Erstmalig erstellt: Redaktionelle Verantwortung: WSK
Rechtsraum
Deutschland, Österreich, Schweiz, EU-Naturschutzrecht.
Amtliche quelle
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), EU-FFH-Richtlinie (92/43/EWG), EU-Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG), Landesnaturschutzgesetze.
Fundstelle
§ 20 ff. BNatSchG; Artikel 6 FFH-RL.
Regelungsgehalt
Einschränkungen der Jagd in Schutzgebieten (z. B. Wegegebote, Jagdruhezeiten, Verbot bestimmter Jagdarten oder Munitionstypen), Schutz streng geschützter Arten nach Anhang IV der FFH-RL (z. B. Wolf, Luchs, Wildkatze).
Wichtige vorgaben
Karten und Geodaten zeigen Schutzgebietsgrenzen zur Orientierung, sind aber keine alleinige Rechtsauskunft. Maßegebend ist der Text der jeweiligen Schutzgebietsverordnung.
Behoerden kontakte
Untere Naturschutzbehörde (UNB), Nationalparkverwaltungen, Biosphärenparkmanagements.
Hinweis einzelfall
Rechtsorientierung. Vor Maßnahmen im Schutzgebiet (z. B. Hochsitzbau, Kahlschlag, Wildacker) die Schutzgebietsverordnung einsehen.
Checkliste
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Häufige Fragen zu Schutzgebiete, Artenschutz und Störungsverbote im Revier
Darf in einem Naturschutzgebiet (NSG) überhaupt gejagt werden?
In den meisten Naturschutzgebieten ist die Jagd grundsätzlich erlaubt, aber durch die Schutzgebietsverordnung eingeschränkt (z. B. keine Bauten, Einschränkung von Drückjagden, Wegegebot).
Quellen und Evidenz
1 Eintrag- Amtliche Primärquelle Abruf: 11.8.2026
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)