Auf einen Blick

Kontinent
Europa
Jagdsystem
Lizenz- bzw. Genehmigungssystem
Wildarten im Atlas
3
Zuständige Stelle
Suomen riistakeskus
ISO-Code
FI
Lizenz- bzw. Genehmigungssystem

Jagdsystem

Der Staat oder eine beauftragte Stelle vergibt Genehmigungen, oft je Art und Gebiet und teils im Losverfahren. Waffenmitnahme und Jagdzeiten sind gesondert geregelt.

Rechtlicher Hinweis: Lizenzsystem. Die staatliche Jagdkarte (Riistanhoitomaksu) kann im 'Oma riista'-Portal gelöst werden. Für Schalenwild ist oftmals ein finnischer oder anerkannter heimatlicher Schießnachweis zwingend. EFP ist gültig.

Weitere Länder mit diesem System

Jagd in Finnland

Finnland stützt die Jagd auf das Metsästyslaki 615/1993. Die Suomen riistakeskus (Finnish Wildlife Agency) führt das Jägerregister und die Jagdkarte. Das Jagdrecht liegt beim Grundeigentümer oder beim Inhaber eines Jagdpermits; auf Staatsland vergibt Metsähallitus Permits.

Ausländische Jäger erhalten eine finnische Jagdkarte für jeweils ein Jagdjahr. Dafür legen sie der Geschäftsführung des örtlichen Riistanhoitoyhdistys eine Kopie der heimatlichen Jagdkarte oder einen sonstigen zuverlässigen Nachweis der Jagdberechtigung im Herkunftsland vor. Fehlt ein akzeptabler Nachweis, ist die finnische Jägerprüfung abzulegen. Zusätzlich braucht der Gast ein Jagdpermit für die konkrete Fläche und – für Schalenwild entsprechender Größe – ein Zeugnis über die gegenseitige Anerkennung der Schießprüfung. Dieses Zeugnis stellt die Riistanhoitoyhdistys aus; es gilt höchstens drei Jahre.

Inhaber eines Europäischen Feuerwaffenpasses können die Waffe mit schriftlicher Einladung des Jagdveranstalters mitführen. Hunde und Waffen aus Drittstaaten unterliegen gesonderten Einfuhrregeln der Polizei und der Lebensmittelbehörde.

Grundlage: Foreign Hunters Toolkit; Metsästyslaki 615/1993 (Jagdgesetz Finnland); Hunting card (Finnish Wildlife Agency)

Stand 20. September 2026 · mit KI-Unterstützung recherchiert und formuliert · freigegeben von WSK am 20. September 2026

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage und zuständige Stellen

Der Zuständigkeitsbereich für Jagdangelegenheiten liegt beim Maa- ja metsätalousministeriö (Ministerium für Land- und Forstwirtschaft).

Gastjäger

Was ein Jagdgast braucht

Fremde Jäger benötigen in Finnland eine finnische Jagdkarte für jeweils ein Jagdjahr, sofern sie keinen zuverlässigen Nachweis ihrer Jagdberechtigung im Herkunftsland vorlegen können. Zusätzlich braucht der Gast ein Jagdpermit für die konkrete Fläche und, falls das beabsichtigte Wild es verlangt, ein Zeugnis über die gegenseitige Anerkennung der Schießprüfung. Ausländische Jäger können unter Vorlage eines gültigen Jagdscheins aus ihrem Heimatland eine finnische Jagdkarte für jeweils ein Jagdjahr erhalten. Für die Ausstellung der finnischen Jagdkarte müssen ausländische Jäger der Geschäftsführung des örtlichen Riistanhoitoyhdistys eine Kopie der heimatlichen Jagdkarte oder einen anderen zuverlässigen Nachweis der Jagdberechtigung im Herkunftsland vorlegen. Fehlt ein akzeptabler Nachweis, muss ein ausländischer Jäger in Finnland die finnische Jägerprüfung ablegen. Ein ausländischer Jäger benötigt eine Jagdberechtigung für das konkrete Jagdrevier. Für ausländische Jäger ist eine finnische Jagdkarte erforderlich, die für das Jagdgebiet gilt, in dem gejagt wird.

Waffenrecht

Waffen und Munition

Ein Zeugnis über die gegenseitige Anerkennung der Schießprüfung ist erforderlich, wenn das beabsichtigte Wild dies verlangt. Der Europäische Feuerwaffenpass ist für maximal fünf Jahre gültig. Bei der Beantragung sind ein Nachweis über eine hallussapitolupa, aselupa oder rinnakkaislupa, zwei Passfotos und ein Pass oder Personalausweis erforderlich. Bei der Verlängerung des Passes sind keine Passfotos notwendig. Für Schalenwild entsprechender Größe ist ein Zeugnis über die gegenseitige Anerkennung der Schießprüfung erforderlich. Dieses Zeugnis ist für drei Jahre gültig, wenn es auf einer Schießprüfung in einem anderen Land oder einer Erklärung über das Recht zur Jagd auf entsprechende Tiere in der Heimat beruht. Das Zeugnis über die gegenseitige Anerkennung der Schießprüfung, das die Riistanhoitoyhdistys ausstellt, ist drei Jahre lang gültig. Für Schalenwild ist in Finnland oft ein finnischer Schießnachweis zwingend. Der Betriebsleiter der Riistanhoitoyhdistys kann dabei unterstützen, den Nachweis zu erbringen.

