Erstmalig erstellt: Redaktionelle Verantwortung: WSK

Rechtsraum

Deutschland, Österreich, Schweiz, EU-Naturschutzrecht.

Amtliche quelle

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), EU-FFH-Richtlinie (92/43/EWG), EU-Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG), Landesnaturschutzgesetze.

Fundstelle

§ 20 ff. BNatSchG; Artikel 6 FFH-RL.

Regelungsgehalt

Einschränkungen der Jagd in Schutzgebieten (z. B. Wegegebote, Jagdruhezeiten, Verbot bestimmter Jagdarten oder Munitionstypen), Schutz streng geschützter Arten nach Anhang IV der FFH-RL (z. B. Wolf, Luchs, Wildkatze).

Wichtige vorgaben

Karten und Geodaten zeigen Schutzgebietsgrenzen zur Orientierung, sind aber keine alleinige Rechtsauskunft. Maßegebend ist der Text der jeweiligen Schutzgebietsverordnung.

Behoerden kontakte

Untere Naturschutzbehörde (UNB), Nationalparkverwaltungen, Biosphärenparkmanagements.

Hinweis einzelfall

Rechtsorientierung. Vor Maßnahmen im Schutzgebiet (z. B. Hochsitzbau, Kahlschlag, Wildacker) die Schutzgebietsverordnung einsehen.

Checkliste

Der Haken wird nur in diesem Browser gespeichert. Es werden keine Daten übertragen.

Häufige Fragen zu Schutzgebiete, Artenschutz und Störungsverbote im Revier

Darf in einem Naturschutzgebiet (NSG) überhaupt gejagt werden?

In den meisten Naturschutzgebieten ist die Jagd grundsätzlich erlaubt, aber durch die Schutzgebietsverordnung eingeschränkt (z. B. keine Bauten, Einschränkung von Drückjagden, Wegegebot).

Quellen und Evidenz

1 Eintrag
  1. Amtliche Primärquelle Abruf: 11.8.2026

    Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)