Schweiz · Jagdregion
Basel-Landschaft (Schweiz)
Striktes Reviersystem im Tafeljura mit Buchenplateaus, hoher Sauendichte und Stadtjagd vor den Toren Basels.

Lage
- Haupt- oder Landeshauptstadt
- Fluss
Gelände zeigt Höhenlage, Luftbild Wald und Alm. Die Linie ist die Verwaltungsgrenze, keine Reviergrenze. Jagdeinrichtungen, Fütterungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
- Gebirge
- Jura
Landschaft und Topografie
Buchenwaldgesellschaften, Obstkulturen und zerschnittene Landwirtschaftsflächen.
Wildbestand und Erwartung
Die Eidgenössische Jagdstatistik des BAFU erfasst, was erlegt und was als Fallwild gefunden wurde, nicht wie viel Wild lebt. Im Jagdjahr 2025 (in den meisten Kantonen 1. April 2025 bis 31. März 2026) kamen in Basel-Landschaft 1.134 Rehe (2024: 1.276) und 822 Wildschweine (2024: 1.248) zur Strecke, dazu 29 Gämsen aus dem Jura; Rotwild wurde nicht erlegt. Als Fallwild wurden 407 Rehe und 21 Wildschweine gemeldet.
Beim Raubwild stehen 641 Füchse, 262 Dachse, 23 Waschbären und 2 Marderhunde in der Statistik; Steinmarder wurden nur 3 erlegt, aber 54 als Fallwild gefunden. Feldhasen werden nicht bejagt, 9 kamen als Fallwild in die Statistik. Beim Federwild weist die Statistik für 2025 nur kleine Zahlen aus (34 Rabenkrähen, 28 Ringeltauben, eine Stockente), deutlich weniger als 2024 (401 Rabenkrähen, 133 Ringeltauben, 10 Stockenten).
Strecke ist kein Bestand: Sie folgt Abschussplanung, Witterung und Jagddruck und sagt nichts darüber, was in einem einzelnen Revier oder mit einem einzelnen Patent freigegeben ist.
Anreise, Unterkunft und Logistik
Die Anreise erfolgt in der Regel mit dem eigenen PKW. Unterkünfte reichen von einfachen Jagdhütten bis hin zu Pensionen. Der Transport von Waffen und Munition unterliegt den nationalen Transportbestimmungen (verschlossen und getrennt).
Dokumente und Waffenmitnahme
Gültiger Jagdschein (bzw. Jagdkarte des jeweiligen Bundeslandes/Kantons), amtlicher Lichtbildausweis sowie bei eigener Waffe der Europäische Feuerwaffenpass. Gastjäger benötigen zudem eine Jagdgasteinladung oder Jagdgastkarte.
Kostenbestandteile
Die Kosten umfassen Jagdbetriebskosten (Jagdkarte/Patent, ggf. Gastkarte), Abschussgebühren nach Wildart und Trophäenstärke sowie Nebenkosten für Pirschführung und Wildbretübernahme.
Rechtliche Orientierung
Der Bund regelt die Grundsätze, der Vollzug liegt beim Kanton. Die Kantone unterscheiden sich grundlegend im Jagdsystem; maßgeblich ist die kantonale Jagdgesetzgebung. Im Baselbiet wird die Jagd durch das Revierjagdsystem betrieben, bei dem eine Jagdgesellschaft in einem festgelegten Gebiet, in der Regel dem Gebiet einer Gemeinde, jagen darf. Den Gemeinden unterliegt im Baselland das Jagdregal. Sie verpachten das Revier an eine Gruppe von Jägerinnen und Jägern auf jeweils acht Jahre. Um im Kanton Basel-Landschaft zu jagen, ist eine erfolgreich absolvierte und vom Kanton anerkannte Jägerprüfung erforderlich. Die Eigenverantwortung der Pächter, welche Abschussplanung und Hegemassnahmen übernehmen, bildet das zentrale Element des Revierjagdsystems. Die Erfüllung des Abschusses, im Sinne einer nachhaltigen, wildökologisch orientierten Nutzung des Wildes, ist in erster Linie Sache der Jagdgesellschaft, ebenso wie die Durchführung von Hegemassnahmen. Für die Oberaufsicht über Jagd und Wildtiermanagement ist die kantonale Fachstelle zuständig. Das Jagdrecht sieht unter anderem vor, dass die Artenvielfalt und Lebensräume einheimischer sowie ziehender wildlebender Säugetiere und Vögel gewahrt werden und dass gefährdete Tierarten geschützt werden. Die Nutzung jagdbarer Arten soll nachhaltig und unter Berücksichtigung wildökologischer Kriterien erfolgen. Der Kanton Basel-Landschaft wendet das Revierjagdsystem an. Das Jagdrecht regelt, dass Artenvielfalt und Lebensräume der einheimischen und ziehenden wildlebenden Säugetiere und Vögel erhalten werden.
