Belegte Aussagen
- Gilt für Deutschland
Bundesrahmen und Landesrecht
Das Bundesjagdgesetz gilt bundesweit, die Länder dürfen aber davon abweichendes Landesjagdrecht erlassen; beim Recht der Jagdscheine ist das ausgeschlossen. Jagdausübung und Jagdzeiten sind deshalb immer im konkreten Bundesland zu prüfen, nicht allein im BJagdG.
Bundesjagdgesetz (BJagdG) ↗ · § 1 BJagdG in Verbindung mit Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GG (Jagdwesen ohne das Recht der Jagdscheine) · abgerufen am
- Gilt für Thüringen
Geltendes Jagdgesetz
Maßgeblich ist: Thüringer Jagdgesetz.
Thüringer Jagdgesetz ↗ · amtliche Fassung der geltenden Vorschrift · abgerufen am
- Gilt für Deutschland
Jagdschein
Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und ihn auf Verlangen Polizeibeamten und Jagdschutzberechtigten vorzeigen. Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet. Wer in einem fremden Revier jagt, braucht außerdem die Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten; Form und Mitführen des Erlaubnisscheins regelt das Landesrecht.
Bundesjagdgesetz § 15 (Jagdschein) ↗ · § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BJagdG · abgerufen am
Wortlaut im Gesetz
§ 15 Abs. 1Wer die Jagd ausübt, muß einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten (§ 25) vorzeigen.
- Gilt für Thüringen
Jagd- und Schonzeiten
Die Schusszeiten stehen in: Thüringer Jagdzeitenverordnung (ThürJZVO). Örtliche Abweichungen bleiben möglich.
Thüringer Jagdzeitenverordnung (ThürJZVO) § 2 ↗ · § 2, vom 8. Juni 1999 (GVBl. 1999 S. 381), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 435, 445); Schonzeitende Böcke/Schmalrehe nach ThürVSRVO vom 10. März 2022 (GVBl. S. 189) bis 31. März 2027 · Fassung vom
- Gilt für Deutschland
Waffen, Verwahrung, Mitnahme
Erwerb, Besitz, Aufbewahrung, Führen und Transport von Schusswaffen regelt das Waffengesetz des Bundes, nicht das Landesjagdgesetz; die Aufbewahrung etwa steht in § 36 WaffG, die Sonderregeln für Jäger in § 13 WaffG. Was jagdrechtlich erlaubt ist, kann deshalb waffenrechtlich unzulässig sein.
Waffengesetz (WaffG) ↗ · § 13 und § 36 Abs. 1 WaffG · abgerufen am
Wortlaut im Gesetz
§ 36 Abs. 1Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
- Gilt für Deutschland
Artenschutz neben der Jagd
Jagdrecht und Naturschutzrecht gelten nebeneinander: Das Jagdrecht bleibt von den Artenschutzvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes unberührt; soweit es keine besonderen Bestimmungen zum Schutz der betreffenden Arten enthält, gelten aber die Artenschutzvorschriften des BNatSchG. Eine im Landesrecht jagdbare Art kann deshalb zugleich besonders oder streng geschützt sein. Vor dem Ansprechen ist der Schutzstatus im konkreten Land zu prüfen.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ↗ · § 37 Abs. 2 BNatSchG · abgerufen am
Wortlaut im Gesetz
§ 37 Abs. 2Die Vorschriften des Pflanzenschutzrechts, des Tierschutzrechts, des Seuchenrechts sowie des Forst-, Jagd- und Fischereirechts bleiben von den Vorschriften dieses Kapitels und den auf Grund dieses Kapitels erlassenen Rechtsvorschriften unberührt. Soweit in jagd- oder fischereirechtlichen Vorschriften keine besonderen Bestimmungen zum Schutz und zur Pflege der betreffenden Arten bestehen oder erlassen werden, sind vorbehaltlich der Rechte der Jagdausübungs- oder Fischereiberechtigten die Vorschriften dieses Kapitels und die auf Grund dieses Kapitels erlassenen Rechtsvorschriften anzuwenden.
Jagd- und Schonzeiten
Die Tabelle gibt die Zeiten bis zum wieder.
