Belegte Aussagen

  1. Gilt für Schweiz

    Bund und Kanton

    Das JSG (SR 922.0) stellt die Grundsätze auf, nach denen die Kantone die Jagd zu regeln haben, und legt die jagdbaren Arten und die Schonzeiten fest. Die Kantone bestimmen die Voraussetzungen für die Jagdberechtigung, legen Jagdsystem und Jagdgebiet fest und vollziehen das Gesetz unter der Aufsicht des Bundes. Liechtenstein hat ein eigenes Recht und ist kein Schweizer Kanton.

    Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0) ↗ · Art. 1 Abs. 2, Art. 3 Abs. 2, Art. 5 Abs. 1 und Art. 25 Abs. 1 JSG (SR 922.0) · abgerufen am

    Wortlaut im Gesetz
    Art. 1 Abs. 2Es stellt Grundsätze auf, nach denen die Kantone die Jagd zu regeln haben.
    Art. 3 Abs. 2Sie bestimmen die Voraussetzungen für die Jagdberechtigung, legen das Jagdsystem und das Jagdgebiet fest und sorgen für eine wirkungsvolle Aufsicht.
  2. Gilt für Appenzell Innerrhoden

    Geltendes Jagdgesetz

    Maßgeblich ist: Jagdgesetz (JaG).

    Jagdgesetz (JaG) ↗ · amtliche Fassung der geltenden Vorschrift · Fassung vom

  3. Gilt für Schweiz

    Patent- und Revierjagd

    Die Kantone bestimmen die Voraussetzungen für die Jagdberechtigung und legen das Jagdsystem und das Jagdgebiet fest; welches System gilt, steht deshalb im kantonalen Jagdrecht. Wer jagen will, braucht eine kantonale Jagdberechtigung.

    Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0) ↗ · Art. 3 Abs. 2 und Art. 4 Abs. 1 JSG (SR 922.0) in Verbindung mit dem kantonalen Jagdgesetz · abgerufen am

    Wortlaut im Gesetz
    Art. 3 Abs. 2Sie bestimmen die Voraussetzungen für die Jagdberechtigung, legen das Jagdsystem und das Jagdgebiet fest und sorgen für eine wirkungsvolle Aufsicht.
    Art. 4 Abs. 1Wer jagen will, braucht eine kantonale Jagdberechtigung.
  4. Gilt für Appenzell Innerrhoden

    Jagdpatent und Jagdberechtigung

    Für jedes Patent ist eine jährliche Taxe von Fr. 300 bis Fr. 1'000 zu entrichten, wobei insbesondere das Abschusskontingent berücksichtigt wird. Zusätzlich ist jährlich, unabhängig von der Zahl der Patente, eine Gebühr von Fr. 50 bis Fr. 200 an die Wildschaden- und die Hegekasse zu leisten. Die Taxen, Gebühren und Abschussprämien legt die Standeskommission jährlich fest.

    Jagdgesetz (JaG) ↗ · Art. 5 Abs. 1; Art. 5 Abs. 2; Art. 5 Abs. 5 JaG · abgerufen am

    Wortlaut im Gesetz
    Art. 5 Abs. 1Für die Ausübung der Jagd hat der Bewerber [1] je Patent eine jährliche Taxe von je Fr. 300.-- bis Fr. 1'000.-- zu entrichten, wobei insbesondere das Abschusskontingent zu berücksichtigen ist.
    Art. 5 Abs. 2Mit der Patenttaxe ist zudem jährlich und ohne Rücksicht auf die Anzahl Patente in die Wildschaden- und in die Hegekasse eine Gebühr von Fr. 50.-- bis Fr. 200.-- zu leisten.
    Art. 5 Abs. 5Die Taxen, Gebühren und Abschussprämien werden jährlich von der Standeskommission festgelegt.
  5. Gilt für Appenzell Innerrhoden

    Gäste und Gastpatent

    Für ausserkantonale Bewerberinnen und Bewerber werden die Taxen und Gebühren um 100 bis 250 Prozent erhöht.

    Jagdgesetz (JaG) ↗ · Art. 5 Abs. 4 JaG · abgerufen am

    Wortlaut im Gesetz
    Art. 5 Abs. 4Bei ausserkantonalen Bewerbern wird bei den Taxen und Gebühren ein Zuschlag von 100 bis 250% erhoben.
  6. Gilt für Appenzell Innerrhoden

    Jagdsystem und Reviere

    Im Kanton Appenzell Innerrhoden wird die Jagd nach dem Patentsystem ausgeübt. Die Wildruhegebiete Chalberer, Marwees und Brugger Wald sind geschützte Lebensräume von besonderer wildtierökologischer Bedeutung.

