Belegte Aussagen
- Gilt für Schweiz
Bund und Kanton
Das JSG (SR 922.0) stellt die Grundsätze auf, nach denen die Kantone die Jagd zu regeln haben, und legt die jagdbaren Arten und die Schonzeiten fest. Die Kantone bestimmen die Voraussetzungen für die Jagdberechtigung, legen Jagdsystem und Jagdgebiet fest und vollziehen das Gesetz unter der Aufsicht des Bundes. Liechtenstein hat ein eigenes Recht und ist kein Schweizer Kanton.
Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0) ↗ · Art. 1 Abs. 2, Art. 3 Abs. 2, Art. 5 Abs. 1 und Art. 25 Abs. 1 JSG (SR 922.0) · abgerufen am
Wortlaut im Gesetz
Art. 1 Abs. 2Es stellt Grundsätze auf, nach denen die Kantone die Jagd zu regeln haben.
Art. 3 Abs. 2Sie bestimmen die Voraussetzungen für die Jagdberechtigung, legen das Jagdsystem und das Jagdgebiet fest und sorgen für eine wirkungsvolle Aufsicht.
- Gilt für Appenzell Innerrhoden
Geltendes Jagdgesetz
Maßgeblich ist: Jagdgesetz (JaG).
Jagdgesetz (JaG) ↗ · amtliche Fassung der geltenden Vorschrift · Fassung vom
- Gilt für Schweiz
Patent- und Revierjagd
Die Kantone bestimmen die Voraussetzungen für die Jagdberechtigung und legen das Jagdsystem und das Jagdgebiet fest; welches System gilt, steht deshalb im kantonalen Jagdrecht. Wer jagen will, braucht eine kantonale Jagdberechtigung.
Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0) ↗ · Art. 3 Abs. 2 und Art. 4 Abs. 1 JSG (SR 922.0) in Verbindung mit dem kantonalen Jagdgesetz · abgerufen am
Wortlaut im Gesetz
Art. 3 Abs. 2Sie bestimmen die Voraussetzungen für die Jagdberechtigung, legen das Jagdsystem und das Jagdgebiet fest und sorgen für eine wirkungsvolle Aufsicht.
Art. 4 Abs. 1Wer jagen will, braucht eine kantonale Jagdberechtigung.
- Gilt für Appenzell Innerrhoden
Jagdpatent und Jagdberechtigung
Für jedes Patent ist eine jährliche Taxe von Fr. 300 bis Fr. 1'000 zu entrichten, wobei insbesondere das Abschusskontingent berücksichtigt wird. Zusätzlich ist jährlich, unabhängig von der Zahl der Patente, eine Gebühr von Fr. 50 bis Fr. 200 an die Wildschaden- und die Hegekasse zu leisten. Die Taxen, Gebühren und Abschussprämien legt die Standeskommission jährlich fest.
Jagdgesetz (JaG) ↗ · Art. 5 Abs. 1; Art. 5 Abs. 2; Art. 5 Abs. 5 JaG · abgerufen am
Wortlaut im Gesetz
Art. 5 Abs. 1Für die Ausübung der Jagd hat der Bewerber [1] je Patent eine jährliche Taxe von je Fr. 300.-- bis Fr. 1'000.-- zu entrichten, wobei insbesondere das Abschusskontingent zu berücksichtigen ist.
Art. 5 Abs. 2Mit der Patenttaxe ist zudem jährlich und ohne Rücksicht auf die Anzahl Patente in die Wildschaden- und in die Hegekasse eine Gebühr von Fr. 50.-- bis Fr. 200.-- zu leisten.
Art. 5 Abs. 5Die Taxen, Gebühren und Abschussprämien werden jährlich von der Standeskommission festgelegt.
- Gilt für Appenzell Innerrhoden
Gäste und Gastpatent
Für ausserkantonale Bewerberinnen und Bewerber werden die Taxen und Gebühren um 100 bis 250 Prozent erhöht.
Jagdgesetz (JaG) ↗ · Art. 5 Abs. 4 JaG · abgerufen am
Wortlaut im Gesetz
Art. 5 Abs. 4Bei ausserkantonalen Bewerbern wird bei den Taxen und Gebühren ein Zuschlag von 100 bis 250% erhoben.
