Auf einen Blick

Kontinent
Afrika
Jagdsystem
Konzessionsjagd
Wildarten im Atlas
2
Zuständige Stelle
Wildlife Conservation General Administration, Sudan
ISO-Code
SD
Konzessionsjagd

Jagdsystem

Flächen oder Abschusskontingente werden an Konzessionäre oder Veranstalter vergeben. Gäste jagen in der Regel über den Konzessionär und mit einem lizenzierten Berufsjäger.

Rechtlicher Hinweis: Die Jagd im Sudan untersteht der Wildlife Conservation General Administration. Sport- und Safariprogramme sind durch die anhaltenden bewaffneten Konflikte im Land de facto weitgehend ausgesetzt. Eine legale Reise- oder Waffeneinfuhr ist derzeit nicht verlässlich planbar.

Jagd im Sudan

Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Sudan und fordert deutsche Staatsangehörige dringend auf, das Land zu verlassen; der internationale Flugbetrieb von und nach Khartum ist ausgesetzt (Stand 21. Oktober 2026). Der Sudan stützt Wildschutz und Nationalparks auf den Wildlife and National Parks Protection Act of 1986. Zuständig ist die Wildlife Conservation General Administration. Das Gesetz schützt Wild, Nationalparks und Jagdgebiete, setzt CITES um und unterscheidet vollständig geschützte Arten von solchen, die nur mit Erlaubnis bejagt werden dürfen. In Nationalparks ist die Jagd unzulässig.

Für Gäste aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz ist Jagdtourismus derzeit nicht verlässlich planbar. Bewaffnete Konflikte im Land stehen einer legalen Reise- und Waffeneinfuhr entgegen. Eine aktuelle, vollziehbare Safari- oder Waffenregelung lag in den geprüften amtlichen Quellen nicht vor.

Trophäenausfuhr aus Sportjagd kommt unter diesen Umständen nicht in Betracht. Wer dennoch geschützte Exemplare verbringt, unterliegt CITES und der Verordnung (EG) Nr. 338/97.

Grundlage: Wildlife Conservation and Hunting Regulations; Wildlife and National Parks Protection Act of 1986; Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels; Ein- und Ausfuhr von Jagdtrophäen; Sudan: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)

Stand 21. Oktober 2026 · mit KI-Unterstützung recherchiert und formuliert · fachliche Prüfung steht aus

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage und zuständige Stellen

Im Sudan gilt der Wildlife and National Parks Protection Act of 1986 für die Jagd.

Trophäen & CITES

Trophäen, Artenschutz und Veterinärrecht

Die WA-Einfuhrgenehmigung kann nur erteilt werden, wenn für die entsprechende Art eine international vom CITES-Sekretariat verifizierte und von der Wissenschaftlichen Prüfgruppe der Europäischen Union anerkannte Abschussquote vorliegt. Die jeweiligen Quoten werden jährlich neu festgelegt. Für die Ausstellung der Einfuhrgenehmigung muss ferner die wissenschaftliche Behörde des Einfuhrstaates prüfen, ob die Entnahme aus der Natur sowie der Einfuhrzweck dem Erhalt der Art oder Population nicht schaden. Ob für die gewünschte Kombination aus Art und Land eine Entscheidung der wissenschaftlichen Prüfgruppe der Europäischen Union existiert und wie sie lautet, lässt sich über die Datenbank ZEET nachschlagen. Im Einzelfallverfahren wird entschieden, ob die WA-Einfuhrgenehmigung erteilt wird. Vorausgesetzt die genannten Bedingungen sind erfüllt, bekommt der Einführer zunächst die grüne Kopie der erteilten WA-Einfuhrgenehmigung. Dieses Dokument ist im Ursprungsland erforderlich, um die WA-Ausfuhrgenehmigung zu beantragen. Nachdem die WA-Ausfuhrgenehmigung erteilt wurde, muss dem BfN eine Kopie übermittelt werden. Dem Einführer werden anschließend das Original sowie die gelbe Kopie der WA-Einfuhrgenehmigung ausgehändigt. Zur Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland bzw. in die Europäische Union sind dem Zoll das Original und die gelbe Kopie der WA-Einfuhrgenehmigung sowie das Original der WA-Ausfuhrgenehmigung vorzulegen. Der Antragsteller muss dafür Sorge tragen, dass das Original und die gelbe Kopie der vom BfN erteilten Einfuhrgenehmigung sowie das Original des Ausfuhrdokumentes bei seiner Einreise nach Deutschland bzw. in die Europäische Union der Zollstelle zur Abfertigung vorgelegt werden.