    Jagdgesetz (JaG) ↗ · Art. 2; Art. 3 bis Abs. 1 und 2 JaG · abgerufen am

    Wortlaut im Gesetz
    Art. 2Die Jagd wird nach dem Patentsystem ausgeführt.
    Art. 3 bis Abs. 1 und 2Wildruhegebiete sind geschützte Lebensräume von besonderer wildtierökologischer Bedeutung.
  7. Gilt für Appenzell Innerrhoden

    Jagd- und Schonzeiten

    Die Schusszeiten stehen in: Standeskommissionsbeschluss über die Jagd, Anhang 2. Örtliche Abweichungen bleiben möglich.

    Standeskommissionsbeschluss über die Jagd, Anhang 2: Jagd- und Schusszeiten ↗ · Anhang 2: Jagd- und Schusszeiten, Stand 1. Juli 2026 (922.102-A2) · Fassung vom

  8. Gilt für Appenzell Innerrhoden

    Jagdaufsicht

    Die Kosten der Jagdaufsicht und der Jagdverwaltung trägt der Kanton.

    Jagdgesetz (JaG) ↗ · Art. 4 Abs. 3 JaG · abgerufen am

    Wortlaut im Gesetz
    Art. 4 Abs. 3Er übernimmt die Kosten der Jagdaufsicht und der Jagdverwaltung.
  9. Gilt für Appenzell Innerrhoden

    Verbotene Jagdarten und Mittel

    In den Wildruhegebieten gelten während der Ruhezeiten grundsätzlich ein Wege- und Routengebot, ein Jagdverbot und eine Leinenpflicht für Hunde.

    Jagdgesetz (JaG) ↗ · Art. 3 bis Abs. 3 JaG · abgerufen am

    Wortlaut im Gesetz
    Art. 3 bis Abs. 3Für die Wildruhegebiete werden Ruhezeiten festgelegt, während denen grundsätzlich ein Wege- und Routengebot, ein Jagdverbot sowie eine Leinenpflicht für Hunde gelten.
  10. Gilt für Schweiz

    Waffenmitnahme

    Wer im Reiseverkehr Feuerwaffen und Munition vorübergehend in die Schweiz verbringen will, braucht eine Bewilligung nach dem Waffengesetz; der Bundesrat kann für Jäger Ausnahmen vorsehen. Für das Tragen von Waffen brauchen Inhaber einer Jagdbewilligung in Ausübung der Jagd keine Waffentragbewilligung; der Transport von und zu Kursen, Übungen und Veranstaltungen von Jagdvereinen ist ebenfalls bewilligungsfrei, Waffe und Munition müssen dabei getrennt sein. Das JSG ersetzt keine waffenrechtliche Bewilligung.

    Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG; SR 514.54) ↗ · Art. 25a Abs. 1 und 3, Art. 27 Abs. 4 Bst. a, Art. 28 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 WG (SR 514.54) · abgerufen am

    Wortlaut im Gesetz
    Art. 25a Abs. 1Wer im Reiseverkehr Feuerwaffen und die dazugehörige Munition vorübergehend in das schweizerische Staatsgebiet verbringen will, benötigt eine Bewilligung nach Artikel 25.
    Art. 25a Abs. 3Der Bundesrat kann Ausnahmen von der Bewilligungspflicht vorsehen für: a. Jäger und Sportschützen;

Heute jagdbar in Appenzell Innerrhoden

Die Jagd- und Schonzeiten stehen in der Tabelle weiter unten.

Aus der amtlich übernommenen Tabelle berechnet. Verbindlich ist allein die amtliche Fassung; örtliche Ausnahmen, Abschusspläne, Freigaben im Revier und der Elterntierschutz bleiben unberührt.

Jagd- und Schonzeiten

Amtliche Schusszeiten (Bejagung zulässig): Die angegebenen Daten bezeichnen den Zeitraum, in dem die Bejagung gesetzlich erlaubt ist. Außerhalb gilt Schonzeit.

Die Tabelle gibt die Zeiten bis zum wieder.

Ordentliche Hochwildjagd 7. September bis 3. Oktober 2026 (in der dritten Woche nur ausserhalb des Rotwildlebensraums). Niederwildjagd 5. Oktober bis 14. November 2026. Bau- und Vogeljagd 5. Oktober bis 19. Dezember 2026, verlängert 2. bis 30. Januar 2027 (Dachs nur bis 15. Januar). Passjagd 16. November 2026 bis 27. Februar 2027 mit artweisen Enddaten. Führende Muttertiere sind zu schonen.

