Auf einen Blick

Kontinent
Europa
Jagdsystem
Revier- und Patentjagd
Wildarten im Atlas
3
Zuständige Stelle
Office Français de la Biodiversité (OFB)
ISO-Code
FR
Revier- und Patentjagd

Jagdsystem

Im selben Staat gelten je nach Landesteil Revier- und Patentregeln nebeneinander. Welches Modell greift, entscheidet die Region, nicht der Staat.

Rechtlicher Hinweis: Die Jagd wird über ein gemischtes System aus ACCA-Genossenschaften und Eigenjagden organisiert. Gastjäger benötigen einen Heimatjagdschein und müssen beim OFB eine temporäre oder nationale 'Validation' des Permis de chasser beantragen. Waffenmitnahme (Kat. C) via EFP problemlos.

Weitere Länder mit diesem System

Jagd in Frankreich

Frankreich ordnet die Jagd im Code de l’environnement (Livre IV, Titre II). Das Office français de la biodiversité (OFB) überwacht den Vollzug; die Fédération départementale des chasseurs nimmt die jährliche Validation des Permis de chasser entgegen. Gejagt wird in ACCA-Genossenschaften und in Eigenjagden.

Wer jagen will, muss das Permis jedes Jahr für Gebiet und Zeitraum validieren. Der Inhaber legt der Föderation den Antrag, die Zahlung der redevances cynégétiques und eine eidesstattliche Erklärung vor, versichert zu sein und keinem Jagdverbot zu unterliegen (Art. L. 423-15). Gastjäger mit ausländischem Jagdschein lassen diesen über die Föderation bzw. das OFB validieren; eine Jagd ohne Validation ist unzulässig.

Waffen der Kategorie C werden innerhalb der EU mit dem Europäischen Feuerwaffenpass mitgeführt. Trophäen geschützter Arten unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 338/97.

Grundlage: Réglementation de la chasse et permis; Code de l'environnement – Titre II : Chasse; Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels

Stand 20. September 2026 · mit KI-Unterstützung recherchiert und formuliert · freigegeben von WSK am 20. September 2026

Gastjäger

Was ein Jagdgast braucht

Gastjäger, die in die EU reisen, benötigen eine europäische Feuerwaffenkarte und müssen nachweisen, dass der Transport der Waffen zum Zweck Jagd, Sport oder Reenactment erfolgt. Die europäische Feuerwaffenkarte und die Nachweise für die Teilnahme an Jagd-, Sport- oder Reenactment-Aktivitäten müssen bei einer Anforderung durch die zuständigen Behörden vorgelegt werden.

Waffenrecht

Waffen und Munition

Die Ausfuhr von Waffen und Munition aus der EU in Drittländer bedarf in der Regel einer vorherigen Genehmigung durch eine zuständige Behörde. Ausnahmen bestehen unter bestimmten Bedingungen für Jäger und Sportschützen. Für Jäger und Sportschützen, die mit ihren Waffen in einen anderen EU-Mitgliedstaat reisen, gibt es unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von der Verbringungserlaubnis (permis de transfert). Für die Rückreise nach Frankreich von Jägern oder Sportschützen mit bis zu drei Waffen der Kategorie C und weiteren Gegenständen kann eine Dispens von der Importgenehmigung erteilt werden, sofern sie eine Einladung oder einen Nachweis ihrer Tätigkeit vorlegen.

Trophäen & CITES

Trophäen, Artenschutz und Veterinärrecht

Für die Ausfuhr von Exemplaren der Arten des Anhangs A der CITES-Verordnung aus der EU ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Die Ausfuhrgenehmigung darf nur erteilt werden, wenn der Fang oder die Entnahme der Exemplare den Erhaltungsstatus der Art oder das Verbreitungsgebiet der betreffenden Population dieser Art nicht beeinträchtigen. Der Antragsteller muss nachweisen, dass die Exemplare gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz der betreffenden Art erworben wurden. Für Einfuhrgenehmigungen bei Arten aus Anhang A ist dieser Nachweis nicht erforderlich. Lebende Exemplare müssen für den Transport so vorbereitet sein, dass die Gefahr von Verletzungen oder Gesundheitsschädigungen minimiert wird. Die Vollzugsbehörde hat sich in Absprache mit der zuständigen wissenschaftlichen Behörde davon überzeugt, dass keine weiteren Aspekte des Artenschutzes gegen die Ausstellung einer Ausfuhrgenehmigung sprechen. Tote Exemplare und Teile sowie Erzeugnisse aus solchen, bei denen der Antragsteller rechtmäßigen Erwerb vor Inkrafttreten der Verordnung nachweisen kann, sind von der Regelung ausgenommen. Für die Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Exemplaren der Arten des Anhangs A ist eine Genehmigung erforderlich. Für Arten des Anhangs B und C ist eine Bescheinigung vorzulegen. Exemplare der Arten des Anhangs A, die in die Gemeinschaft eingeführt werden, benötigen eine Einfuhrgenehmigung einer Vollzugsbehörde des Bestimmungsmitgliedstaats, die vor der Einfuhr der Einfuhrzollstelle vorzulegen ist.

