Auf einen Blick

Kontinent
Europa
Jagdsystem
Revierjagd
Wildarten im Atlas
11
Zuständige Stelle
Amt für Umwelt, Landesverwaltung Fürstentum Liechtenstein
ISO-Code
LI
Revierjagd

Jagdsystem

Das Jagdrecht ist an fest zugeschnittene Flächen gebunden, die meist verpachtet werden. Wer jagen darf, entscheiden Revierinhaber und Jagdbehörde; eine landesweite Einzelkarte gibt es nicht.

Rechtlicher Hinweis: In Liechtenstein gilt ein Reviersystem nach mitteleuropäischem Vorbild, geregelt im Liechtensteinischen Jagdgesetz. Jagdrechte werden verpachtet; Gastjäger können über Begehungsscheine oder Einladungen jagen. Die Waffenmitnahme aus der Schweiz und dem EWR erfolgt unkompliziert mit dem Europäischen Feuerwaffenpass.

Jagd in Liechtenstein

Liechtenstein regelt die Jagd im Jagdgesetz vom 30. Januar 1962. Es gilt ein Reviersystem; Jagdrechte werden verpachtet. Zuständig ist das Amt für Umwelt der Liechtensteinischen Landesverwaltung.

Gastjäger jagen mit Begehungsschein oder Einladung des Revierpächters. Der Antrag auf eine Jagdkarte für Gäste läuft über das Amt für Umwelt. Der Heimatjagdschein ist vorzulegen.

Die Waffenmitnahme aus der Schweiz und dem EWR erfolgt mit dem Europäischen Feuerwaffenpass. Das Merkblatt Jagdwaffen der Landesverwaltung erläutert die technischen Vorgaben. Trophäen geschützter Arten unterliegen CITES; für die Schweiz gilt das BGCITES.

Grundlage: Jagd und Wildtiere; Jagdgesetz vom 30. Januar 1962; Merkblatt Jagdwaffen

Stand 20. September 2026 · mit KI-Unterstützung recherchiert und formuliert · freigegeben von WSK am 20. September 2026

Trophäen & CITES

Trophäen, Artenschutz und Veterinärrecht

Für aus der Wildnis entnommene und zu kommerziellen Zwecken gehandelte Knochen, Knochenteile, Knochenprodukte, Klauen, Skelette, Schädel und Zähne von Panthera leo (afrikanische Populationen) wird eine Jahresexportquote von Null festgesetzt. Die Wissenschaftliche Prüfgruppe prüft wissenschaftliche Fragen im Zusammenhang mit Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a), Absatz 2 Buchstabe a) und Absatz 6. Die Kommission kann keine allgemeinen Einschränkungen für den Besitz oder die Beförderung lebender Exemplare der Arten verfügen. Die Kommission legt einheitliche Bedingungen und Kriterien für die Ausstellung der Genehmigungen und Bescheinigungen fest.

Wildarten

11 im Jagdatlas erfasst

Das Land im Überblick

Das Fürstentum Liechtenstein liegt als Binnenstaat in den Alpen Mitteleuropas und hat eine Fläche von 160,477 km². Im Westen bildet der Rhein die Grenze zur Schweiz, im Osten und Norden grenzt das Land an das österreichische Vorarlberg.

Das Land besteht aus zwei Landschaften: dem Rheintal im Westen, in dem die meisten Menschen leben, und dem kaum besiedelten Saminatal im Gebirge des Rätikon im Osten. Rund die Hälfte des Staatsgebiets ist Gebirge; die Höhen reichen von 430 m im Ruggeller Riet bis 2599 m am Vorderen Grauspitz. Wald bedeckt 41 Prozent der Landesfläche, landwirtschaftlich genutzt werden 33 Prozent. Das Klima ist für die Gebirgslage relativ mild und stark vom Föhn geprägt.

Nach der Verfassung ist Liechtenstein eine konstitutionelle Erbmonarchie, deren Grundlage demokratisch und parlamentarisch ist; der Landesfürst hat weitreichende Rechte. Die elf Gemeinden verteilen sich auf die Wahlkreise Oberland und Unterland. Einzige Amtssprache ist Deutsch. Seit 1923 gehört das Land zum Schweizer Zollgebiet, Währung ist der Schweizer Franken. Liechtenstein ist nicht Mitglied der Europäischen Union, gehört aber seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum an und trat 2011 dem Schengen-Abkommen bei.

Grundlage: Artikel „Liechtenstein“ der deutschsprachigen Wikipedia, in eigenen Worten zusammengefasst.

Stand 21. Oktober 2026 · mit KI-Unterstützung recherchiert und formuliert · freigegeben von WSK am 21. Oktober 2026

Lage und Gelände

  • Haupt- oder Landeshauptstadt
  • Fluss
  • Grenze von Bundesland, Kanton oder Provinz
Kartengrundlage: Natural Earth (Public Domain, CC0) · Schummerung: Terrain Tiles (Mapzen, AWS Open Data), Nachweis der Höhendaten unter Bild- und Kartenquellen · Luftbild: EOxCloudless https://cloudless.eox.at by EOX IT Services GmbH (Contains modified Copernicus Sentinel data 2016 & 2017), Lizenz CC BY 4.0, über EOX::Maps · Kartenstand: · Darstellung: JAGDNAVIGATOR
Gelände zeigt Höhenlage, Luftbild Wald, Alm und Siedlung. Die Linie ist die Staatsgrenze, keine Reviergrenze. Jagdeinrichtungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
Gebirge
Alpen

Vor der Reise klären

Vor einer Jagdreise nach Liechtenstein sind diese Punkte schriftlich mit Veranstalter, Behörden und Fluggesellschaft zu klären:

Checkliste

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Quellen

Zuständige Stelle

Jagd und Wildtiere

Amt für Umwelt, Landesverwaltung Fürstentum Liechtenstein

Amtliche Vorgabe / Erlass

Merkblatt Jagdwaffen

Amt für Umwelt, Liechtensteinische Landesverwaltung

Geltung und Prüfstand

Gilt für
Liechtenstein
Primärquellen
Amtliche Einstiegsquelle und Jagdgesetz