Sichere Erkennung
Murmeltiere besitzen einen gedrungenen, kegelförmigen Körperbau mit dichtem, graubraunem Pelz und wenig ausgeprägten Backen. Der Kopf trägt eine abgerundete Schnauze, dunkle, seitlich stehende Augen und kleine, dicht am Fell liegende Ohren. Die buschig behaarte Rute trägt an der Spitze eine schwarze Quaste. Die kräftigen Pfoten sind unbehaart und mit langen Krallen versehen: an den Vorderpfoten vier Zehen, an den Hinterpfoten fünf Zehen. Vier große Nagezähne wachsen zeitlebens nach.
Biologie und Lebensweise
Die Kopf-Rumpf-Länge beträgt 50 bis 60 cm bei einem Körpergewicht von 6 bis 8 kg. Murmeltiere leben in Familiengruppen von bis zu 20 Tieren mit strikter, geschlechtergetrennter Hierarchie. Die Paarungszeit beginnt am Ende der Winterschlafphase; die Paarung erfolgt in den Tiefen der Winterbaue. Nach etwa 33 Tagen Tragzeit werden im Sommerbau alle zwei Jahre durchschnittlich drei bis vier (maximal sechs) nackte und blinde Junge mit rund 30 Gramm geboren. Sie werden sechs Wochen gesäugt und erscheinen Anfang Juli erstmals an der Oberfläche. Mit zwei Jahren sind die Tiere ausgewachsen und geschlechtsreif; die Lebenserwartung reicht im Familienverband bis zu 12 oder 15 Jahre.
Winterökologie und Störung
Murmeltiere verschlafen die kalte Jahreszeit von Oktober bis Mai im Familienverband im Bau, ohne Nahrung aufzunehmen. Die Körpertemperatur sinkt bis auf 5 °C ab, und die Körperfunktionen werden auf ein Minimum beschränkt. Alle paar Wochen wachen die Tiere in der Gruppe synchron auf, wobei sich die Körpertemperatur kurzzeitig auf Normaltemperatur erhöht. Die Sterblichkeitsrate während des Winterschlafes liegt bei über 30 Prozent.
Nahrung und Raumnutzung
Murmeltiere ernähren sich von gutverdaulichen Gräsern und Kräutern der Gebirgswelt. Pflanzen wie Alpenklee, Mutterwurz und Bergwegerich werden vollständig gefressen, inklusive der Wurzeln. Je nach Verfügbarkeit stehen auch Insekten, Larven und Regenwürmer auf dem Speiseplan. Ihren Flüssigkeitsbedarf decken sie nicht an Gebirgsbächen, sondern ausschließlich durch feste Nahrung. Für den Winterschlaf legen sie keine Vorräte an.
Lebensraum und Ansprüche
Murmeltiere sind über den gesamten Alpenbogen verbreitet. Ihre Lebensräume liegen vor allem über der Waldgrenze auf Almen und Bergweiden, meist zwischen 900 und 2.500 Metern Höhe. Sie bevorzugen sonnige Südhänge. Wegen geringer Wärmetoleranz und weniger Schweißdrüsen verbringen sie 90 Prozent ihres Lebens unter der Erde in weitläufigen Bausystemen. Ihre Territorien von ein bis fünf Hektar Größe verteidigen sie gegen gruppenfremde Artgenossen.
Jagdliche Einordnung
In der Jägersprache wird das Tier als Mankei oder Murmel bezeichnet, das Männchen als Bär, das Weibchen als Katze und Jungtiere als Affen. Die Pfoten heißen Branten, der Schwanz Rute, die Fortpflanzungszeit Bärzeit und die Wohnhöhle im Bau Schopf. Bei Gefahr stoßen Murmeltiere einen markanten Pfiff aus, der Artgenossen warnt, und flüchten auf schnellstem Weg in ihre Baue.
Trophäe und Bewertung
Traditionell werden die vier Nagezähne sowie das vor dem Winterschlaf gewonnene Fett der Tiere genutzt. Die Nagezähne wachsen zeitlebens nach und verlangen dauerhafte Nagearbeit.
Wildbret und Verwertung
Vor dem Winterschlaf setzen Murmeltiere in der kurzen alpinen Vegetationsperiode viel Fett an, um den langen Winterschlaf zu überstehen. Das Wildbret erfordert bei einer Verwertung die sorgfältige Entfernung des Körperfetts.