Wildarten

3 im Jagdatlas erfasst

Das Land im Überblick

Frankreich ist ein Einheitsstaat in Westeuropa, zu dem Überseegebiete auf mehreren Kontinenten gehören. Das gesamte Staatsgebiet umfasst 632.733,9 km², der europäische Teil, das Metropolitan-Frankreich, 543.939,9 km². Es ist das flächengrößte Land der Europäischen Union. In Europa grenzt Frankreich an Spanien, Andorra, Belgien, Luxemburg, Deutschland, die Schweiz, Italien und Monaco; Küsten hat es am Mittelmeer, am Atlantik, am Ärmelkanal und an der Nordsee.

Ebenen und Hügel bestimmen den größten Teil des Landes, gebirgig ist es im Südosten und zur Iberischen Halbinsel hin. Die Hauptgebirge sind die Pyrenäen, das Zentralmassiv sowie im Osten Vogesen, Jura und Alpen, wo der Mont Blanc 4805 Meter erreicht. Unter Schutz stehen unter anderem elf Nationalparks mit etwa 4,5 Millionen Hektar und 54 regionale Naturparks mit mehr als neun Millionen Hektar.

Seit der Annahme der Verfassung am 5. Oktober 1958 spricht man von der Fünften Republik, einer zentralistisch organisierte Demokratie mit semipräsidentiellem Regierungssystem. Seit dem 1. Januar 2016 gliedert sich das Land in 18 Regionen, davon 13 in Europa, und darunter in 101 Départements. Einzige Amtssprache ist Französisch. Frankreich gehört zu den Gründungsmitgliedern der Europäischen Union.

Grundlage: Artikel „Frankreich“ der deutschsprachigen Wikipedia, in eigenen Worten zusammengefasst.

Stand 21. Oktober 2026 · mit KI-Unterstützung recherchiert und formuliert · freigegeben von WSK am 21. Oktober 2026

Lage und Gelände

  • Haupt- oder Landeshauptstadt
  • Ort
  • Internationaler Flughafen (IATA-Code)
  • Gipfel mit Höhe
  • Fluss
  • Grenze von Bundesland, Kanton oder Provinz
Kartengrundlage: Natural Earth (Public Domain, CC0) · Schummerung: Terrain Tiles (Mapzen, AWS Open Data), Nachweis der Höhendaten unter Bild- und Kartenquellen · Luftbild: EOxCloudless https://cloudless.eox.at by EOX IT Services GmbH (Contains modified Copernicus Sentinel data 2016 & 2017), Lizenz CC BY 4.0, über EOX::Maps · Kartenstand: · Darstellung: JAGDNAVIGATOR
Gelände zeigt Höhenlage, Luftbild Wald, Alm und Siedlung. Die Linie ist die Staatsgrenze, keine Reviergrenze. Jagdeinrichtungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
Markanter Gipfel
Monte Cinto (2706 m)
Gebirge
Vogesen · Jura
Becken und Ebenen
Zentralmassiv
Gewässer
Mittelmeer · Irische See · Biskaya · Nordsee · Tyrrhenisches Meer · Genfersee
Internationale Flughäfen
Paris-Charles-de-Gaulle (CDG) · Paris-Orly (ORY) · Marseille (MRS) · Bordeaux (BOD) · Toulouse-Blagnac (TLS) · Lyon Saint-Exupéry (LYS) · Annemasse (QNJ) · Straßburg (SXB)

Vor der Reise klären

Vor einer Jagdreise nach Frankreich sind diese Punkte schriftlich mit Veranstalter, Behörden und Fluggesellschaft zu klären:

Checkliste

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Quellen

Geltung und Prüfstand

Gilt für
Frankreich
Primärquellen
Amtliche Einstiegsquelle und Jagdgesetz