Belegte Aussagen
- Gilt für Deutschland
Bundesrahmen und Landesrecht
Das Bundesjagdgesetz gilt bundesweit, die Länder dürfen aber davon abweichendes Landesjagdrecht erlassen; beim Recht der Jagdscheine ist das ausgeschlossen. Jagdausübung und Jagdzeiten sind deshalb immer im konkreten Bundesland zu prüfen, nicht allein im BJagdG.
Bundesjagdgesetz (BJagdG) ↗ · § 1 BJagdG in Verbindung mit Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GG (Jagdwesen ohne das Recht der Jagdscheine) · abgerufen am
- Gilt für Berlin
Geltendes Jagdgesetz
Maßgeblich ist: Landesjagdgesetz Berlin.
Landesjagdgesetz Berlin ↗ · amtliche Fassung der geltenden Vorschrift · abgerufen am
- Gilt für Deutschland
Jagdschein
Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und ihn auf Verlangen Polizeibeamten und Jagdschutzberechtigten vorzeigen. Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet. Wer in einem fremden Revier jagt, braucht außerdem die Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten; Form und Mitführen des Erlaubnisscheins regelt das Landesrecht.
Bundesjagdgesetz § 15 (Jagdschein) ↗ · § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BJagdG · abgerufen am
Wortlaut im Gesetz
§ 15 Abs. 1Wer die Jagd ausübt, muß einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten (§ 25) vorzeigen.
- Gilt für Berlin
Jagd- und Schonzeiten
Die Schusszeiten stehen in: Verordnung über jagdbare Tierarten und Jagdzeiten (Berlin). Örtliche Abweichungen bleiben möglich.
Verordnung über jagdbare Tierarten und Jagdzeiten (Berlin) ↗ · § 2 und § 3, vom 21. Februar 2007 (GVBl. S. 114), zuletzt geändert durch Dritte Änderungsverordnung vom 22. August 2025 (GVBl. S. 437) · Fassung vom
- Gilt für Deutschland
Waffen, Verwahrung, Mitnahme
Erwerb, Besitz, Aufbewahrung, Führen und Transport von Schusswaffen regelt das Waffengesetz des Bundes, nicht das Landesjagdgesetz; die Aufbewahrung etwa steht in § 36 WaffG, die Sonderregeln für Jäger in § 13 WaffG. Was jagdrechtlich erlaubt ist, kann deshalb waffenrechtlich unzulässig sein.
Waffengesetz (WaffG) ↗ · § 13 und § 36 Abs. 1 WaffG · abgerufen am
Wortlaut im Gesetz
§ 36 Abs. 1Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
- Gilt für Deutschland
Artenschutz neben der Jagd
Jagdrecht und Naturschutzrecht gelten nebeneinander: Das Jagdrecht bleibt von den Artenschutzvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes unberührt; soweit es keine besonderen Bestimmungen zum Schutz der betreffenden Arten enthält, gelten aber die Artenschutzvorschriften des BNatSchG. Eine im Landesrecht jagdbare Art kann deshalb zugleich besonders oder streng geschützt sein. Vor dem Ansprechen ist der Schutzstatus im konkreten Land zu prüfen.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ↗ · § 37 Abs. 2 BNatSchG · abgerufen am
Wortlaut im Gesetz
§ 37 Abs. 2Die Vorschriften des Pflanzenschutzrechts, des Tierschutzrechts, des Seuchenrechts sowie des Forst-, Jagd- und Fischereirechts bleiben von den Vorschriften dieses Kapitels und den auf Grund dieses Kapitels erlassenen Rechtsvorschriften unberührt. Soweit in jagd- oder fischereirechtlichen Vorschriften keine besonderen Bestimmungen zum Schutz und zur Pflege der betreffenden Arten bestehen oder erlassen werden, sind vorbehaltlich der Rechte der Jagdausübungs- oder Fischereiberechtigten die Vorschriften dieses Kapitels und die auf Grund dieses Kapitels erlassenen Rechtsvorschriften anzuwenden.
