Zuständige Stelle
Wildlife Conservation and Hunting RegulationsWildlife Conservation General Administration, Sudan
Land · SD
Im Sudan wird überwiegend in Konzessionen gejagt.
Flächen oder Abschusskontingente werden an Konzessionäre oder Veranstalter vergeben. Gäste jagen in der Regel über den Konzessionär und mit einem lizenzierten Berufsjäger.
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Sudan und fordert deutsche Staatsangehörige dringend auf, das Land zu verlassen; der internationale Flugbetrieb von und nach Khartum ist ausgesetzt (Stand 21. Oktober 2026). Der Sudan stützt Wildschutz und Nationalparks auf den Wildlife and National Parks Protection Act of 1986. Zuständig ist die Wildlife Conservation General Administration. Das Gesetz schützt Wild, Nationalparks und Jagdgebiete, setzt CITES um und unterscheidet vollständig geschützte Arten von solchen, die nur mit Erlaubnis bejagt werden dürfen. In Nationalparks ist die Jagd unzulässig.
Für Gäste aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz ist Jagdtourismus derzeit nicht verlässlich planbar. Bewaffnete Konflikte im Land stehen einer legalen Reise- und Waffeneinfuhr entgegen. Eine aktuelle, vollziehbare Safari- oder Waffenregelung lag in den geprüften amtlichen Quellen nicht vor.
Trophäenausfuhr aus Sportjagd kommt unter diesen Umständen nicht in Betracht. Wer dennoch geschützte Exemplare verbringt, unterliegt CITES und der Verordnung (EG) Nr. 338/97.
Im Sudan gilt der Wildlife and National Parks Protection Act of 1986 für die Jagd.
Die WA-Einfuhrgenehmigung kann nur erteilt werden, wenn für die entsprechende Art eine international vom CITES-Sekretariat verifizierte und von der Wissenschaftlichen Prüfgruppe der Europäischen Union anerkannte Abschussquote vorliegt. Die jeweiligen Quoten werden jährlich neu festgelegt. Für die Ausstellung der Einfuhrgenehmigung muss ferner die wissenschaftliche Behörde des Einfuhrstaates prüfen, ob die Entnahme aus der Natur sowie der Einfuhrzweck dem Erhalt der Art oder Population nicht schaden. Ob für die gewünschte Kombination aus Art und Land eine Entscheidung der wissenschaftlichen Prüfgruppe der Europäischen Union existiert und wie sie lautet, lässt sich über die Datenbank ZEET nachschlagen. Im Einzelfallverfahren wird entschieden, ob die WA-Einfuhrgenehmigung erteilt wird. Vorausgesetzt die genannten Bedingungen sind erfüllt, bekommt der Einführer zunächst die grüne Kopie der erteilten WA-Einfuhrgenehmigung. Dieses Dokument ist im Ursprungsland erforderlich, um die WA-Ausfuhrgenehmigung zu beantragen. Nachdem die WA-Ausfuhrgenehmigung erteilt wurde, muss dem BfN eine Kopie übermittelt werden. Dem Einführer werden anschließend das Original sowie die gelbe Kopie der WA-Einfuhrgenehmigung ausgehändigt. Zur Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland bzw. in die Europäische Union sind dem Zoll das Original und die gelbe Kopie der WA-Einfuhrgenehmigung sowie das Original der WA-Ausfuhrgenehmigung vorzulegen. Der Antragsteller muss dafür Sorge tragen, dass das Original und die gelbe Kopie der vom BfN erteilten Einfuhrgenehmigung sowie das Original des Ausfuhrdokumentes bei seiner Einreise nach Deutschland bzw. in die Europäische Union der Zollstelle zur Abfertigung vorgelegt werden.
Der Sudan liegt im Nordosten Afrikas am Roten Meer und umfasst 1.861.484 km², etwas über sechs Prozent der Fläche des Kontinents. Nachbarn sind Ägypten, Eritrea, Äthiopien, der Südsudan, die Zentralafrikanische Republik, der Tschad und Libyen.
Das Relief bestimmen das Nilbecken und seine Randgebirge; höchster Berg ist der Marra im Westen mit 3088 m. Nach Norden schließt die Sahara an. Das Klima ist tropisch, die Regenzeit dauert von April bis November, und die Niederschläge sinken von 1500 Millimetern im Süden auf unter 100 im Norden. Die Vegetation wechselt von Wüste und Halbwüste über die Dornstrauchsavannen der Sahelzone zu Trocken- und Feuchtsavannen. Es gibt zehn Nationalparks (Stand 2006).
Seit dem 1. Januar 1956 ist der Sudan unabhängig, 2011 wurde der Südsudan ein eigener Staat. Die Übergangsverfassung von 2005 wurde im April 2019 ausgesetzt; seit dem 17. August 2019 gilt eine Verfassungserklärung, die das Land (Fassung 2020) als föderalen Staat bestimmt. Im Oktober 2021 setzte die Armeeführung Teile davon aus, im Februar 2025 wurde sie geändert. Es gibt 18 Bundesstaaten (wilayat). Seit April 2023 herrscht Krieg zwischen Streitkräften und Rapid Support Forces.
Vor einer Jagdreise in den Sudan sind diese Punkte schriftlich mit Veranstalter, Behörden und Fluggesellschaft zu klären:
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Zuständige Stelle
Wildlife Conservation and Hunting RegulationsWildlife Conservation General Administration, Sudan
Nationales Jagdgesetz
Wildlife and National Parks Protection Act of 1986Republic of Sudan / FAOLEX
Amtliche Vorgabe / Erlass
Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des HandelsRat der Europäischen Union / EUR-Lex
Amtliche Vorgabe / Erlass
Ein- und Ausfuhr von JagdtrophäenBundesamt für Naturschutz (BfN)
Amtliche Vorgabe / Erlass
Sudan: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)Auswärtiges Amt
Allgemeine Landesinformation
Wikipedia: SudanAbgerufen am 12. September 2026, CC BY-SA 4.0