Jagdlicher Charakter
Revierübergreifende Drückjagden auf Schwarzwild, Ansitzjagd auf Rehwild, Stadtjagd.
Besonderheiten der Region
Zunehmende Suburbanisierung des Schwarzwildes, hohe verkehrspolizeiliche Auflagen bei Bewegungsjagden.
Naturraum und Lebensräume
Dies bedeutet, dass eine Jagdgesellschaft in einem festgelegten Gebiet jagen darf. In Baselland liegt das Jagdregal in den Händen der Gemeinden. Etwa 51'800 Hektaren umfasst die Gesamtfläche der verpachteten Jagdreviere. Zugleich sorgt die Jagd dafür, dass der Einfluss des Wildes auf Wald, Feld und Flur ein tragbares Mass nicht überschreitet.
Wildarten und Strecken
Die Kantone können die Schonzeiten für jagdbare Wildarten verlängern oder die Liste der jagdbaren Arten einschränken. Sie müssen dies tun, wenn der Schutz der in der Region bedrohten Arten es erfordert. Die Jagdplanung im Kanton Basel-Landschaft hat zum Ziel, naturnah strukturierte Wildtierbestände zu fördern und untragbare Wildschäden zu vermeiden. Die Kantone können mit Zustimmung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation die Schonzeiten vorübergehend verkürzen, um zu grosse Bestände zu vermindern oder die Artenvielfalt zu erhalten.
Was ein Jagdgast braucht
Für den Jahresjagdpass betragen die Gebühren CHF 80. Der Jahresjagdpass beinhaltet einen zusätzlichen Beitrag von CHF 155.— an die Vergütung und Verhütung von Wildschäden. Die Anerkennung ausländischer Jagdprüfungen ist möglich, wenn die Prüfungsanforderungen mit jenen des Kantons Basel-Landschaft vergleichbar sind und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Jagd benötigen Gäste einen Jagdpass für das betreffende Jagdrevier und müssen unter der Aufsicht eines jagdberechtigten Mitglieds der Jagdgesellschaft jagen. Jagdgesellschaften können Jagdgäste zur Teilnahme an der Jagd einladen, wobei die Einladung unentgeltlich erfolgen muss. Gastjägerinnen und Gastjäger müssen die Jagd nach Anordnung und unter Aufsicht eines Mitgliedes der Jagdgesellschaft ausüben. Die Jagdgesellschaften können verpflichtet werden, örtlich und zeitlich beschränkte Begehungskarten auszustellen, um übermäßige Wildbestände zu regulieren.
Waffen, Trophäen und Artenschutz
Der Einsatz von Schalldämpfern ist seit 1. Februar 2025 nicht mehr jagdrechtlich bewilligungspflichtig, bleibt aber waffenrechtlich reguliert (Amt für Wald beider Basel).
Jagdwetter & Ansitzfenster: Basel-Landschaft
Wildarten in dieser Region
Häufige Fragen zu Basel-Landschaft (Schweiz)
Wie werden Drückjagden im dicht besiedelten Tafeljura organisiert?
Als zeitlich hochkonzentrierte Druckjagden mit spurtreuen, kurzjagenden Hunden unter strengen verkehrspolizeilichen Straßensicherungen.
Quellen und Evidenz
2 Einträge- Amtliche Primärquelle Abruf: 10.9.2026
Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Eidgenössische Jagdstatistik: Abschuss und Fallwild nach Kanton, Jagdjahre 2024 und 2025
Erstmalig erstellt: Zuletzt geändert: Verantwortlich: WSK
Geltung und Prüfstand
- Gilt für
- Basel-Landschaft (Schweiz); geltendes Jagdrecht: Basel-Landschaft
- Inhalt geprüft
- Prüfvermerk
- Fachlich geprüft von WSK
- Primärquellen
- 2 Quellen hinterlegt

































