Belegte Aussagen

  1. Gilt für Deutschland

    Bundesrahmen und Landesrecht

    Das Bundesjagdgesetz gilt bundesweit, die Länder dürfen aber davon abweichendes Landesjagdrecht erlassen; beim Recht der Jagdscheine ist das ausgeschlossen. Jagdausübung und Jagdzeiten sind deshalb immer im konkreten Bundesland zu prüfen, nicht allein im BJagdG.

    Bundesjagdgesetz (BJagdG) ↗ · § 1 BJagdG in Verbindung mit Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GG (Jagdwesen ohne das Recht der Jagdscheine) · abgerufen am

  2. Gilt für Thüringen

    Geltendes Jagdgesetz

    Maßgeblich ist: Thüringer Jagdgesetz.

    Thüringer Jagdgesetz ↗ · amtliche Fassung der geltenden Vorschrift · abgerufen am

  3. Gilt für Deutschland

    Jagdschein

    Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und ihn auf Verlangen Polizeibeamten und Jagdschutzberechtigten vorzeigen. Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet. Wer in einem fremden Revier jagt, braucht außerdem die Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten; Form und Mitführen des Erlaubnisscheins regelt das Landesrecht.

    Bundesjagdgesetz § 15 (Jagdschein) ↗ · § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BJagdG · abgerufen am

    Wortlaut im Gesetz
    § 15 Abs. 1Wer die Jagd ausübt, muß einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten (§ 25) vorzeigen.
  4. Gilt für Thüringen

    Jagd- und Schonzeiten

    Die Schusszeiten stehen in: Thüringer Jagdzeitenverordnung (ThürJZVO). Örtliche Abweichungen bleiben möglich.

    Thüringer Jagdzeitenverordnung (ThürJZVO) § 2 ↗ · § 2, vom 8. Juni 1999 (GVBl. 1999 S. 381), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 435, 445); Schonzeitende Böcke/Schmalrehe nach ThürVSRVO vom 10. März 2022 (GVBl. S. 189) bis 31. März 2027 · Fassung vom

  5. Gilt für Deutschland

    Waffen, Verwahrung, Mitnahme

    Erwerb, Besitz, Aufbewahrung, Führen und Transport von Schusswaffen regelt das Waffengesetz des Bundes, nicht das Landesjagdgesetz; die Aufbewahrung etwa steht in § 36 WaffG, die Sonderregeln für Jäger in § 13 WaffG. Was jagdrechtlich erlaubt ist, kann deshalb waffenrechtlich unzulässig sein.

    Waffengesetz (WaffG) ↗ · § 13 und § 36 Abs. 1 WaffG · abgerufen am

    Wortlaut im Gesetz
    § 36 Abs. 1Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
  6. Gilt für Deutschland

    Artenschutz neben der Jagd

    Jagdrecht und Naturschutzrecht gelten nebeneinander: Das Jagdrecht bleibt von den Artenschutzvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes unberührt; soweit es keine besonderen Bestimmungen zum Schutz der betreffenden Arten enthält, gelten aber die Artenschutzvorschriften des BNatSchG. Eine im Landesrecht jagdbare Art kann deshalb zugleich besonders oder streng geschützt sein. Vor dem Ansprechen ist der Schutzstatus im konkreten Land zu prüfen.

    Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ↗ · § 37 Abs. 2 BNatSchG · abgerufen am

    Wortlaut im Gesetz
    § 37 Abs. 2Die Vorschriften des Pflanzenschutzrechts, des Tierschutzrechts, des Seuchenrechts sowie des Forst-, Jagd- und Fischereirechts bleiben von den Vorschriften dieses Kapitels und den auf Grund dieses Kapitels erlassenen Rechtsvorschriften unberührt. Soweit in jagd- oder fischereirechtlichen Vorschriften keine besonderen Bestimmungen zum Schutz und zur Pflege der betreffenden Arten bestehen oder erlassen werden, sind vorbehaltlich der Rechte der Jagdausübungs- oder Fischereiberechtigten die Vorschriften dieses Kapitels und die auf Grund dieses Kapitels erlassenen Rechtsvorschriften anzuwenden.

Heute jagdbar in Thüringen

Die Jagd- und Schonzeiten stehen in der Tabelle weiter unten.

Aus der amtlich übernommenen Tabelle berechnet. Verbindlich ist allein die amtliche Fassung; örtliche Ausnahmen, Abschusspläne, Freigaben im Revier und der Elterntierschutz bleiben unberührt.

Jagd- und Schonzeiten

Amtliche Schusszeiten (Bejagung zulässig): Die angegebenen Daten bezeichnen den Zeitraum, in dem die Bejagung gesetzlich erlaubt ist. Außerhalb gilt Schonzeit.

Die Tabelle gibt die Zeiten bis zum wieder.

Abweichungen von der JagdzeitV 1977. Böcke und Schmalrehe: ThürVSRVO legt das Schonzeitende auf den 31. März fest, befristet bis 31.03.2027 (GVBl. 2022 S. 189, Verlängerung GVBl. 2024). Bachen-Schonzeit nach ThürASBVO aufgehoben bis 2027. Elterntierschutz bleibt.

