Erstmalig erstellt: Redaktionelle Verantwortung: WSK
Rechtsraum
EU-Mitgliedstaaten, Schengen-Raum, Drittstaaten (z. B. Namibia, Kanada, Schottland, Schweiz).
Amtliche quelle
EU-Waffenrichtlinie (EU) 2021/555, CITES-Abkommen, Zollvorschriften.
Fundstelle
§ 32 WaffG (DE); § 38 WaffG (AT); Zollgesetz.
Regelungsgehalt
Mitnahme von Jagdwaffen in EU-Staaten: EU-Feuerwaffenpass (EFP) mit eingetragener Waffe + schriftliche Jagdeinladung / Nachweis des Jagdanlasses im Zielland. Mitnahme in Drittstaaten: Ausfuhrgenehmigung der Heimatwaffenbehörde + Importpermit des Zielstaates + Zollanmeldung. Trophäeneinfuhr: CITES-Genehmigung bei geschützten Arten (Bär, Wolf, Elefant, Leopard), veterinärrechtliche Zeugnisse.
Wichtige vorgaben
Vorlaufzeit für Genehmigungen: EU ca. 4 bis 6 Wochen, Drittstaaten 2 bis 6 Monate. Fluggesellschaften haben eigene Transportregeln für Waffen und Munition.
Behoerden kontakte
Zuständige Waffenbehörde (für EFP), Zollverwaltung, Bundesamt für Naturschutz (BfN DE) / BML (AT) für CITES.
Hinweis einzelfall
Rechtsorientierung. Dokumentenanforderungen und CITES-Listen ändern sich regelmäßig; Vorabprüfung bei Botschaft und BfN erforderlich.
Checkliste
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Häufige Fragen zu Grenzüberschreitende Jagdreise und Waffenmitnahme im EU- und Drittland-Raum
Brauche ich für die Schweiz den EU-Feuerwaffenpass?
Ja. Obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist, wendet sie als Schengen-Staat die Regeln des EU-Feuerwaffenpasses für die vorübergehende Waffenmitnahme an.
Wie viel Munition darf ich im Flugzeug mitnehmen?
Nach ICAO/IATA-Bestimmungen max. 5 kg Munition pro Passagier, verpackt in einer festen Munitionskiste im aufgegebenen Gepäck (nicht im Handgepäck).
Quellen und Evidenz
1 Eintrag- Amtliche Primärquelle Abruf: 11.8.2026
Waffengesetz § 32 (Mitnahme von Waffen in und durch den Geltungsbereich)