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Checkliste

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Lage & Geltungsbereich

Räumlicher Geltungsbereich und administrative Lage von Baden-Württemberg (DE-BW) im DACH-Raum.

Kartengrundlage: Natural Earth (Public Domain, CC0) · Schummerung und Landbedeckung: Natural Earth II · Datenstand: · Darstellung: JAGDNAVIGATOR
Die Schummerung zeigt Höhenlage und Landbedeckung. Die Linie ist die Verwaltungsgrenze, keine Reviergrenze. Jagdeinrichtungen, Fütterungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
Höchster Punkt
Feldberg (1493 m)
Gewässer
Bodensee
Flüsse
Donau · Rhein · Rhine · Rhin · Main · Neckar
Internationale Flughäfen
Stuttgart (STR)

Jagd- und Schonzeiten

Jagd- und Schonzeiten setzt dieser Rechtsraum selbst fest. Verbindlich ist allein die geltende Verordnung oder Durchführungsbestimmung neben Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG). Eine tabellarische Wiedergabe erscheint hier erst, wenn sie aus der amtlichen Fassung übernommen ist.

Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) ↗ · geltendes Jagdgesetz

Belegte Aussagen

  1. Bundesrahmen und Landesrecht

    Das Bundesjagdgesetz setzt den Rahmen. Die Länder können abweichendes Landesjagdrecht erlassen. Jagdschein, Jagdausübung und Jagdzeiten sind deshalb immer im konkreten Bundesland zu prüfen, nicht allein im BJagdG.

    Bundesjagdgesetz (BJagdG) ↗ · § 1 BJagdG (Jagdrecht) in Verbindung mit dem jeweiligen Landesjagdgesetz · Stand 2026-08-11

  2. Geltendes Jagdgesetz

    Im Rechtsraum Baden-Württemberg gilt Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG). Verbindlich ist allein die amtliche Fassung.

    Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg ↗ · amtliche Fassung der geltenden Vorschrift · Stand 2026-08-18

  3. Jagdsystem

    Baden-Württemberg ist ein Revierjagd-Rechtsraum (Revierjagd).

    Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg ↗ · amtliche Fassung der geltenden Vorschrift · Stand 2026-08-18

  4. Jagdschein

    Wer die Jagd ausübt, muss einen gültigen Jagdschein mitführen. Für Jagdgäste gelten die bundesrechtlichen Vorgaben zum Jagdschein und zusätzlich landesrechtliche Erlaubnisse des Revierinhabers.

    Bundesjagdgesetz § 15 (Jagdschein) ↗ · § 15 BJagdG (Jagdschein) bzw. die auf der Themenseite nachgewiesene Fundstelle · Stand 2026-08-11

  5. Jagd- und Schonzeiten

    Jagdzeiten setzt das jeweilige Land fest. Das BJagdG enthält den bundesrechtlichen Rahmen, ersetzt aber keine Landesjagdzeitenverordnung. Pauschale DACH-Tabellen sind deshalb unzulässig.

    Bundesjagdgesetz (BJagdG) ↗ · BJagdG, Bestimmungen zu Jagd- und Schonzeiten, in Verbindung mit der Jagdzeitenverordnung des Landes · Stand 2026-08-11

  6. Waffen, Verwahrung, Mitnahme

    Erwerb, Verwahrung, Transport und Mitnahme von Schusswaffen richten sich nach dem Waffengesetz, nicht nach dem Landesjagdgesetz. Was jagdrechtlich erlaubt ist, kann waffenrechtlich verboten sein.

    Waffengesetz (WaffG) § 36 Aufbewahrung ↗ · § 36 WaffG (Aufbewahrung); für Mitnahme zusätzlich die Bestimmungen über den Transport · Stand 2026-08-11

  7. Artenschutz neben der Jagd

    Bundesnaturschutzgesetz und Artenschutzrecht gelten neben dem Jagdrecht. Eine jagdbare Art im Landesrecht kann zugleich streng geschützt sein. Vor dem Ansprechen ist der Schutzstatus im konkreten Land zu prüfen.

    Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ↗ · BNatSchG, Abschnitt Artenschutz, neben BJagdG und Landesjagdrecht · Stand 2026-08-11

Thematisches Recht

Weitere Rechtsräume in diesem Land

Regionenprofile

Arten im Land

Häufige Fragen zu Jagdrecht & Jagdzeiten in Baden-Württemberg (Deutschland)

Welches Gesetz regelt die Jagd in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg gilt das Landesjagdgesetz Baden-Württemberg & BJagdG. Die Rechtsquelle wird im Gesetze und Verordnungen Baden-Württemberg / BJagdG geführt.

Wo sind die genauen Jagdzeiten für Baden-Württemberg veröffentlicht?

Die aktuellen Jagd- und Schonzeiten stehen in der Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz des Landes/Kantons Baden-Württemberg.

Quellen und Evidenz

1 Eintrag
  1. Amtliche Primärquelle Abruf: 18.8.2026

    Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg

    Amtliches Landesrecht Primärdokument öffnen ↗