Lage

Basel-Landschaft (Schweiz)
  • Haupt- oder Landeshauptstadt
  • Fluss
Kartengrundlage: Natural Earth (Public Domain, CC0) · Schummerung: Terrain Tiles (Mapzen, AWS Open Data), Nachweis der Höhendaten unter Bild- und Kartenquellen · Luftbild: EOxCloudless https://cloudless.eox.at by EOX IT Services GmbH (Contains modified Copernicus Sentinel data 2016 & 2017), Lizenz CC BY 4.0, über EOX::Maps · Kartenstand: · Darstellung: JAGDNAVIGATOR
Gelände zeigt Höhenlage, Luftbild Wald und Alm. Die Linie ist die Verwaltungsgrenze, keine Reviergrenze. Jagdeinrichtungen, Fütterungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
Gebirge
Jura

Landschaft und Topografie

Buchenwaldgesellschaften, Obstkulturen und zerschnittene Landwirtschaftsflächen.

Wildbestand und Erwartung

Die Eidgenössische Jagdstatistik des BAFU erfasst, was erlegt und was als Fallwild gefunden wurde, nicht wie viel Wild lebt. Im Jagdjahr 2025 (in den meisten Kantonen 1. April 2025 bis 31. März 2026) kamen in Basel-Landschaft 1.134 Rehe (2024: 1.276) und 822 Wildschweine (2024: 1.248) zur Strecke, dazu 29 Gämsen aus dem Jura; Rotwild wurde nicht erlegt. Als Fallwild wurden 407 Rehe und 21 Wildschweine gemeldet.

Beim Raubwild stehen 641 Füchse, 262 Dachse, 23 Waschbären und 2 Marderhunde in der Statistik; Steinmarder wurden nur 3 erlegt, aber 54 als Fallwild gefunden. Feldhasen werden nicht bejagt, 9 kamen als Fallwild in die Statistik. Beim Federwild weist die Statistik für 2025 nur kleine Zahlen aus (34 Rabenkrähen, 28 Ringeltauben, eine Stockente), deutlich weniger als 2024 (401 Rabenkrähen, 133 Ringeltauben, 10 Stockenten).

Strecke ist kein Bestand: Sie folgt Abschussplanung, Witterung und Jagddruck und sagt nichts darüber, was in einem einzelnen Revier oder mit einem einzelnen Patent freigegeben ist.

Anreise, Unterkunft und Logistik

Die Anreise erfolgt in der Regel mit dem eigenen PKW. Unterkünfte reichen von einfachen Jagdhütten bis hin zu Pensionen. Der Transport von Waffen und Munition unterliegt den nationalen Transportbestimmungen (verschlossen und getrennt).

Dokumente und Waffenmitnahme

Gültiger Jagdschein (bzw. Jagdkarte des jeweiligen Bundeslandes/Kantons), amtlicher Lichtbildausweis sowie bei eigener Waffe der Europäische Feuerwaffenpass. Gastjäger benötigen zudem eine Jagdgasteinladung oder Jagdgastkarte.

Kostenbestandteile

Die Kosten umfassen Jagdbetriebskosten (Jagdkarte/Patent, ggf. Gastkarte), Abschussgebühren nach Wildart und Trophäenstärke sowie Nebenkosten für Pirschführung und Wildbretübernahme.

Rechtliche Orientierung

Der Bund regelt die Grundsätze, der Vollzug liegt beim Kanton. Die Kantone unterscheiden sich grundlegend im Jagdsystem; maßgeblich ist die kantonale Jagdgesetzgebung. Im Baselbiet wird die Jagd durch das Revierjagdsystem betrieben, bei dem eine Jagdgesellschaft in einem festgelegten Gebiet, in der Regel dem Gebiet einer Gemeinde, jagen darf. Den Gemeinden unterliegt im Baselland das Jagdregal. Sie verpachten das Revier an eine Gruppe von Jägerinnen und Jägern auf jeweils acht Jahre. Um im Kanton Basel-Landschaft zu jagen, ist eine erfolgreich absolvierte und vom Kanton anerkannte Jägerprüfung erforderlich. Die Eigenverantwortung der Pächter, welche Abschussplanung und Hegemassnahmen übernehmen, bildet das zentrale Element des Revierjagdsystems. Die Erfüllung des Abschusses, im Sinne einer nachhaltigen, wildökologisch orientierten Nutzung des Wildes, ist in erster Linie Sache der Jagdgesellschaft, ebenso wie die Durchführung von Hegemassnahmen. Für die Oberaufsicht über Jagd und Wildtiermanagement ist die kantonale Fachstelle zuständig. Das Jagdrecht sieht unter anderem vor, dass die Artenvielfalt und Lebensräume einheimischer sowie ziehender wildlebender Säugetiere und Vögel gewahrt werden und dass gefährdete Tierarten geschützt werden. Die Nutzung jagdbarer Arten soll nachhaltig und unter Berücksichtigung wildökologischer Kriterien erfolgen. Der Kanton Basel-Landschaft wendet das Revierjagdsystem an. Das Jagdrecht regelt, dass Artenvielfalt und Lebensräume der einheimischen und ziehenden wildlebenden Säugetiere und Vögel erhalten werden.