Amtliche Schusszeiten nach Standeskommissionsbeschluss über die Jagd, Anhang 2
WildartKlasse / AltersstufeSchusszeit (Erlegung erlaubt)
GamswildHochwildjagd07.09. bis 03.10.
RehwildHochwildjagd07.09. bis 03.10.
Niederwildjagd05.10. bis 14.11.
SchwarzwildHochwildjagd07.09. bis 03.10.
Passjagd16.11. bis 30.01.
MurmeltierHochwildjagd07.09. bis 03.10.
FuchsHochwildjagd07.09. bis 03.10.
Bau- und Vogeljagd05.10. bis 19.12.
verlängerte Bau- und Vogeljagd02.01. bis 30.01.
Passjagd16.11. bis 27.02.
DachsHochwildjagd07.09. bis 03.10.
Bau- und Vogeljagd05.10. bis 19.12.
verlängerte Bau- und Vogeljagd02.01. bis 15.01.
Passjagd16.11. bis 15.01.
WaschbärHochwildjagd07.09. bis 03.10.
Bau- und Vogeljagd05.10. bis 19.12.
verlängerte Bau- und Vogeljagd02.01. bis 30.01.
Passjagd16.11. bis 27.02.
MarderhundHochwildjagd07.09. bis 03.10.
Bau- und Vogeljagd05.10. bis 19.12.
verlängerte Bau- und Vogeljagd02.01. bis 30.01.
Passjagd16.11. bis 27.02.
MarderBau- und Vogeljagd05.10. bis 19.12.
verlängerte Bau- und Vogeljagd02.01. bis 30.01.
Passjagd16.11. bis 15.02.
Rabenkräheaus festen Gebäuden16.11. bis 30.01.
Elsteraus festen Gebäuden16.11. bis 30.01.
Amtliche PrimärquelleStandeskommissionsbeschluss über die Jagd, Anhang 2Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh. · Anhang 2: Jagd- und Schusszeiten, Stand 1. Juli 2026 (922.102-A2)
Amtlichen Verordnungstext öffnen ↗

Jagdkarte, Jagdschein und Jagdgäste

Für die Ausübung der Jagd braucht man eine kantonale Jagdberechtigung. Die Jagdberechtigung wird erteilt, wenn in einer vom Kanton festgelegten Prüfung nachgewiesen wird, dass die erforderlichen Kenntnisse vorhanden sind. Jagdberechtigte sind verpflichtet, eine Versicherung für ihre Haftpflicht abzuschliessen. Der Bundesrat setzt die Deckungssumme fest. Wer die entsprechende Patentart gelöst hat, ist berechtigt zu einer Einladung. Je Patentart darf eine einladungsberechtigte Person höchstens einen Gast einladen. Die Standeskommission kann die Anzahl der Einladungen beschränken. Ein Gast muss nachweisen, dass er die Jagdprüfung bestanden, einen gültigen Treffsicherheitsnachweis für das Jagdjahr besitzt und über eine ordnungsgemäße Haftpflichtversicherung verfügt.

Jagdsystem und Jagdgebiete

Im Kanton Appenzell Innerrhoden erfolgt die Jagd nach dem Patentsystem. Wer die Jagd ausüben will, muss als Bewerber für jedes Patent jährlich eine Taxe zwischen Fr. 300.-- und Fr. 1'000.-- bezahlen, bei deren Festsetzung vor allem das Abschusskontingent zu berücksichtigen ist. Jährlich ist unabhängig von der Anzahl der Patente mit der Patenttaxe eine Gebühr zwischen Fr. 50.-- und Fr. 200.-- an die Wildschaden- und Hegekasse zu entrichten. Für ausserkantonalen Bewerber wird bei den Taxen und Gebühren ein Zuschlag von 100 bis 250% erhoben. Jährlich legt die Standeskommission die Taxen, Gebühren und Abschussprämien fest. Jagdpatente werden nur an Personen abgegeben, die im Kanton Appenzell I.Rh. jagdberechtigt sind. Die Gültigkeit der Jagdpatente erstreckt sich auf ein Jagdjahr, das am 1. August beginnt. Es werden folgende Patente ausgestellt: Hochwildjagd auf jagdbares Schalenwild, Murmeltiere, Füchse und Dachse sowie Niederwildjagd auf alles jagdbare Niederwild.

