Deutschland · Jagdregion
Brandenburg (Deutschland)
Waldreiche Flachlandschaften mit extrem hohen Schalenwilddichten und höchster Wolfspräsenz Deutschlands.

Lage
- Haupt- oder Landeshauptstadt
- Ort
- Fluss
Gelände zeigt Höhenlage, Luftbild Wald und Alm. Die Linie ist die Verwaltungsgrenze, keine Reviergrenze. Jagdeinrichtungen, Fütterungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
- Flüsse
- Oder · Elbe · Warta · Spree · Schwarze Elster · Lausitzer Neiße
Landschaft und Topografie
Ausgedehnte Kiefernforste, Erlenbruchwälder im Spreewald, großflächige Agrarsteppen und ausgedehnte Seenplatten.
Wildbestand und Erwartung
Typisches deutsches Schalenwildvorkommen (Rehwild, Schwarzwild). Regional variierende Dichten an Rotwild und Damwild. Raubwild wie Rotfuchs ist flächendeckend vertreten.
Anreise, Unterkunft und Logistik
Internationaler Flughafen ist Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ in Schönefeld, nach Passagierzahlen der drittgrößte Deutschlands. Fast alle Autobahnen des Landes gehen vom Berliner Ring (A 10) aus: die A 2 nach Magdeburg und Hannover, die A 9 nach Leipzig und München, die A 11 über Prenzlau nach Stettin, die A 12 nach Frankfurt (Oder) und Polen, die A 13 nach Dresden und die A 24 nach Hamburg. Der Berliner Hauptbahnhof ist der Fernverkehrsknoten, von dem Regionalzüge in alle Landesteile fahren.
Oberste Jagdbehörde ist das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV), Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S, 14467 Potsdam (mleuv.brandenburg.de); untere Jagdbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte (§ 55 BbgJagdG).
Dokumente und Waffenmitnahme
Wer in Brandenburg jagt, führt einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein bei sich (§ 15 Abs. 1 BJagdG). Er wird als Jahresjagdschein für ein, zwei oder drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage erteilt; das Jagdjahr läuft vom 1. April bis zum 31. März (§ 11 Abs. 4 BJagdG). Zuständig sind die unteren Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, oberste Jagdbehörde ist das für das Jagdwesen zuständige Ministerium (§ 55 BbgJagdG). Vorzulegen sind das Zeugnis der Jägerprüfung und eine Jagdhaftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro für Personen- und 50.000 Euro für Sachschäden (§ 17 Abs. 1 Nr. 4 BJagdG); die Behörde prüft die waffenrechtliche Zuverlässigkeit.
Gäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit erhalten einen Ausländerjagdschein; beim Tagesjagdschein kann die Behörde von der deutschen Jägerprüfung absehen, wenn eine gültige Jagdberechtigung des Heimatlands ausreichende jagdliche Kenntnisse belegt (§ 24 Abs. 4 BbgJagdG). Einen gesetzlichen Schießübungsnachweis kennt das Brandenburger Jagdrecht nicht. Der Landesbetrieb Forst Brandenburg verlangt ihn aber von Begehungsscheinnehmern und Jagdgästen für die Jagd auf Schalenwild: je fünf Schuss ohne Trefferwertung auf die Bockscheibe auf 100 m und auf den laufenden Keiler auf etwa 50 m oder ein Besuch im Schießkino, bestätigt vom Schießleiter. Die Waffenmitnahme über die Staatsgrenze regelt das Bundesrecht.
Kostenbestandteile
Mit der Jagdscheingebühr wird eine Jagdabgabe erhoben, die ausschließlich der Förderung des Jagdwesens dient (§ 23 BbgJagdG). Sie beträgt nach § 2 der Durchführungsverordnung 25 Euro je Jagdjahr für Jahres- und Jahresfalknerjagdscheine, auch für Jugendliche, und 5 Euro für Tages- und Tagesfalknerjagdscheine. Die Verwaltungsgebühr ist landesweit in der Gebührenordnung für Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd festgelegt (Anlage 2, Tarifstelle 6.1, Stand 28.08.2026): 64 Euro für den Jahresjagdschein für ein Jagdjahr, 79 Euro für zwei und 94 Euro für drei Jagdjahre, dieselben Sätze für Ausländerjagdscheine, 49 Euro für den Tagesjagdschein, 32, 47 und 62 Euro für Jugendjagdscheine und 30 bis 40 Euro für Falknerjagdscheine; die Prüfung einer entgeltlichen Jagderlaubnis kostet 15 Euro.
