Erstmalig erstellt: Redaktionelle Verantwortung: WSK

Rechtsraum

Deutschland, Österreich (9 Bundesländer), Schweiz (26 Kantone).

Amtliche quelle

BJagdG (DE), Landesjagdgesetze (AT), JSG (CH).

Fundstelle

Jeweiliges Landes- bzw. Kantonsjagdgesetz.

Regelungsgehalt

Erforderliche Dokumente für Jagdgäste: gültige Heimatjagdkarte, Tages-/Gastjagdkarte des Zielrechtsraums, schriftlicher Jagderlaubnisschein / Einladung, Nachweis der Haftpflichtversicherung.

Wichtige vorgaben

In Österreich muss in fast jedem Bundesland eine eigene Gastjagdkarte gelöst werden (Gültigkeit 14 bis 28 Tage). In Deutschland reicht der Ausländerjagdschein bzw. Tagesjagdschein.

Behoerden kontakte

Zuständige Untere Jagdbehörde (DE), Landesjagdverband / Bezirkshauptmannschaft (AT), Kantonales Jagdinspektorat (CH).

Hinweis einzelfall

Rechtsorientierung. Vor Antritt einer Jagdreise die konkreten Auflagen des Zielbundeslandes bzw. Kantons prüfen.

Checkliste

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Häufige Fragen zu Jagdgast und Jagdkarte: Voraussetzungen je Rechtsraum

Gilt mein deutscher Jagdschein automatisch in Österreich?

Nein. Der deutsche Jagdschein gilt in Österreich als Befähigungsnachweis, es muss jedoch für das jeweilige Bundesland eine Gastjagdkarte gelöst werden.

Reicht eine Tagesjagdkarte für Österreich?

Die Gültigkeitsdauer der Gastjagdkarte unterscheidet sich je nach Bundesland (z. B. 14 Tage in Tirol/Salzburg, 3 Wochen in NÖ, 4 Wochen in Kärnten/Steiermark/OÖ).

Quellen und Evidenz

1 Eintrag
  1. Amtliche Primärquelle Abruf: 11.8.2026

    Bundesjagdgesetz § 15 (Jagdschein)