Amtliche Schusszeiten nach Thüringer Jagdzeitenverordnung (ThürJZVO)
WildartKlasse / AltersstufeSchusszeit (Erlegung erlaubt)
RotwildAlttiere, Kälber01.08. bis 15.01.
Schmaltiere, Hirsche 1-jährig16.06. bis 15.01.
Hirsche 2-jährig und älter01.08. bis 15.01.
DamwildAlttiere, Schmaltiere, Kälber und Hirsche 1-jährig und älter01.09. bis 15.01.
RehwildRicken, Kitze01.09. bis 15.01.
Böcke (ThürVSRVO: Schonzeitende 31.03. bis 31.03.2027; ThürJZVO selbst: 01.05.)01.04. bis 15.10.
Böcke durch Gesellschaftsjagd16.10. bis 15.01.
Schmalrehe (ThürVSRVO: Schonzeitende 31.03. bis 31.03.2027)01.04. bis 15.01.
MuffelwildSchafe, Schmalschafe, Lämmer01.08. bis 15.01.
Widder01.08. bis 31.03.
SchwarzwildBachen 2-jährig und älter (ThürASBVO: Schonzeit aufgehoben bis 2027)01.07. bis 31.01.
Feldhasen01.10. bis 31.12.
Iltis01.09. bis 28.02.
Hermelin01.09. bis 28.02.
Dachse01.08. bis 15.01.
Fasanenhähne01.10. bis 31.12.
Rebhühner01.10. bis 30.11.
Blässgans01.11. bis 15.01.
Saatgans01.11. bis 15.01.
Rabenkrähen01.08. bis 15.02.
Elstern01.08. bis 15.02.

Im Übrigen gilt das Bundesrecht

Die Landesverordnung oben setzt nur die Zeiten fest, die vom Bundesrecht abweichen. Für die übrigen Arten gilt unverändert die Verordnung über die Jagdzeiten (JagdzeitV 1977), § 1, vom 2. April 1977 (BGBl. I S. 531), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. März 2018 (BGBl. I S. 226); die folgende Tabelle nennt nur sie.

Bundesrechtliche Jagdzeiten nach Verordnung über die Jagdzeiten (JagdzeitV 1977)
WildartKlasse / AltersstufeJagdzeit (Bund)
SikawildKälber01.09. bis 28.02.
SikawildSchmaltiere01.07. bis 31.01.
SikawildHirsche und Alttiere01.09. bis 31.01.
Gamswild01.08. bis 15.12.
Steinmarder16.10. bis 28.02.
Türkentaube01.11. bis 20.02.
Stockente01.09. bis 15.01.
Waldschnepfe16.10. bis 15.01.
Blässhuhn11.09. bis 20.02.

Ganzjährig bejagbar nach Bundesrecht: Wildkaninchen, Fuchs. Der Elterntierschutz nach § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz bleibt unberührt.

Ganzjährig jagdbar

  • Keiler 2-jährig und älter
  • Marderhund
  • Mink
  • Nutria
  • Waschbär
  • Nilgans

Ganzjährig geschont

  • Baummarder
  • Mauswiesel
  • Elchwild
  • Luchse
  • Wildkatzen
  • Wildtruthähne und -hennen
  • Höckerschwäne
  • Ringel-, Kanada- und Graugänse
  • Pfeif-, Krick-, Spieß-, Berg-, Reiher-, Tafel-, Samt- und Trauerenten
  • Fasanenhennen
  • Kolkraben
  • Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwen
Amtliche PrimärquelleThüringer Jagdzeitenverordnung (ThürJZVO)Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft / Landesrecht Thüringen · § 2, vom 8. Juni 1999 (GVBl. 1999 S. 381), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 435, 445); Schonzeitende Böcke/Schmalrehe nach ThürVSRVO vom 10. März 2022 (GVBl. S. 189) bis 31. März 2027
Amtlichen Verordnungstext öffnen ↗

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Häufige Fragen zu Jagdrecht & Jagdzeiten in Thüringen (Deutschland)

Welches Gesetz regelt die Jagd in Thüringen?

In Thüringen gelten das Thüringer Jagdgesetz und das Bundesjagdgesetz (BJagdG).

Wo sind die genauen Jagdzeiten für Thüringen veröffentlicht?

Maßgebliche Fundstelle für Thüringen: Thüringer Verordnung über die Jagdzeiten (ThürJagdZVO). Veröffentlicht von: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft / Landesrecht Thüringen.

Quellen und Evidenz

2 Einträge
  1. Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026

    Thüringer Jagdgesetz

    Amtliches Landesrecht Primärdokument öffnen ↗
  2. Amtliche Primärquelle Abruf: 12.9.2026

    Thüringer Jagdzeitenverordnung (ThürJZVO) § 2

    Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft / Landesrecht Thüringen Primärdokument öffnen ↗

Geltung und Prüfstand

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Deutschland, Landesjagdgesetz Thüringen & BJagdG
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