Fütterung, Kirrung, Wildfolge und Jagdhunde

Jägerinnen und Jäger müssen bei der Ausübung der Jagd, wenn Wildtiere verletzt wurden oder dies nicht klar beurteilt werden kann, eine fachgerechte Nachsuche gewährleisten. Jagdberechtigte müssen innert nützlicher Frist eine fachgerechte Nachsuche bei verletztem Wild durchführen, wenn sie Wildtiere verletzt haben oder dies nicht klar beurteilen können.

Jagdschutz, Wildschaden, Behörden und Strafen

Die Zuständigkeit für den Vollzug der Jagdgesetzgebung liegt bei der Standeskommission. Die Jagdverwaltung ist insbesondere für den Vollzug der Jagdvorschriften, die Ausgabe von Jagdpatenten und die Erstellung von Statistiken zuständig, soweit weder Bundes- noch kantonales Recht ein anderes Organ für zuständig erklärt. Die Taxen, Gebühren und Abschussprämien für die Jagdpatente werden jährlich von der Standeskommission festgelegt. Die Strafverfolgung von Widerhandlungen gemäß Art. 17 und 18 des Bundesgesetzes in Appenzell Innerrhoden richtet sich nach dem Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung. Widerhandlungen gegen kantonales Recht als Übertretungen sind durch Verordnung geregelt. Der Kanton Appenzell Innerrhoden leistet Beiträge an die Wildschadenverhütung und angemessene Entschädigungen an Wildschäden. Für Schadensmeldungen und Entschädigungen im Kanton Appenzell Innerrhoden ist das Amt für Jagd und Fischerei zuständig. Die Jagdgesetzgebung sieht die Aussetzung jagdbaren Wildes vor, sofern geeigneter Lebensraum vorhanden und genügende Schonung gewährleistet ist. Der Kanton Appenzell I.Rh. leistet Beiträge an die Wildschadenverhütung und angemessene Entschädigungen an Wildschäden. Die Standeskommission ist insbesondere zuständig für die Bestimmung der Jagdzeiten und den Erlass von Reglementen. An Sonn- und Feiertagen ist das Jagen nicht erlaubt.

Checkliste

Der Haken wird nur in diesem Browser gespeichert. Es werden keine Daten übertragen.

Lage & Geltungsbereich

Appenzell Innerrhoden (CH-AI) unter den Rechtsräumen der Schweiz. Gelände, Gewässer und Wildbestand zeigt die Regionsseite.

