Zuständige Stelle
Veiði - Jagd und Jagdgenehmigungen in IslandUmhverfisstofnun / Náttúruverndarstofnun
Land · IS
In Island gilt ein Lizenz- bzw. Genehmigungssystem.
Der Staat oder eine beauftragte Stelle vergibt Genehmigungen, oft je Art und Gebiet und teils im Losverfahren. Waffenmitnahme und Jagdzeiten sind gesondert geregelt.
Island führt ein Lizenzsystem. Zuständig ist die Umhverfisstofnun (Environment Agency). Jagd auf Rentiere und Vögel ist quotiert; ohne staatliche Erlaubnis darf nicht gejagt werden.
Gastjäger aus dem DACH-Raum benötigen die isländische Jagderlaubnis. Eine automatische Anerkennung des Heimatjagdscheins ohne diese Erlaubnis ist nicht vorgesehen. Waffenmitnahme braucht die Erlaubnis der isländischen Polizei; der Europäische Feuerwaffenpass erleichtert das Verfahren im Schengen-Raum, ersetzt die nationale Einfuhrerlaubnis aber nicht.
Trophäen geschützter Arten unterliegen CITES und der Verordnung (EG) Nr. 338/97.
Island hat ein Jagdgesetz mit dem Namen „Lög um vernd, friðun og veiðar á villtum fuglum og villtum spendýrum“ (Gesetz über Schutz, Frieden und Jagd auf wilde Vögel und wilde Landtiere). Das Jagdgesetz trat am 1. Juli 1994 in Kraft und wurde zuletzt durch das Gesetz 54/2024 am 1. Juli 2024 geändert.
Island hat ein Jagdsystem. Die Umhverfisstofnun (Umweltbehörde) ist für die Jagdverwaltung zuständig.
Wer eine Waffenerlaubnis nach Artikel 25 besitzt, kann beim Polizeipräsidenten jedes Bezirks einen Europäischen Feuerwaffenpass beantragen. Der Europäische Feuerwaffenpass gilt höchstens fünf Jahre ab dem Tag der Ausstellung, aber nicht länger als die Waffenerlaubnis des Antragstellers. Seine Geltungsdauer kann verlängert werden. Wird die Waffenerlaubnis widerrufen, erlischt der Europäische Feuerwaffenpass von selbst. Abgelaufene oder widerrufene Waffenerlaubnisse hat der Inhaber dem Polizeipräsidenten zu übergeben.
Waffenmitnahme braucht die Erlaubnis der isländischen Polizei. Ein Europäischer Feuerwaffenpass kann das Verfahren im Schengen-Raum erleichtern.
Für die Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Exemplaren der Arten des Anhangs B und C aus der Gemeinschaft muss eine von einer Vollzugsbehörde erteilte Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung der Abfertigungszollstelle vorgelegt werden.




Island liegt im äußersten Nordwesten Europas, südöstlich von Grönland. Mit 103.125 km² ist es nach dem Vereinigten Königreich der zweitgrößte Inselstaat Europas. Die Hauptinsel reicht bis knapp an den nördlichen Polarkreis heran und ist die größte Vulkaninsel der Erde.
Die Insel liegt auf dem Mittelatlantischen Rücken, über den die Grenze von Nordamerikanischer und Eurasischer Platte verläuft; ihre aktiven Vulkane werden etwa 30 Vulkansystemen zugeordnet. Gletscher bedecken 11,1 Prozent der Landesoberfläche; der Vatnajökull mit 8100 km² hat das größte Eisvolumen Europas. Das Hochland im Inneren ist eine nahezu unbewohnte Periglazial-Wüste, die höchste Erhebung der Hvannadalshnúkur mit 2110 m. Das Klima ist kühl und ozeanisch, mit Tagestemperaturen von 0 bis 3 °C im Winter und 12 bis 15 °C im Sommer. 2015 waren 492 km² bewaldet. Island hat drei Nationalparks.
Seit dem 17. Juni 1944 ist Island eine parlamentarisch-demokratische Republik, nachdem es 1918 die Souveränität erlangt hatte. Das Land ist in acht Regionen gegliedert, Amtssprache ist Isländisch. Island gehört nicht zur Europäischen Union, ist aber seit 1994 Teil des Europäischen Wirtschaftsraums und wendet seit 2001 das Schengener Abkommen an.
Vor einer Jagdreise nach Island sind diese Punkte schriftlich mit Veranstalter, Behörden und Fluggesellschaft zu klären:
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Zuständige Stelle
Veiði - Jagd und Jagdgenehmigungen in IslandUmhverfisstofnun / Náttúruverndarstofnun
Amtliche Vorgabe / Erlass
Reglugerð um skotvopn og skotfæri (nr. 540/2008)Stjórnarráð Íslands / reglugerd.is
Amtliche Vorgabe / Erlass
Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des HandelsRat der Europäischen Union / EUR-Lex
Allgemeine Landesinformation
Wikipedia: IslandAbgerufen am 12. September 2026, CC BY-SA 4.0