Schweiz · Jagdregion
Schaffhausen (Schweiz)
Nördlichster Reviersystemkanton am Rheinfall: Randen-Laubwälder, grenzüberschreitende Hege und Klettgauer Weinbergschutz.

Lage
- Haupt- oder Landeshauptstadt
- Fluss
Gelände zeigt Höhenlage, Luftbild Wald und Alm. Die Linie ist die Verwaltungsgrenze, keine Reviergrenze. Jagdeinrichtungen, Fütterungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
- Flüsse
- Rhein
Landschaft und Topografie
Ausgedehnte Laub- und Mischwälder, intensive Weinbaugebiete (Klettgau) und Agrarflächen.
Wildbestand und Erwartung
Die Eidgenössische Jagdstatistik des BAFU erfasst, was erlegt und was als Fallwild gefunden wurde, nicht wie viel Wild lebt. Im Jagdjahr 2025 (in den meisten Kantonen 1. April 2025 bis 31. März 2026) kamen in Schaffhausen 1.321 Rehe (2024: 1.222), 410 Wildschweine (2024: 478) und 95 Sikahirsche (2024: 112) zur Strecke; Schaffhausen stellt damit den Großteil der Schweizer Sikastrecke (115). Gämsen (2024: 15) und Rotwild wurden 2025 nicht erlegt. Als Fallwild wurden 274 Rehe und 14 Wildschweine gemeldet.
Beim Raubwild übersteigt das Fallwild die Strecke: 148 erlegten Füchsen stehen 175 gefundene gegenüber, 2 erlegten Steinmardern 52; Dachse wurden 61 erlegt. Feldhasen 7 (Fallwild 16). Beim Federwild stehen 59 Kormorane, 45 Rabenkrähen, 29 Stockenten, 12 Ringeltauben und 5 Nilgänse in der Statistik.
Strecke ist kein Bestand: Sie folgt Abschussplanung, Witterung und Jagddruck und sagt nichts darüber, was in einem einzelnen Revier oder mit einem einzelnen Patent freigegeben ist.
Anreise, Unterkunft und Logistik
Die Anreise erfolgt in der Regel mit dem eigenen PKW. Unterkünfte reichen von einfachen Jagdhütten bis hin zu Pensionen. Der Transport von Waffen und Munition unterliegt den nationalen Transportbestimmungen (verschlossen und getrennt).
Dokumente und Waffenmitnahme
Gültiger Jagdschein (bzw. Jagdkarte des jeweiligen Bundeslandes/Kantons), amtlicher Lichtbildausweis sowie bei eigener Waffe der Europäische Feuerwaffenpass. Gastjäger benötigen zudem eine Jagdgasteinladung oder Jagdgastkarte.
Kostenbestandteile
Die Kosten umfassen Jagdbetriebskosten (Jagdkarte/Patent, ggf. Gastkarte), Abschussgebühren nach Wildart und Trophäenstärke sowie Nebenkosten für Pirschführung und Wildbretübernahme.
Rechtliche Orientierung
Der Bund regelt die Grundsätze, der Vollzug liegt beim Kanton. Die Kantone unterscheiden sich grundlegend im Jagdsystem; maßgeblich ist die kantonale Jagdgesetzgebung. Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) legt Grundsätze fest, nach denen die Kantone die Jagd zu regeln haben. Die Kantone regeln und planen die Jagd nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und legen das Jagdsystem sowie das Jagdgebiet fest. Im Kanton Schaffhausen ist das Jagdregal bei den Gemeinden angesiedelt. In der Regel bildet das Gebiet einer Gemeinde ein Jagdrevier. Jagdgesellschaften bestehen aus Jagdberechtigten. In Revieren bis zu 200 ha Wald müssen zwei bis fünf Personen einer Jagdgesellschaft angehören. Jagdgesellschaften müssen einen Jagdhund haben, der auf die Fähigkeit zum Nachsuchen geprüft wurde. Jagdberechtigte sind verpflichtet, jagdliche Eingriffe und hegerische Massnahmen zur Erhaltung der Artenvielfalt und Lebensräume durchzuführen. Jagdgesellschaften unterstützen diese Bemühungen in Zusammenarbeit mit der Forst- und Landwirtschaft, dem Naturschutz sowie der kantonalen Jagdbehörde. In diesen Angelegenheiten kooperieren die Jagdgesellschaften mit der Forst- und Landwirtschaft, dem Naturschutz und der kantonalen Jagdbehörde. Der Bund regelt die Grundsätze; die Kantone sind verpflichtet, diese in ihrer Jagdgesetzgebung umzusetzen. Nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit regeln und planen die Kantone die Jagd und koordinieren die Jagdplanung bei Bedarf untereinander. Der Bundesrat bestimmt die für die Jagd verbotenen Hilfsmittel. Eine kantonale Jagdberechtigung ist erforderlich, um jagen zu dürfen. Die Jagdberechtigung wird Bewerbern erteilt, die in einer vom Kanton festgelegten Prüfung nachweisen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse verfügen. Die Kantone können Personen, die sich auf die Jagdprüfung vorbereiten, eine auf einzelne Tage beschränkte Jagdberechtigung erteilen.
