Belegte Aussagen

  1. Gilt für Deutschland

    Bundesrahmen und Landesrecht

    Das Bundesjagdgesetz gilt bundesweit, die Länder dürfen aber davon abweichendes Landesjagdrecht erlassen; beim Recht der Jagdscheine ist das ausgeschlossen. Jagdausübung und Jagdzeiten sind deshalb immer im konkreten Bundesland zu prüfen, nicht allein im BJagdG.

    Bundesjagdgesetz (BJagdG) ↗ · § 1 BJagdG in Verbindung mit Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GG (Jagdwesen ohne das Recht der Jagdscheine) · abgerufen am

  2. Gilt für Sachsen-Anhalt

    Geltendes Jagdgesetz

    Maßgeblich ist: Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt.

    Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt ↗ · amtliche Fassung der geltenden Vorschrift · abgerufen am

  3. Gilt für Deutschland

    Jagdschein

    Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und ihn auf Verlangen Polizeibeamten und Jagdschutzberechtigten vorzeigen. Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet. Wer in einem fremden Revier jagt, braucht außerdem die Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten; Form und Mitführen des Erlaubnisscheins regelt das Landesrecht.

    Bundesjagdgesetz § 15 (Jagdschein) ↗ · § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BJagdG · abgerufen am

    Wortlaut im Gesetz
    § 15 Abs. 1Wer die Jagd ausübt, muß einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten (§ 25) vorzeigen.
  4. Gilt für Sachsen-Anhalt

    Jagd- und Schonzeiten

    Die Schusszeiten stehen in: Übersicht der Jagdzeiten für das Land Sachsen-Anhalt (LVwA, nach JagdZeitV und § 19 LJagdG-DVO). Örtliche Abweichungen bleiben möglich.

    Übersicht der Jagdzeiten für das Land Sachsen-Anhalt ↗ · Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Zusammenstellung mit LVwA-VO vom 21.06.2017 (Rehwild) und LVwA-VO vom 12.03.2024 (Iltis-Abschussverbot bis 15.10.2029) · Fassung vom

  5. Gilt für Deutschland

    Waffen, Verwahrung, Mitnahme

    Erwerb, Besitz, Aufbewahrung, Führen und Transport von Schusswaffen regelt das Waffengesetz des Bundes, nicht das Landesjagdgesetz; die Aufbewahrung etwa steht in § 36 WaffG, die Sonderregeln für Jäger in § 13 WaffG. Was jagdrechtlich erlaubt ist, kann deshalb waffenrechtlich unzulässig sein.

    Waffengesetz (WaffG) ↗ · § 13 und § 36 Abs. 1 WaffG · abgerufen am

    Wortlaut im Gesetz
    § 36 Abs. 1Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
  6. Gilt für Deutschland

    Artenschutz neben der Jagd

    Jagdrecht und Naturschutzrecht gelten nebeneinander: Das Jagdrecht bleibt von den Artenschutzvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes unberührt; soweit es keine besonderen Bestimmungen zum Schutz der betreffenden Arten enthält, gelten aber die Artenschutzvorschriften des BNatSchG. Eine im Landesrecht jagdbare Art kann deshalb zugleich besonders oder streng geschützt sein. Vor dem Ansprechen ist der Schutzstatus im konkreten Land zu prüfen.

    Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ↗ · § 37 Abs. 2 BNatSchG · abgerufen am

    Wortlaut im Gesetz
    § 37 Abs. 2Die Vorschriften des Pflanzenschutzrechts, des Tierschutzrechts, des Seuchenrechts sowie des Forst-, Jagd- und Fischereirechts bleiben von den Vorschriften dieses Kapitels und den auf Grund dieses Kapitels erlassenen Rechtsvorschriften unberührt. Soweit in jagd- oder fischereirechtlichen Vorschriften keine besonderen Bestimmungen zum Schutz und zur Pflege der betreffenden Arten bestehen oder erlassen werden, sind vorbehaltlich der Rechte der Jagdausübungs- oder Fischereiberechtigten die Vorschriften dieses Kapitels und die auf Grund dieses Kapitels erlassenen Rechtsvorschriften anzuwenden.

Heute jagdbar in Sachsen-Anhalt

Die Jagd- und Schonzeiten stehen in der Tabelle weiter unten.

Aus der amtlich übernommenen Tabelle berechnet. Verbindlich ist allein die amtliche Fassung; örtliche Ausnahmen, Abschusspläne, Freigaben im Revier und der Elterntierschutz bleiben unberührt.

Jagd- und Schonzeiten

Amtliche Schusszeiten (Bejagung zulässig): Die angegebenen Daten bezeichnen den Zeitraum, in dem die Bejagung gesetzlich erlaubt ist. Außerhalb gilt Schonzeit.

Amtliche Zusammenstellung des Landesverwaltungsamts, keine Outfitter-Tabelle. Abweichungen vom Bundesrecht sind darin kenntlich. Iltis: Abschussverbot 16.10.2024 bis 15.10.2029.