- Gilt für Appenzell Innerrhoden
Jagdsystem und Reviere
Im Kanton Appenzell Innerrhoden wird die Jagd nach dem Patentsystem ausgeübt. Die Wildruhegebiete Chalberer, Marwees und Brugger Wald sind geschützte Lebensräume von besonderer wildtierökologischer Bedeutung.
Jagdgesetz (JaG) ↗ · Art. 2; Art. 3 bis Abs. 1 und 2 JaG · abgerufen am
Wortlaut im Gesetz
Art. 2Die Jagd wird nach dem Patentsystem ausgeführt.
Art. 3 bis Abs. 1 und 2Wildruhegebiete sind geschützte Lebensräume von besonderer wildtierökologischer Bedeutung.
- Gilt für Appenzell Innerrhoden
Jagd- und Schonzeiten
Die Schusszeiten stehen in: Standeskommissionsbeschluss über die Jagd, Anhang 2. Örtliche Abweichungen bleiben möglich.
Standeskommissionsbeschluss über die Jagd, Anhang 2: Jagd- und Schusszeiten ↗ · Anhang 2: Jagd- und Schusszeiten, Stand 1. Juli 2026 (922.102-A2) · Fassung vom
- Gilt für Appenzell Innerrhoden
Jagdaufsicht
Die Kosten der Jagdaufsicht und der Jagdverwaltung trägt der Kanton.
Jagdgesetz (JaG) ↗ · Art. 4 Abs. 3 JaG · abgerufen am
Wortlaut im Gesetz
Art. 4 Abs. 3Er übernimmt die Kosten der Jagdaufsicht und der Jagdverwaltung.
- Gilt für Appenzell Innerrhoden
Verbotene Jagdarten und Mittel
In den Wildruhegebieten gelten während der Ruhezeiten grundsätzlich ein Wege- und Routengebot, ein Jagdverbot und eine Leinenpflicht für Hunde.
Jagdgesetz (JaG) ↗ · Art. 3 bis Abs. 3 JaG · abgerufen am
Wortlaut im Gesetz
Art. 3 bis Abs. 3Für die Wildruhegebiete werden Ruhezeiten festgelegt, während denen grundsätzlich ein Wege- und Routengebot, ein Jagdverbot sowie eine Leinenpflicht für Hunde gelten.
- Gilt für Schweiz
Waffenmitnahme
Wer im Reiseverkehr Feuerwaffen und Munition vorübergehend in die Schweiz verbringen will, braucht eine Bewilligung nach dem Waffengesetz; der Bundesrat kann für Jäger Ausnahmen vorsehen. Für das Tragen von Waffen brauchen Inhaber einer Jagdbewilligung in Ausübung der Jagd keine Waffentragbewilligung; der Transport von und zu Kursen, Übungen und Veranstaltungen von Jagdvereinen ist ebenfalls bewilligungsfrei, Waffe und Munition müssen dabei getrennt sein. Das JSG ersetzt keine waffenrechtliche Bewilligung.
Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG; SR 514.54) ↗ · Art. 25a Abs. 1 und 3, Art. 27 Abs. 4 Bst. a, Art. 28 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 WG (SR 514.54) · abgerufen am
Wortlaut im Gesetz
Art. 25a Abs. 1Wer im Reiseverkehr Feuerwaffen und die dazugehörige Munition vorübergehend in das schweizerische Staatsgebiet verbringen will, benötigt eine Bewilligung nach Artikel 25.
Art. 25a Abs. 3Der Bundesrat kann Ausnahmen von der Bewilligungspflicht vorsehen für: a. Jäger und Sportschützen;
Jagd- und Schonzeiten
Die Tabelle gibt die Zeiten bis zum wieder.