Jagdlicher Charakter

Revierübergreifende Drückjagden auf Schwarzwild, Ansitzjagd auf Rehwild, Stadtjagd.

Besonderheiten der Region

Zunehmende Suburbanisierung des Schwarzwildes, hohe verkehrspolizeiliche Auflagen bei Bewegungsjagden.

Naturraum und Lebensräume

Dies bedeutet, dass eine Jagdgesellschaft in einem festgelegten Gebiet jagen darf. In Baselland liegt das Jagdregal in den Händen der Gemeinden. Etwa 51'800 Hektaren umfasst die Gesamtfläche der verpachteten Jagdreviere. Zugleich sorgt die Jagd dafür, dass der Einfluss des Wildes auf Wald, Feld und Flur ein tragbares Mass nicht überschreitet.

Wildarten und Strecken

Die Kantone können die Schonzeiten für jagdbare Wildarten verlängern oder die Liste der jagdbaren Arten einschränken. Sie müssen dies tun, wenn der Schutz der in der Region bedrohten Arten es erfordert. Die Jagdplanung im Kanton Basel-Landschaft hat zum Ziel, naturnah strukturierte Wildtierbestände zu fördern und untragbare Wildschäden zu vermeiden. Die Kantone können mit Zustimmung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation die Schonzeiten vorübergehend verkürzen, um zu grosse Bestände zu vermindern oder die Artenvielfalt zu erhalten.

Was ein Jagdgast braucht

Für den Jahresjagdpass betragen die Gebühren CHF 80. Der Jahresjagdpass beinhaltet einen zusätzlichen Beitrag von CHF 155.— an die Vergütung und Verhütung von Wildschäden. Die Anerkennung ausländischer Jagdprüfungen ist möglich, wenn die Prüfungsanforderungen mit jenen des Kantons Basel-Landschaft vergleichbar sind und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Jagd benötigen Gäste einen Jagdpass für das betreffende Jagdrevier und müssen unter der Aufsicht eines jagdberechtigten Mitglieds der Jagdgesellschaft jagen. Jagdgesellschaften können Jagdgäste zur Teilnahme an der Jagd einladen, wobei die Einladung unentgeltlich erfolgen muss. Gastjägerinnen und Gastjäger müssen die Jagd nach Anordnung und unter Aufsicht eines Mitgliedes der Jagdgesellschaft ausüben. Die Jagdgesellschaften können verpflichtet werden, örtlich und zeitlich beschränkte Begehungskarten auszustellen, um übermäßige Wildbestände zu regulieren.

Waffen, Trophäen und Artenschutz

Der Einsatz von Schalldämpfern ist seit 1. Februar 2025 nicht mehr jagdrechtlich bewilligungspflichtig, bleibt aber waffenrechtlich reguliert (Amt für Wald beider Basel).

Live Open-Meteo (DWD/ICON & ECMWF) Noch nicht abgerufen

Jagdwetter & Ansitzfenster: Basel-Landschaft

Live-Webcams & Bergwetterkameras

Basel-Landschaft (Schweiz) (47,45° N, 7,82° O)

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Sichtprüfung vor dem Reviergang: Wetterlage, Sichtweite und Schneelage, soweit im gewählten Ausschnitt Kameras betrieben werden. Verfügbarkeit und Aktualisierungstakt bestimmen die Anbieter.

Wildarten in dieser Region

Häufige Fragen zu Basel-Landschaft (Schweiz)

Wie werden Drückjagden im dicht besiedelten Tafeljura organisiert?

Als zeitlich hochkonzentrierte Druckjagden mit spurtreuen, kurzjagenden Hunden unter strengen verkehrspolizeilichen Straßensicherungen.

Quellen und Evidenz

2 Einträge
  1. Amtliche Primärquelle Abruf: 10.9.2026

    Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0)

    Bundeskanzlei, Fedlex Primärdokument öffnen ↗
  2. Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026

    Eidgenössische Jagdstatistik: Abschuss und Fallwild nach Kanton, Jagdjahre 2024 und 2025

    Bundesamt für Umwelt (BAFU), Sektion Wildtiere und Artenförderung; Applikation Wildtier Schweiz Primärdokument öffnen ↗

Erstmalig erstellt: Zuletzt geändert: Verantwortlich: WSK

Geltung und Prüfstand

Gilt für
Basel-Landschaft (Schweiz); geltendes Jagdrecht: Basel-Landschaft
Inhalt geprüft
Prüfvermerk
Fachlich geprüft von WSK
Primärquellen
2 Quellen hinterlegt