Auf einen Blick

Kontinent
Afrika
Jagdsystem
Konzessionsjagd
Wildarten im Atlas
11
Zuständige Stelle
Department of National Parks and Wildlife
ISO-Code
ZM
Konzessionsjagd

Jagdsystem

Flächen oder Abschusskontingente werden an Konzessionäre oder Veranstalter vergeben. Gäste jagen in der Regel über den Konzessionär und mit einem lizenzierten Berufsjäger.

Rechtlicher Hinweis: Jagd findet primär in staatlichen Game Management Areas (GMAs) statt. Outfitter und PH-Zwang für Nicht-Residenten ist rechtlich verankert. Hoher Fokus auf Raubkatzen und entsprechende CITES Anhang A/B Bestimmungen für den EU-Import.

Jagd in Sambia

Sambia stützt die Wildbewirtschaftung auf den Zambia Wildlife Act, 2015 (Act No. 14 of 2015). Zuständig ist das Department of National Parks and Wildlife (DNPW) im Tourismusministerium. Die Jagd außerhalb von Nationalparks läuft vor allem in Game Management Areas. Das Gesetz kennt Hunting Licence, Bird Licence und Professional Hunter's Licence (Sections 39 bis 42) sowie Hunting Concessions (Section 48). Ein Professional Hunter darf mit einem bona-fide-Kunden die im Hunting Licence des Kunden genannten Tiere bejagen.

Ausländische Gäste jagen nicht individuell. Sie buchen über einen Konzessionär mit PH-Lizenz. Eine Anerkennung des DACH-Jagdscheins als sambische Jagdkarte ist im Act nicht angelegt.

Waffen brauchen eine vorübergehende Einfuhrerlaubnis. Trophäen geschützter Arten, darunter Leopard, unterliegen CITES und der Verordnung (EG) Nr. 338/97; in Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz zuständig.

Grundlage: Zambia Wildlife Act and GMA Regulations; The Zambia Wildlife Act, 2015 (Act No. 14 of 2015); Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels; Ein- und Ausfuhr von Jagdtrophäen; Verordnung (EU) Nr. 258/2012

Stand 20. September 2026 · mit KI-Unterstützung recherchiert und formuliert · freigegeben von WSK am 20. September 2026

Trophäen & CITES

Trophäen, Artenschutz und Veterinärrecht

Die Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Exemplaren der Arten des Anhangs A aus der Gemeinschaft ist nur mit einer von der Vollzugsbehörde des Mitgliedstaats ausgestellten Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung erlaubt, in dem sich die Exemplare befinden. Diese Dokumente sind vor der Abfertigung an der Zollstelle vorzulegen. Für die Ausfuhr aus der Gemeinschaft muss der Antragsteller nachweisen, dass die Exemplare gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz der betreffenden Art erworben wurden. Es ist verboten, Teile von Wildtiertrophäen aus Sambia auszuführen. Ausgenommen davon sind Gegenstände, für die eine Genehmigung durch die sambische Wildschutzbehörde ZAWA vorliegt. Jede Ausfuhr bedarf einer Genehmigung durch die sambische Wildschutzbehörde ZAWA.

Wild & Jagdbarkeit

Jagdbare und geschützte Arten

Eine Einfuhrgenehmigung wird nur erteilt, wenn eine Kopie des WA-Ausfuhrdokumentes vorgelegt wird.

Wildarten

11 im Jagdatlas erfasst

Das Land im Überblick

Sambia liegt als Binnenland im südlichen Afrika und grenzt an acht Staaten. Im Süden trennt der Sambesi das Land von Namibia, Botswana und Simbabwe; an ihm liegen die Victoriafälle und der Karibastausee. Die übrigen Nachbarn sind Mosambik, Malawi, Tansania, die Demokratische Republik Kongo und Angola.

Den größten Teil des Landes nehmen Hochebenen auf 1000 bis 1400 m ein. Im Osten erreicht der Mafinga 2339 m, der Westen ist flaches Sandland der Kalahari. Zu den Feuchtgebieten gehören die Bangweulusümpfe und die Lukangasümpfe am Kafue. Das Klima ist tropisch, wegen der Höhe aber gemäßigt; trocken ist es von Mai bis September (kühl) und im Oktober und November (heiß), Regenzeit ist von Dezember bis April. Savannen herrschen vor. Zu den Nationalparks zählen Kafue, Süd- und Nordluangwa, Liuwa Plain und Unterer Sambesi.

Die Verfassung von 1991 legt Sambia als Präsidialrepublik fest; der Präsident wird für fünf Jahre gewählt und führt die Regierung. Seit 2011 bestehen zehn Provinzen, unterteilt in 116 Distrikte (Stand 2023). Einzige Amtssprache ist Englisch. Das frühere Nordrhodesien wurde am 24. Oktober 1964 vom Vereinigten Königreich unabhängig und blieb im Commonwealth.

Grundlage: Artikel „Sambia“ der deutschsprachigen Wikipedia, in eigenen Worten zusammengefasst.

Stand 21. Oktober 2026 · mit KI-Unterstützung recherchiert und formuliert · freigegeben von WSK am 23. Oktober 2026

Lage und Gelände

  • Haupt- oder Landeshauptstadt
  • Ort
  • Gipfel mit Höhe
  • Fluss
  • Grenze von Bundesland, Kanton oder Provinz
Kartengrundlage: Natural Earth (Public Domain, CC0) · Schummerung: Terrain Tiles (Mapzen, AWS Open Data), Nachweis der Höhendaten unter Bild- und Kartenquellen · Luftbild: EOxCloudless https://cloudless.eox.at by EOX IT Services GmbH (Contains modified Copernicus Sentinel data 2016 & 2017), Lizenz CC BY 4.0, über EOX::Maps · Kartenstand: · Darstellung: JAGDNAVIGATOR
Gelände zeigt Höhenlage, Luftbild Wald, Alm und Siedlung. Die Linie ist die Staatsgrenze, keine Reviergrenze. Jagdeinrichtungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
Markanter Gipfel
Mount Sunzu (2067 m)
Gebirge
Muchinga-Gebirge
Gewässer
Mwerusee · Bangweulusee
Internationale Flughäfen
Lusaka (LUN)

Vor der Reise klären

Vor einer Jagdreise nach Sambia sind diese Punkte schriftlich mit Veranstalter, Behörden und Fluggesellschaft zu klären:

Checkliste

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Quellen

Allgemeine Landesinformation

Wikipedia: Sambia

Abgerufen am 12. September 2026, CC BY-SA 4.0

Geltung und Prüfstand

Gilt für
Sambia
Primärquellen
Amtliche Einstiegsquelle und Jagdgesetz