Trophäen & CITES

Trophäen, Artenschutz und Veterinärrecht

Der Handel mit Teilen einheimischer Tiere wie Bär, Wolf und Luchs ist genehmigungspflichtig, wenn diese Arten unter das CITES-Abkommen fallen. Für den Export oder Import von Tierresten wie z. B. von Karhu sind CITES-Lizenzen erforderlich. Für den Export von A-liitteen Lajen metsästysmuistona aus Finnland nach außerhalb der EU ist das Suomen ympäristökeskus (Syke) zuständig, das die erforderliche CITES-vientilupa erteilt. Für den Import vieler jagdbare Tiere sind nach finnischem Recht veterinärmedizinische Genehmigungen und/oder Untersuchungen der finnischen Lebensmittelbehörde (Ruokavirasto) erforderlich.

Wildarten

3 im Jagdatlas erfasst

Das Land im Überblick

Finnland liegt in Nordeuropa auf der Landmasse Fennoskandinaviens und misst 338.472 km², darunter 34.524 km² Binnengewässer. Es grenzt an Schweden, Norwegen und Russland; im Westen und Süden liegt die Ostsee. Ein Drittel des Landes reicht über den Polarkreis hinaus.

Das Relief ist flach, geformt haben die Landschaft die Gletscher der Eiszeit; das Umweltministerium zählt 187.888 Seen. Fünf Großräume gliedern das Land, die Küstenebenen im Süden und in Österbotten, die Finnische Seenplatte, das östliche Hügelland und im Norden Lappland. Am höchsten ist der Haltitunturi an der Grenze zu Norwegen mit 1324 m. Wald bedeckt 86 % der Landfläche, vorwiegend boreale Nadelwälder aus Kiefer und Fichte, dazu kommen Moore, die ursprünglich ein Drittel der Landesfläche einnahmen. Das Klima ist kaltgemäßigt. Seit Juni 2017 bestehen 40 Nationalparks mit zusammen 9892 km².

Finnland ist seit 1919 eine parlamentarisch-demokratische Republik; der Europäischen Union gehört es seit 1995 an. Amtssprachen sind Finnisch und Schwedisch; die autonome Landschaft Åland spricht nur Schwedisch. Die Provinzen wurden 2010 aufgelöst, regionale Staatsaufgaben erfüllen sechs Regionalverwaltungsbehörden. Die Unabhängigkeit von Russland erklärte das Parlament am 6. Dezember 1917.

Grundlage: Artikel „Finnland“ der deutschsprachigen Wikipedia, in eigenen Worten zusammengefasst.

Stand 21. Oktober 2026 · mit KI-Unterstützung recherchiert und formuliert · freigegeben von WSK am 21. Oktober 2026

Lage und Gelände

  • Haupt- oder Landeshauptstadt
  • Ort
  • Internationaler Flughafen (IATA-Code)
  • Gipfel mit Höhe
  • Fluss
  • Grenze von Bundesland, Kanton oder Provinz
Kartengrundlage: Natural Earth (Public Domain, CC0) · Schummerung: Terrain Tiles (Mapzen, AWS Open Data), Nachweis der Höhendaten unter Bild- und Kartenquellen · Luftbild: EOxCloudless https://cloudless.eox.at by EOX IT Services GmbH (Contains modified Copernicus Sentinel data 2016 & 2017), Lizenz CC BY 4.0, über EOX::Maps · Kartenstand: · Darstellung: JAGDNAVIGATOR
Gelände zeigt Höhenlage, Luftbild Wald, Alm und Siedlung. Die Linie ist die Staatsgrenze, keine Reviergrenze. Jagdeinrichtungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
Markanter Gipfel
Koli (347 m)
Gewässer
Europäisches Nordmeer · Barentssee · Ostsee · Bottnischer Meerbusen · Weißes Meer · Saimaa · Päijänne · Inarijärvi · Rikkavesi · Oulujärvi · Pielinen
Internationale Flughäfen
Helsinki-Vantaa (HEL) · Rovaniemi (RVN) · Helsinki-Malmi (HEM) · Oulu (OUL)

Vor der Reise klären

Vor einer Jagdreise nach Finnland sind diese Punkte schriftlich mit Veranstalter, Behörden und Fluggesellschaft zu klären:

Checkliste

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Quellen

Allgemeine Landesinformation

Wikipedia: Finnland

Abgerufen am 12. September 2026, CC BY-SA 4.0

Geltung und Prüfstand

Gilt für
Finnland
Primärquellen
Amtliche Einstiegsquelle und Jagdgesetz