Ordentliche Hochwildjagd 7. September bis 3. Oktober 2026 (in der dritten Woche nur ausserhalb des Rotwildlebensraums). Niederwildjagd 5. Oktober bis 14. November 2026. Bau- und Vogeljagd 5. Oktober bis 19. Dezember 2026, verlängert 2. bis 30. Januar 2027 (Dachs nur bis 15. Januar). Passjagd 16. November 2026 bis 27. Februar 2027 mit artweisen Enddaten. Führende Muttertiere sind zu schonen.
| Wildart | Klasse / Altersstufe | Schusszeit (Erlegung erlaubt) |
|---|---|---|
| Gamswild | Hochwildjagd | 07.09. bis 03.10. |
| Rehwild | Hochwildjagd | 07.09. bis 03.10. |
| Niederwildjagd | 05.10. bis 14.11. | |
| Schwarzwild | Hochwildjagd | 07.09. bis 03.10. |
| Passjagd | 16.11. bis 30.01. | |
| Murmeltier | Hochwildjagd | 07.09. bis 03.10. |
| Fuchs | Hochwildjagd | 07.09. bis 03.10. |
| Bau- und Vogeljagd | 05.10. bis 19.12. | |
| verlängerte Bau- und Vogeljagd | 02.01. bis 30.01. | |
| Passjagd | 16.11. bis 27.02. | |
| Dachs | Hochwildjagd | 07.09. bis 03.10. |
| Bau- und Vogeljagd | 05.10. bis 19.12. | |
| verlängerte Bau- und Vogeljagd | 02.01. bis 15.01. | |
| Passjagd | 16.11. bis 15.01. | |
| Waschbär | Hochwildjagd | 07.09. bis 03.10. |
| Bau- und Vogeljagd | 05.10. bis 19.12. | |
| verlängerte Bau- und Vogeljagd | 02.01. bis 30.01. | |
| Passjagd | 16.11. bis 27.02. | |
| Marderhund | Hochwildjagd | 07.09. bis 03.10. |
| Bau- und Vogeljagd | 05.10. bis 19.12. | |
| verlängerte Bau- und Vogeljagd | 02.01. bis 30.01. | |
| Passjagd | 16.11. bis 27.02. | |
| Marder | Bau- und Vogeljagd | 05.10. bis 19.12. |
| verlängerte Bau- und Vogeljagd | 02.01. bis 30.01. | |
| Passjagd | 16.11. bis 15.02. | |
| Rabenkrähe | aus festen Gebäuden | 16.11. bis 30.01. |
| Elster | aus festen Gebäuden | 16.11. bis 30.01. |
Jagdkarte, Jagdschein und Jagdgäste
Für die Ausübung der Jagd braucht man eine kantonale Jagdberechtigung. Die Jagdberechtigung wird erteilt, wenn in einer vom Kanton festgelegten Prüfung nachgewiesen wird, dass die erforderlichen Kenntnisse vorhanden sind. Jagdberechtigte sind verpflichtet, eine Versicherung für ihre Haftpflicht abzuschliessen. Der Bundesrat setzt die Deckungssumme fest. Wer die entsprechende Patentart gelöst hat, ist berechtigt zu einer Einladung. Je Patentart darf eine einladungsberechtigte Person höchstens einen Gast einladen. Die Standeskommission kann die Anzahl der Einladungen beschränken. Ein Gast muss nachweisen, dass er die Jagdprüfung bestanden, einen gültigen Treffsicherheitsnachweis für das Jagdjahr besitzt und über eine ordnungsgemäße Haftpflichtversicherung verfügt.
Jagdsystem und Jagdgebiete
Im Kanton Appenzell Innerrhoden erfolgt die Jagd nach dem Patentsystem. Wer die Jagd ausüben will, muss als Bewerber für jedes Patent jährlich eine Taxe zwischen Fr. 300.-- und Fr. 1'000.-- bezahlen, bei deren Festsetzung vor allem das Abschusskontingent zu berücksichtigen ist. Jährlich ist unabhängig von der Anzahl der Patente mit der Patenttaxe eine Gebühr zwischen Fr. 50.-- und Fr. 200.-- an die Wildschaden- und Hegekasse zu entrichten. Für ausserkantonalen Bewerber wird bei den Taxen und Gebühren ein Zuschlag von 100 bis 250% erhoben. Jährlich legt die Standeskommission die Taxen, Gebühren und Abschussprämien fest. Jagdpatente werden nur an Personen abgegeben, die im Kanton Appenzell I.Rh. jagdberechtigt sind. Die Gültigkeit der Jagdpatente erstreckt sich auf ein Jagdjahr, das am 1. August beginnt. Es werden folgende Patente ausgestellt: Hochwildjagd auf jagdbares Schalenwild, Murmeltiere, Füchse und Dachse sowie Niederwildjagd auf alles jagdbare Niederwild.