Jagd- und Schonzeiten
Stadtstaat. Die Verordnung setzt Abweichungen von der bundesrechtlichen JagdzeitV 1977 fest; wo sie schweigt, gilt die Bundesfassung. § 3 listet Arten mit ganzjähriger Schonzeit. Elterntierschutz nach § 22 Abs. 4 BJagdG bleibt.
| Wildart | Klasse / Altersstufe | Schusszeit (Erlegung erlaubt) |
|---|---|---|
| Rehwild | Ricken/Kitze | 01.09. bis 31.01. |
| Böcke/Schmalrehe (zweite Jagdzeit 01.08. bis 31.01.) | 01.04. bis 31.05. | |
| Böcke/Schmalrehe | 01.08. bis 31.01. | |
| Mink | 01.10. bis 31.01. | |
| Marderhund | 01.10. bis 31.01. | |
| Fuchs | Altfüchse | 01.11. bis 31.01. |
| Jungfüchse | 01.05. bis 31.01. | |
| Wildkaninchen | 01.09. bis 15.02. |
Im Übrigen gilt das Bundesrecht
Die Landesverordnung oben setzt nur die Zeiten fest, die vom Bundesrecht abweichen. Für die übrigen Arten gilt unverändert die Verordnung über die Jagdzeiten (JagdzeitV 1977), § 1, vom 2. April 1977 (BGBl. I S. 531), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. März 2018 (BGBl. I S. 226); die folgende Tabelle nennt nur sie.
| Wildart | Klasse / Altersstufe | Jagdzeit (Bund) |
|---|---|---|
| Rotwild | Kälber | 01.08. bis 28.02. |
| Rotwild | Schmalspießer | 01.06. bis 28.02. |
| Rotwild | Schmaltiere | 01.06. bis 31.01. |
| Rotwild | Hirsche und Alttiere | 01.08. bis 31.01. |
| Damwild | Kälber | 01.09. bis 28.02. |
| Sikawild | Kälber | 01.09. bis 28.02. |
| Damwild | Schmalspießer | 01.07. bis 28.02. |
| Sikawild | Schmalspießer | 01.07. bis 28.02. |
| Damwild | Schmaltiere | 01.07. bis 31.01. |
| Sikawild | Schmaltiere | 01.07. bis 31.01. |
| Damwild | Hirsche und Alttiere | 01.09. bis 31.01. |
| Sikawild | Hirsche und Alttiere | 01.09. bis 31.01. |
| Gamswild | 01.08. bis 15.12. | |
| Muffelwild | 01.08. bis 31.01. | |
| Fasan | 01.10. bis 15.01. |
Ganzjährig bejagbar nach Bundesrecht: Schwarzwild. Der Elterntierschutz nach § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz bleibt unberührt.
Ganzjährig geschont
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- alle Enten
- alle Gänse
- Höckerschwan
- Möwen
- Blässhuhn
Jagdschutz, Wildschaden, Behörden und Strafen
Die dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über jagdbare Tierarten und Jagdzeiten in Berlin wurde am 22. August 2025 erlassen. Die Änderung wurde auf Grundlage des § 26 Absatz 1 und 2 des Landesjagdgesetzes Berlin vorgenommen. Die Verordnung wurde von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erlassen. In Artikel 1 der Verordnung wird die Bezeichnung „Rehwild (Capreolus capreolus)“ über der Angabe zu Mink eingefügt.
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Häufige Fragen zu Jagdrecht & Jagdzeiten in Berlin (Deutschland)
Welches Gesetz regelt die Jagd in Berlin?
In Berlin gelten das Landesjagdgesetz Berlin und das Bundesjagdgesetz (BJagdG).
Wo sind die genauen Jagdzeiten für Berlin veröffentlicht?
Maßgebliche Fundstelle für Berlin: Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes Berlin. Veröffentlicht von: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz / Gesetzesdokumentation Berlin.
Quellen und Evidenz
3 Einträge- Amtliche Primärquelle Abruf: 18.8.2026
Landesjagdgesetz Berlin
- Amtliche Primärquelle Abruf: 11.9.2026
Verordnung über jagdbare Tierarten und Jagdzeiten (Berlin)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 11.9.2026
Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes Berlin
Geltung und Prüfstand
- Gilt für
- Deutschland, Landesjagdgesetz Berlin & BJagdG
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