Sichere Erkennung

Murmeltiere besitzen einen gedrungenen, kegelförmigen Körperbau mit dichtem, graubraunem Pelz und wenig ausgeprägten Backen. Der Kopf trägt eine abgerundete Schnauze, dunkle, seitlich stehende Augen und kleine, dicht am Fell liegende Ohren. Die buschig behaarte Rute trägt an der Spitze eine schwarze Quaste. Die kräftigen Pfoten sind unbehaart und mit langen Krallen versehen: an den Vorderpfoten vier Zehen, an den Hinterpfoten fünf Zehen. Vier große Nagezähne wachsen zeitlebens nach.

Biologie und Lebensweise

Die Kopf-Rumpf-Länge beträgt 50 bis 60 cm bei einem Körpergewicht von 6 bis 8 kg. Murmeltiere leben in Familiengruppen von bis zu 20 Tieren mit strikter, geschlechtergetrennter Hierarchie. Die Paarungszeit beginnt am Ende der Winterschlafphase; die Paarung erfolgt in den Tiefen der Winterbaue. Nach etwa 33 Tagen Tragzeit werden im Sommerbau alle zwei Jahre durchschnittlich drei bis vier (maximal sechs) nackte und blinde Junge mit rund 30 Gramm geboren. Sie werden sechs Wochen gesäugt und erscheinen Anfang Juli erstmals an der Oberfläche. Mit zwei Jahren sind die Tiere ausgewachsen und geschlechtsreif; die Lebenserwartung reicht im Familienverband bis zu 12 oder 15 Jahre.

Winterökologie und Störung

Murmeltiere verschlafen die kalte Jahreszeit von Oktober bis Mai im Familienverband im Bau, ohne Nahrung aufzunehmen. Die Körpertemperatur sinkt bis auf 5 °C ab, und die Körperfunktionen werden auf ein Minimum beschränkt. Alle paar Wochen wachen die Tiere in der Gruppe synchron auf, wobei sich die Körpertemperatur kurzzeitig auf Normaltemperatur erhöht. Die Sterblichkeitsrate während des Winterschlafes liegt bei über 30 Prozent.

Nahrung und Raumnutzung

Murmeltiere ernähren sich von gutverdaulichen Gräsern und Kräutern der Gebirgswelt. Pflanzen wie Alpenklee, Mutterwurz und Bergwegerich werden vollständig gefressen, inklusive der Wurzeln. Je nach Verfügbarkeit stehen auch Insekten, Larven und Regenwürmer auf dem Speiseplan. Ihren Flüssigkeitsbedarf decken sie nicht an Gebirgsbächen, sondern ausschließlich durch feste Nahrung. Für den Winterschlaf legen sie keine Vorräte an.

Lebensraum und Ansprüche

Murmeltiere sind über den gesamten Alpenbogen verbreitet. Ihre Lebensräume liegen vor allem über der Waldgrenze auf Almen und Bergweiden, meist zwischen 900 und 2.500 Metern Höhe. Sie bevorzugen sonnige Südhänge. Wegen geringer Wärmetoleranz und weniger Schweißdrüsen verbringen sie 90 Prozent ihres Lebens unter der Erde in weitläufigen Bausystemen. Ihre Territorien von ein bis fünf Hektar Größe verteidigen sie gegen gruppenfremde Artgenossen.

Jagdliche Einordnung

In der Jägersprache wird das Tier als Mankei oder Murmel bezeichnet, das Männchen als Bär, das Weibchen als Katze und Jungtiere als Affen. Die Pfoten heißen Branten, der Schwanz Rute, die Fortpflanzungszeit Bärzeit und die Wohnhöhle im Bau Schopf. Bei Gefahr stoßen Murmeltiere einen markanten Pfiff aus, der Artgenossen warnt, und flüchten auf schnellstem Weg in ihre Baue.

Trophäe und Bewertung

Traditionell werden die vier Nagezähne sowie das vor dem Winterschlaf gewonnene Fett der Tiere genutzt. Die Nagezähne wachsen zeitlebens nach und verlangen dauerhafte Nagearbeit.

Wildbret und Verwertung

Vor dem Winterschlaf setzen Murmeltiere in der kurzen alpinen Vegetationsperiode viel Fett an, um den langen Winterschlaf zu überstehen. Das Wildbret erfordert bei einer Verwertung die sorgfältige Entfernung des Körperfetts.

