Österreich · Jagdregion
Steiermark (Österreich)
Waldreichstes Bundesland: Erhalt von Raufußhühnern und Schutzwaldsicherung in weitläufigen Bergmischwäldern.

Lage
- Haupt- oder Landeshauptstadt
- Fluss
Gelände zeigt Höhenlage, Luftbild Wald und Alm. Die Linie ist die Verwaltungsgrenze, keine Reviergrenze. Jagdeinrichtungen, Fütterungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
- Gebirge
- Alpen
- Flüsse
- Mur · Traun · Raab · Enns
Landschaft und Topografie
Dichte Fichten-Tannen-Wälder, weiträumige Almbewirtschaftung, alpine Latschenzonen und Obst-/Weinkulturen.
Wildbestand und Erwartung
Die amtliche Jagdstatistik erfasst, was erlegt wurde, nicht wie viel Wild lebt. Im Jagdjahr 2024/25 (1. April bis 31. März) kamen in der Steiermark laut Statistik Austria 53.182 Rehe, 11.848 Stück Rotwild, 3.874 Gämsen, 1.794 Wildschweine, 529 Mufflons, 253 Stück Damwild und 154 Stück Steinwild zur Strecke. Beim Rotwild ist das die höchste Strecke aller Bundesländer, bei Gams- und Steinwild liegt nur Tirol höher.
Beim Raufußwild wurden 101 Stück Auerwild erlegt, mehr als in jedem anderen Bundesland und gut ein Drittel der österreichischen Auerwildstrecke (277), dazu 239 Stück Birkwild und 26 Stück Haselwild. Weiter stehen 4.725 Wildenten, 4.132 Fasane, 3.242 Hasen, 2.358 Wildtauben und 492 Schnepfen in der Statistik, beim Raubwild 12.512 Füchse, 4.465 Marder, 2.268 Dachse und 1.595 Iltisse, die höchste Iltisstrecke Österreichs. Marderhunde wurden 12 erlegt, Waschbären einer.
Strecke ist kein Bestand: Sie folgt Abschussplänen und Jagddruck und sagt nichts darüber, was in einem einzelnen Revier freigegeben ist.
Anreise, Unterkunft und Logistik
Die Anreise erfolgt in der Regel mit dem eigenen PKW. Unterkünfte reichen von einfachen Jagdhütten bis hin zu Pensionen. Der Transport von Waffen und Munition unterliegt den nationalen Transportbestimmungen (verschlossen und getrennt).
Dokumente und Waffenmitnahme
Gültiger Jagdschein (bzw. Jagdkarte des jeweiligen Bundeslandes/Kantons), amtlicher Lichtbildausweis sowie bei eigener Waffe der Europäische Feuerwaffenpass. Gastjäger benötigen zudem eine Jagdgasteinladung oder Jagdgastkarte.
Kostenbestandteile
Die Kosten umfassen Jagdbetriebskosten (Jagdkarte/Patent, ggf. Gastkarte), Abschussgebühren nach Wildart und Trophäenstärke sowie Nebenkosten für Pirschführung und Wildbretübernahme.
Rechtliche Orientierung
Das Jagdrecht ist in Österreich Landessache; es gibt kein Bundesjagdgesetz. Für dieses Bundesland gilt ein eigenes Jagdgesetz mit eigenen Verordnungen. Die Steirische Landesjägerschaft ist eine Einrichtung öffentlichen Rechtes und untersteht der Aufsicht der Steiermärkischen Landesregierung. Sie ist die Organisation der zur Jagdausübung Berechtigten im Sinne des Steiermärkischen Jagdgesetzes. Die Steirische Landesjägerschaft ist die Organisation der zur Jagdausübung Berechtigten im Sinne dieses Gesetzes. Sie hat ihren Sitz in Graz und besitzt Rechtspersönlichkeit. Die Steirische Landesjägerschaft unterliegt der Aufsicht des Landes. Die Aufsicht wird, soweit im Steiermärkischen Jagdgesetz nichts anderes angeordnet ist, von der Landesregierung ausgeübt. Die Satzungen der Steirischen Landesjägerschaft regeln die näheren Vorgaben zur Organisation, zu den Wahlen und zur Geschäftsführung. Diese werden vom Landesjägertag beschlossen und sind nach Genehmigung durch die Landesregierung im Internet unter der Adresse www.jagd-stmk.at zu verlautbaren.
