Belegte Aussagen
- Gilt für Schweiz
Bund und Kanton
Das JSG (SR 922.0) stellt die Grundsätze auf, nach denen die Kantone die Jagd zu regeln haben, und legt die jagdbaren Arten und die Schonzeiten fest. Die Kantone bestimmen die Voraussetzungen für die Jagdberechtigung, legen Jagdsystem und Jagdgebiet fest und vollziehen das Gesetz unter der Aufsicht des Bundes. Liechtenstein hat ein eigenes Recht und ist kein Schweizer Kanton.
Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0) ↗ · Art. 1 Abs. 2, Art. 3 Abs. 2, Art. 5 Abs. 1 und Art. 25 Abs. 1 JSG (SR 922.0) · abgerufen am
Wortlaut im Gesetz
Art. 1 Abs. 2Es stellt Grundsätze auf, nach denen die Kantone die Jagd zu regeln haben.
Art. 3 Abs. 2Sie bestimmen die Voraussetzungen für die Jagdberechtigung, legen das Jagdsystem und das Jagdgebiet fest und sorgen für eine wirkungsvolle Aufsicht.
- Gilt für Genf
Geltendes Jagdgesetz
Maßgeblich ist: Loi sur la faune (LFaune).
Loi sur la faune (LFaune, M 5 05) ↗ · amtliche Fassung der geltenden Vorschrift · abgerufen am
- Gilt für Schweiz
Patent- und Revierjagd
Die Kantone bestimmen die Voraussetzungen für die Jagdberechtigung und legen das Jagdsystem und das Jagdgebiet fest; welches System gilt, steht deshalb im kantonalen Jagdrecht. Wer jagen will, braucht eine kantonale Jagdberechtigung.
Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0) ↗ · Art. 3 Abs. 2 und Art. 4 Abs. 1 JSG (SR 922.0) in Verbindung mit dem kantonalen Jagdgesetz · abgerufen am
Wortlaut im Gesetz
Art. 3 Abs. 2Sie bestimmen die Voraussetzungen für die Jagdberechtigung, legen das Jagdsystem und das Jagdgebiet fest und sorgen für eine wirkungsvolle Aufsicht.
Art. 4 Abs. 1Wer jagen will, braucht eine kantonale Jagdberechtigung.
- Gilt für Schweiz
Jagdzeiten
Art. 5 Abs. 1 JSG legt die jagdbaren Arten und die bundesrechtlichen Schonzeiten fest. Die Kantone können die Schonzeiten verlängern oder die Liste der jagdbaren Arten einschränken und müssen das tun, wenn der Schutz örtlich bedrohter Arten es erfordert; diese Bestimmungen brauchen die Genehmigung des Bundes. Verkürzen dürfen die Kantone die Schonzeiten nur vorübergehend und mit vorheriger Zustimmung des Departements. Die im Kanton geltenden Jagdzeiten stehen deshalb in der kantonalen Jagdverordnung oder den jährlichen Jagdbetriebsvorschriften.
Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0) ↗ · Art. 5 Abs. 1, 4 und 5, Art. 25 Abs. 2 JSG (SR 922.0) · abgerufen am
Wortlaut im Gesetz
Art. 5 Abs. 4Die Kantone können die Schonzeiten verlängern oder die Liste der jagdbaren Arten einschränken. Sie sind dazu verpflichtet, wenn der Schutz örtlich bedrohter Arten dies erfordert.
- Gilt für Schweiz
Waffenmitnahme
Wer im Reiseverkehr Feuerwaffen und Munition vorübergehend in die Schweiz verbringen will, braucht eine Bewilligung nach dem Waffengesetz; der Bundesrat kann für Jäger Ausnahmen vorsehen. Für das Tragen von Waffen brauchen Inhaber einer Jagdbewilligung in Ausübung der Jagd keine Waffentragbewilligung; der Transport von und zu Kursen, Übungen und Veranstaltungen von Jagdvereinen ist ebenfalls bewilligungsfrei, Waffe und Munition müssen dabei getrennt sein. Das JSG ersetzt keine waffenrechtliche Bewilligung.
Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG; SR 514.54) ↗ · Art. 25a Abs. 1 und 3, Art. 27 Abs. 4 Bst. a, Art. 28 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 WG (SR 514.54) · abgerufen am
Wortlaut im Gesetz
Art. 25a Abs. 1Wer im Reiseverkehr Feuerwaffen und die dazugehörige Munition vorübergehend in das schweizerische Staatsgebiet verbringen will, benötigt eine Bewilligung nach Artikel 25.
Art. 25a Abs. 3Der Bundesrat kann Ausnahmen von der Bewilligungspflicht vorsehen für: a. Jäger und Sportschützen;
Jagd- und Schonzeiten
Kantonale Regelung
Die Regulierung der Wildbestände obliegt der staatlichen Wildhut; maßgeblich ist der amtliche Text.
Jagdsystem und Jagdgebiete
Ein Tribunal de Police von 2002 bezeichnete den Kanton Genf im Sinne der LChP (JSG) 922.0 als Zone protégée.
Verbote und zulässige Jagdmittel
Im Kanton Genf ist die Jagd seit 1974 verboten. Es ist verboten, mit einer Schusswaffe in den Kanton Genf zu gelangen, ohne einen ausreichenden Grund zu haben.
Jagdschutz, Wildschaden, Behörden und Strafen
Die Kantonalen Wildhüter (gardes de l'environnement) überwachen die Faune und tragen zur Schutz und zum Management der jagdbaren Arten bei. Die Kantonalen Wildhüter leisten einen wichtigen Beitrag zur Wildtierverwaltung, darunter auch professionelle Regulierschüsse. Die gardes de l'environnement führen professionelle Regulierungstiere mit modernem Equipment durch, um Stress und Leiden des Tieres zu minimieren.
Checkliste
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Lage & Geltungsbereich
Genf (CH-GE) unter den Rechtsräumen der Schweiz. Gelände, Gewässer und Wildbestand zeigt die Regionsseite.
- Reviersystem (9)
- Patentsystem (16)
- Staatliche Wildhut (1)
- Jagdzeiten-Tabelle und belegte Aussagen (10)
- Tabelle oder belegte Aussagen (14)
- Nur amtliche Quelle verlinkt (2)
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Häufige Fragen zu Jagdrecht im Kanton Genf (Schweiz)
Welches Gesetz regelt die Jagd in Genf?
Im Kanton gilt die Loi sur la faune (LFaune), rsGE M 5 05, JSG SR 922.0. Verbindlich ist der Text in der amtlichen Sammlung.
Wo sind die genauen Jagdzeiten für Genf veröffentlicht?
Den bundesrechtlichen Rahmen setzt die Jagdverordnung (JSV, SR 922.01) des Bundes. Die kantonalen Jagd- und Schonzeiten für Genf macht die zuständige kantonale Jagdverwaltung amtlich bekannt: Kantonale Wildhut des Kantons Genf.
Quellen und Evidenz
3 Einträge- Amtliche Primärquelle Abruf: 20.9.2026
Loi sur la faune (LFaune, M 5 05)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 11.8.2026
Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 20.9.2026
Un canton sans chasse
Geltung und Prüfstand
- Gilt für
- Schweiz, Kantonales Jagdgesetz Genf & JSG (SR 922.0)
- Inhalt geprüft
- Primärquellen
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