Fütterung, Kirrung, Wildfolge und Jagdhunde
Jägerinnen und Jäger müssen bei der Ausübung der Jagd, wenn Wildtiere verletzt wurden oder dies nicht klar beurteilt werden kann, eine fachgerechte Nachsuche gewährleisten. Jagdberechtigte müssen innert nützlicher Frist eine fachgerechte Nachsuche bei verletztem Wild durchführen, wenn sie Wildtiere verletzt haben oder dies nicht klar beurteilen können.
Jagdschutz, Wildschaden, Behörden und Strafen
Die Zuständigkeit für den Vollzug der Jagdgesetzgebung liegt bei der Standeskommission. Die Jagdverwaltung ist insbesondere für den Vollzug der Jagdvorschriften, die Ausgabe von Jagdpatenten und die Erstellung von Statistiken zuständig, soweit weder Bundes- noch kantonales Recht ein anderes Organ für zuständig erklärt. Die Taxen, Gebühren und Abschussprämien für die Jagdpatente werden jährlich von der Standeskommission festgelegt. Die Strafverfolgung von Widerhandlungen gemäß Art. 17 und 18 des Bundesgesetzes in Appenzell Innerrhoden richtet sich nach dem Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung. Widerhandlungen gegen kantonales Recht als Übertretungen sind durch Verordnung geregelt. Der Kanton Appenzell Innerrhoden leistet Beiträge an die Wildschadenverhütung und angemessene Entschädigungen an Wildschäden. Für Schadensmeldungen und Entschädigungen im Kanton Appenzell Innerrhoden ist das Amt für Jagd und Fischerei zuständig. Die Jagdgesetzgebung sieht die Aussetzung jagdbaren Wildes vor, sofern geeigneter Lebensraum vorhanden und genügende Schonung gewährleistet ist. Der Kanton Appenzell I.Rh. leistet Beiträge an die Wildschadenverhütung und angemessene Entschädigungen an Wildschäden. Die Standeskommission ist insbesondere zuständig für die Bestimmung der Jagdzeiten und den Erlass von Reglementen. An Sonn- und Feiertagen ist das Jagen nicht erlaubt.
Checkliste
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Lage & Geltungsbereich
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Häufige Fragen zu Jagdrecht im Kanton Appenzell Innerrhoden (Schweiz)
Welches Gesetz regelt die Jagd in Appenzell Innerrhoden?
Im Kanton gilt das Jagdgesetz, AI 922.000, Fassung 01.07.2025, JSG SR 922.0. Verbindlich ist der Text in der amtlichen Sammlung.
Wo sind die genauen Jagdzeiten für Appenzell Innerrhoden veröffentlicht?
Den bundesrechtlichen Rahmen setzt die Jagdverordnung (JSV, SR 922.01) des Bundes. Die kantonalen Jagd- und Schonzeiten für Appenzell Innerrhoden macht die zuständige kantonale Jagdverwaltung amtlich bekannt.
Quellen und Evidenz
6 Einträge- Amtliche Primärquelle
Jagdgesetz (JaG)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 20.9.2026
Standeskommissionsbeschluss über die Jagd, Anhang 2: Jagd- und Schusszeiten
- Amtliche Primärquelle Abruf: 11.8.2026
Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0)
- Amtliche Primärquelle
Verordnung zum Jagdgesetz (JaV)
- Amtliche Primärquelle
Medienmitteilungen 2025
- Amtliche Primärquelle
Adressen und Kontakte Herdenschutz
Geltung und Prüfstand
- Gilt für
- Schweiz, Kantonales Jagdgesetz Appenzell Innerrhoden & JSG (SR 922.0)
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