Bestand und Management
Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz unterliegt das Murmeltier dem Jagdrecht. Es besitzt jedoch keine Jagdzeit und ist in Bayern ganzjährig geschont. Die illegale Tötung stellt eine Straftat nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesjagdgesetzes dar. In Österreich (unter anderem Kärnten, Salzburg und Tirol) sowie in der Schweiz unterliegt das Murmeltier den Landes- und Kantonsgesetzen mit geregelten Schusszeiten im Spätsommer.
Schutz und rechtlicher Rahmen
In Bayern ist das Murmeltier aktuell nicht als gefährdet eingestuft. Nach intensiver Bejagung bis ins letzte Jahrhundert haben sich die Bestände wieder erholt. Das Murmeltier besitzt in Bayern keine Jagdzeit und ist ganzjährig geschont.
Bestandszahlen und Jagdstrecke
Nach intensiver Bejagung bis ins letzte Jahrhundert haben sich die Bestände in Bayern wieder erholt. Seine natürlichen Feinde wie Steinadler, Kolkrabe, Uhu oder andere Beutegreifer sind selten und haben daher kaum Einfluss auf die Population.
Alters- und Kategorieansprache
Merkmale zur Altersbeurteilung vor und nach dem Schuss (Gebissentwicklung, Trophäenmorphologie, Habitus und Klassen).
Ansprachemerkmale & Kriterien
Ausgewachsene Murmeltiere wiegen 6 bis 8 kg bei einer Kopf-Rumpf-Länge von 50 bis 60 cm. Die Geschlechter sind äußerlich schwer zu unterscheiden; Männchen sind meist leicht dunkler gefärbt. Jungtiere wiegen bei der Geburt rund 30 Gramm und erreichen bis zum Herbst etwa das halbe Gewicht der Alttiere. Nach zwei Jahren sind die Tiere ausgewachsen und geschlechtsreif.
Gebissentwicklung & Zahnabschliff
Wie alle Nagetiere besitzt auch das Murmeltier vier große Nagezähne, die das ganze Leben lang nachwachsen. Harte Nagearbeit ist erforderlich, damit die Zähne die richtige Länge behalten.
Altersklassen & Klassifizierung
In der Jägersprache werden Jungtiere als Affen, männliche Stücke als Bär und weibliche als Katze bezeichnet. Jungtiere wiegen bis zum Herbst etwa halb so viel wie ausgewachsene Stücke. Erst nach zwei Jahren sind die Murmeltiere ausgewachsen und geschlechtsreif.
Vergleichbare & verwandte Wildarten
Ökologische und jagdpraktische Einordnung innerhalb der Gruppe Nagetiere / Erdhörnchen (Sciuridae, Tribus Marmotini).
Als größter europäischer Vertreter der Hörnchenfamilie unterscheidet sich das Alpenmurmeltier von Baumhörnchen durch seine strikt subterran-fossoriale Lebensweise und das Leben in Kolonien. Es teilt sich den hochalpinen Lebensraum oberhalb der Baumgrenze mit Gamswild und Steinwild, für die seine schrillen Warnpfiffe als wichtiges Frühwarnsystem vor Beutegreifern wie Steinadler oder Luchs dienen.
Verbreitung
Nachgewiesene Vorkommen von Alpenmurmeltier nach Ländern. Die Karte markiert die Jagdregionen mit Vorkommen, keine Reviergrenzen.
Die Flächen zeigen Verwaltungsgrenzen, keine Reviergrenzen. Jagdeinrichtungen, Fütterungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
Wissenschaftliche Nachweise & Vorkommen: Alpenmurmeltier

Kartengrundlage: GBIF-Basiskarte, © OpenStreetMap contributors, © OpenMapTiles · Nachweise: GBIF.org, CC0 · Stand: 23. Oktober 2026 · Darstellung: JAGDNAVIGATOR
Bürgerbeobachtungen & Fotobelege: Alpenmurmeltier
Neben amtlichen Zählungen liefern wissenschaftlich verifizierte Sichtungen (Research Grade) von Jägern, Förstern und Naturbeobachtern Daten zu Ausbreitung, Wechseln und Vorkommen dieser Art im DACH-Raum.
