsraum.
- Inhalt geprüft
- Primärquellen
- 2 Primärquellen hinterlegt
Erstmalig erstellt: Redaktionelle Verantwortung: Dr. Wolfgang Spiess-Knafl