Amtliche Schusszeiten nach Übersicht der Jagdzeiten für das Land Sachsen-Anhalt (LVwA, nach JagdZeitV und § 19 LJagdG-DVO)
WildartKlasse / AltersstufeSchusszeit (Erlegung erlaubt)
RotwildKälber01.08. bis 31.01.
Schmalspießer01.05. bis 31.01.
Schmaltiere (und 01.08. bis 31.01.)01.05. bis 30.06.
Schmaltiere01.08. bis 31.01.
Hirsche und Alttiere01.08. bis 31.01.
DamwildKälber (Sika: 01.09. bis 28.02.)01.09. bis 31.01.
Schmalspießer (Sika: 01.07. bis 28.02.)01.05. bis 31.01.
Schmaltiere (und 01.09. bis 31.01.; Sika: 01.07. bis 31.01.)01.05. bis 30.06.
Hirsche und Alttiere01.09. bis 31.01.
RehwildKitze01.09. bis 31.01.
Schmalrehe (LVwA-VO 21.06.2017)15.04. bis 31.01.
Ricken01.09. bis 31.01.
Böcke (LVwA-VO 21.06.2017)15.04. bis 31.01.
Gamswild01.08. bis 15.12.
Muffelwild01.08. bis 31.01.
Feldhasen01.10. bis 15.01.
Steinmarder16.10. bis 28.02.
Baummarder16.10. bis 28.02.
Hermeline16.10. bis 28.02.
Dachse01.08. bis 31.01.
Füchseadulte01.08. bis 28.02.
Rebhühner01.09. bis 15.12.
Fasanen01.10. bis 15.01.
Wildtruthahn (und 01.10. bis 15.01.)15.03. bis 15.05.
01.10. bis 15.01.
01.10. bis 15.01.
Stockenten01.09. bis 15.01.
Waldschnepfen16.10. bis 15.01.
Blässhühner11.09. bis 20.02.
Rabenkrähe16.07. bis 28.02.
Nebelkrähe16.07. bis 28.02.
Elstern16.07. bis 28.02.

Im Übrigen gilt das Bundesrecht

Die Landesverordnung oben setzt nur die Zeiten fest, die vom Bundesrecht abweichen. Für die übrigen Arten gilt unverändert die Verordnung über die Jagdzeiten (JagdzeitV 1977), § 1, vom 2. April 1977 (BGBl. I S. 531), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. März 2018 (BGBl. I S. 226); die folgende Tabelle nennt nur sie.

Bundesrechtliche Jagdzeiten nach Verordnung über die Jagdzeiten (JagdzeitV 1977)
WildartKlasse / AltersstufeJagdzeit (Bund)
SikawildKälber01.09. bis 28.02.
SikawildSchmalspießer01.07. bis 28.02.
SikawildSchmaltiere01.07. bis 31.01.
SikawildHirsche und Alttiere01.09. bis 31.01.
Iltis01.08. bis 28.02.
Ringeltaube01.11. bis 20.02.
Höckerschwan01.11. bis 20.02.
GraugansSommerjagd01.08. bis 31.08.
GraugansWinterjagd01.11. bis 15.01.
Blässgans01.11. bis 15.01.
Saatgans01.11. bis 15.01.
Ringelgans01.11. bis 15.01.
Kanadagans01.11. bis 15.01.
WildentenPfeif-, Krick-, Spieß-, Berg-, Reiher-, Tafel-, Samt- und Trauerente01.10. bis 15.01.
MöwenLach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwe01.10. bis 10.02.

Ganzjährig jagdbar

  • Schwarzwild
  • Wildkaninchen
  • Jungfüchse
  • Waschbären
  • Marderhunde
  • Minke
  • Nutria
  • Nilgänse (juvenile)

Ganzjährig geschont

  • Mauswiesel
  • Türkentauben
Amtliche PrimärquelleÜbersicht der Jagdzeiten für das Land Sachsen-Anhalt (LVwA, nach JagdZeitV und § 19 LJagdG-DVO)Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt · Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Zusammenstellung mit LVwA-VO vom 21.06.2017 (Rehwild) und LVwA-VO vom 12.03.2024 (Iltis-Abschussverbot bis 15.10.2029)
Amtlichen Verordnungstext öffnen ↗

Abschussplanung und Meldepflichten

Bei Jungwild und weiblichem Wild ist es ohne vorherige Genehmigung zulässig, den Abschussplan bis zur Hälfte des bestätigten oder festgelegten Abschusses zu überschreiten.

Checkliste

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Lage & Geltungsbereich

Sachsen-Anhalt (DE-ST) unter den Rechtsräumen Deutschlands. Gelände, Gewässer und Wildbestand zeigt die Regionsseite.

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Häufige Fragen zu Jagdrecht & Jagdzeiten in Sachsen-Anhalt (Deutschland)

Welches Gesetz regelt die Jagd in Sachsen-Anhalt?

In Sachsen-Anhalt gelten das Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt und das Bundesjagdgesetz (BJagdG).

Wo sind die genauen Jagdzeiten für Sachsen-Anhalt veröffentlicht?

Maßgebliche Fundstelle für Sachsen-Anhalt: Landesjagdverordnung Sachsen-Anhalt (LJagdVO). Veröffentlicht von: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten / Landesrecht Sachsen-Anhalt.

Quellen und Evidenz

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  1. Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026

    Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt

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  2. Amtliche Primärquelle Abruf: 11.9.2026

    Übersicht der Jagdzeiten für das Land Sachsen-Anhalt

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Primärdokument öffnen ↗
  3. Amtliche Primärquelle Abruf: 11.9.2026

    Landesjagdverordnung Sachsen-Anhalt (LJagdVO)

    Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten / Landesrecht Sachsen-Anhalt Primärdokument öffnen ↗

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