Lage

Bern (Schweiz)
  • Haupt- oder Landeshauptstadt
  • Ort
  • Gipfel mit Höhe
  • Fluss
Kartengrundlage: Natural Earth (Public Domain, CC0) · Schummerung: Terrain Tiles (Mapzen, AWS Open Data), Nachweis der Höhendaten unter Bild- und Kartenquellen · Luftbild: EOxCloudless https://cloudless.eox.at by EOX IT Services GmbH (Contains modified Copernicus Sentinel data 2016 & 2017), Lizenz CC BY 4.0, über EOX::Maps · Kartenstand: · Darstellung: JAGDNAVIGATOR
Gelände zeigt Höhenlage, Luftbild Wald und Alm. Die Linie ist die Verwaltungsgrenze, keine Reviergrenze. Jagdeinrichtungen, Fütterungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
Markanter Gipfel
Finsteraarhorn (4274 m)
Gebirge
Alpen · Jura
Gewässer
Bielersee · Thunersee · Brienzersee
Flüsse
Aare · Zihl

Landschaft und Topografie

Gletscherregionen, alpine Matten, dichte Emmentaler Tannenwälder und intensive Gemüsekulturen im Seeland.

Wildbestand und Erwartung

Die Eidgenössische Jagdstatistik des BAFU erfasst, was erlegt und was als Fallwild gefunden wurde, nicht wie viel Wild lebt. Im Jagdjahr 2025 (in den meisten Kantonen 1. April 2025 bis 31. März 2026) kamen im Kanton Bern 4.899 Rehe (2024: 4.750), 1.236 Stück Rotwild (2024: 1.000), 1.122 Gämsen (2024: 1.246) und 366 Wildschweine (2024: 380) zur Strecke; Steinwild ist für 2025 noch nicht gemeldet (2024: 43). Bei den Rehen liegt Bern hinter Aargau und Zürich an dritter Stelle. Auffällig ist das Fallwild: 3.706 Rehe, 154 Stück Rotwild, 122 Gämsen und 127 Wildschweine, beim Reh mehr als in jedem anderen Kanton und drei Viertel der Strecke.

Beim Raubwild wurden 2.007 Füchse erlegt (2024: 2.499), aber 3.452 als Fallwild gemeldet; beim Dachs stehen 82 Abschüssen 1.360 Fallwildtiere gegenüber, beim Steinmarder 69 zu 495. Dazu kommen 192 Murmeltiere. Beim Federwild zählt die Statistik 444 Stockenten, 345 Rabenkrähen, 182 Kormorane, 52 Blässhühner und 16 Waldschnepfen.

Strecke ist kein Bestand: Sie folgt Abschussplanung, Witterung und Jagddruck und sagt nichts darüber, was in einem einzelnen Revier oder mit einem einzelnen Patent freigegeben ist.

Anreise, Unterkunft und Logistik

Die Anreise erfolgt in der Regel mit dem eigenen PKW. Unterkünfte reichen von einfachen Jagdhütten bis hin zu Pensionen. Der Transport von Waffen und Munition unterliegt den nationalen Transportbestimmungen (verschlossen und getrennt).

Dokumente und Waffenmitnahme

Gültiger Jagdschein (bzw. Jagdkarte des jeweiligen Bundeslandes/Kantons), amtlicher Lichtbildausweis sowie bei eigener Waffe der Europäische Feuerwaffenpass. Gastjäger benötigen zudem eine Jagdgasteinladung oder Jagdgastkarte.

Kostenbestandteile

Die Kosten umfassen Jagdbetriebskosten (Jagdkarte/Patent, ggf. Gastkarte), Abschussgebühren nach Wildart und Trophäenstärke sowie Nebenkosten für Pirschführung und Wildbretübernahme.

