Sichere Erkennung

Größte heimische Wildtaube, bis 43 cm lang und bis 600 g schwer. Das Gefieder ist schiefergrau mit rötlichem Schimmer an der Brust. Sicheres Merkmal sind die beidseitigen weißen Halsflecken, die sich deutlich von der dunkleren Kopf- und Halspartie absetzen. Männchen und Weibchen sind äußerlich nicht zu unterscheiden.

Biologie und Lebensweise

Zwei bis drei Bruten im Jahr mit meist zwei Eiern je Gelege. Die Brutdauer beträgt 15 bis 17 Tage, die Nestlingsdauer 28 bis 29 Tage. Hauptbalz und Paarbildung ab März und April, die Brutperiode reicht von April bis September. Das Höchstalter liegt bei 21 Jahren.

Nahrung und Raumnutzung

Fast ausschließlich vegetarisch: Samen, Früchte, Beeren, Knospen und Blätter, untergeordnet Schnecken, Regenwürmer und Insekten. Zur Nahrungssuche fliegt sie bis zu 15 Kilometer weit - der Grund, warum Schäden auf Feldern oft weit vom Brutplatz entfernt auftreten.

Lebensraum und Ansprüche

Flächig verbreitet, auch in höheren Alplagen, dort seltener. Besiedelt alle Biotope mit ausreichender Nahrung: Feldflur, Waldränder, Feldgehölze, Alleen und zunehmend städtische Bereiche wie Parks, Friedhöfe und Gärten. Genistet wird in Astgabeln von Bäumen und Gebüschen. Viele Vögel ziehen im Oktober und November nach Westeuropa oder in den Mittelmeerraum und kehren im März und April zurück.

Bestand und Management

Die Ringeltaube gehört zu den häufigsten Vogelarten und ist in fast allen DACH-Rechtsräumen bejagbar. In Bayern läuft die Jagdzeit vom 1. November bis 20. Februar, in Niederösterreich vom 1. September bis 31. Jänner, in Kärnten getrennt nach Schwarmvögeln (1. August bis 31. Dezember) und Einzeltieren (1. September bis 31. Jänner). Niedersachsen bindet die Jagd in Teilen des Zeitraums an die Schadensabwehr. Der Rechtsraum entscheidet.

Verbreitung

Nachgewiesene Vorkommen von Ringeltaube nach Ländern. Die Karte markiert die Jagdregionen mit Vorkommen, keine Reviergrenzen.

Kartengrundlage: Natural Earth (Public Domain, CC0) · Kartenstand: · Darstellung: JAGDNAVIGATOR
Die Flächen zeigen Verwaltungsgrenzen, keine Reviergrenzen. Jagdeinrichtungen, Fütterungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.

Wo diese Art vorkommt

Jagd- und Schonzeiten nach Rechtsraum

Jagdzeiten setzt jedes Bundesland und jeder Kanton selbst fest, oft getrennt nach Wildklasse. Die Tabelle gibt die Zeiten für Ringeltaube aus 13 Verordnungen wieder. Verbindlich ist die amtliche Fassung, die auf der jeweiligen Rechtsraumseite verlinkt ist.

Jagdzeiten für Ringeltaube nach Rechtsraum
Rechtsraum Wildklasse Jagdzeit
Burgenland (AT) alle Klassen 16. August bis 15. April
Wien (AT) alle Klassen 1. November bis 31. Januar
Salzburg (AT) alle Klassen 1. August bis 31. Dezember
Niederösterreich (AT) alle Klassen 1. September bis 31. Januar
Oberösterreich (AT) alle Klassen 1. September bis 31. Januar
Tirol (AT) alle Klassen 1. Oktober bis 15. Januar
Vorarlberg (AT) Ringeltauben 1. August bis 15. Februar
Bayern (DE) alle Klassen 1. November bis 20. Februar
Baden-Württemberg (DE) alle Klassen 1. November bis 10. Februar
Nordrhein-Westfalen (DE) alle Klassen 1. November bis 20. Februar
Niedersachsen (DE) Alttauben; vom 20.08. bis 31.10. und vom 21.02. bis 31.03. nur zur Schadensabwehr auf einfallende Trupps 20. August bis 31. März
Brandenburg (DE) alle Klassen 1. September bis 31. Januar
Berlin (DE) alle Klassen ganzjährig geschont

Jagdrecht und Verordnungen aller Bundesländer und Kantone

Häufige Fragen zu Ringeltaube

Wie unterscheide ich Ringeltaube und Türkentaube?

An Größe und Halszeichnung. Die Ringeltaube ist mit bis zu 43 cm deutlich größer und trägt weiße Halsflecken; die Türkentaube ist etwa haustaubengroß, einheitlich graubraun und hat ein schmales schwarzes Nackenband.

Warum tritt Taubenschaden oft weit vom Wald entfernt auf?

Weil Ringeltauben zur Nahrungssuche bis zu 15 Kilometer fliegen. Brutplatz und Schadfläche können weit auseinanderliegen.

Gilt für die Ringeltaube überall dieselbe Jagdzeit?

Nein. Die Zeiträume reichen von August bis Februar und unterscheiden sich je Land erheblich; Kärnten trennt sogar zwischen Schwarmvögeln und Einzeltieren.

Quellen und Evidenz

2 Einträge
  1. Amtliche Primärquelle Abruf: 10.9.2026

    Artseite im Wildtierportal Bayern

    Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Primärdokument öffnen ↗
  2. Amtliche Primärquelle Abruf: 10.9.2026

    GBIF Backbone Taxonomy

    Global Biodiversity Information Facility Primärdokument öffnen ↗

Geltung und Prüfstand

Gilt für
Biologie und jagdliche Einordnung. Jagd- und Schonzeiten gelten nur im jeweiligen Rechtsraum.
Inhalt geprüft

Erstmalig erstellt: Redaktionelle Verantwortung: Dr. Wolfgang Spiess-Knafl