Abweichungen von der JagdzeitV 1977. Böcke und Schmalrehe: ThürVSRVO legt das Schonzeitende auf den 31. März fest, befristet bis 31.03.2027 (GVBl. 2022 S. 189, Verlängerung GVBl. 2024). Bachen-Schonzeit nach ThürASBVO aufgehoben bis 2027. Elterntierschutz bleibt.
| Wildart | Klasse / Altersstufe | Schusszeit (Erlegung erlaubt) |
|---|---|---|
| Rotwild | Alttiere, Kälber | 01.08. bis 15.01. |
| Schmaltiere, Hirsche 1-jährig | 16.06. bis 15.01. | |
| Hirsche 2-jährig und älter | 01.08. bis 15.01. | |
| Damwild | Alttiere, Schmaltiere, Kälber und Hirsche 1-jährig und älter | 01.09. bis 15.01. |
| Rehwild | Ricken, Kitze | 01.09. bis 15.01. |
| Böcke (ThürVSRVO: Schonzeitende 31.03. bis 31.03.2027; ThürJZVO selbst: 01.05.) | 01.04. bis 15.10. | |
| Böcke durch Gesellschaftsjagd | 16.10. bis 15.01. | |
| Schmalrehe (ThürVSRVO: Schonzeitende 31.03. bis 31.03.2027) | 01.04. bis 15.01. | |
| Muffelwild | Schafe, Schmalschafe, Lämmer | 01.08. bis 15.01. |
| Widder | 01.08. bis 31.03. | |
| Schwarzwild | Bachen 2-jährig und älter (ThürASBVO: Schonzeit aufgehoben bis 2027) | 01.07. bis 31.01. |
| Feldhasen | 01.10. bis 31.12. | |
| Iltis | 01.09. bis 28.02. | |
| Hermelin | 01.09. bis 28.02. | |
| Dachse | 01.08. bis 15.01. | |
| Fasanenhähne | 01.10. bis 31.12. | |
| Rebhühner | 01.10. bis 30.11. | |
| Blässgans | 01.11. bis 15.01. | |
| Saatgans | 01.11. bis 15.01. | |
| Rabenkrähen | 01.08. bis 15.02. | |
| Elstern | 01.08. bis 15.02. |
Im Übrigen gilt das Bundesrecht
Die Landesverordnung oben setzt nur die Zeiten fest, die vom Bundesrecht abweichen. Für die übrigen Arten gilt unverändert die Verordnung über die Jagdzeiten (JagdzeitV 1977), § 1, vom 2. April 1977 (BGBl. I S. 531), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. März 2018 (BGBl. I S. 226); die folgende Tabelle nennt nur sie.
| Wildart | Klasse / Altersstufe | Jagdzeit (Bund) |
|---|---|---|
| Sikawild | Kälber | 01.09. bis 28.02. |
| Sikawild | Schmaltiere | 01.07. bis 31.01. |
| Sikawild | Hirsche und Alttiere | 01.09. bis 31.01. |
| Gamswild | 01.08. bis 15.12. | |
| Steinmarder | 16.10. bis 28.02. | |
| Türkentaube | 01.11. bis 20.02. | |
| Stockente | 01.09. bis 15.01. | |
| Waldschnepfe | 16.10. bis 15.01. | |
| Blässhuhn | 11.09. bis 20.02. |
Ganzjährig bejagbar nach Bundesrecht: Wildkaninchen, Fuchs. Der Elterntierschutz nach § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz bleibt unberührt.
Ganzjährig geschont
- Baummarder
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Häufige Fragen zu Jagdrecht & Jagdzeiten in Thüringen (Deutschland)
Welches Gesetz regelt die Jagd in Thüringen?
In Thüringen gelten das Thüringer Jagdgesetz und das Bundesjagdgesetz (BJagdG).
Wo sind die genauen Jagdzeiten für Thüringen veröffentlicht?
Maßgebliche Fundstelle für Thüringen: Thüringer Verordnung über die Jagdzeiten (ThürJagdZVO). Veröffentlicht von: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft / Landesrecht Thüringen.
Quellen und Evidenz
2 Einträge- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Thüringer Jagdgesetz
- Amtliche Primärquelle Abruf: 12.9.2026
Thüringer Jagdzeitenverordnung (ThürJZVO) § 2
Geltung und Prüfstand
- Gilt für
- Deutschland, Landesjagdgesetz Thüringen & BJagdG
- Inhalt geprüft
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