Zuständige Stelle
Κυνηγετικές άδειεςKynigetiki Omospondia Ellados (KOE)
Land · GR
In Griechenland gilt ein Lizenz- bzw. Genehmigungssystem.

Der Staat oder eine beauftragte Stelle vergibt Genehmigungen, oft je Art und Gebiet und teils im Losverfahren. Waffenmitnahme und Jagdzeiten sind gesondert geregelt.
Griechenland stützt die Jagd auf forst- und jagdrechtliche Gesetze und auf die jährliche ministerielle Regulierungsentscheidung zur Jagd. Zuständig sind das Umweltministerium und die Forstämter; der Kynegétikos Syllogos wirkt beim Vollzug mit. Staatliche Jagdgebiete überwiegen.
Ausländische EU-Bürger benötigen eine lokale Jagdlizenz der Forstbehörde. Der Heimatjagdschein dient als Nachweis, ersetzt die griechische Lizenz aber nicht. Büchsenjagd ist stärker beschränkt als die Niederwildjagd mit der Flinte.
Flinten aus EU-Staaten werden mit dem Europäischen Feuerwaffenpass eingeführt. Trophäen geschützter Arten unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 338/97.
Der Kynegétikos Syllogos (ΚΣΕ) unterstützt Naturschutzmaßnahmen und arbeitet mit der Regierung zusammen.
Für den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels gilt die Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996. Eine Ausfuhrgenehmigung darf nur erteilt werden, wenn die zuständige wissenschaftliche Behörde schriftlich mitteilt, dass der Fang oder die sonstige Entnahme der Exemplare aus der Natur oder ihre Ausfuhr den Erhaltungsstatus der Art oder das Verbreitungsgebiet der betreffenden Population dieser Art nicht beeinträchtigen. Der Antragsteller muss durch Dokumente belegen, dass die Exemplare nach den geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz der jeweiligen Art erworben wurden. Die Vollzugsbehörde hat sich vergewissert, dass alle lebenden Exemplare in Anhang A aufgeführter Arten so für den Transport vorbereitet und versandt werden, dass die Gefahr einer Verletzung, Gesundheitsschädigung oder Tierquälerei auf ein Minimum beschränkt bleibt. Für die Ausfuhr von Exemplaren der Arten des Anhangs A aus der Gemeinschaft ist eine von einer Vollzugsbehörde des Mitgliedstaats, in dem sich die Exemplare befinden, erteilte Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung vor der Abfertigungszollstelle vorzulegen. Für die Ausfuhr von Exemplaren der Arten des Anhangs A aus der Gemeinschaft ist eine Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung erforderlich, die von einer Vollzugsbehörde des Mitgliedstaats erteilt wird und der Abfertigungszollstelle vorzulegen ist.











Griechenland liegt in Südosteuropa am östlichen Mittelmeer. Zum 131.957 km² großen Staatsgebiet gehören das Festland an der Südspitze des Balkans, die Halbinsel Peloponnes und 3.054 Inseln, davon 87 bewohnt, vor allem in der Ägäis und im Ionischen Meer. Im Norden grenzt das Land an Albanien, Nordmazedonien und Bulgarien, im Osten an die Türkei.
Gebirge nehmen 77,9 % der Fläche ein, etwa der Pindos und die Rhodopen; am höchsten ist der Mytikas im Olymp mit 2917 m. Die wenigen größeren Ebenen liegen meist in Thessalien, Makedonien und Thrakien. Das Klima ist überwiegend mediterran mit milden, feuchten Wintern und heißen, trockenen Sommern, im Landesinneren sind die Winter deutlich kühler. 2005 zählte das Land 3.752.000 Hektar Forst, etwa 80 % davon in Staatseigentum. Zehn Nationalparks und zwei Meeresnationalparks stehen unter Schutz.
Die Staatsform, parlamentarische Republik mit präsidialen Elementen, geht auf eine Volksabstimmung im Dezember 1974 zurück. Seit 2011 bilden 13 Regionen die regionale Ebene, darunter 325 Gemeinden; die Mönchsrepublik Athos verwaltet sich weitgehend selbst. Seit 1981 gehört das Land der Europäischen Union an, dem Schengener Abkommen trat es am 6. November 1992 bei.
Vor einer Jagdreise nach Griechenland sind diese Punkte schriftlich mit Veranstalter, Behörden und Fluggesellschaft zu klären:
Der Haken wird nur in diesem Browser gespeichert. Es werden keine Daten übertragen.
Zuständige Stelle
Κυνηγετικές άδειεςKynigetiki Omospondia Ellados (KOE)
Amtliche Vorgabe / Erlass
Δασικός Κώδικας / jagdrechtliche Rahmentexte Griechenland (FAOLEX)FAOLEX / Ελληνική Δημοκρατία
Amtliche Vorgabe / Erlass
Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des HandelsRat der Europäischen Union / EUR-Lex
Allgemeine Landesinformation
Wikipedia: GriechenlandAbgerufen am 12. September 2026, CC BY-SA 4.0