Erstmalig erstellt: Redaktionelle Verantwortung: WSK

Rechtsraum

EU-Mitgliedstaaten, Schengen-Raum, Drittstaaten (z. B. Namibia, Kanada, Schottland, Schweiz).

Amtliche quelle

EU-Waffenrichtlinie (EU) 2021/555, CITES-Abkommen, Zollvorschriften.

Fundstelle

§ 32 WaffG (DE); § 38 WaffG (AT); Zollgesetz.

Regelungsgehalt

Mitnahme von Jagdwaffen in EU-Staaten: EU-Feuerwaffenpass (EFP) mit eingetragener Waffe + schriftliche Jagdeinladung / Nachweis des Jagdanlasses im Zielland. Mitnahme in Drittstaaten: Ausfuhrgenehmigung der Heimatwaffenbehörde + Importpermit des Zielstaates + Zollanmeldung. Trophäeneinfuhr: CITES-Genehmigung bei geschützten Arten (Bär, Wolf, Elefant, Leopard), veterinärrechtliche Zeugnisse.

Wichtige vorgaben

Vorlaufzeit für Genehmigungen: EU ca. 4 bis 6 Wochen, Drittstaaten 2 bis 6 Monate. Fluggesellschaften haben eigene Transportregeln für Waffen und Munition.

Behoerden kontakte

Zuständige Waffenbehörde (für EFP), Zollverwaltung, Bundesamt für Naturschutz (BfN DE) / BML (AT) für CITES.

Hinweis einzelfall

Rechtsorientierung. Dokumentenanforderungen und CITES-Listen ändern sich regelmäßig; Vorabprüfung bei Botschaft und BfN erforderlich.

Checkliste

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Häufige Fragen zu Grenzüberschreitende Jagdreise und Waffenmitnahme im EU- und Drittland-Raum

Brauche ich für die Schweiz den EU-Feuerwaffenpass?

Ja. Obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist, wendet sie als Schengen-Staat die Regeln des EU-Feuerwaffenpasses für die vorübergehende Waffenmitnahme an.

Wie viel Munition darf ich im Flugzeug mitnehmen?

Nach ICAO/IATA-Bestimmungen max. 5 kg Munition pro Passagier, verpackt in einer festen Munitionskiste im aufgegebenen Gepäck (nicht im Handgepäck).

Quellen und Evidenz

1 Eintrag
  1. Amtliche Primärquelle Abruf: 11.8.2026

    Waffengesetz § 32 (Mitnahme von Waffen in und durch den Geltungsbereich)