Schweiz · Jagdregion
Aargau (Schweiz)
Traditionelles Reviersystem in dicht besiedelten Mittelland-Wäldern mit intensivem Wildunfall-Monitoring.

Lage
- Haupt- oder Landeshauptstadt
- Fluss
Gelände zeigt Höhenlage, Luftbild Wald und Alm. Die Linie ist die Verwaltungsgrenze, keine Reviergrenze. Jagdeinrichtungen, Fütterungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
- Gebirge
- Alpen · Jura
- Flüsse
- Rhein · Aare · Limmat · Reuss
Landschaft und Topografie
Laubmischwälder, intensiv genutzte Landwirtschaftszonen und stark bebaute Flusstäler.
Wildbestand und Erwartung
Die Jagdstatistik umfasst die für Bund und Kanton benötigten Angaben zu Abschüssen, Fallwild und Beständen der wichtigsten Wildtierarten (§ 18 AJSG). Im Jagdjahr 2025 kamen im Aargau 5.746 Rehe zur Strecke (2024: 5.663), dazu 1.080 Rehe als Fallwild. Das ist die höchste Rehstrecke aller Kantone, gut 13 Prozent der Schweizer Strecke von 42.530. Beim Schwarzwild wurden 1.436 Wildschweine erlegt (2024: 1.581); Rotwild (19) und Gämsen (29) bleiben Randerscheinungen.
Beim Raubwild stehen 1.837 Füchse, 538 Dachse und 56 Steinmarder in der Statistik; als Fallwild kamen 1.220 Füchse und 190 Steinmarder dazu, beim Marder also mehr als das Dreifache der Strecke. Waschbären wurden 54 erlegt (2024: 27). Feldhasen werden im Aargau praktisch nicht mehr bejagt (2 Stück), 19 wurden als Fallwild gemeldet. Beim Federwild zählt die Statistik 1.001 Rabenkrähen, 154 Stockenten, 111 Kormorane, 49 Ringeltauben und 44 Nilgänse.
Strecke ist kein Bestand: Sie folgt Abschussplanung, Witterung und Jagddruck und sagt nichts darüber, was in einem einzelnen Revier freigegeben ist.
Anreise, Unterkunft und Logistik
Die Anreise erfolgt in der Regel mit dem eigenen PKW. Unterkünfte reichen von einfachen Jagdhütten bis hin zu Pensionen. Der Transport von Waffen und Munition unterliegt den nationalen Transportbestimmungen (verschlossen und getrennt).
Dokumente und Waffenmitnahme
Der Jagdpass muss während der Jagd mitgeführt werden. Jagdgäste ohne Begleitung eines Mitglieds der Jagdgesellschaft müssen eine Jagdkarte der Jagdgesellschaft mitführen.
Kostenbestandteile
Die Kosten umfassen Jagdbetriebskosten (Jagdkarte/Patent, ggf. Gastkarte), Abschussgebühren nach Wildart und Trophäenstärke sowie Nebenkosten für Pirschführung und Wildbretübernahme.
Rechtliche Orientierung
Der Bund regelt die Grundsätze, der Vollzug liegt beim Kanton. Die Kantone unterscheiden sich grundlegend im Jagdsystem; maßgeblich ist die kantonale Jagdgesetzgebung. Das Kantonsgebiet wird in Jagdreviere eingeteilt, wobei insbesondere jagdliche und wildbiologische Kriterien zu berücksichtigen sind. Die Grenzen der Jagdreviere legt der Regierungsrat nach Anhörung der betroffenen Gemeinden und Jagdgesellschaften fest. Der Kanton schreibt die Jagdreviere öffentlich aus und verpachtet sie für eine Dauer von acht Jahren an Jagdgesellschaften. Die Zustimmung der betroffenen Gemeinden ist erforderlich, um zu entscheiden, an welche Jagdgesellschaft das Revier verpachtet wird. Eine Jagdgesellschaft ist ein Zusammenschluss von Jagdberechtigten, der die Rechtsform eines Vereins annimmt. Für die gesamte Pachtperiode müssen die Mitglieder einer Jagdgesellschaft über einen aargauischen Jagdpass verfügen. Wer einen Jagdpass besitzt, der vom Kanton Aargau anerkannt ist, ist im Kanton jagdberechtigt. Berechtigt zum Bezug eines Jagdpasses sind Personen, die urteilsfähig und volljährig sind und nicht unter umfassender Beistandschaft stehen, einen anerkannten Jagdfähigkeitsausweis haben, ihre Schiessfertigkeit periodisch nachweisen, gemäss den bundesrechtlichen Bestimmungen für Schäden durch die Jagdausübung versichert sind und nicht von der Jagd ausgeschlossen sind. Die Prüfungsbestimmungen für den aargauischen Jagdfähigkeitsausweis legt der Regierungsrat fest und bestimmt außerdem die Bedingungen für die Anerkennung von anderen Jagdfähigkeitsausweisen. Der Jagdpass für Mitglieder von Jagdgesellschaften sowie für Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher berechtigt für die Dauer einer Pachtperiode zur Jagdausübung in den eigenen Jagdrevieren oder auf Einladung von Jagdgesellschaften in deren Revieren. Er ist nicht übertragbar und muss während der Jagd mitgeführt werden. Die Jagdgesellschaft kann in ihrem Revier Gästen die Ausübung der Jagd erlauben. Wer als Jagdgast ohne Begleitung eines Mitglieds der Jagdgesellschaft jagt, ist verpflichtet, eine Jagdkarte der Jagdgesellschaft mitzuführen. Der Kanton beobachtet die Bestände der Wildtiere sowie deren räumliche Wechselwirkungen, insbesondere den Einfluss auf den Wald, landwirtschaftliche Kulturen und Nutztiere. Er legt die kantonsweiten Massnahmen und Vorgehensweisen zur Beeinflussung der Bestandesentwicklung fest. In der Schweiz regelt das Bundesgesetz vom 20. Juni 1986 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) die Jagd sowie den Schutz wildlebender Tiere. Der Kanton Aargau hat ein Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel beschlossen (Jagdgesetz des Kantons Aargau, AJSG) vom 24.02.2009.
