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Checkliste

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Lage & Geltungsbereich

Räumlicher Geltungsbereich und administrative Lage von Sachsen (DE-SN) im DACH-Raum.

Kartengrundlage: Natural Earth (Public Domain, CC0) · Schummerung und Landbedeckung: Natural Earth II · Datenstand: · Darstellung: JAGDNAVIGATOR
Die Schummerung zeigt Höhenlage und Landbedeckung. Die Linie ist die Verwaltungsgrenze, keine Reviergrenze. Jagdeinrichtungen, Fütterungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
Gebirge
Harz
Gewässer
Nordsee · Steinhuder Meer
Flüsse
Elbe · Weser · Ems · Aller · Vechte · Fulda

Jagd- und Schonzeiten

Jagd- und Schonzeiten setzt dieser Rechtsraum selbst fest. Verbindlich ist allein die geltende Verordnung oder Durchführungsbestimmung neben Sächsisches Jagdgesetz. Eine tabellarische Wiedergabe erscheint hier erst, wenn sie aus der amtlichen Fassung übernommen ist.

Sächsisches Jagdgesetz ↗ · geltendes Jagdgesetz

Belegte Aussagen

  1. Bundesrahmen und Landesrecht

    Das Bundesjagdgesetz setzt den Rahmen. Die Länder können abweichendes Landesjagdrecht erlassen. Jagdschein, Jagdausübung und Jagdzeiten sind deshalb immer im konkreten Bundesland zu prüfen, nicht allein im BJagdG.

    Bundesjagdgesetz (BJagdG) ↗ · § 1 BJagdG (Jagdrecht) in Verbindung mit dem jeweiligen Landesjagdgesetz · Stand 2026-08-11

  2. Geltendes Jagdgesetz

    Im Rechtsraum Sachsen gilt Sächsisches Jagdgesetz. Verbindlich ist allein die amtliche Fassung.

    Sächsisches Jagdgesetz ↗ · amtliche Fassung der geltenden Vorschrift · Stand 2026-08-18

  3. Jagdsystem

    Sachsen ist ein Revierjagd-Rechtsraum (Revierjagd).

    Sächsisches Jagdgesetz ↗ · amtliche Fassung der geltenden Vorschrift · Stand 2026-08-18

  4. Jagdschein

    Wer die Jagd ausübt, muss einen gültigen Jagdschein mitführen. Für Jagdgäste gelten die bundesrechtlichen Vorgaben zum Jagdschein und zusätzlich landesrechtliche Erlaubnisse des Revierinhabers.

    Bundesjagdgesetz § 15 (Jagdschein) ↗ · § 15 BJagdG (Jagdschein) bzw. die auf der Themenseite nachgewiesene Fundstelle · Stand 2026-08-11

  5. Jagd- und Schonzeiten

    Jagdzeiten setzt das jeweilige Land fest. Das BJagdG enthält den bundesrechtlichen Rahmen, ersetzt aber keine Landesjagdzeitenverordnung. Pauschale DACH-Tabellen sind deshalb unzulässig.

    Bundesjagdgesetz (BJagdG) ↗ · BJagdG, Bestimmungen zu Jagd- und Schonzeiten, in Verbindung mit der Jagdzeitenverordnung des Landes · Stand 2026-08-11

  6. Waffen, Verwahrung, Mitnahme

    Erwerb, Verwahrung, Transport und Mitnahme von Schusswaffen richten sich nach dem Waffengesetz, nicht nach dem Landesjagdgesetz. Was jagdrechtlich erlaubt ist, kann waffenrechtlich verboten sein.

    Waffengesetz (WaffG) § 36 Aufbewahrung ↗ · § 36 WaffG (Aufbewahrung); für Mitnahme zusätzlich die Bestimmungen über den Transport · Stand 2026-08-11

  7. Artenschutz neben der Jagd

    Bundesnaturschutzgesetz und Artenschutzrecht gelten neben dem Jagdrecht. Eine jagdbare Art im Landesrecht kann zugleich streng geschützt sein. Vor dem Ansprechen ist der Schutzstatus im konkreten Land zu prüfen.

    Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ↗ · BNatSchG, Abschnitt Artenschutz, neben BJagdG und Landesjagdrecht · Stand 2026-08-11

Thematisches Recht

Weitere Rechtsräume in diesem Land

Regionenprofile

Arten im Land

Häufige Fragen zu Jagdrecht & Jagdzeiten in Sachsen (Deutschland)

Welches Gesetz regelt die Jagd in Sachsen?

In Sachsen gilt das Landesjagdgesetz Sachsen & BJagdG. Die Rechtsquelle wird im Gesetze und Verordnungen Sachsen / BJagdG geführt.

Wo sind die genauen Jagdzeiten für Sachsen veröffentlicht?

Die aktuellen Jagd- und Schonzeiten stehen in der Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz des Landes/Kantons Sachsen.

Quellen und Evidenz

1 Eintrag
  1. Amtliche Primärquelle Abruf: 18.8.2026

    Sächsisches Jagdgesetz

    Amtliches Landesrecht Primärdokument öffnen ↗