Ein Jahresjagdschein kostet damit 89 Euro, drei Jagdjahre 169 Euro und der Tagesjagdschein 54 Euro, so weist es auch der Landkreis Uckermark aus. Dazu kommt die Jagdhaftpflichtversicherung. Pacht, Abschussentgelte und Führung sind Sache der Vereinbarung mit dem Revier.
Rechtliche Orientierung
Der Bund setzt mit dem Bundesjagdgesetz den Rahmen, das Landesjagdgesetz kann davon abweichen. Jagd- und Schonzeiten werden auf Landesebene verordnet. Brandenburg unterliegt dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) und dem Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG). Eine Jagdgenossenschaft besteht aus den Eigentümern der Grundflächen, die einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk angehören. Die Jagdgenossenschaft in gemeinschaftlichen Jagdbezirken wird durch den Jagdvorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten, der von der Jagdgenossenschaft gewählt wird. Die Jagdgenossenschaft kann die Jagd in der Regel durch Verpachtung nutzen. Sie kann die Jagd für eigene Rechnung durch angestellte Jäger ausüben lassen. Landesvereinigungen der Jäger in Brandenburg können anerkannt werden, wenn sie mehr als ein Fünftel der Jagdscheininhaber im Land Brandenburg umfassen.
Jagdlicher Charakter
Weiträumige, revierübergreifende Ansitzdrückjagden auf Rot- und Schwarzwild, intensive Schadensprävention auf Agrarflächen.
Besonderheiten der Region
Höchste Wolfsdichte Deutschlands, extrem hohe ASP-Präventionsmaßnahmen (Zäunungen, Drohneneinsatz) und intensive Schalenwildhege.
Waffen, Trophäen und Artenschutz
Das Bundesministerium der Finanzen und die von ihm bestimmten Zollstellen wirken bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr sowie bei dem sonstigen Verbringen von Wild mit. Rechtsverordnungen nach Abs. 1 Nr. 2 bis 5, die Rechtsakte der Europäischen Union oder Verpflichtungen aus internationalen Artenschutzübereinkommen berücksichtigen, bedürfen des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Rechtsverordnungen zur Ausfuhr von Wild, die unter CITES fallen, bedürfen des Einvernehmens mit dem Bundesministerium der Finanzen.
Jagdwetter & Ansitzfenster: Brandenburg
Wildarten in dieser Region
Häufige Fragen zu Brandenburg (Deutschland)
Wie verändert die permanente Wolfspräsenz das Verhalten des Rotwildes in Brandenburg?
Wissenschaftliche Auswertungen belegen eine stärkere Rudelbildung (Großrudel) und eine Verlagerung der Einstände in dichte Dickungen, was die Einzeljagd erschwert und Bewegungsjagden erzwingt.
Welche Maßnahmen greifen in Brandenburg zur ASP-Eindämmung?
Koordinierte Drückjagden mit Stöberhundemeuten sowie die nächtliche Bejagung mittels Wärmebildtechnik zur systematischen Reduktion der Bestände an Schadflächen.
Quellen und Evidenz
10 Einträge- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Bundesjagdgesetz § 15 (Jagdschein)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Bundesjagdgesetz § 17 (Versagung des Jagdscheins, Jagdhaftpflichtversicherung)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Bundesjagdgesetz § 11 (Jagdpacht, Jagdjahr)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Brandenburgische Jagdverordnung (BbgJagdDV)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw), Anlage 2 Tarifstelle 6.1
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Jagdschein Erteilung (Gebühren und Jagdabgabe)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Nachweis des jagdlichen Schießens für die Jagd auf Schalenwild
- Amtliche Primärquelle Abruf: 14.9.2026
Kontakt
- Ergänzende Fachquelle Abruf: 14.9.2026
Brandenburg (Abschnitt Verkehr)
Erstmalig erstellt: Zuletzt geändert: Verantwortlich: WSK
Geltung und Prüfstand
- Gilt für
- Brandenburg (Deutschland); geltendes Jagdrecht: Brandenburg
- Inhalt geprüft
- Prüfvermerk
- Fachlich geprüft von WSK
- Primärquellen
- 10 Quellen hinterlegt










































