Auf einen Blick

Kontinent
Europa
Jagdsystem
Revier- und Patentjagd
Wildarten im Atlas
8
Jagdregionen
2
Zuständige Stelle
Ministerio para la Transición Ecológica (MITECO)
ISO-Code
ES
Revier- und Patentjagd

Jagdsystem

Im selben Staat gelten je nach Landesteil Revier- und Patentregeln nebeneinander. Welches Modell greift, entscheidet die Region, nicht der Staat.

Rechtlicher Hinweis: Privatisierte Jagdreviere (Cotos) dominieren. Der EFP ist gültig, an Flughäfen ist jedoch oft eine Guardia-Civil-Waffenkontrolle obligatorisch.

Weitere Länder mit diesem System

Jagd in Spanien

Spanien stützt die Jagd auf die Ley 1/1970, de 4 de abril, de Caza. Das Gesetz unterscheidet gemeine Jagdflächen und Sonderregime: Nationalparks, Jagdrefugien, nationale Jagdreservate, Sicherheitszonen, Cotos, eingezäunte Flächen und kontrollierte Jagd. Die Verwaltung lag beim Landwirtschaftsministerium; heute vollziehen die Autonomen Gemeinschaften das Jagdrecht, der Bund setzt den Rahmen über MITECO.

Wer jagen will, braucht die Licencia de caza. Minderjährige benötigen die schriftliche Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters; wer mit Schusswaffen jagt, muss die strafrechtliche Volljährigkeit erreicht haben oder von volljährigen Jägern begleitet werden. Lizenzen stellen die Autonomen Gemeinschaften aus, teils als Licencia Interautonómica. Eine bundesweite Pflicht zur Berufsjägerbegleitung von Gästen ist im Staatsgesetz nicht angelegt.

Waffen werden nach dem Reglamento de Armas (Real Decreto 137/1993) mit Europäischem Feuerwaffenpass mitgeführt; an Flughäfen kontrolliert die Guardia Civil. Trophäen geschützter Arten unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 338/97.

Grundlage: Gestión Cinegética y Licencias; Ley 1/1970, de 4 de abril, de Caza; Real Decreto 137/1993, de 29 de enero, por el que se aprueba el Reglamento de Armas; Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels

Stand 20. September 2026 · mit KI-Unterstützung recherchiert und formuliert · freigegeben von WSK am 20. September 2026

Bestimmung

Jagdsystem im Einzelnen

Lizenzen können in Andalucía als Licencia Interautonómica ausgestellt werden.

Waffenrecht

Waffen und Munition

Waffen werden nach dem Reglamento de Armas (Real Decreto 137/1993) geregelt.

Trophäen & CITES

Trophäen, Artenschutz und Veterinärrecht

Eine Ausfuhrgenehmigung für in Anhang A aufgeführte Exemplare darf nur erteilt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Die zuständige wissenschaftliche Behörde hat schriftlich mitgeteilt, daß der Fang oder die sonstige Entnahme der Exemplare aus der Natur oder ihre Ausfuhr den Erhaltungsstatus der Art oder das Verbreitungsgebiet der betreffenden Population dieser Art nicht beeinträchtigen. Der Antragsteller weist mit Hilfe von Dokumenten nach, daß die Exemplare gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz der betreffenden Art erworben wurden; wird der Antrag in einem anderen Mitgliedstaat als dem Ursprungsstaat gestellt, so ist dieser Nachweis anhand einer Bescheinigung zu erbringen, aus der sich ergibt, daß das Exemplar gemäß den in seinem Gebiet geltenden Rechtsvorschrften seinem natürlichen Lebensraum entnommen wurde. Die Vollzugsbehörde hat sich vergewissert, dass lebende Exemplare so für den Transport vorbereitet und versandt werden, dass die Gefahr von Verletzungen, Gesundheitsschädigungen oder Tierquälerei auf ein Minimum beschränkt bleibt. Die zuständige Vollzugsbehörde des Mitgliedstaats hat in Absprache mit der wissenschaftlichen Behörde festgestellt, dass keine weiteren Aspekte des Artenschutzes gegen die Ausstellung einer Ausfuhrgenehmigung sprechen. Die Ausstellung einer Wiederausfuhrbescheinigung setzt voraus, dass die Bedingungen nach Absatz 2 Buchstaben c) und d) vorliegen und der Antragsteller anhand von Dokumenten belegt hat, dass die Exemplare den Vorschriften dieser Verordnung entsprechend in die Gemeinschaft eingeführt wurden. Bei der Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Exemplaren der in Anhang A aufgeführten Arten aus der Gemeinschaft sind die erforderlichen Überprüfungen vorzunehmen und ist der Abfertigungszollstelle zuvor eine von einer Vollzugsbehörde des Mitgliedstaats, in dem sich die Exemplare befinden, erteilte Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung vorzulegen. Eine Ausfuhrgenehmigung darf nur erteilt werden, wenn die in Absatz 2 Buchstaben a), b), c) Ziffer i) und Buchstabe d) genannten Bedingungen erfüllt sind. Die Bedingungen gemäß Absatz 2 Buchstabe a) und c) Ziffer ii) für eine Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung finden keine Anwendung auf zu Gegenständen verarbeitete Exemplare, die vor über 50 Jahren erworben wurden. Die zuständige wissenschaftliche Behörde in jedem Mitgliedstaat kontrolliert die Ausfuhrgenehmigungen, die ihr Land für Tiere von Arten im Anhang B erteilt hat, sowie deren Ausfuhr.