Lage von Appenzell Innerrhoden unter den Rechtsräumen Burgenland: Reviersystem · Jagdzeiten-Tabelle und belegte Aussagen Kärnten: Reviersystem · Jagdzeiten-Tabelle und belegte Aussagen Niederösterreich: Reviersystem · Jagdzeiten-Tabelle und belegte Aussagen Oberösterreich: Reviersystem · Jagdzeiten-Tabelle und belegte Aussagen Salzburg: Reviersystem · Jagdzeiten-Tabelle und belegte Aussagen Steiermark: Reviersystem · Jagdzeiten-Tabelle und belegte Aussagen Tirol: Reviersystem · Jagdzeiten-Tabelle und belegte Aussagen Vorarlberg: Reviersystem · Jagdzeiten-Tabelle und belegte Aussagen Wien: Reviersystem · Jagdzeiten-Tabelle und belegte Aussagen Baden-Württemberg: Reviersystem · Tabelle oder belegte Aussagen Bayern: Reviersystem · Tabelle oder belegte Aussagen Berlin: Reviersystem · Tabelle oder belegte Aussagen Brandenburg: Reviersystem · Tabelle oder belegte Aussagen Bremen: Reviersystem · Tabelle oder belegte Aussagen Hamburg: Reviersystem · Tabelle oder belegte Aussagen Hessen: Reviersystem · Nur amtliche Quelle verlinkt Mecklenburg-Vorpommern: Reviersystem · Tabelle oder belegte Aussagen Niedersachsen: Reviersystem · Tabelle oder belegte Aussagen Nordrhein-Westfalen: Reviersystem · Tabelle oder belegte Aussagen Rheinland-Pfalz: Reviersystem · Tabelle oder belegte Aussagen Saarland: Reviersystem · Tabelle oder belegte Aussagen Sachsen: Reviersystem · Tabelle oder belegte Aussagen Sachsen-Anhalt: Reviersystem · Tabelle oder belegte Aussagen Schleswig-Holstein: Reviersystem · Tabelle oder belegte Aussagen Thüringen: Reviersystem · Tabelle oder belegte Aussagen Aargau: Reviersystem · Jagdzeiten-Tabelle und belegte Aussagen Appenzell Innerrhoden: Patentsystem · Jagdzeiten-Tabelle und belegte Aussagen Appenzell Ausserrhoden: Patentsystem · Jagdzeiten-Tabelle und belegte Aussagen Bern: Patentsystem · Jagdzeiten-Tabelle und belegte Aussagen Basel-Landschaft: Reviersystem · Tabelle oder belegte Aussagen Basel-Stadt: Reviersystem · Tabelle oder belegte Aussagen Freiburg: Patentsystem · Tabelle oder belegte Aussagen Genf: Staatliche Wildhut · Nur amtliche Quelle verlinkt Glarus: Patentsystem · Nur amtliche Quelle verlinkt Graubünden: Patentsystem · Jagdzeiten-Tabelle und belegte Aussagen Jura: Patentsystem · Tabelle oder belegte Aussagen Luzern: Reviersystem · Jagdzeiten-Tabelle und belegte Aussagen Neuenburg: Patentsystem · Tabelle oder belegte Aussagen Nidwalden: Patentsystem · Tabelle oder belegte Aussagen Obwalden: Patentsystem · Tabelle oder belegte Aussagen St. Gallen: Reviersystem · Jagdzeiten-Tabelle und belegte Aussagen Schaffhausen: Reviersystem · Tabelle oder belegte Aussagen Solothurn: Reviersystem · Jagdzeiten-Tabelle und belegte Aussagen Schwyz: Patentsystem · Tabelle oder belegte Aussagen Thurgau: Reviersystem · Tabelle oder belegte Aussagen Tessin: Patentsystem · Tabelle oder belegte Aussagen Uri: Patentsystem · Tabelle oder belegte Aussagen Waadt: Patentsystem · Tabelle oder belegte Aussagen Wallis: Patentsystem · Jagdzeiten-Tabelle und belegte Aussagen Zug: Patentsystem · Jagdzeiten-Tabelle und belegte Aussagen Zürich: Reviersystem · Tabelle oder belegte Aussagen
  • Reviersystem (9)
  • Patentsystem (16)
  • Staatliche Wildhut (1)
  • Jagdzeiten-Tabelle und belegte Aussagen (10)
  • Tabelle oder belegte Aussagen (14)
  • Nur amtliche Quelle verlinkt (2)
Kartengrundlage: Natural Earth (Public Domain, CC0) · Darstellung: JAGDNAVIGATOR. Jede Fläche führt zur Seite des Rechtsraums.

Thematisches Recht

Weitere Rechtsräume in diesem Land

Regionenprofile

Wildarten in der Schweiz

Alle 57 Arten anzeigen

Häufige Fragen zu Jagdrecht im Kanton Appenzell Innerrhoden (Schweiz)

Welches Gesetz regelt die Jagd in Appenzell Innerrhoden?

Im Kanton gilt das Jagdgesetz, AI 922.000, Fassung 01.07.2025, JSG SR 922.0. Verbindlich ist der Text in der amtlichen Sammlung.

Wo sind die genauen Jagdzeiten für Appenzell Innerrhoden veröffentlicht?

Den bundesrechtlichen Rahmen setzt die Jagdverordnung (JSV, SR 922.01) des Bundes. Die kantonalen Jagd- und Schonzeiten für Appenzell Innerrhoden macht die zuständige kantonale Jagdverwaltung amtlich bekannt.

Quellen und Evidenz

6 Einträge
  1. Amtliche Primärquelle

    Jagdgesetz (JaG)

    Landsgemeinde des Kantons Appenzell Innerrhoden Primärdokument öffnen ↗
  2. Amtliche Primärquelle Abruf: 20.9.2026

    Standeskommissionsbeschluss über die Jagd, Anhang 2: Jagd- und Schusszeiten

    Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh. Primärdokument öffnen ↗
  3. Amtliche Primärquelle Abruf: 11.8.2026

    Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0)

    Bundeskanzlei, Fedlex Primärdokument öffnen ↗
  4. Amtliche Primärquelle

    Verordnung zum Jagdgesetz (JaV)

    Grosser Rat des Kantons Appenzell Innerrhoden Primärdokument öffnen ↗
  5. Amtliche Primärquelle

    Medienmitteilungen 2025

    Standeskommission Appenzell Innerrhoden Primärdokument öffnen ↗
  6. Amtliche Primärquelle

    Adressen und Kontakte Herdenschutz

Geltung und Prüfstand

Gilt für
Schweiz, Kantonales Jagdgesetz Appenzell Innerrhoden & JSG (SR 922.0)
Inhalt geprüft