Zuständige Stelle
Jagd und WildtiereAmt für Umwelt, Landesverwaltung Fürstentum Liechtenstein
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In Liechtenstein gilt das System der Revierjagd.

Das Jagdrecht ist an fest zugeschnittene Flächen gebunden, die meist verpachtet werden. Wer jagen darf, entscheiden Revierinhaber und Jagdbehörde; eine landesweite Einzelkarte gibt es nicht.
Liechtenstein regelt die Jagd im Jagdgesetz vom 30. Januar 1962. Es gilt ein Reviersystem; Jagdrechte werden verpachtet. Zuständig ist das Amt für Umwelt der Liechtensteinischen Landesverwaltung.
Gastjäger jagen mit Begehungsschein oder Einladung des Revierpächters. Der Antrag auf eine Jagdkarte für Gäste läuft über das Amt für Umwelt. Der Heimatjagdschein ist vorzulegen.
Die Waffenmitnahme aus der Schweiz und dem EWR erfolgt mit dem Europäischen Feuerwaffenpass. Das Merkblatt Jagdwaffen der Landesverwaltung erläutert die technischen Vorgaben. Trophäen geschützter Arten unterliegen CITES; für die Schweiz gilt das BGCITES.
Für aus der Wildnis entnommene und zu kommerziellen Zwecken gehandelte Knochen, Knochenteile, Knochenprodukte, Klauen, Skelette, Schädel und Zähne von Panthera leo (afrikanische Populationen) wird eine Jahresexportquote von Null festgesetzt. Die Wissenschaftliche Prüfgruppe prüft wissenschaftliche Fragen im Zusammenhang mit Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a), Absatz 2 Buchstabe a) und Absatz 6. Die Kommission kann keine allgemeinen Einschränkungen für den Besitz oder die Beförderung lebender Exemplare der Arten verfügen. Die Kommission legt einheitliche Bedingungen und Kriterien für die Ausstellung der Genehmigungen und Bescheinigungen fest.











Das Fürstentum Liechtenstein liegt als Binnenstaat in den Alpen Mitteleuropas und hat eine Fläche von 160,477 km². Im Westen bildet der Rhein die Grenze zur Schweiz, im Osten und Norden grenzt das Land an das österreichische Vorarlberg.
Das Land besteht aus zwei Landschaften: dem Rheintal im Westen, in dem die meisten Menschen leben, und dem kaum besiedelten Saminatal im Gebirge des Rätikon im Osten. Rund die Hälfte des Staatsgebiets ist Gebirge; die Höhen reichen von 430 m im Ruggeller Riet bis 2599 m am Vorderen Grauspitz. Wald bedeckt 41 Prozent der Landesfläche, landwirtschaftlich genutzt werden 33 Prozent. Das Klima ist für die Gebirgslage relativ mild und stark vom Föhn geprägt.
Nach der Verfassung ist Liechtenstein eine konstitutionelle Erbmonarchie, deren Grundlage demokratisch und parlamentarisch ist; der Landesfürst hat weitreichende Rechte. Die elf Gemeinden verteilen sich auf die Wahlkreise Oberland und Unterland. Einzige Amtssprache ist Deutsch. Seit 1923 gehört das Land zum Schweizer Zollgebiet, Währung ist der Schweizer Franken. Liechtenstein ist nicht Mitglied der Europäischen Union, gehört aber seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum an und trat 2011 dem Schengen-Abkommen bei.
Vor einer Jagdreise nach Liechtenstein sind diese Punkte schriftlich mit Veranstalter, Behörden und Fluggesellschaft zu klären:
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Zuständige Stelle
Jagd und WildtiereAmt für Umwelt, Landesverwaltung Fürstentum Liechtenstein
Nationales Jagdgesetz
Jagdgesetz vom 30. Januar 1962Liechtensteinische Landesverwaltung / gesetze.li
Amtliche Vorgabe / Erlass
Merkblatt JagdwaffenAmt für Umwelt, Liechtensteinische Landesverwaltung
Allgemeine Landesinformation
Wikipedia: LiechtensteinAbgerufen am 12. September 2026, CC BY-SA 4.0