Wildarten

8 im Jagdatlas erfasst

Jagdregionen

Das Land im Überblick

Spanien umfasst knapp sechs Siebtel der Iberischen Halbinsel, außerdem die Balearen, die Kanaren sowie Ceuta und Melilla in Nordafrika. Nachbarn auf der Halbinsel sind Portugal, das britische Gibraltar und, an den Pyrenäen, Frankreich und Andorra. Nach der Fläche steht Spanien unter den EU-Staaten an zweiter Stelle.

Die mittlere Höhe von ca. 660 m zählt zu den höchsten in Europa. Das Innere bildet die Meseta, eine Hochfläche, die durch das Kastilische Scheidegebirge in eine Nord- und eine Südhälfte geteilt wird. Höchster Gipfel des Festlands ist der Mulhacén (3479 m) in der Betischen Kordillere, des ganzen Staates der Pico del Teide (3715 m) auf Teneriffa. Das Klima ist im Norden atlantisch, im Innern kontinental geprägt, am Mittelmeer mediterran und auf den Kanaren subtropisch. Bewaldet sind 144.000 km².

Seit der Verfassung vom 6. Dezember 1978 ist Spanien eine parlamentarische Monarchie. Es ist kein Bundesstaat, gliedert sich aber in 17 Autonome Gemeinschaften mit 50 Provinzen sowie die autonomen Städte Ceuta und Melilla. Spanisch ist landesweit Amtssprache, Katalanisch, Baskisch und Galicisch zusätzlich in ihren Regionen. Der EU gehört Spanien seit dem 1. Januar 1986 an.

Grundlage: Artikel „Spanien“ der deutschsprachigen Wikipedia, in eigenen Worten zusammengefasst.

Stand 21. Oktober 2026 · mit KI-Unterstützung recherchiert und formuliert · freigegeben von WSK am 23. Oktober 2026

Lage und Gelände

Gredos & Iberische Gebirge
  • Haupt- oder Landeshauptstadt
  • Internationaler Flughafen (IATA-Code)
  • Gipfel mit Höhe
  • Fluss
  • Grenze von Bundesland, Kanton oder Provinz
Kartengrundlage: Natural Earth (Public Domain, CC0) · Schummerung: Terrain Tiles (Mapzen, AWS Open Data), Nachweis der Höhendaten unter Bild- und Kartenquellen · Luftbild: EOxCloudless https://cloudless.eox.at by EOX IT Services GmbH (Contains modified Copernicus Sentinel data 2016 & 2017), Lizenz CC BY 4.0, über EOX::Maps · Kartenstand: · Darstellung: JAGDNAVIGATOR
Gelände zeigt Höhenlage, Luftbild Wald, Alm und Siedlung. Die Linie ist die Staatsgrenze, keine Reviergrenze. Jagdeinrichtungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
Markanter Gipfel
Mulhacén (3479 m)
Gebirge
Pyrenäen · Kantabrisches Gebirge · Sierra Nevada · Sierra Morena
Becken und Ebenen
Iberische Halbinsel
Gewässer
Mittelmeer · Biskaya · Golfe du Lion · Balearen-Meer · Alborán-Meer · Talsperre García de Sola · Entrepeñas-Stausee · Talsperre Orellana · Embalse de Cala
Internationale Flughäfen
Adolfo Suárez Madrid-Barajas (MAD) · Barcelona-El Prat (BCN) · Palma de Mallorca (PMI) · Aeropuerto de Alicante (ALC) · Bilbao (BIO) · Gibraltar (GIB) · Almería (LEI) · Valencia (VLC)

Vor der Reise klären

Vor einer Jagdreise nach Spanien sind diese Punkte schriftlich mit Veranstalter, Behörden und Fluggesellschaft zu klären:

Checkliste

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Quellen

Allgemeine Landesinformation

Wikipedia: Spanien

Abgerufen am 12. September 2026, CC BY-SA 4.0

Geltung und Prüfstand

Gilt für
Spanien
Primärquellen
Amtliche Einstiegsquelle und Jagdgesetz