Jagdlicher Charakter
Ansitzdrückjagden auf Schwarzwild, Rehbock-Ansitz, enge Kooperation mit baden-württembergischen Nachbarn.
Besonderheiten der Region
Grenzüberschreitende ASP-Prävention, massive Schwarzwildschäden in Weinbergen fordern Elektrozäunung.
Was ein Jagdgast braucht
Jagdberechtigte benötigen einen Jagdpass, um die Jagd ausüben zu dürfen. Der Pass wird durch die Jagdverwaltung ausgestellt. Es gibt Jahresjagdpässe für Pächter und Jagdaufseher sowie Jahres- oder Tagesjagdpässe für Gäste. Die Anerkennung von Jägerprüfungen anderer Kantone und von Baden-Württemberg (D) ist im Kanton Schaffhausen unter Einhaltung des Wohnortprinzips möglich. Jägerprüfungen, die unter Umgehung des Wohnortprinzips erworben worden sind, werden nicht anerkannt. Die Berechnung der Jagdgebühren erfolgt anhand des Jagdpasses und des Wohnorts. Für Jäger mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen betragen die Passgebühren für Pächter und Jagdaufseher CHF 70.–, für Jahresjagdgäste CHF 150.– und für Tagesjagdgäste CHF 30.–. Für Jäger mit ausserkantonalem und ausländischen Wohnsitz betragen die Passgebühren für Pächter und Jagdaufseher CHF 150.–, für Jahresjagdgäste CHF 300.– und für Tagesjagdgäste CHF 60.–. Die Kollektivversicherung für Pächter und Jagdaufseher beträgt CHF 45.–, für Jahresjagdgäste CHF 45.– und für Tagesjagdgäste CHF 12.–. Der Nachweis der Treffsicherheit ist erforderlich, um einen Jagdpass zu erhalten. Ein jährlich erfolgreich absolviertes Schiessprogramm nach Standard der Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz (JFK) dient als Nachweis der Treffsicherheit. Jagdberechtigte müssen einen Jagdpass besitzen, der die Personalien des Inhabers und die Angaben über Ort und Dauer der Gültigkeit enthält.
Wildarten und Strecken
Die Kantone führen nach den Vorschriften des Bundesrates eine Statistik über den Abschuss und den Bestand der wichtigsten Arten. Er lässt eine Statistik über den Jagdabschuss erstellen. Die jagdbaren Arten und die Schonzeiten werden wie folgt festgelegt: Reh vom 1. Februar bis 30. April. Während des ganzen Jahres können gejagt werden: Marderhund, Waschbär und verwilderte Hauskatze. Es steht den Kantonen frei, längere Schonzeiten vorzusehen oder die jagdbaren Arten auf weniger Arten zu beschränken.
Jagdwetter & Ansitzfenster: Schaffhausen
Wildarten in dieser Region
Häufige Fragen zu Schaffhausen (Schweiz)
Wie gestaltet sich die Kooperation mit den baden-württembergischen Nachbarrevieren?
Über formelle Absprachen zur ASP-Früherkennung, grenzüberschreitende Schweißhundearbeit und gemeinsame Nachsuchen über die Landesgrenze.
Quellen und Evidenz
7 Einträge- Amtliche Primärquelle Abruf: 10.9.2026
Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Eidgenössische Jagdstatistik: Abschuss und Fallwild nach Kanton, Jagdjahre 2024 und 2025
- Amtliche Primärquelle
Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (SHR 922.100)
- Amtliche Primärquelle
Verordnung zum Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung)
- Amtliche Primärquelle
Informationsportal Jagd und Fischerei
- Amtliche Primärquelle
Informationsseite Jagdpassgebühren
- Amtliche Primärquelle Abruf: 17.9.2026
Behördenkontakt Jagd und Fischerei
Erstmalig erstellt: Zuletzt geändert: Verantwortlich: WSK
Geltung und Prüfstand
- Gilt für
- Schaffhausen (Schweiz); geltendes Jagdrecht: Schaffhausen
- Inhalt geprüft
- Prüfvermerk
- Fachlich geprüft von WSK
- Primärquellen
- 7 Quellen hinterlegt

