Jagdlicher Charakter
Winterliche Ansitzjagd auf Rehwild, konzentrierte Bewegungsjagden auf Schwarzwild mit kurzjagenden Hunden.
Besonderheiten der Region
Hohe Dichte an Kantonsstraßen erfordert engmaschiges Wildunfall-Monitoring, Grünbrücken und Wildschadenshaftung.
Naturraum und Lebensräume
Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) bezweckt, die Artenvielfalt und Lebensräume der einheimischen und ziehenden wildlebenden Säugetiere und Vögel zu erhalten. Die Kantone regeln und planen die Jagd nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und berücksichtigen dabei die örtlichen Verhältnisse sowie die Anliegen der Landwirtschaft, des Naturschutzes, des Tierschutzes und der Tiergesundheit. Der Kanton Aargau sorgt im Rahmen der Gesetzgebungen für den Schutz der Wildtiere und die Aufwertung der Lebensräume.
Waffen, Trophäen und Artenschutz
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen beurteilt und verfolgt Widerhandlungen bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr, sofern keine gleichzeitige Widerhandlung gegen andere Gesetze vorliegt. Die Polizeikräfte des Kantons und der Gemeinden sind dafür zuständig, Räume und Einrichtungen zu durchsuchen und Gegenstände zu beschlagnahmen. Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher ziehen für Durchsuchungen und Beschlagnahmen bei Bedarf die Polizei bei. Im Kanton Aargau ist die Jagd so auszuüben, dass die Würde der Tiere gewahrt bleibt.
Jagdwetter & Ansitzfenster: Aargau
Wildarten in dieser Region
Häufige Fragen zu Aargau (Schweiz)
Wie wird die Schwarzwildbejagung im Aargau verkehrssicher durchgeführt?
Durch kleinräumig koordinierte Druckjagden mit kleinen, kurzjagenden Hundemeuten, um eine Gefährdung des Straßenverkehrs zu vermeiden.
Wie bewertet die Aargauer Jagdverwaltung Wildwarnreflektoren?
Statistische Auswertungen zeigen begrenzte Dauerwirkung; an Unfallschwerpunkten setzt der Kanton daher primär auf physische Zäunung und Grünbrücken.
Quellen und Evidenz
8 Einträge- Amtliche Primärquelle Abruf: 10.9.2026
Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Eidgenössische Jagdstatistik: Abschuss und Fallwild nach Kanton, Jagdjahre 2024 und 2025
- Amtliche Primärquelle
Jagdgesetz des Kantons Aargau (AJSG)
- Amtliche Primärquelle
Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (Jagdverordnung des Kantons Aargau, AJSV)
- Amtliche Primärquelle
Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (Jagdverordnung des Kantons Aargau, AJSV)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 17.9.2026
Jagd - Informationen an die Jägerschaft
- Amtliche Primärquelle Abruf: 17.9.2026
Jagd
- Ergänzende Fachquelle Abruf: 17.9.2026
Hotel Danner Anfahrt
Erstmalig erstellt: Zuletzt geändert: Verantwortlich: WSK
Geltung und Prüfstand
- Gilt für
- Aargau (Schweiz); geltendes Jagdrecht: Aargau
- Inhalt geprüft
- Prüfvermerk
- Fachlich geprüft von WSK
- Primärquellen
- 8 Quellen hinterlegt

