Jagdlicher Charakter
Schutzwaldbezogene Kahlwildbejagung, Birkhahnjagd auf alpinen Matten, Sauenansitz in den Weinbergen.
Besonderheiten der Region
Fokus auf Lebensraumpflege für Raufußhühner, strenge Forstgesetze zur Vermeidung von Lawinenabgängen.
Was ein Jagdgast braucht
Jagdgäste in der Steiermark benötigen eine gültige Jagdkarte eines anderen Landes und eine Jagdgastkarte, die von der Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt wird. Die Jagdgastkarte gilt nur während drei Tagen oder vier Wochen ab dem Ausfolgungstag und nur für das Jagdgebiet des Ausstellers. Die Jagdgastkarte muss vor der Ausfolgung an den Jagdgast vollständig ausgefüllt sein, einschließlich des Namens, Berufs, Hauptwohnsitzes und des Ausfolgungstages. Der Jagdgast setzt seine Unterschrift nach der Eintragung durch die Verantwortlichen. Die für das Revier der Behörde gegenüber Verantwortlichen können Jagdgastkarten in beliebiger Anzahl gegen Erlag der hiefür bestimmten Gebühr bei der zuständigen Behörde lösen. Die Jagdkarte in der Steiermark wird in digitaler Form ausgestellt und gilt für das ganze Land. Die Gültigkeit der Jagdkarte setzt den Nachweis voraus, dass für das betreffende Jagdjahr die Jagdkartenabgabe, der Mitgliedsbeitrag an die Steirische Landesjägerschaft sowie die Jagdhaftpflichtversicherung entrichtet wurden. Die Jagdkartenabgabe kostet 27,50 Euro für EU-/EWR-Bürgerinnen und -Bürger und 209 Euro für Nicht-EU-/EWR-Bürger. Der Mitgliedsbeitrag zur Steirischen Landesjägerschaft beträgt 105,45 Euro. Die Verwaltungsabgabe für die Ausstellung einer Jagdgastkarte beträgt 21 Euro.
Waffen, Trophäen und Artenschutz
Bei Übertretungen der Schonzeitenregelungen und Verstößen gegen den Abschussplan ist neben der Geldstrafe auch der Verfall der Trophäe des erlegten Wildes zu erkennen. Bei Verstößen gegen § 58 sind verbotene Waffen und Fangeinrichtungen für verfallen zu erklären. Verfallene Geräte und Trophäen sind an öffentliche Sammlungen abzugeben oder im öffentlichen Interesse zu verwerten. Geldstrafen und der Erlös verfallener Gegenstände fließen dem Land Steiermark zu. Zusammen mit dem Straferkenntnis ist auch der Ersatz jenes Schadens aufzuerlegen, den die Übertretung verursacht hat; ausgenommen davon ist der Ersatz von Jagd- und Wildschäden.
Jagdwetter & Ansitzfenster: Steiermark
Wildarten in dieser Region
Häufige Fragen zu Steiermark (Österreich)
Welche Hegebegleitung erfordert die Birkhahnjagd in der steirischen Krummholzzone?
Almbewirtschaftung zum Offenhalten der Balzplätze kombiniert mit intensiver Prädatorenkontrolle (Fuchs, Marder) auf den Almflächen.
Quellen und Evidenz
2 Einträge- Amtliche Primärquelle Abruf: 10.9.2026
Steiermärkisches Jagdgesetz 1986
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Jagdstatistik Jagdjahr 2024/2025 (Schnellbericht 1.11, revidierte Fassung)
Erstmalig erstellt: Zuletzt geändert: Verantwortlich: WSK
Geltung und Prüfstand
- Gilt für
- Steiermark (Österreich); geltendes Jagdrecht: Steiermark
- Inhalt geprüft
- Prüfvermerk
- Fachlich geprüft von WSK
- Primärquellen
- 2 Quellen hinterlegt

















































