Deutschland · Jagdregion
Schleswig-Holstein (Deutschland)
Reviersystem im Land zwischen den Meeren mit Wallhecken (Knicks), Schalenwildbejagung nach behördlichen Abschussplänen und gesetzlichem Schiessübungsnachweis.

Lage
- Haupt- oder Landeshauptstadt
- Ort
- Fluss
Gelände zeigt Höhenlage, Luftbild Wald und Alm. Die Linie ist die Verwaltungsgrenze, keine Reviergrenze. Jagdeinrichtungen, Fütterungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
- Gewässer
- Nordsee · Mecklenburger Bucht · Lassahner See · Selenter
- Flüsse
- Elbe
Landschaft und Topografie
Strukturierte Knicklandschaften, weite Ackerfluren, Küstenstreifen und kleinere Laubmischwälder prägen das waldarme Bundesland.
Wildbestand und Erwartung
Schleswig-Holstein beherbergt flächendeckend Rehwild und Schwarzwild; Schalenwildarten wie Rotwild, Damwild, Sikawild und Muffelwild unterliegen behördlich festgesetzten Abschussplänen. Die Wiesen- und Küstengebiete bieten zudem bedeutende Rast- und Brutlebensräume für Wasser- und Federwild. Raubwild wie der Rotfuchs wird intensiv bejagt, um bedrohte Bodenbrüter zu schützen.
Anreise, Unterkunft und Logistik
Die Hauptverkehrsachsen gehen von Hamburg aus: die A 1 nach Lübeck, die A 7 über Neumünster und Rendsburg nach Flensburg (mit der A 215 nach Kiel) sowie die A 23 nach Heide und an die Westküste. Das Jagdjahr läuft bundeseinheitlich vom 1. April bis zum 31. März (§ 11 Abs. 4 BJagdG). Die oberste Jagdbehörde hat ihren Sitz im Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz in Kiel.
Dokumente und Waffenmitnahme
Wer in Schleswig-Holstein die Jagd ausübt, muss einen gültigen Jagdschein mit sich führen (§ 15 Abs. 1 BJagdG). Der Jagdschein wird durch die untere Jagdbehörde als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage erteilt (§ 15 Abs. 2 BJagdG). Erforderlich sind das Zeugnis der Jägerprüfung und eine Jagdhaftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden (§ 17 Abs. 1 Nr. 4 BJagdG). An einer Gesellschaftsjagd auf Schalenwild dürfen nach § 29 Abs. 9 LJagdG und der Landesverordnung vom 16. Juli 2024 nur Personen teilnehmen, die einen höchstens ein Jahr alten Schiessübungsnachweis vorlegen (mindestens fünf Schüsse mit schalenwildtauglichem Kaliber auf den laufenden Keiler oder im Schiesskino).
Kostenbestandteile
Die unteren Jagdbehörden erheben mit der Jagdscheingebühr eine Jagdabgabe gemäss § 16 LJagdG und der Landesverordnung über die Jagdabgabe vom 28. September 2020. Die Gebührensätze werden kommunal festgesetzt: Im Kreis Stormarn kostet der Jagdschein einschliesslich Jagdabgabe 90 Euro für ein Jahr, 135 Euro für zwei Jahre, 175 Euro für drei Jahre und 35 Euro als Tagesjagdschein. Im Kreis Schleswig-Flensburg beträgt die Gebühr ohne Jagdabgabe 55 Euro für ein Jahr, 65 Euro für zwei Jahre und 75 Euro für drei Jahre.
Rechtliche Orientierung
Das Jagdrecht ist an das Eigentum an Grund und Boden gebunden; ein Eigenjagdbezirk entsteht ab 75 Hektar, ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk ab 250 Hektar (§§ 7, 8 BJagdG, LJagdG). Die Jagd kann durch Eigenjagdinhaber, Revierpächter, Erlaubnisscheininhaber oder Jagdgäste ausgeübt werden. Die bundesweiten Jagdzeiten werden nach § 22 Abs. 1 BJagdG durch das Bundesministerium mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt; das Land Schleswig-Holstein hat mit der Landesjagdzeitenverordnung abweichende Regelungen getroffen (§ 22 Abs. 3 BJagdG). Oberste Jagdbehörde ist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz in Kiel; untere Jagdbehörden sind die Kreise und kreisfreien Städte.
Jagdlicher Charakter
Die Bejagung erfolgt vorrangig durch Einzelansitz an Feld-Wald-Übergängen und Knicks sowie durch herbstliche Bewegungsjagden auf Schalenwild. Ein wesentlicher Baustein ist das jagdliche Prädationsmanagement zum Schutz bodenbrütender Wiesen- und Küstenvögel.