Wildarten

2 im Jagdatlas erfasst

Das Land im Überblick

Der Sudan liegt im Nordosten Afrikas am Roten Meer und umfasst 1.861.484 km², etwas über sechs Prozent der Fläche des Kontinents. Nachbarn sind Ägypten, Eritrea, Äthiopien, der Südsudan, die Zentralafrikanische Republik, der Tschad und Libyen.

Das Relief bestimmen das Nilbecken und seine Randgebirge; höchster Berg ist der Marra im Westen mit 3088 m. Nach Norden schließt die Sahara an. Das Klima ist tropisch, die Regenzeit dauert von April bis November, und die Niederschläge sinken von 1500 Millimetern im Süden auf unter 100 im Norden. Die Vegetation wechselt von Wüste und Halbwüste über die Dornstrauchsavannen der Sahelzone zu Trocken- und Feuchtsavannen. Es gibt zehn Nationalparks (Stand 2006).

Seit dem 1. Januar 1956 ist der Sudan unabhängig, 2011 wurde der Südsudan ein eigener Staat. Die Übergangsverfassung von 2005 wurde im April 2019 ausgesetzt; seit dem 17. August 2019 gilt eine Verfassungserklärung, die das Land (Fassung 2020) als föderalen Staat bestimmt. Im Oktober 2021 setzte die Armeeführung Teile davon aus, im Februar 2025 wurde sie geändert. Es gibt 18 Bundesstaaten (wilayat). Seit April 2023 herrscht Krieg zwischen Streitkräften und Rapid Support Forces.

Grundlage: Artikel „Sudan“ der deutschsprachigen Wikipedia, in eigenen Worten zusammengefasst.

Stand 21. Oktober 2026 · mit KI-Unterstützung recherchiert und formuliert · freigegeben von WSK am 23. Oktober 2026

Lage und Gelände

  • Haupt- oder Landeshauptstadt
  • Gipfel mit Höhe
  • Fluss
  • Grenze von Bundesland, Kanton oder Provinz
Kartengrundlage: Natural Earth (Public Domain, CC0) · Schummerung: Terrain Tiles (Mapzen, AWS Open Data), Nachweis der Höhendaten unter Bild- und Kartenquellen · Luftbild: EOxCloudless https://cloudless.eox.at by EOX IT Services GmbH (Contains modified Copernicus Sentinel data 2016 & 2017), Lizenz CC BY 4.0, über EOX::Maps · Kartenstand: · Darstellung: JAGDNAVIGATOR
Gelände zeigt Höhenlage, Luftbild Wald, Alm und Siedlung. Die Linie ist die Staatsgrenze, keine Reviergrenze. Jagdeinrichtungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
Markanter Gipfel
Marra (3042 m)
Gebirge
Hochland von Abessinien
Trockenräume
Sahara · Nubische Wüste · Libysche Wüste
Becken und Ebenen
Jebel Abyad Plateau
Gewässer
Rotes Meer · Roseires Reservoir
Internationale Flughäfen
Khartum (KRT) · Bur Sudan (PZU)

Vor der Reise klären

Vor einer Jagdreise in den Sudan sind diese Punkte schriftlich mit Veranstalter, Behörden und Fluggesellschaft zu klären:

Checkliste

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Quellen

Allgemeine Landesinformation

Wikipedia: Sudan

Abgerufen am 12. September 2026, CC BY-SA 4.0

Geltung und Prüfstand

Gilt für
Sudan
Primärquellen
Amtliche Einstiegsquelle und Jagdgesetz