Rechtliche Orientierung

Der Bund regelt die Grundsätze, der Vollzug liegt beim Kanton. Die Kantone unterscheiden sich grundlegend im Jagdsystem; maßgeblich ist die kantonale Jagdgesetzgebung. Die Jagd im Kanton Bern unterliegt dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) vom 20. Juni 1986 (Stand am 1. Februar 2025). Die Kantone regeln und planen die Jagd nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und koordinieren die Jagdplanung soweit erforderlich untereinander. Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern hat die Direktionsverordnung über die Jagd (JaDV) erlassen. Im Kanton Bern ist der Besuch einer anerkannten Jagdprüfung Voraussetzung für das Jagen. Jägerinnen und Jäger aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland melden sich ein Mal beim Jagdinspektorat an. Die Jagdplanung im Kanton Bern erfolgt in Wildräumen, die für die grossräumige Wildbewirtschaftung ausgeschieden worden sind. Für die Wildarten Reh, Gämse und Rothirsch erfolgt die Jagdplanung. Wildräume sind Perimeter, die auf Grund von wildbiologischen Gesichtspunkten sowie geografischen Gegebenheiten für die grossräumige Wildbewirtschaftung ausgeschieden worden sind. Die Jagdplanung stützt sich auf geschätzte Wildbestände des Frühjahrs ohne Jungtiere, die Wildschadensituation, den Einfluss von Raubtieren, Abschuss- und Fallwildzahlen aus den Vorjahren sowie die Wildlebensraumsituation. Die Jagdplanung zeigt für jeden Wildraum die anzustrebenden Wildbestände, die anzustrebende Wildschadensituation, die erforderliche Jagdstrecke je Wildtierkategorie, besondere Massnahmen und die voraussichtlich benötigte Anzahl Patente und Zusatzpatente. Das Jagdinspektorat führt die Jagdplanung durch. Gestützt auf die Ziele und Massnahmen der Jagdplanung und nach Anhörung der Kommission für Jagd und Wildtierschutz legt die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion die jährlichen Jagdkontingente fest. Art. 3 des Jagdgesetzes legt die Grundsätze der Nachhaltigkeit für die Jagdplanung fest. Der Bundesrat kann nach Anhören der Kantone die Liste der jagdbaren Arten gesamtschweizerisch beschränken oder erweitern, wenn es zur Erhaltung bedrohter Arten notwendig ist (Art. 6 JSG).

Jagdlicher Charakter

Alpine Patentjagd auf Gams und Hirsche, revierähnliche Ansitzjagd im Mittelland.

Besonderheiten der Region

Steinwild-Sonderverfügungen, massiver Schwarzwilddruck in den Gemüsekulturen des Seelandes.

Was ein Jagdgast braucht

Jagdgäste benötigen eine Gästekarte, die entweder vom Jagdinspektorat oder von einer von diesem beauftragten Organisation ausgestellt wird. Es muss jederzeit möglich sein, eine anerkannte Jagdprüfung nachzuweisen. Die durch das Jagdinspektorat beauftragte Organisation kann für die Ausgabe der Gästekarten einen Zuschlag von höchstens zehn Franken als Abgeltung für den eigenen Verwaltungsaufwand verlangen. Für die Registrierung als Jagdgast ist eine Bestätigung einer anerkannten Jagdprüfung in einem andern Kanton oder im Ausland erforderlich. Nach der Registrierung erhalten Jagdgäste die Anmeldeunterlagen für das Jagdpatent per Post.

Live Open-Meteo (DWD/ICON & ECMWF) Noch nicht abgerufen

Jagdwetter & Ansitzfenster: Bern

Alpine Sicherheitslage & Lawinenbericht

Schweizer Alpen & Jura

Live-Lagebericht öffnen ↗

Offizielles Schweizer Lawinenbulletin mit Gefahrenkarte und Schneehöhenmessstationen.

Amtlicher WarndienstSLF – Eidgenössisches Institut für Schnee- und Lawinenforschung
Notruf im alpinen GeländeRega: 1414 · Bergrettung Schweiz: 144 / 112
Jagdpraxis im Hochgebirge (Gams- & Steinwildjagd):
  • Vor jedem Aufstieg aktuellen Lawinenlagebericht und Schneeprofil für Nord-/Südhänge prüfen.
  • Schneeverfrachtungen (Triebschnee) hinter Berggraten und Rinnen meiden.
  • Im alpinen Steilgelände (>30° Hangneigung) LVS-Gerät, Sonde, Schaufel und Erste-Hilfe-Set mitführen.

Live-Webcams & Bergwetterkameras

Bern (Schweiz) (46,82° N, 7,63° O)

Webcam-Radar öffnen ↗

Sichtprüfung vor dem Reviergang: Wetterlage, Sichtweite und Schneelage, soweit im gewählten Ausschnitt Kameras betrieben werden. Verfügbarkeit und Aktualisierungstakt bestimmen die Anbieter.

Wildarten in dieser Region

Quellen und Evidenz

2 Einträge
  1. Amtliche Primärquelle Abruf: 10.9.2026

    Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0)

    Bundeskanzlei, Fedlex Primärdokument öffnen ↗
  2. Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026

    Eidgenössische Jagdstatistik: Abschuss und Fallwild nach Kanton, Jagdjahre 2024 und 2025

    Bundesamt für Umwelt (BAFU), Sektion Wildtiere und Artenförderung; Applikation Wildtier Schweiz Primärdokument öffnen ↗

Erstmalig erstellt: Zuletzt geändert: Verantwortlich: WSK

Geltung und Prüfstand

Gilt für
Bern (Schweiz); geltendes Jagdrecht: Bern
Inhalt geprüft
Prüfvermerk
Fachlich geprüft von WSK
Primärquellen
2 Quellen hinterlegt