Besonderheiten der Region
Für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden auf Schalenwild verlangt § 29 Abs. 9 LJagdG einen Schiessübungsnachweis, der am Jagdtag nicht älter als ein Jahr sein darf. Zudem erhebt das Land eine zweckgebundene Jagdabgabe, aus der unter anderem Artenschutzprogramme für Seeadler, Fischotter, Birkhuhn und Wiesenweihe finanziert werden.
Naturraum und Lebensräume
Mit einem Waldanteil von nur rund elf Prozent der Landesfläche ist Schleswig-Holstein das waldärmste Flächenland Deutschlands, weshalb Feldfluren, Knicks und Gewässerlebensräume jagdlich von besonderer Bedeutung sind.
Wildarten und Strecken
Im Jahr 2023 wurden die amtlichen Schalenwildstrecken des Landes Schleswig-Holstein für das Jagdjahr 2022/2023 veröffentlicht; mit Ausnahme der um 24 Prozent gestiegenen Muffelwildstrecke bewegten sich die Schalenwildstrecken im Bereich der Vorjahre. Die Finanzierung von Artenschutzmassnahmen für gefährdete Arten erfolgt massgeblich aus der von den Jägerinnen und Jägern entrichteten Jagdabgabe.
Was ein Jagdgast braucht
Jagdgäste benötigen zur Jagdausübung in Schleswig-Holstein einen gültigen deutschen Jagdschein sowie eine Jagderlaubnis des Revierinhabers. Bei Gesellschaftsjagden auf Schalenwild müssen auch Jagdgäste zwingend einen gültigen Schiessübungsnachweis mitführen, der am Jagdtag nicht älter als ein Jahr sein darf. Ausländische Gäste können bei den unteren Jagdbehörden Tages- oder Jahresjagdscheine beantragen.
Jagdwetter & Ansitzfenster: Schleswig-Holstein
Wildarten in dieser Region
Häufige Fragen zu Schleswig-Holstein (Deutschland)
Welche Anforderungen gelten für den Schiessübungsnachweis in Schleswig-Holstein?
Nach § 29 Abs. 9 LJagdG und der Verordnung vom 16. Juli 2024 müssen Teilnehmer von Schalenwild-Gesellschaftsjagden jährlich mindestens fünf Schüsse mit schalenwildtauglichem Kaliber auf den laufenden Keiler oder im Schiesskino nachweisen.
Wie hoch ist die Mindestdeckungssumme der Jagdhaftpflichtversicherung?
Gemäss § 17 Abs. 1 Nr. 4 BJagdG muss die Jagdhaftpflichtversicherung für die gesamte Geltungsdauer mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden abdecken.
Quellen und Evidenz
14 Einträge- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Landesjagdgesetz Schleswig-Holstein
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Bundesjagdgesetz § 15 (Jagdschein)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Bundesjagdgesetz § 17 (Versagung des Jagdscheins, Jagdhaftpflichtversicherung)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Bundesjagdgesetz § 11 (Jagdpacht, Jagdjahr)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Landesverordnung über die Jagdabgabe (JagdAbgV SH 2020) vom 28. September 2020
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Forst- und Jagdministerium bringt Nachweisheft für Schießübungsnachweis heraus (Pressemitteilung vom 2. August 2024)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Jagd (Jagdscheine, Jagdabgabe, Schießübungsnachweis)
- Fachverband / Körperschaft Abruf: 14.9.2026
Schießübungsnachweis: Anforderungen auf einen Blick
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Jagdschein erstmalig beantragen (Gebühren)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Jagdschein (Gebühren einschließlich Jagdabgabe, Stand 01/2022)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Kontakt
- Ergänzende Fachquelle Abruf: 14.9.2026
Schleswig-Holstein (Abschnitt Verkehr)
- Fachverband / Körperschaft
Schleswig-Holstein: Jagdstrecken 2022/23 veröffentlicht
- Amtliche Primärquelle
Jahresbericht 2023 zur biologischen Vielfalt
Erstmalig erstellt: Zuletzt geändert: Verantwortlich: WSK
Geltung und Prüfstand
- Gilt für
- Schleswig-Holstein (Deutschland); geltendes Jagdrecht: Schleswig-Holstein
- Inhalt geprüft
- Prüfvermerk
- Fachlich geprüft von WSK
- Primärquellen
- 14 Quellen hinterlegt










































