Totholz und Arten

Liegendes und stehendes Totholz ist Habitat für Insekten, Pilze, Flechten und höhlenbrütende Vögel. Zahlen aus der Fachliteratur nennen oft mehrere zehn Festmeter je Hektar als anzustrebenden Korridor im Wirtschaftswald; verbindlich ist das örtliche Forstkonzept, nicht eine portalweite Quote.

Vielfalt zählt mehr als eine einzelne starke Eiche. Starkes und schwaches Holz, Sonne und Schatten, liegend und stehend. Wer nur das unordentliche Astwerk räumt und den Starkbaum stehen lässt, hat die Hälfte der Arten schon verloren. Beim Totholz entfällt rund die Hälfte (etwa 50 Prozent) auf liegende Stücke, während stehendes Holz und Wurzelstöcke jeweils etwa 25 Prozent ausmachen.

Waldrand und Struktur

Der stufige Rand aus Kraut, Strauch und Baum verlängert die Grenzlinie. Niederwild, Rehwild und viele Vogelarten nutzen genau diese Stufe. Ein mit dem Forst abgestimmter Aufbau über Jahre ist Hege; einmaliges Auf-den-Stock-Setzen des ganzen Strauchgürtels ist das Gegenteil.

Innenränder an Holzwegen und an der Feldgrenze sind die Stellen, an denen das Revier etwas bewegen kann, ohne den ganzen Bestand umzubauen.

Wege und Verkehrssicherung

Stehendes Totholz an öffentlichen Wegen und stark genutzten Rückegassen berührt die Verkehrssicherung. Was im Bestand bleiben kann, muss am Weg geprüft, gekürzt oder gefällt werden. Die Entscheidung trifft, wer für den Weg haftet, in der Regel Eigentümer oder Forstbetrieb, nicht der Jagdausübungsberechtigte allein.

Nistkästen ersetzen kein Totholz, können aber an geeigneten Stämmen ergänzen. Ohne Abstimmung mit dem Forst bleiben sie Dekoration. Markierte Habitatbäume im Bestand sind die nachhaltigere Lösung.

Das Ausgangsproblem

Scharfe Schlagränder und aufgeräumte Bestände lassen Krautsaum, Strauchgürtel und Totholz verschwinden. Niederwild, höhlenbrütende Vögel, Insekten und Pilze verlieren genau die Stufe, die der Wirtschaftswald am Rand am leichtesten tragen könnte.

Die Kohlenstoffinventur 2017 wies im Mittel 22,3 Festmeter Totholz je Hektar aus, rund 1 Festmeter mehr als 2012; der 95-Prozent-Vertrauensbereich war größer als der Anstieg, der Trend also nur eine Tendenz. Der Landeswald lag bei 30 Festmetern je Hektar, der Kleinprivatwald bei 16,9. Etwa 50 Prozent des Vorrats waren liegendes Holz, 25 Prozent stehendes Holz, 25 Prozent Wurzelstöcke; die Hälfte des Vorrats lag in Stücken mit Mittendurchmesser ab 30 Zentimetern.

Warum die Maßnahme wirkt

Totholz wirkt über Menge, Dimension, Zerfallsstadium und Lage: liegend und stehend, Sonne und Schatten, stark und schwach. Der stufige Waldinnenrand aus Kraut, Strauch und Baum verlängert die Grenzlinie; Niederwild und Rehwild nutzen genau diese Stufe.

§ 21 Abs. 6 BNatSchG verlangt in landwirtschaftlich geprägten Landschaften Hecken, Feldraine und Trittsteine. Der Waldrand ist das forstliche Gegenstück.

Planung

Pflanzung, Lichtstellung und das Stehenlassen von Überhältern gehören in denselben Plan wie Habitatbäume im Bestand.

Abstimmung mit dem Forst steht vor der Säge. Markierte Habitatbäume ersetzen keine Quote, sie machen die Entscheidung sichtbar. Nistkästen ergänzen, ersetzen Totholz aber nicht.

Genehmigung und Zuständigkeit

Maßnahmen am Waldrand erfordern meist die Zustimmung der Forstbehörde und des Grundeigentümers.

Pflege und Unterhalt

Der Krautmantel wird nicht jährlich auf den Stock gesetzt. Gehölze außerhalb des Waldes unterliegen der Frist des § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG (1. März bis 30. September). Teilflächen statt Kahlschlag halten Deckung.

Totholz bleibt liegen, wo es die Arbeitssicherheit erlaubt. Kronenmaterial und nicht verwertbare Sortimente im Bestand zu lassen, ist die einfachste Pflege; der Kleinprivatwald nutzt Restsortimente häufiger energetisch und liegt deshalb im Vorrat niedriger.

Erfolgskontrolle

Im Revier genügen wiederkehrende Fotos derselben Waldrandlinie und eine Zählung markierter Habitatbäume. Amtlicher Maßstab bleibt die Bundeswaldinventur bzw. Kohlenstoffinventur: Vorrat, Typ (liegend, stehend, Wurzelstock) und Durchmesserklassen.

Die Forderung, 50 Prozent des Totholzes stärker als 20 Zentimeter zu halten, galt 2017 im Mittel als erfüllt. Die Forderung nach 50 Prozent stehendem Totholz war nicht erfüllt, sobald Wurzelstöcke zum liegenden Holz zählen. Das ist ein Inventurbefund, keine Revierquote.

Checkliste

Der Haken wird nur in diesem Browser gespeichert. Es werden keine Daten übertragen.

Häufige Fragen zu Waldränder, Totholz und Strukturvielfalt

Wie viel Totholz ist sinnvoll?

Die Empfehlung liegt bei mindestens 20 bis 30 m³/ha Totholz im Wirtschaftswald. Für den Artenschutz sind sowohl liegendes als auch stehendes Totholz wichtig. Stehendes Totholz an Wegen muss auf Verkehrssicherheit geprüft werden.

Quellen und Evidenz

5 Einträge
  1. Amtliche Primärquelle Abruf: 3.9.2026

    Kohärenz und Biotopverbund

    Bundesamt für Naturschutz (BfN) Primärdokument öffnen ↗
  2. Amtliche Primärquelle Abruf: 10.8.2026

    BFW-Praxisinformation 57: Mischwälder sind stärker vom Wildeinfluss betroffen

    Bundesforschungszentrum für Wald Primärdokument öffnen ↗
  3. Peer-Review Studie Abruf: 20.9.2026

    Totholzvorräte weiterhin auf hohem Niveau

    Thünen-Institut / AFZ-DerWald Primärdokument öffnen ↗
  4. Amtliche Primärquelle Abruf: 20.9.2026

    Bundesnaturschutzgesetz § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung

    Bundesministerium der Justiz Primärdokument öffnen ↗
  5. Amtliche Primärquelle Abruf: 20.9.2026

    Bundesnaturschutzgesetz § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen

    Bundesministerium der Justiz Primärdokument öffnen ↗

Geltung und Prüfstand

Gilt für
Den fachlichen Gegenstand dieses Beitrags.
Inhalt geprüft
Nicht dokumentiert