Zuständige Stelle
Hunting and Wildlife LawsMinistry of Forestry and Wildlife (MINFOF)
Land · CM
In Kamerun wird überwiegend in Konzessionen gejagt.

Flächen oder Abschusskontingente werden an Konzessionäre oder Veranstalter vergeben. Gäste jagen in der Regel über den Konzessionär und mit einem lizenzierten Berufsjäger.
Kamerun ordnet Wälder, Fauna und Fischerei in der Loi n° 94/01 du 20 janvier 1994. Zuständig ist das Ministère des Forêts et de la Faune (MINFOF). Die Arten sind in die Schutzklassen A, B und C eingeteilt: Klasse A ist vollständig geschützt und darf nicht erlegt werden; Klasse B darf nach Jagdschein bejagt werden; Klasse C ist teilweise geschützt. Zu den staatlichen Faunaflächen zählen Nationalparks, Faunareservate und Zones d’intérêt cynégétique (ZIC).
Der Décret n° 95/466/PM du 20 juillet 1995 definiert die ZIC als Schutzgebiet, das der Jagd vorbehalten ist; jeder Jagdakt dort setzt die Zahlung der gesetzlich festgelegten Abgabe voraus. Ein guide de chasse ist ein von der Faunaverwaltung anerkannter Berufsjäger, der Jagdexpeditionen im Rahmen einer Gesellschaft mit Sitz in seinem Tätigkeitsgebiet organisiert und führt. Die Ausübung dieses Berufs braucht eine Lizenz der Verwaltung.
Gastjäger aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz jagen als Kunden lizenzierter Guides in ZIC oder sonstigen zugelassenen Jagdterritorien. Eine automatische Anerkennung des Heimatjagdscheins kennt das Rahmengesetz nicht. Inhaber eines Jagdscheins dürfen Trophäen regelmäßig erlegter Tiere behalten, nachdem die gesetzlichen Abgaben entrichtet sind.
Waffen werden nach nationalem Recht vorübergehend eingeführt; Die Einfuhrgenehmigung wird in der Regel im Vorfeld der Jagdreise über den lizenzierten Jagdveranstalter bei der zuständigen Behörde beantragt. Trophäen von Bongo, Riesen-Elenantilope und anderen geschützten Arten unterliegen CITES und der Verordnung (EG) Nr. 338/97.
Kamerun legt mit der Loi n° 94/01 du 20 janvier 1994 ein Rahmenregime für Wälder, Fauna und Fischerei fest.
Zuständige oberste Fachbehörde für Jagdmanagement, ZIC-Verwaltung und Artenschutz ist das Ministère des Forêts et de la Faune (MINFOF).
Zur Einfuhr von Trophäen in die Europäische Union sind dem Zoll das Original der CITES-Ausfuhrgenehmigung des Ursprungslandes sowie das Original und die gelbe Kopie der Einfuhrgenehmigung vorzulegen. Für geschützte Arten, die in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 und Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) gelistet sind, bedarf es zwingend beider Dokumente vor der Einfuhr.
Die WA-Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) kann nur erteilt werden, wenn für die betreffende Art eine international verifizierte und von der Wissenschaftlichen Prüfgruppe der EU anerkannte Abschussquote vorliegt. Zudem muss die Wissenschaftliche Behörde bestätigen, dass die Entnahme aus der Natur und der Einfuhrzweck den Erhaltungszustand der Population nicht gefährden. Die Einfuhrgenehmigung wird erst nach Vorlage einer Kopie des gültigen Ausfuhrdokuments ausgestellt.
Nach erfolgter Abfertigung behält der Einführer die gelbe Kopie der Einfuhrgenehmigung mit dem behördlichen Abfertigungsvermerk als dauerhaften Herkunfts- und Besitznachweis. Die Genehmigung ist mit einem Vermarktungsverbot verbunden, das jegliche kommerzielle Nutzung ausschließt. Die Einfuhr geschützter Arten ohne die vorgeschriebenen Dokumente stellt eine Straftat nach § 69 Abs. 4 Nr. 1 i.V.m. § 71 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dar.





Die Republik Kamerun liegt in Zentralafrika am Atlantischen Ozean und umfasst eine Fläche von 475.442 Quadratkilometern. Die Landesgrenzen teilt sich Kamerun mit Nigeria, Tschad, der Zentralafrikanischen Republik, Äquatorialguinea, Gabun sowie der Republik Kongo. Geografisch reicht der Naturraum von feuchten Küstenebenen und dichten Regenwäldern im Süden über das zentrale Adamaua-Plateau bis zu den wechselfeuchten Dornsavannen am Tschadsee im äußersten Norden. Den Westen prägt eine vulkanische Bergkette mit dem 4.095 Meter hohen Kamerunberg als höchster Erhebung.
Kamerun ist eine präsidiale Republik und als Einheitsstaat in zehn Regionen unterteilt. Die offiziellen Amtssprachen sind Französisch und Englisch. Politisches Zentrum und Hauptstadt ist Yaoundé, während die Küstenmetropole Douala den wichtigsten Seehafen bildet. Nach der Phase als deutsches Schutzgebiet sowie französisch und britisch verwaltetes Mandatsgebiet erlangte das Land 1960 beziehungsweise 1961 seine Unabhängigkeit.
Vor einer Jagdreise nach Kamerun sind diese Punkte schriftlich mit Veranstalter, Behörden und Fluggesellschaft zu klären:
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Zuständige Stelle
Hunting and Wildlife LawsMinistry of Forestry and Wildlife (MINFOF)
Nationales Jagdgesetz
Loi n° 94/01 du 20 janvier 1994 portant régime des forêts, de la faune et de la pêchePrésidence de la République du Cameroun
Amtliche Vorgabe / Erlass
Décret n° 95/466/PM du 20 juillet 1995 fixant les modalités d'application du régime de la faunePremier Ministre de la République du Cameroun
Amtliche Vorgabe / Erlass
Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des HandelsRat der Europäischen Union / EUR-Lex
Amtliche Vorgabe / Erlass
Ein- und Ausfuhr von JagdtrophäenBundesamt für Naturschutz (BfN)
Allgemeine Landesinformation
Wikipedia: KamerunAbgerufen am 12. September 2026, CC BY-SA 4.0