Schweiz · Jagdregion
Uri (Schweiz)
Physisch extremste Hochgebirgspatentjagd der Alpen am Gotthard mit Vorrang für Lawinenschutzwälder.

Lage
- Haupt- oder Landeshauptstadt
- Fluss
Gelände zeigt Höhenlage, Luftbild Wald und Alm. Die Linie ist die Verwaltungsgrenze, keine Reviergrenze. Jagdeinrichtungen, Fütterungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
- Gebirge
- Alpen
Landschaft und Topografie
Karge alpine Matten, Lawinenzüge, hochalpine Fels- und Schuttregionen.
Wildbestand und Erwartung
Die Eidgenössische Jagdstatistik des BAFU erfasst, was erlegt und was als Fallwild gefunden wurde, nicht wie viel Wild lebt. Im Jagdjahr 2025 (in den meisten Kantonen 1. April 2025 bis 31. März 2026) kamen im Kanton Uri 244 Rehe (2024: 280), 363 Stück Rotwild (2024: 390), 386 Gämsen (2024: 358) und 0 Wildschweine (2024: 0) zur Strecke. Beim Fallwild stehen 85 Rehe, 28 Stück Rotwild, 54 Gämsen und 0 Wildschweine.
Beim Raubwild wurden 0 Füchse erlegt (2024: 0), aber 0 als Fallwild gemeldet; beim Dachs stehen 29 Abschüssen 26 Fallwildtiere gegenüber, beim Steinmarder 31 zu 16.
Strecke ist kein Bestand: Sie folgt Abschussplanung, Witterung und Jagddruck und sagt nichts darüber, was in einem einzelnen Revier oder mit einem einzelnen Patent freigegeben ist.
Anreise, Unterkunft und Logistik
Die Anreise erfolgt in der Regel mit dem eigenen PKW. Unterkünfte reichen von einfachen Jagdhütten bis hin zu Pensionen. Der Transport von Waffen und Munition unterliegt den nationalen Transportbestimmungen (verschlossen und getrennt).
Dokumente und Waffenmitnahme
Gültiger Jagdschein (bzw. Jagdkarte des jeweiligen Bundeslandes/Kantons), amtlicher Lichtbildausweis sowie bei eigener Waffe der Europäische Feuerwaffenpass. Gastjäger benötigen zudem eine Jagdgasteinladung oder Jagdgastkarte.
Kostenbestandteile
Die Kosten umfassen Jagdbetriebskosten (Jagdkarte/Patent, ggf. Gastkarte), Abschussgebühren nach Wildart und Trophäenstärke sowie Nebenkosten für Pirschführung und Wildbretübernahme.
Rechtliche Orientierung
Der Bund regelt die Grundsätze, der Vollzug liegt beim Kanton. Die Kantone unterscheiden sich grundlegend im Jagdsystem; maßgeblich ist die kantonale Jagdgesetzgebung. Im Kanton Uri ist die Jagdverordnung (KJSV) vom 14.12.1988 in Kraft. Das Amt für Forst und Jagd ist für die Ausübung der Jagd zuständig. Im Kanton Uri erfolgt die Ausübung der Jagd nach dem Patentsystem. Das Jagdpatent berechtigt grundsätzlich zur Ausübung der Jagd im gesamten Kantonsgebiet. Der Regierungsrat kann in den Jagdbetriebsvorschriften zeitweise Einschränkungen vorsehen. Wer im Kanton Uri jagen will, braucht eine kantonale Jagdberechtigung. Bewerbern wird die Jagdberechtigung erteilt, wenn sie in einer vom Kanton festgelegten Prüfung die notwendigen Kenntnisse nachweisen. Nach Abschluss des Jagdlehrgangs und bestandener Jagdprüfung erhält der Bewerber den Jagdfähigkeitsausweis. Jägerinnen und Jäger müssen jedes Jahr nachweisen, dass sie treffsicher sind.
Jagdlicher Charakter
Extreme alpinistische Herausforderung, Jagd in organisierten Seilschaften, Steinwild-Sonderjagd.
Besonderheiten der Region
Höchste Unfallgefahr erfordert Klettererfahrung, strikte Schonung reifer Steinböcke zur Herdenstärkung.
Was ein Jagdgast braucht
Für die Ausfertigung des Jagdpatents, die Drucksachen und den Hundeausweis entstehen jeweils zusätzliche Gebühren. Mitglieder der Jägervereine Uri und Ursern müssen eine Kollektiv-Haftpflichtversicherung UPJV mit einer Garantiesumme von 5 Millionen Franken abschließen. Für Personen mit Wohnsitz im Kanton Uri beträgt die Patentgebühr für die allgemeine Jagd (Hochwild mit Gämse und Niederwild) 650 Franken. Wer im Kanton Uri wohnt, zahlt für ein Patent zur allgemeinen Jagd auf Hochwild (ausgenommen Gämse) und Niederwild eine Gebühr von 500 Franken. Für Personen, die im Kanton Uri wohnen, beträgt die Patentgebühr für die Hochwildjagd mit Gämse 490 Franken. Wer im Kanton Uri wohnt, bezahlt für ein Patent zur Niederwildjagd eine Gebühr von 320 Franken. Wer im Kanton Uri seinen Wohnsitz hat, zahlt für ein Patent zur Passjagd 70 Franken. Für die Wasserwildjagd beträgt die Patentgebühr 120 Franken. Für die Hegejagd auf Steinwild beträgt die Patentgebühr 100 Franken.
Waffen, Trophäen und Artenschutz
Die Kantone gestalten und organisieren die Jagd gemäss den Prinzipien der Nachhaltigkeit und stimmen die Jagdplanung bei Bedarf miteinander ab. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen verfolgt und beurteilt Widerhandlungen bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr, sofern keine gleichzeitige Widerhandlung gegen das Zollgesetz oder das Mehrwertsteuergesetz vorliegt. Im Kanton Uri sind nur jagdtaugliche Waffen für die Jagd erlaubt, und eine Waffenkontrolle ist vorgeschrieben. Beim Jagen im Kanton Uri ist ausschließlich der Gebrauch jagdtauglicher Waffen erlaubt.
Jagdwetter & Ansitzfenster: Uri
Wildarten in dieser Region
Häufige Fragen zu Uri (Schweiz)
Warum jagen Urner Gebirgsjäger häufig in organisierten Seilschaften?
Weil die Jagd in fast senkrechten Flanken absolute Klettererfahrung verlangt und man sich bei der Bergung des schweren Wildes gegenseitig sichern muss.
Quellen und Evidenz
1 Eintrag- Amtliche Primärquelle Abruf: 10.9.2026
Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0)
Erstmalig erstellt: Zuletzt geändert: Verantwortlich: WSK
Geltung und Prüfstand
- Gilt für
- Uri (Schweiz); geltendes Jagdrecht: Uri
- Inhalt geprüft
- Prüfvermerk
- Fachlich geprüft von WSK
- Primärquellen
- 1 Quelle hinterlegt





