Bestand und Management

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz unterliegt das Murmeltier dem Jagdrecht. Es besitzt jedoch keine Jagdzeit und ist in Bayern ganzjährig geschont. Die illegale Tötung stellt eine Straftat nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesjagdgesetzes dar. In Österreich (unter anderem Kärnten, Salzburg und Tirol) sowie in der Schweiz unterliegt das Murmeltier den Landes- und Kantonsgesetzen mit geregelten Schusszeiten im Spätsommer.

Schutz und rechtlicher Rahmen

In Bayern ist das Murmeltier aktuell nicht als gefährdet eingestuft. Nach intensiver Bejagung bis ins letzte Jahrhundert haben sich die Bestände wieder erholt. Das Murmeltier besitzt in Bayern keine Jagdzeit und ist ganzjährig geschont.

Bestandszahlen und Jagdstrecke

Nach intensiver Bejagung bis ins letzte Jahrhundert haben sich die Bestände in Bayern wieder erholt. Seine natürlichen Feinde wie Steinadler, Kolkrabe, Uhu oder andere Beutegreifer sind selten und haben daher kaum Einfluss auf die Population.

Alters- und Kategorieansprache

Merkmale zur Altersbeurteilung vor und nach dem Schuss (Gebissentwicklung, Trophäenmorphologie, Habitus und Klassen).

Ansprachemerkmale & Kriterien

Ausgewachsene Murmeltiere wiegen 6 bis 8 kg bei einer Kopf-Rumpf-Länge von 50 bis 60 cm. Die Geschlechter sind äußerlich schwer zu unterscheiden; Männchen sind meist leicht dunkler gefärbt. Jungtiere wiegen bei der Geburt rund 30 Gramm und erreichen bis zum Herbst etwa das halbe Gewicht der Alttiere. Nach zwei Jahren sind die Tiere ausgewachsen und geschlechtsreif.

Gebissentwicklung & Zahnabschliff

Wie alle Nagetiere besitzt auch das Murmeltier vier große Nagezähne, die das ganze Leben lang nachwachsen. Harte Nagearbeit ist erforderlich, damit die Zähne die richtige Länge behalten.

Altersklassen & Klassifizierung

In der Jägersprache werden Jungtiere als Affen, männliche Stücke als Bär und weibliche als Katze bezeichnet. Jungtiere wiegen bis zum Herbst etwa halb so viel wie ausgewachsene Stücke. Erst nach zwei Jahren sind die Murmeltiere ausgewachsen und geschlechtsreif.

Vergleichbare & verwandte Wildarten

Ökologische und jagdpraktische Einordnung innerhalb der Gruppe Nagetiere / Erdhörnchen (Sciuridae, Tribus Marmotini).

Als größter europäischer Vertreter der Hörnchenfamilie unterscheidet sich das Alpenmurmeltier von Baumhörnchen durch seine strikt subterran-fossoriale Lebensweise und das Leben in Kolonien. Es teilt sich den hochalpinen Lebensraum oberhalb der Baumgrenze mit Gamswild und Steinwild, für die seine schrillen Warnpfiffe als wichtiges Frühwarnsystem vor Beutegreifern wie Steinadler oder Luchs dienen.

Verwandte Arten im Atlas:

Verbreitung

Nachgewiesene Vorkommen von Alpenmurmeltier nach Ländern. Die Karte markiert die Jagdregionen mit Vorkommen, keine Reviergrenzen.

Kartengrundlage: Natural Earth (Public Domain, CC0) · Kartenstand: · Darstellung: JAGDNAVIGATOR
Die Flächen zeigen Verwaltungsgrenzen, keine Reviergrenzen. Jagdeinrichtungen, Fütterungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
Global Biodiversity Information FacilityGBIF Taxon #2437377

Wissenschaftliche Nachweise & Vorkommen: Alpenmurmeltier

GBIF Taxon
GBIF-Nachweise von Alpenmurmeltier (Marmota marmota) in Europa. Gelbe bis rote Punkte: Dichte wissenschaftlicher Beobachtungen.
Dichte wissenschaftlicher Nachweise
EinzelfundeHohe Dichte

Kartengrundlage: GBIF-Basiskarte, © OpenStreetMap contributors, © OpenMapTiles · Nachweise: GBIF.org, CC0 · Stand: 23. Oktober 2026 · Darstellung: JAGDNAVIGATOR

Bürgerwissenschaften & MonitoringiNaturalist

Bürgerbeobachtungen & Fotobelege: Alpenmurmeltier

Neben amtlichen Zählungen liefern wissenschaftlich verifizierte Sichtungen (Research Grade) von Jägern, Förstern und Naturbeobachtern Daten zu Ausbreitung, Wechseln und Vorkommen dieser Art im DACH-Raum.