Wo diese Art vorkommt
DACH 20
Bundesländer und Kantone mit Regionsprofil
Jagd- und Schonzeiten nach Rechtsraum
Jagdzeiten setzt jedes Bundesland und jeder Kanton selbst fest, oft getrennt nach Wildklasse. Die Tabelle gibt die Zeiten für Alpenmurmeltier aus 16 Verordnungen wieder. Verbindlich ist die amtliche Fassung, die auf der jeweiligen Rechtsraumseite verlinkt ist.
| Rechtsraum | Wildklasse | Jagdzeit |
|---|---|---|
| Salzburg (AT) | alle Klassen | 16. August bis 15. Oktober |
| Kärnten (AT) | alle Klassen | 1. August bis 15. Oktober |
| Niederösterreich (AT) | alle Klassen | 16. August bis 31. Oktober |
| Oberösterreich (AT) | alle Klassen | 16. August bis 31. Oktober |
| Steiermark (AT) | alle Klassen | 1. August bis 30. September |
| Tirol (AT) | alle Klassen | 15. August bis 30. September |
| Vorarlberg (AT) | alle Klassen | 16. August bis 30. September |
| St. Gallen (CH) Fassung bis | alle Klassen | 1. September bis 15. Oktober |
| Appenzell Innerrhoden (CH) Fassung bis | Hochwildjagd | 7. September bis 3. Oktober |
| Graubünden (CH) Fassung bis | Hochjagd, erste Phase | 3. September bis 13. September |
| Graubünden (CH) | Hochjagd, zweite Phase | 21. September bis 30. September |
| Schwyz (CH) Fassung bis | alle Klassen | 1. September bis 19. September |
| Nidwalden (CH) Fassung bis | Hochjagd | 1. September bis 22. September |
| Obwalden (CH) Fassung bis | Hochjagd | 1. September bis 24. September |
| Bern (CH) | Patent A | 10. September bis 30. September |
| Wallis (CH) Fassung bis | Permis A, Montag bis Samstag | 21. September bis 3. Oktober |
| Tessin (CH) Fassung bis | Hochjagd, höchstens zwei Stück | 5. September bis 27. September |
Wissenschaftliche Arbeiten zu Alpenmurmeltier
Ausgewählte Studien zur Biologie, Raumnutzung, Nahrung oder dem Management dieser Art.
Häufige Fragen zu Alpenmurmeltier
Darf man Murmeltiere bejagen?
Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz unterliegt das Murmeltier dem Jagdrecht, besitzt jedoch in Bayern keine Jagdzeit und ist ganzjährig geschont. Eine Tötung stellt dort eine Straftat nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 Bundesjagdgesetz dar. In Teilen Österreichs und in der Schweiz bestehen dagegen nach Landes- und Kantonsrecht geregelte Schusszeiten im Spätsommer.
Warum sieht man Murmeltiere nur im Sommerhalbjahr?
Murmeltiere verschlafen die kalte Jahreszeit von Oktober bis Mai mit ihrem Familienverband im Bau. Während dieser Zeit nehmen sie keine Nahrung auf, ihre Körpertemperatur sinkt bis auf 5 °C und alle Körperfunktionen werden auf ein Minimum gesenkt.
Wie viele Junge hat ein Murmeltier?
Alle zwei Jahre bringt das Weibchen nach rund 33 Tagen Tragzeit im Sommerbau durchschnittlich drei bis vier (maximal sechs) nackte und blinde Junge zur Welt. Die Sterblichkeitsrate während des Winterschlafes liegt bei über 30 Prozent.
Warum muss Murmeltierfleisch unverzüglich ausgefeistelt werden?
Murmeltiere legen vor dem Winter viel Fett an, um den langen Winterschlaf ohne Nahrungsaufnahme zu überstehen. Für die kulinarische Verwertung wird das Fettgewebe sorgfältig entfernt, um den reinen Geschmack des Wildbrets zu erhalten.
Quellen und Evidenz
3 Einträge- Amtliche Primärquelle Abruf: 10.9.2026
Artseite im Wildtierportal Bayern
- Amtliche Primärquelle Abruf: 10.9.2026
GBIF Backbone Taxonomy
- Amtliche Primärquelle Abruf: 12.10.2026
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Geltung und Prüfstand
- Gilt für
- Biologie und jagdliche Einordnung. Jagd- und Schonzeiten gelten nur im jeweiligen Rechtsraum.
- Inhalt geprüft
- Primärquellen
- 3 Primärquellen hinterlegt
