Sichere Erkennung

Langgestreckter, schlanker Körper mit kurzen Beinen. Sommerfell braun mit weißer Bauchseite, im Winter vollständig weiß - bis auf die Schwanzspitze, die stets schwarz bleibt. Genau diese schwarze Quaste ist das Unterscheidungsmerkmal zum Mauswiesel, dessen Schwanzspitze die Farbe des übrigen Fells trägt.

Biologie und Lebensweise

Gewicht 110 bis 345 g, Kopf-Rumpf-Länge 22 bis 30 cm, Lebenserwartung nur ein bis zwei Jahre. Die Paarung fällt in Mai bis Juli; nach verlängerter Tragzeit von bis zu elf Monaten werden im April und Mai durchschnittlich sechs bis neun, in Ausnahmefällen bis zu 18 Junge mit etwa drei Gramm geboren. Weibchen können sich bereits ab der fünften Lebenswoche erfolgreich paaren.

Nahrung und Raumnutzung

Erfolgreicher Jäger, der Beute bis zur Größe eines Kaninchens überwindet. Hauptbeute sind kleine Säugetiere: Mäuse, Ratten, Spitzmäuse und Maulwürfe. Bei Mangel werden auch Reptilien, Fische, Insekten und kleinere Vögel geschlagen.

Lebensraum und Ansprüche

Strukturreiche Landschaften mit Brachflächen, Hecken, Feldgehölzen, Waldrändern und Lichtungen. Geschlossene Waldgebiete und die Nähe des Menschen werden gemieden. Als Schlafplatz dienen übernommene Baue von Maulwurf oder Kaninchen, Baumhöhlen sowie Stein- und Holzhaufen. Die Streifgebiete liegen zwischen 20.000 und 400.000 m².

Bestand und Management

Das Hermelin unterliegt wie die übrigen heimischen Marderartigen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz dem Jagdrecht. In Bayern gilt die Jagdzeit vom 1. August bis 28. Februar, in der Steiermark vom 1. Juni bis 31. Jänner, in Kärnten vom 1. November bis 31. Jänner. Brandenburg schont es ganzjährig.

Jagdpraxis

Wegen der kurzen Lebenserwartung und der hohen Wurfgröße schwanken die Bestände stark mit dem Mäusejahr. Für die Ansprache im Feld zählt allein die Schwanzquaste - Größe und Fellfarbe täuschen, besonders bei Jungtieren.

Verbreitung

Nachgewiesene Vorkommen von Hermelin nach Ländern. Die Karte markiert die Jagdregionen mit Vorkommen, keine Reviergrenzen.

Kartengrundlage: Natural Earth (Public Domain, CC0) · Kartenstand: · Darstellung: JAGDNAVIGATOR
Die Flächen zeigen Verwaltungsgrenzen, keine Reviergrenzen. Jagdeinrichtungen, Fütterungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.

Wo diese Art vorkommt

Jagd- und Schonzeiten nach Rechtsraum

Jagdzeiten setzt jedes Bundesland und jeder Kanton selbst fest, oft getrennt nach Wildklasse. Die Tabelle gibt die Zeiten für Hermelin aus 10 Verordnungen wieder. Verbindlich ist die amtliche Fassung, die auf der jeweiligen Rechtsraumseite verlinkt ist.

Jagdzeiten für Hermelin nach Rechtsraum
Rechtsraum Wildklasse Jagdzeit
Salzburg (AT) alle Klassen 1. November bis 29. Februar
Oberösterreich (AT) alle Klassen 1. Juli bis 31. März
Vorarlberg (AT) alle Klassen ganzjährig geschont
Bayern (DE) alle Klassen 1. August bis 28. Februar
Baden-Württemberg (DE) alle Klassen 1. Oktober bis 15. Februar
Nordrhein-Westfalen (DE) alle Klassen 1. September bis 28. Februar
Brandenburg (DE) alle Klassen ganzjährig geschont
Berlin (DE) alle Klassen ganzjährig geschont
Bremen (DE) alle Klassen 1. September bis 31. Januar
Mecklenburg-Vorpommern (DE) alle Klassen 16. Oktober bis 28. Februar

Jagdrecht und Verordnungen aller Bundesländer und Kantone

Häufige Fragen zu Hermelin

Wie unterscheide ich Hermelin und Mauswiesel?

An der Schwanzspitze: Beim Hermelin ist sie schwarz und bleibt es auch im weißen Winterkleid. Beim Mauswiesel hat die Schwanzspitze dieselbe Farbe wie das übrige Fell.

Heißt Hermelin in den Verordnungen anders?

Ja. Mehrere österreichische Verordnungen führen es als "Großes Wiesel (Hermelin)", das Mauswiesel entsprechend als "Kleines Wiesel". Gemeint sind dieselben Arten.

Warum dauert die Tragzeit fast ein Jahr?

Weil der Keim nach der Paarung im Sommer lange ruht. Die eigentliche Entwicklung beginnt erst im Frühjahr, sodass die Jungen in die nahrungsreiche Zeit fallen.

Quellen und Evidenz

2 Einträge
  1. Amtliche Primärquelle Abruf: 10.9.2026

    Artseite im Wildtierportal Bayern

    Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Primärdokument öffnen ↗
  2. Amtliche Primärquelle Abruf: 10.9.2026

    GBIF Backbone Taxonomy

    Global Biodiversity Information Facility Primärdokument öffnen ↗

Geltung und Prüfstand

Gilt für
Biologie und jagdliche Einordnung. Jagd- und Schonzeiten gelten nur im jeweiligen Rechtsraum.
Inhalt geprüft

Erstmalig erstellt: Redaktionelle Verantwortung: Dr. Wolfgang Spiess-Knafl