Zuständige Stelle
Ethiopian Wildlife Policies and Hunting LicenseEthiopian Wildlife Conservation Authority (EWCA)
Land · ET
In Äthiopien wird überwiegend in Konzessionen gejagt.

Flächen oder Abschusskontingente werden an Konzessionäre oder Veranstalter vergeben. Gäste jagen in der Regel über den Konzessionär und mit einem lizenzierten Berufsjäger.
Äthiopien regelt Entwicklung, Schutz und Nutzung der Wildtiere in der Development, Conservation and Utilization of Wildlife Proclamation No. 541/2007 vom 20. August 2007. Zu den Wildlife Conservation Areas zählen Nationalparks, Sanctuaries, Reserves und Controlled Hunting Areas. Ziel der Proklamation ist neben Schutz und Nutzung die Förderung des wildtierbezogenen Tourismus.
Die Wildlife Development, Conservation and Utilization Council of Ministers Regulations No. 163/2008 weisen die Ethiopian Wildlife Conservation Authority (EWCA) als Vollzugsbehörde aus. Jagd in Controlled Hunting Areas oder Community Conservation Areas ist ohne Erlaubnis verboten. Jagd ohne Berufsjäger und ohne Hunting Controller der EWCA oder der Region ist untersagt. Konzessionen an Safariunternehmen können auf höchstens fünf Jahre versteigert werden; die Betriebslizenz ist jährlich vom 8. Juli bis 6. August zu erneuern.
Ausländische Gäste erhalten eine Tourist Hunting License der EWCA und jagen nur in ausgewiesenen Gebieten. Eine automatische gesetzliche Anerkennung von Heimatjagdscheinen aus dem DACH-Raum als eigenständige lokale Jagdberechtigung ist nicht vorgesehen; die Legitimation erfolgt über die Tourist Hunting License der Behörde. Waffen brauchen eine Vorabgenehmigung. Trophäen werden nach Entrichtung der gesetzlichen Gebühren mit Legalitätsnachweis der EWCA ausgeführt; der Bergnyala unterliegt nationalen Kontingenten.
Ausländische Gäste erhalten eine Tourist Hunting License der EWCA für das Jagen von Wildtieren, die in Tabelle IV dieser Vorschriften gelistet sind.
Nach der Firearm Administration and Control Proclamation benötigen Jagdwaffen in Äthiopien eine vorherige Genehmigung.
Für die Einfuhr von Jagdtrophäen in die Europäische Union kann eine CITES-Einfuhrgenehmigung erforderlich sein. Dies gilt, wenn die betroffene Art in den Anhängen der CITES-Verordnung (EG) Nr. 338/97 gelistet ist. Die Erteilung einer WA-Einfuhrgenehmigung in der EU hängt davon ab, dass für die entsprechende Art eine vom CITES-Sekretariat verifizierte und von der Wissenschaftlichen Prüfgruppe der Europäischen Union anerkannte Abschussquote vorliegt. Zudem muss die wissenschaftliche Behörde des Einfuhrstaates bestätigen, dass die Entnahme aus der Natur und der Zweck der Einfuhr dem Überleben der Art nicht abträglich sind. Die Einfuhr von Trophäen in die EU erfordert die Vorlage des Originals der CITES-Ausfuhrgenehmigung und der CITES-Einfuhrgenehmigung, die vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) erteilt wurde. Wildtrophäen und Wildtierprodukte können nur über die Zollstellen eingeführt werden, an denen nachgewiesen werden muss, dass sie legal aus ihrem Herkunftsland ausgeführt wurden und ein Gesundheitszeugnis vorgelegt wird.
Die Demokratische Bundesrepublik Äthiopien liegt am Horn von Afrika und umfasst eine Fläche von rund 1,1 Millionen Quadratkilometern. Der Binnenstaat grenzt an Eritrea, Dschibuti, Somalia, Kenia, den Südsudan und den Sudan. Das Relief nimmt eine Sonderstellung in Afrika ein: Mehr als die Hälfte des Landes liegt über 1.200 Metern Höhe. Das zentrale Hochland von Abessinien mit Gipfeln bis zum 4.533 Meter hohen Ras Daschän wird durch den Großen Afrikanischen Grabenbruch vom südöstlichen Somali-Hochland getrennt. Die Lebensräume reichen von alpinen Hochweiden und afroalpinen Heiden über Bergwälder bis zu Trockensavannen und Halbwüsten in den Tiefländern.
Äthiopien ist eine föderale Republik, deren heutige Verfassungsordnung auf das Jahr 1995 zurückgeht. Das Land gliedert sich in ethnisch abgegrenzte Bundesstaaten sowie die bundesunmittelbaren Städte Addis Abeba und Dire Dawa. Die überregionale Arbeitssprache der Bundesregierung ist Amharisch. Durch die Unabhängigkeit Eritreas im Jahr 1993 verlor das Land seinen direkten Zugang zum Roten Meer.
Vor einer Jagdreise nach Äthiopien sind diese Punkte schriftlich mit Veranstalter, Behörden und Fluggesellschaft zu klären:
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Zuständige Stelle
Ethiopian Wildlife Policies and Hunting LicenseEthiopian Wildlife Conservation Authority (EWCA)
Nationales Jagdgesetz
Development, Conservation and Utilization of Wildlife Proclamation No. 541/2007Federal Negarit Gazeta of the Federal Democratic Republic of Ethiopia
Amtliche Vorgabe / Erlass
Wildlife Development, Conservation and Utilization Council of Ministers Regulations No. 163/2008Council of Ministers of the Federal Democratic Republic of Ethiopia
Amtliche Vorgabe / Erlass
Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des HandelsRat der Europäischen Union / EUR-Lex
Amtliche Vorgabe / Erlass
Ein- und Ausfuhr von JagdtrophäenBundesamt für Naturschutz (BfN)
Allgemeine Landesinformation
Wikipedia: ÄthiopienAbgerufen am 12. September 2026, CC BY-SA 4.0