Österreich · Jagdregion
Kärnten (Österreich)
Regionales Jagdprofil für Kärnten mit Bestimmungen des Kärntner Jagdgesetzes und amtlichen Streckendaten.

Lage
- Haupt- oder Landeshauptstadt
- Gipfel mit Höhe
- Fluss
Gelände zeigt Höhenlage, Luftbild Wald und Alm. Die Linie ist die Verwaltungsgrenze, keine Reviergrenze. Jagdeinrichtungen, Fütterungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
- Markanter Gipfel
- Großglockner (3798 m)
- Gebirge
- Alpen
- Gewässer
- Wörthersee
- Flüsse
- Drau
Landschaft und Topografie
Ausgedehnte Zirbenwälder, alpine Matten, steile Schutzwälder und naturnahe Bergmischwälder.
Wildbestand und Erwartung
Die amtliche Jagdstatistik erfasst, was erlegt wurde, nicht wie viel Wild lebt. Laut Statistik Austria kamen in Kärnten in der Jagdstatistik 2024/25 (das Jagdjahr entspricht hier dem Kalenderjahr) 83.571 Rehe, 10.757 Stück Rotwild, 3.499 Gämsen, 632 Wildschweine, 228 Mufflons, 128 Stück Damwild und 18 Stück Steinwild zur Strecke. Beim Rotwild liegt Kärnten damit hinter der Steiermark und Tirol an dritter Stelle der Bundesländer.
Beim Raufußwild wurden 90 Stück Auerwild erlegt (knapp ein Drittel der österreichischen Gesamtstrecke von 277) sowie 217 Stück Birkwild. Beim Raubwild weist die Statistik für Kärnten 7.356 Füchse, 1.271 Marder und 690 Dachse aus; Marderhunde und Waschbären wurden keine erlegt.
Strecke ist kein Bestand: Sie folgt Abschussplänen und Jagddruck und sagt nichts darüber, was in einem einzelnen Revier freigegeben ist.
Anreise, Unterkunft und Logistik
Die Anreise erfolgt in der Regel mit dem eigenen PKW. Unterkünfte reichen von einfachen Jagdhütten bis hin zu Pensionen. Der Transport von Waffen und Munition unterliegt den nationalen Transportbestimmungen (verschlossen und getrennt).
Dokumente und Waffenmitnahme
Zur Jagdausübung ist eine gültige Kärntner Jagdkarte oder Jagdgastkarte erforderlich. Ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten ist zudem ein schriftlicher Jagderlaubnisschein mitzuführen.
Kostenbestandteile
Die Kosten umfassen Jagdbetriebskosten (Jagdkarte/Patent, ggf. Gastkarte), Abschussgebühren nach Wildart und Trophäenstärke sowie Nebenkosten für Pirschführung und Wildbretübernahme.
Rechtliche Orientierung
Das Kärntner Jagdgesetz 2000 regelt das Jagdwesen und setzt unter anderem die Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG um. Die Kärntner Jägerschaft ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und darf das Landeswappen führen.
Jagdlicher Charakter
Körperlich extreme Gebirgspirsch, strenge Trophäenselektion bei Gams und Rotwild, selektive Raufußhuhnjagd.
Besonderheiten der Region
Erlaubnis zur traditionellen Frühjahrsjagd auf den balzenden Auerhahn unter strengem Monitoring, intensive Rotwild-Wintergatterung.
Naturraum und Lebensräume
Der wildökologische Raumplan gliedert die Wildregionen für das Rotwild in Kernzonen, Randzonen und Freizonen, je nach Eignung des Biotops für das Rotwild.
Was ein Jagdgast braucht
Eine gültige Kärntner Jagdkarte (Jagdkarte, Jagdgastkarte) muss vorliegen, bevor jemand jagen darf. Erst wenn in der Jagdkarte eine entsprechende Erlaubnis vermerkt ist, berechtigt sie auch zur Beizjagd mit nach Falknerart abgetragenen und beflogenen Greifvögeln. Die Kärntner Jagdkarte kann nicht übertragen werden und berechtigt nicht dazu, ohne Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten zu jagen. Wer unter 18 Jahren alt ist, darf mit seiner Kärntner Jagdkarte ausschließlich dann jagen, wenn der Erziehungsberechtigte oder eine von ihm beauftragte Person dabei ist; an Treibjagden und Riegeljagden, bei denen den Schützen das Wild zugetrieben oder zugedrückt wird, darf er jedoch nicht teilnehmen. Die Begleitperson muss Inhaber einer gültigen Kärntner Jagdkarte sein. Der Jagdkartenbeitrag muss gezahlt werden, bevor der Inhaber der Jagdkarte mit der Ausübung der Jagd beginnt. Entfällt bei einem Jagdkarteninhaber nachträglich eine der in § 37 genannten Voraussetzungen, muss der Bezirksjägermeister ihm die Jagdkarte entziehen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Beitrags für die Jagdkarte besteht nicht. Die Jagdgastkarten sind für das gesamte Landesgebiet gültig und haben eine Dauer von entweder drei Tagen oder zwei Wochen, ab dem Tag der Übergabe an den Jagdgast. Der Bezirksjägermeister hat auf Antrag dem Jagdausübungsberechtigten Formulare für Jagdgastkarten auszufolgen, die in dessen Namen ausgestellt sein müssen. Der Jagdgast muss mit seiner eigenen Handschrift unterschreiben. Bei der Ausfolgung der Jagdgastkarte ist der Jagdgastkartenbeitrag zu entrichten. Der Jagdausübungsberechtigte hat den Jagdgastkartenbeitrag vom Jagdgast einzuheben und auf der Jagdgastkarte zu bestätigen, daß der Beitrag entrichtet wurde. Für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden ist in Kärnten ein Jagderlaubnisschein nicht erforderlich. Ein Jagdschutzorgan, das nicht Aufgaben nach § 43 erfüllt und ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten jagt, muss einen Jagderlaubnisschein mit sich führen, sofern es nicht selbst jagdausübungsberechtigt ist.
Jagdwetter & Ansitzfenster: Kärnten
Wildarten in dieser Region
Häufige Fragen zu Kärnten (Österreich)
Welche waldbezogenen Pflichten gelten für die Jagdausübung?
Die Jagd ist so auszuüben, dass günstige Waldwirkungen nicht geschmälert und waldgefährdende Wildschäden vermieden werden.
Quellen und Evidenz
2 Einträge- Amtliche Primärquelle Abruf: 10.9.2026
Kärntner Jagdgesetz 2000
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Jagdstatistik Jagdjahr 2024/2025 (Schnellbericht 1.11, revidierte Fassung)
Erstmalig erstellt: Zuletzt geändert: Verantwortlich: WSK
Geltung und Prüfstand
- Gilt für
- Kärnten (Österreich); geltendes Jagdrecht: Kärnten
- Inhalt geprüft
- Prüfvermerk
- Fachlich geprüft von WSK
- Primärquellen
- 2 Quellen hinterlegt











