Wo diese Art vorkommt

Jagd- und Schonzeiten nach Rechtsraum

Jagdzeiten setzt jedes Bundesland und jeder Kanton selbst fest, oft getrennt nach Wildklasse. Die Tabelle gibt die Zeiten für Alpenmurmeltier aus 16 Verordnungen wieder. Verbindlich ist die amtliche Fassung, die auf der jeweiligen Rechtsraumseite verlinkt ist.

Jagdzeiten für Alpenmurmeltier nach Rechtsraum
Rechtsraum Wildklasse Jagdzeit
Salzburg (AT) alle Klassen 16. August bis 15. Oktober
Kärnten (AT) alle Klassen 1. August bis 15. Oktober
Niederösterreich (AT) alle Klassen 16. August bis 31. Oktober
Oberösterreich (AT) alle Klassen 16. August bis 31. Oktober
Steiermark (AT) alle Klassen 1. August bis 30. September
Tirol (AT) alle Klassen 15. August bis 30. September
Vorarlberg (AT) alle Klassen 16. August bis 30. September
St. Gallen (CH) Fassung bis alle Klassen 1. September bis 15. Oktober
Appenzell Innerrhoden (CH) Fassung bis Hochwildjagd 7. September bis 3. Oktober
Graubünden (CH) Fassung bis Hochjagd, erste Phase 3. September bis 13. September
Graubünden (CH) Hochjagd, zweite Phase 21. September bis 30. September
Schwyz (CH) Fassung bis alle Klassen 1. September bis 19. September
Nidwalden (CH) Fassung bis Hochjagd 1. September bis 22. September
Obwalden (CH) Fassung bis Hochjagd 1. September bis 24. September
Bern (CH) Patent A 10. September bis 30. September
Wallis (CH) Fassung bis Permis A, Montag bis Samstag 21. September bis 3. Oktober
Tessin (CH) Fassung bis Hochjagd, höchstens zwei Stück 5. September bis 27. September

Jagdrecht und Verordnungen aller Bundesländer und Kantone

Wissenschaftliche Arbeiten zu Alpenmurmeltier

Ausgewählte Studien zur Biologie, Raumnutzung, Nahrung oder dem Management dieser Art.

Häufige Fragen zu Alpenmurmeltier

Darf man Murmeltiere bejagen?

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz unterliegt das Murmeltier dem Jagdrecht, besitzt jedoch in Bayern keine Jagdzeit und ist ganzjährig geschont. Eine Tötung stellt dort eine Straftat nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 Bundesjagdgesetz dar. In Teilen Österreichs und in der Schweiz bestehen dagegen nach Landes- und Kantonsrecht geregelte Schusszeiten im Spätsommer.

Warum sieht man Murmeltiere nur im Sommerhalbjahr?

Murmeltiere verschlafen die kalte Jahreszeit von Oktober bis Mai mit ihrem Familienverband im Bau. Während dieser Zeit nehmen sie keine Nahrung auf, ihre Körpertemperatur sinkt bis auf 5 °C und alle Körperfunktionen werden auf ein Minimum gesenkt.

Wie viele Junge hat ein Murmeltier?

Alle zwei Jahre bringt das Weibchen nach rund 33 Tagen Tragzeit im Sommerbau durchschnittlich drei bis vier (maximal sechs) nackte und blinde Junge zur Welt. Die Sterblichkeitsrate während des Winterschlafes liegt bei über 30 Prozent.

Warum muss Murmeltierfleisch unverzüglich ausgefeistelt werden?

Murmeltiere legen vor dem Winter viel Fett an, um den langen Winterschlaf ohne Nahrungsaufnahme zu überstehen. Für die kulinarische Verwertung wird das Fettgewebe sorgfältig entfernt, um den reinen Geschmack des Wildbrets zu erhalten.

Quellen und Evidenz

3 Einträge
  1. Amtliche Primärquelle Abruf: 10.9.2026

    Artseite im Wildtierportal Bayern

    Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Primärdokument öffnen ↗
  2. Amtliche Primärquelle Abruf: 10.9.2026

    GBIF Backbone Taxonomy

    Global Biodiversity Information Facility Primärdokument öffnen ↗
  3. Amtliche Primärquelle Abruf: 12.10.2026

    Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

    Bundeskanzleramt Österreich Primärdokument öffnen ↗

Geltung und Prüfstand

Gilt für
Biologie und jagdliche Einordnung. Jagd- und Schonzeiten gelten nur im jeweiligen Rechtsraum.
Inhalt geprüft